Erbschaft

Begonnen von whatever88, 04. September 2024, 17:36:55

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whatever88

Ich habe jetzt die VÄM, die EK und einen Kontoauszug von heute bis Juni (am 26.06. ging das Erbe ein).
Folgende Probleme:
Bei der VÄM habe ich Punkt 1 - 3 ausgefüllt, bei 4.2 bin ich mir unsicher ob das der entscheidende Punkt ist. Grund der Änderung im Einkommen ist dann wohl gleich Erbschaft. Einkommensart weiss ich nicht was ich ausfüllen soll.
Oder soll ich statt 4.2 Punkt 8. ausfüllen?

Bei der EK weiss ich nicht ob ich Punkt 2. ausfüllen soll. Punkt 3. wären ja einmalige Einnahmen, die ich anzugeben habe.
Ist das soweit richtig was die VÄM und die EK betrifft?

Ottokar

Warum so kompliziert? Einfach ein kurzes Schreiben:

Liebes JC,

ich habe xxx Euro geerbt, dieser Betrag wurde am xxx meinem Konto gutgeschrieben.
Anbei der Kontoauszug mit der Gutschrift.

MfG
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whatever88

Welche Konsequenzen werden sich aus diesem Schreiben letztendlich ergeben?
Muss ich dann alles selbst finanzieren also Krankenkasse weil mir das Bürgergeld gestrichen wird?
Hat dieses 40000€ Schonvermögen irgendeine Relevanz?

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 07. September 2024, 17:11:05Welche Konsequenzen werden sich aus diesem Schreiben letztendlich ergeben?
Muss ich dann alles selbst finanzieren also Krankenkasse weil mir das Bürgergeld gestrichen wird?

Lies doch mal Beitrag #10, da steht die Antwort.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Wenn dein Vermögen soweit zur Lebensführung aufgebraucht wurde, dass du nur noch 15.000€ oder weniger hast, kannst du erneut Bürgergeld beantragen. Die 40.000€ Freibetrag bei Erstantrag greifen hier nicht, da durch die Unterbrechung des Leistungsbezuges wegen vorrangiger Vermögensverwertung kein neuer Leistungsfall eintritt.
Bei 100.000€ und angenommenen Lebenshaltungskosten von 2.658€ pro Monat zzgl. KV-Beitrag (analog § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung) solltest du von den ungeschützten 85.000€ ca. 29 Monate (2 1/2 Jahre) leben können.
Falls du eher Bürgergeld beantragst, musst du nachweisen, warum du das Vermögen vorzeitig verbraucht hast. Z.B. sind zusätzlich als Ausgaben ein einfacher Urlaub pro Jahr, ein PKW im Wert von 15.000€ sowie Ersatzanschaffungen für die Wohnungseinrichtung zulässig. Auch ein Umzug (=> Umzugskosten) ist zulässig, ebenso wie Schuldentilgung.
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whatever88

Ich könnte mir theoretisch also auch eine Immobilie kaufen sofern diese angemessen groß ist?

Ottokar

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whatever88

Guten Tag,

folgendes hat sich in der Zwischenzeit ereignet:
Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe. Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Wesentlich wichtiger ist, dass ich mich entschieden habe zusammen mit meinem Vater eine Immobilie zu kaufen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Wie können die Eigentumsverhältnisse beim Notar so festgehalten werden, dass mein Vater an mich weitervermieten kann und ich wieder Bürgergeld beziehen darf?
Die Wohnung kostet ohne Provision, Grunderwerbssteuer usw 178000€. Sie ist 54qm groß, das
Hausgeld beträgt 450€ und laut Makler wäre eine Kaltmiete in Höhe von 720€ realisierbar.

Danke für die Hilfe!




turbulent

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe.
Bußgeld?

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Schrieb ich schon in Beitrag 4, möglicherweise.

Dein Vater kann Dir seine Wohnung vermieten. Du kannst in Deiner Wohnung wohnen. Wenn die Wohnung Euch beiden gehört, kann Dein Vater für seinen Anteil an der Wohnung Miete verlangen (also so um die Hälfte von dem, was das JC in der Gegend als angemessen ansieht, nicht von den maximal erzielbaren 720).

Warum ist es Dir so wichtig, weiter von staatlichen Leistungen abhängig zu sein? Fühlst Du Dich frei nicht wohler?

whatever88

@turbulent

Ich bin zZ nicht arbeitsfähig und in Behandlung, es wäre uns natürlich auch lieber wenn ich das Hausgeld aus eigener Leistung bezahlen könnte.

Noch zu dem Mietvertrag und der Angemessenheit:
Also laut hiesigem JC sind 50qm und 539€ Kaltmiete angemessen. Könnte man bsp daraus einen Mietvertrag mit einer Pauschalmiete von 600€ erstellen? Die Wohnung ist zwar etwas größer aber die Miete würde deutlich unter der bisher erzielten Kaltmiete liegen.

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Also laut hiesigem JC sind 50qm und 539€ Kaltmiete angemessen.

Das ist die Bruttokaltmiete, also Grundmiete plus kalter Nebenkosten?

Ihr solltet euch das vernünftig ausrechnen, das Hausgeld beträgt ja schon 450€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Könnte man bsp daraus einen Mietvertrag mit einer Pauschalmiete von 600€ erstellen?

Du tust ja gerade so, als würdest du nicht Miteigentümer werden. Mit dir selbst kannst du keinen Mietvertrag machen und da die Wohnung sicherlich nicht teilbar ist, kann dein Vater für seinen Eigentumsanteil (wenn er dort nicht auch wohnt) nur Nutzungsentschädigung verlangen, keine Miete.

Wie also stellst du dir das vor? Suchst du einen Weg, das Geld in eine Wohnung  zu investieren, aber quasi für die Behörden nicht als Eigentümer auffallen? Vergiss es.

Es wäre wesentlich einfacher, du würdest mit deinem Erbe eine für dich passende Eigentumswohnung allein kaufen.
 

Ottokar

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe. Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Die 600€ dürften zulässig sein, lt. § 17 OWiG sind 25% des Vermögenssschadens, also 25% des Bürgergeldes, das du seit Juni 2024 zu Unrecht bezogen hast, als Bußgeld zulässig.
Eine AU befreit einen nicht von der Pflicht zur Mitteilung der Erbschaft.
Möglicherweise könnte das JC ein fachärztliches Attest anerkennen, welches dir bescheinigt, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast, da in diesem Zeitraum wegen einer drogeninduzierten Psychose deine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass du schuldunfähig warst.
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whatever88

@Sheherazade
An wen kann man sich wenden um einen Mietvertrag so zu gestalten, dass es keine Probleme mit dem JC gibt?

@TripleH
Ich möchte einfach nur wissen wie das Hausgeld wieder reinkommt wenn ich ca ein Drittel der Summe übernehme. Von mir aus kann das auch durch eine Nutzungsentschädigung statt einer Miete erbracht werden.

TripleH

Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 14:11:18Ich möchte einfach nur wissen wie das Hausgeld wieder reinkommt wenn ich ca ein Drittel der Summe übernehme.

Das hast du nicht gefragt. 1/3 von

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Hausgeld beträgt 450€

Sind ja keine von dir hinterfragten

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Pauschalmiete von 600€


Oder?

Du musst erstmal erläutern, wie das jetzt überhaupt laufen soll. Wieso plötzlich 1/3 und nicht 1/2? Wie werden die Eigentumsanteile nun wirklich sein? Wohnst dann dort allein oder mit deinem Vater?

Und wieso dieses Konstrukt? Warum nicht eine Wohnung, deren alleiniger Eigentümer du bist?

Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 14:11:18An wen kann man sich wenden um einen Mietvertrag so zu gestalten

Nochmal: in der Konstellation ist ein Mietvertrag nicht möglich.