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Erbschaft

Begonnen von whatever88, 04. September 2024, 17:36:55

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0 Mitglieder und 8 Gäste betrachten dieses Thema.

Sensoriker

Zitat von: TripleH am 05. Dezember 2024, 14:17:33Und wieso dieses Konstrukt? Warum nicht eine Wohnung, deren alleiniger Eigentümer du bist?

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Wie können die Eigentumsverhältnisse beim Notar so festgehalten werden, dass mein Vater an mich weitervermieten kann und ich wieder Bürgergeld beziehen darf?

Der Sinn dahinter ist recht eindeutig.
Bürgergeld weiter beziehen, obwohl man gerade 100k geerbt hat.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TripleH

Zitat von: Sensoriker am 05. Dezember 2024, 14:42:02Bürgergeld weiter beziehen, obwohl man gerade 100k geerbt hat.

Das ist klar. Aber eben einfacher, wenn man alleiniger Eigentümer einer Wohnung wird.

whatever88

Ich würde alleine leben. Wir möchten einfach nur wissen an wen man sich wenden wegen der Erstellung eines Mietvertrags wenden kann, ein Notar ist es jedenfalls nicht.

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 15:17:30Ich würde alleine leben.

Darum geht es nicht, sondern um das Eigentumsverhältnis. Es ist einfacher, wenn du alleiniger Eigentümer der Wohnung bist.

Deshalb kann dir jetzt niemand diese Frage
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 15:17:30Wir möchten einfach nur wissen an wen man sich wenden wegen der Erstellung eines Mietvertrags wenden kann
so einfach beantworten, denn ein Mietvertrag für dich von deinem Vater ist die falsche Vertragsgrundlage, wenn du hälftiger Eigentümer bist. Ich würde mal behaupten, das hier ein Nutzungsvertrag über den Eigentumsanteil deines Vaters besser wäre.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

whatever88

@Sheherazade
Ich wäre nur zu einem Drittel Eigentümer. Von mir aus kann statt einem Mietvertrag ein Nutzungsvertrag erstellt werden. Wer wäre hier der richtige Ansprechpartner?


Sheherazade

#35
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 16:30:01Wer wäre hier der richtige Ansprechpartner?

Hast du mal versucht, diese Informationen mit Google selbst herauszufinden?

ZitatGrundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.
Quelle

Das bedeutet, dass euch ein Fachanwalt für Mietrecht eigentlich weiter helfen könnte.

Vorher solltest du dich aber hier mal gründlich durchlesen, so als Basis für euer Vertragsverhältnis.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 16:30:01Ich wäre nur zu einem Drittel Eigentümer.

178.000 Euro kostet die Wohnung. 1/3 davon sind mit ein paar Extras dann 60.000 Euro von deinen 100.000 Euro. Bleiben 40.000 Euro übrig, das sind immer noch 25.000 Euro mehr als die geschützten 15.000 Euro.

Warum also denkst du über zeitnahes Bürgergeld nach?
 

Sheherazade

Auf den Kaufpreis kommen noch (nicht ganz unerhebliche) Kaufnebenkosten drauf.

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Die Wohnung kostet ohne Provision, Grunderwerbssteuer usw 178000€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Aber wohl keine 25.000 Euro...

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 06. Dezember 2024, 12:56:31Aber wohl keine 25.000 Euro...

In Summe fast jedenfalls, Maklergebühr und Grunderwerbssteuer Mittelwert zusammen 11%, macht fast 20.000€, dazu kommen dann wahrscheinlich noch Renovierungskosten. Wenn man berücksichtigt, dass alle Kosten zwischen den Käufern geteilt werden, merkt man schnell, dass sich der TE scheinbar am Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld orientiert. Er rechnet rückwärts und hat als oberste Priorität den Verbleib im Bürgergeld mit ausreichend Vermögen. Das ist aber nicht unser Problem. ;-)
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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TripleH

Ich glaube aber, dass er mit 40.000 Euro Freibetrag gerechnet hat. Und keine Maklerprovision kann auch bedeuten, dass gar keine anfällt.

whatever88

Wie gesagt mit Maklerprovision usw liegt der Preis bei knapp 200k, deshalb die drittelung der Eigentumsverhältnisse.
Bis ich dann auf die 15 und nicht 40k gelangen ist es nicht weit, da mir jeden Monat ca 1k Bürgergeld verlorengeht. Mit dem Dezember inklusive sind das schon  dieses Jahr 6k, 3k musste ich den JC nachzahlen (Juli - September unzulässig Bürgergeld erhalten). Dann doch lieber so schnell wie möglich eine Immobilie erwerben anstatt das Geld sinnlos auszugeben.
Ich und mein Vater werden dann eben einen Anwalt aufsuchen, wir haben noch Februar Zeit mit dem Vertrag.
Das Hausgeld ist hoch aber gemessen an der 720€ Kaltmiete, die eigentlich für die Wohnung vorgesehen ist, schon ok. Die werde ich mittelfristig selbst mit einer TZ Arbeit stemmen können, zZ geht halt gar nichts.

TripleH

200.000 : 3 sind gerundet 67.000. Bleiben noch 33.000. 15.000 sind geschützt, also noch 18.000 über.

turbulent

Zitat von: whatever88 am 06. Dezember 2024, 21:22:35da mir jeden Monat ca 1k Bürgergeld verlorengeht
Mein Beileid.
Vielleicht auch kein Trost: So geht es vielen Millionen Deutschen. Manchen macht das aber womöglich gar nichts aus. Einige wenige sind vielleicht sogar froh drum.

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 06. Dezember 2024, 22:05:02also noch 18.000 über

Derzeit und bis zum Einzug bzw. der Übernahme der Wohnung muss er ja auch von was leben inklusive KV. Und wenn jetzt noch bis Februar gewartet wird mit dem Kaufvertrag, den bürokratischen Ablauf noch dazu gerechnet, wird er wohl zum Herbst 2025 einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen. Wie ich schon schrieb, er rechnet rückwärts. ;-)

@whatever88: Dir geht nichts an Bürgergeld verloren, diese Sozialleistung steht dir schlicht nicht zu mit dem Vermögen im Hintergrund.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"