Nabend Leute
Ich brauche Hilfe beim Ausfüllen der KDU
Da ich nie eine KDU ausfüllen musste frage ich lieber euch , es soll alles seine Richtigkeit haben :)
1.Punkt steht Nummer der Bedarfsgemeinschaft!
Ich habe keine Nummer also muss das leer sein?
2.Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt):
muss dort 1=für Mich stehen? Ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (46 Jahre alt+eigenes Zimmer)kostenlos bei meiner Mutter in der Wohnung!
etwas drunter steht man soll das Baujahr der Unterkunft nennen
keine Ahnung ist ein sehr altes Haus !müsste über 100 Jahre alt sein,meine Mutter lebt hier schon seit meine Geburt 1978. Kann ich das mit der Jahreszahl weg lassen oder muss ich den Vermieter kontaktieren wegen das Baujahr??
Meine Mutter bezieht eine ganz normale Altersrente.
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis.
Unterpunkt|--->Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an:
Was genau muss ich dort ankreuzen???
drunter steht man soll Nachweiße vorlegen soll welche brauche ich von meiner Mutter für mich?
Unterpunkt:Die Nebenkosten/Wohnkosten setzen sich zusammen aus:
-->Hier sind Mehrfachnennungen möglich
Füllt man das auch aus falls ja? Welches müsste ich ankreuzen??
3. Punkt. Energiequellen
Fernwärme müsste das sein. Habe eine ganz normale alte Heizung
Unterpunkt:
Ich koche mit-→ Strom
Mein Warmwasser erzeuge ich--→ dezentral (beispielsweise Boiler/Durchlauferhitzer)
Strom
Ich hoffe das ich nichts vergessen hatte hier zu fragen?? Welche Dokumente braucht das JC für die kdu??
PS: eine Kurze andere Frage
Mein Neffe ist jetzt 24 Jahre alt =(wohnt aktuell bei seinen Eltern) 3 Häuser weiter von mir!
Er will jetzt das Bürgergeld beantragen+ die KDU ausfüllen was muss bei ihn eingetragen werden.
Natürlich fülle ich seine KDU getrennt von meiner aus!!!der Junge ist naja sagen wir etwas dumm.
Ich habe für im fast alle Nötigen Anträge für das Bürgergeld bis auf die KDU für ausgefüllt +er hat sie unterschrieben ,damit wir alles dem Jobcenter also per einschreiben +Unterschrift nächste Woche los schicken. Welche Dokumente (KDU)braucht das JC für meinen Neffen?
Leider kommst du bei uns ohne eine Einladung beim JC Wachman gar nicht weiter, also bleibt der Postweg übrig.
Gute Nacht Leute
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:571.Punkt steht Nummer der Bedarfsgemeinschaft! Ich habe keine Nummer also muss das leer sein?
Du bist doch schon im Bürgergeldbezug, oder nicht? Dann hast du auch eine BG-Nummer. Guck einfach auf deinen letzten Bescheid.
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 08:36:49Du bist doch schon im Bürgergeldbezug, oder nicht? Dann hast du auch eine BG-Nummer. Guck einfach auf deinen letzten Bescheid.
Morgen Sheherazade
Ups stimmt sorry 😅 Ja ich beziehe immer noch Bürgergeld,muss naher meinen Bescheid heraus suchen.
Kennst du dich vielleicht mit dem ausfüllen des KDU Antrag aus?
Wie ich oben geschrieben das ich nicht genau weiß was ich bei meinen Antrag ausfüllen/ankreuzen muss, es soll ja richtig ausgefüllt werden damit mein JC das schneller genehmigt.
Für meinen Neffen würde ich einen extra KDU Antrag ausfüllen wie oben beschrieben er wohnt bei seinen Eltern in der Wohnung, dort hat er ein (eigenes Zimmer).
Seine Eltern beziehen kein Bürgergeld oder sonstige Leistungen,Da sie ganz normal arbeiten.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 09:11:52Kennst du dich vielleicht mit dem ausfüllen des KDU Antrag aus?
Nicht wirklich toll, aber die Grundlage um diese Anlage richtig auszufüllen, ist in der Regel der Mietvertrag oder Untermietvertrag oder die Kostenbeteiligungsvereinbarung, den/die du mit deiner Mutter haben solltest.
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:573. Punkt. Energiequellen Fernwärme müsste das sein. Habe eine ganz normale alte Heizung
Fernwärme oder Gaszentralheizung? Steht bei euch eine Therme im Keller?
Wenn du doch bereits im Bürgergeldbezug bist, beziehst du doch auch schon die KdU, warum stellt dich das Ausfüllen beim WBA (?) jetzt vor solche grundlegenden Probleme? Was hast du bisher angegeben?
Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Ich brauche Hilfe beim Ausfüllen der KDU
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an:
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (46 Jahre alt+eigenes Zimmer)kostenlos bei meiner Mutter in der Wohnung!
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Fernwärme oder Gaszentralheizung? Steht bei euch eine Therme im Keller?
Also wie mein Hausmeister sagte sollen wir Fernwärme haben, ich frage am besten Montag welche art Heizung wir hier haben.
Kann man bei der KDU z.b das mit der Heizung raus lassen also das mein JC nur den Mietantreil bezahlt was mir zu steht? Wie hoch wäre der Betrag den das JC im meinen fall...
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Wenn du doch bereits im Bürgergeldbezug bist, beziehst du doch auch schon die KdU, warum stellt dich das Ausfüllen beim WBA (?) jetzt vor solche grundlegenden Probleme? Was hast du bisher angegeben?
Also ich wohne alle den jahren bei meinen Eltern mietfrei!
Seit ende 2019 lebt nur noch meine Mutter! leider steigt ihre Miete immer weiter .
seit ende 2019 stieg die komplette Miete:
500€ bis ende 2024 =607,20€ (wie z.b durch Betriebkosten,Nutzgungsgebühr) der Vermieter will leider ab 1.Jan 25 die Nutzungsgebühr für die Wohnung nochmal um +44,52€ auf 652,12€ erhöhen! auf dauer kann meine Mutter das alleine nicht stemmen . Da die Öffentliche Förderung der Stadt ende 2024 ganz entfällt.
Der Vermieter drängt jetzt bis zum 31.12.24 meine mutter sie soll der Zustimmung zur Nutzungsgebührenerhöhung zu unterschreiben" sonst will der Vermieter(wohnungsgenossenschaft) spätens bis zum 31.03.25 Beim Amtsgericht Neuss eine Zustimmungsklage machen. Man hat sonst die Options auf Sonderküdigungs! was wir natürlich nicht machne können meine Mutter könnte en Umzug nicht bezahlen + es gibt hier keine Wohnungen.
Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahrdeswegen wollte ich jetzt den Antrag beim JC stellen das sie für mich Miete&co zahlen damit meine Mutter so entlastet wird.
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.
Puh da raucht mir der Kopf! Hast du eine Vorlage dafür oder wie sollte diese genau Kostenbeteiligungsvereinbarung aussehen ??
Schließlich muss ich diese Vorlage für meinen Neffen erstellen mit den Daten eintragen damit er das später +seine Eltern unterschreiben.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr leider! deswegen wollte ich jetzt den Antrag beim JC stellen das sie für mich Miete&co zahlen damit meine Mutter so entlastet wird.
Du gehst da leider unheimlich plan- und kopflos dran.
Zuerst rechnet ihr mal auf einem Zettel die Gesamtmiete, die deine Mutter zahlen muss bzw. ab 01.01.2025 zahlen wird, zusammen inklusive Strom und allem.
Ist es eine 2- oder 3 Zimmerwohnung, in der du 1 Zimmer bewohnst?
Wenn es sich um eine 3-Zimmerwohnung handelt, rechnet ihr von der obigen Summe für dich 1 Drittel und macht darüber eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (Muster gibt es hier im Forum). Bevor du irgendwas beim Jobcenter abgibst, lass es mal hier Kontrolllesen.
Das dürfte so der einfachste und sicherste Weg sein, damit für dich KdU bewilligt werden, denn du wirst unterhalb der KdU-Angemessenheit für 1 Person liegen. Und wenn das Konstrukt für dich steht, kann man sich gerne noch um deinen Neffen kümmern, jetzt wird das nur ein Durcheinander.
€100 für Strom für 2 Personen im Jahr ist nicht viel.
Da ihr neben den Haushaltsstrom auch noch Warmwasser mit Strom erzeugt, solltest du diese Angabe nochmal überprüfen.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Mein Neffe ist jetzt 24 Jahre alt =(wohnt aktuell bei seinen Eltern)
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.
Glaubst du doch selbst nicht, dass das JC bei einem 24jährigem, der bei den Eltern im Kinderzimmer wohnt, das beachtet. Der bildet mit seinen Eltern eine BG. Wenn die so einfach umgangen werden könnte, könnte der Gesetzgeber die U25 Regelung auch ganz streichen.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Also ich wohne alle den jahren bei meinen Eltern mietfrei! Seit ende 2019 lebt nur noch meine Mutter! leider steigt ihre Miete immer weiter .
Das heißt, dass du jetzt nach x Jahren kostenfreien Wohnens erstmals Miete beim Jobcenter geltend machen willst?
Zitat von: TripleH am 01. November 2024, 11:12:16Glaubst du doch selbst nicht, dass das JC bei einem 24jährigem,
Ups, habe das Alter überlesen. :schaem: So ist das manchmal bei mir, wenn 2 Sachverhalte nebeneinander abgehandelt werden sollen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45oder wie sollte diese genau Kostenbeteiligungsvereinbarung aussehen ??
Bitte hier eines der MusterKostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Da Ihr zu zweit seid macht ihr mit sämtlichen Kosten halbe halbe da das JC allermeistens vom Kopfteilprinzip ausgeht.
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligung-sgb2_ba042699.pdf
Du solltest im WBA Punkt 3 beachten denn du brauchst keine extra Anlage KdUH
Dir entstehen Kosten JA ankreuzen
und KbV zum Antrag dazulegen (
mit deinen Daten BG Nr. und Adressen falls die es verlegen kann man es dir zuteilen)Zur Miete ankreuzen
die geforderten Belege beifügen
FERTIG
Das JC wird dann wahrscheinlich den MV deiner Mutter sehen wollen was sie dürfen da dieser in eurer KbV angeführt wird.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 09:11:52Für meinen Neffen würde ich einen extra KDU Antrag ausfüllen wie oben beschrieben er wohnt bei seinen Eltern in der Wohnung, dort hat er ein (eigenes Zimmer).
das wurde ja schon beantwortet.
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57der Junge ist naja sagen wir etwas dumm.
dann lernt er jetzt schon mal was dazu.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen lange nicht mehr hier gesehen hoffe dir geht es gut :) mir ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. November 2024, 14:30:55Du solltest im WBA Punkt 3 beachten denn du brauchst keine extra Anlage KdUH Dir entstehen Kosten JA ankreuzen
Mein aktueller WBA läuft seit April. 24 bis März 25! Ich kann jetzt da nicht mehr in der wba ankreuzen.
als wer fragt warum da keine struktur ist sorry bin ein chaot.
Aktuelle Kosten meiner MutterNutzungsgebühr:395,20€
Betriebskosten:112,00€
Wärmeversorung:99€
Winterdienst: 1€
=607,20€
+die kosten bei der Stadtwerke =98€
Verbrauch 2293kwh=Strom
Ab 1 Jan 25 die Neuen gemsamtkostenNutzungsgebühr: 440,12€
Betriebskosten: 112€
Wärmeversorung: 99€
Winterdienst: 1€
=652,12€
Der vermieter rechnet über die firma brunata metrona ab.
Welche Kosten muss ich bei der Kostenbeteiligungsvereinbarung eintragen ich blicke da nicht ganz durch die allen kosten oder ab 1. Jan25?
damit ich nicht die falschen kosten für mich eintrage.
zu5. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit. der Vertrag ist unbefrist.
also ich würde das so unten die Vereinbarung erstellen! natürlich trage ich noch meine+die meiner Mutter ein.
Was soll ich neben dem mietvertrag,Statwerkeabrechnung,brunata metrona Rechnung noch heraussuchen?
Wie läuft das wenn ich den entwurf unten der Behörde schicke? bekomme ich das Geld auf mein Konto oder geht das am Vermieter,stadtwerke??? Falls das auf mein Konto geht würde ich das entweder direkt an meine Mutter senden oder es ihr in Bar geben was einfacher ist.
Mein EntwurfKostenbeteiligungsvereinbarung
Zwischen
[Kind]--»mein Name
und
[Eltern]--»Name Meiner Mutter
wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.
1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].
1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.
1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.
1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig?
Nebenkosten 112€ <--- was trage ich hier ein ?
Heizkosten 99€ <--- was trage ich hier ein ?
Winterdienst: 1€ 1€?
1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.
2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.
3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.
4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.
5. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum
Unterschrift [Kind]
Unterschrift [Eltern]
Zitat von: TripleH am 01. November 2024, 11:12:16Das heißt, dass du jetzt nach x Jahren kostenfreien Wohnens erstmals Miete beim Jobcenter geltend machen willst?
Bis jetzt konnten meine eltern/Mutter das noch finaz irgendwie stemmen" aber wie lange ist noch die frage!! ab nächstes Jahr entfällt die Öffentliche Förderung der Stadt Düsseldorf für diese Wohnung. Will so meine mutter Entlasten
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Will so meine mutter Entlasten
Das ist nett von Dir. Aber vielleicht will der Steuerzahler das nicht?
Der einzige Grund für das JC, Dir KdU zu bezahlen, ist das Verlangen Deiner Mutter danach. Deine Mutter muss sagen, dass sie ab XY soundsoviel von Dir jeden Monat verlangt. Sie muss das auch nicht begründen. Aber bevor Du diese Verpflichtung eingehst (=die Vereinbarung unterschreibst), solltest Du sicher stellen, dass Du Dir das leisten kannst.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51Das ist nett von Dir. Aber vielleicht will der Steuerzahler das nicht?
moment mal mir steht doch normal zu das mein JC für mich die Miete übernimmt oder nicht wenn ja? Beantrage ich das!
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51Deine Mutter muss sagen, dass sie ab XY soundsoviel von Dir jeden Monat verlangt. Sie muss das auch nicht begründen.
also normal müsste ich hier miete zahlen meine Mutter weiß das ich nicht kann verzichtet sie darauf sie weiß das ich nicht viel Geld habe.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51solltest Du sich stellen, dass Du Dir das leisten kannst.
Wie meinst du das genau?
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Mein aktueller WBA läuft seit April. 24 bis März 25! Ich kann jetzt da nicht mehr in der wba ankreuzen
Einen VÄM ausfüllen und eine Änderung der KDU beantragen.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26=652,12€
ist doch nicht teuer und ok für Düsseldorf.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr
du meinst natürlich im Monat.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26+die kosten bei der Stadtwerke =98€ Verbrauch 2293kwh=Strom
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:50:36Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51solltest Du sich stellen, dass Du Dir das leisten kannst.
Wie meinst du das genau?
sorry, ich meinte SICHERSTELLEN
Bevor Du einen Vertrag eingehst, solltest Du sicherstellen/sicher sein, dass Du Deinen Teil (also die Bezahlung) leisten kannst.
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Einen VÄM ausfüllen und eine Änderung der KDU beantragen.
Also muss ich jetzt keine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen hää???? Dafür die VÄM+KDU
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Zitat von: Dragon am Heute um 15:13:26 =652,12€ ist doch nicht teuer und ok für Düsseldorf.
ok.
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Zitat von: Dragon am Heute um 10:25:45 Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr du meinst natürlich im Monat.
Sorry natürlich pro Monat :schaem:
Es sind nur 98€ anstatt 100€ hatte mich vertan.
Falls die Kostenbeteiligungsvereinbarung für mich einfacher als die VÄM mit der KDU ausfüllen.Damit ich weiß welche Briefe oder Anträge =schreiben/ausfüllen muss.
Hm bei der VÄM sind uach Pnukte die ich nicht weiß ob ich sie ausfüllen muss ab Punkt.2 - 4.2
Die Verpflichtung, dass Du für Deine Unterkunft Geld bezahlen musst, ist die Voraussetzung dafür, dass das JC etwas bezahlt. Du brauchst beides.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 16:16:29Die Verpflichtung, dass Du für Deine Unterkunft Geld bezahlen musst, ist die Voraussetzung dafür, dass das JC etwas bezahlt. Du brauchst beides.
Das will ich dem JC mitteilen ich bezahlen muss.
Wie ich vorher gesagt habe! meine Mutter verzichtet auf das Geld,obwohl sie das braucht. Sie weiß habe nicht viel Geld sonst würde sie wollen das ich miete zahle.
Brauche gerade etwas Pause sonst wird mir schwindlig! bis naher
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 16:10:52Falls die Kostenbeteiligungsvereinbarung für mich einfacher als die VÄM mit der KDU ausfüllen.Damit ich weiß welche Briefe oder Anträge =schreiben/ausfüllen muss.
ja beides wenn du deine Kosten der Unterkunft beantragst in der VÄM, dann hast du ja gleich die Antworten von hier wenn die dich danach anschreiben.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 16:23:01Wie ich vorher gesagt habe! meine Mutter verzichtet auf das Geld,obwohl sie das braucht. Sie weiß habe nicht viel Geld sonst würde sie wollen das ich miete zahle.
verzichten gibt es nicht das Geld muß offizell Ausbezahlt werden mit deiner Überweisung.
Hallo Rotti
Fassen wir kurz zusammen mit dem ausfüllen der VÄM.
Die VÄM1.Punkt→ dort trage ich meinen Namen/Vornamen,Geburtsdatum+BG Nummer ein!
2.Punkt → Weitere Person/en in meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)
dort sollte 0 Stehen! Bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft.
3.Punkt → bleibt leer?
4 bis 4.3 Punkt → Bleibt Leer?
5.Punkt → bleibt leer?
6.Punkt -->Kosten für Unterkunft und Heizung--»Ankreuzen! Welcher Grund muss=Muss Miete zahlen?
Tag der Änderung wäre sofort Richtig-->(01.11.2024)
7.Punkt → Bleibt leer?
8.Punkt→ bleibt leer?
Das mit dem Datum +Unterschrift ist klar.
Als nächstes wird das JC bestimmt fragen warum mir aufeinmal kosten enstehen.
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 16:37:56verzichten gibt es nicht das Geld muß offizell Ausbezahlt werden mit deiner Überweisung.
Eben! Ich will das Geld auch nicht für mich behalten sondern es soll am besten wenn es geht beim Vermieter kommen,das so meine Mutter weniger bezahlt.
Sehe gerade der Link https://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454 Dort gibt es 3x arten von Möglichkeiten das habe ich gar nicht gesehen XD
1xKostenbeteiligungsvereinbarung
1xUnter/Mietvertrag (mit Pauschale)
1xUntermietvertrag (mit Vorauszahlung)
Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.
Immer noch die dir bereits mehrfach vorgeschlagene Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Du solltest dir die Einstellung aneignen, dass deine Mutter das Geld jetzt von dir fordert. Bekommt das Jobcenter den Eindruck, du möchtest ihr was gutes tun und sie die Mietbeteiligung gar nicht von dir verlangt, wirst du keinen Cent an KdU bekommen.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.
@Dragon es wurde ja schon alles geschrieben am besten per Online beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:06:23Immer noch die dir bereits mehrfach vorgeschlagene Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Gut erstelle sie" hätte natürlich dazu paar fragen zu folgenden Punkten siehe #11 wo du alle kosten findest.
1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig?
Nebenkosten 112€ <--- was trage ich hier ein ?
Heizkosten 99€ <--- was trage ich hier ein ?
Winterdienst: 1€ 1€?
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
3.Punkt -->> Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.
beim JC einreichen??
5.Punkt trage ich das Vertrag gilt z.b ab 02.11.24 auf unbestimmte Zeit.
Damit ich endlich die Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen kann falls dort nicht geändert wird.....
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 18:13:33am besten per Online beantragen.
ich kann nichts online(Jobcenter.Digital) beantragen! habe zu hause kein PC nutze fremde Computersysteme,kann also nichts da sehen wenn etwas kommt.
Schicke alles per Post
die VÄM habe ich fertig erstellt.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09die VÄM habe ich fertig erstellt.
nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
Die Veränderung betrifft nur das du jetzt Wohnkosten beantragen willst und dazu reichst du die Anlage KDU mit ein. Dann werden die den Antrag auch bearbeiten.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? Nebenkosten 112€ <--- was trage ich hier ein ? Heizkosten 99€ <--- was trage ich hier ein ? Winterdienst: 1€ 1€? das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
Reden wir hier von der KBV? Mein Vorschlag war ein Drittel, @Fettnäpfchen meinte wohl die Hälfte aller Kosten - deine Wahl. Die Kosten nicht einzeln aufführen, bilde eine Gesamtsumme, sonst ist es nämlich ein Untermietvertrag. Denk daran, dass ab Januar die Kosten steigen, hast du jedenfalls geschrieben. Keine Ahnung ob du dann nach 2 Monaten schon eine Erhöhung der KdU beantragen willst.
Woher soll ich wissen, was da noch fehlt, du hast die Unterlagen deiner Mutter vorliegen. Was ist mit Strom? Wasser ist schon irgendwo da enthalten?
Guten Morgen Sheherazade
Da hier einfach viele da zwischen reden weiß ich langsam nicht mehr wie ich genau vorgehen +welcher Antrag ich genau ausfüllen soll.
Bevor ich einen (flaschen)Antrag jetzt der Behörde stelle!
die Grundlegende Frage:Ich will meine Eigene Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben" ohne das meine Behörde auf einmal meine Mutter in meine BG rein tut das soll nicht passieren. Bin meine eigene BG soll auch so bleiben!!
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 08:43:07@Fettnäpfchen meinte wohl die Hälfte aller Kosten - deine Wahl. Die Kosten nicht einzeln aufführen, bilde eine Gesamtsumme
Also das wäre besser! Was muss schritt für schritt ich dafür erstellen/ausfüllen bin verwirrt
Ich habe gerade nochmal die Abrechnung vom Vermieter/Brunata metrona/Stadtwerke kann das nichts mit Warmwasser finden. Auf der Vermieter Abrechnung steht= Wärmeversorgung diese 99€/pro Monat zu sein aus dem #11 ich überprüfe nacher in ruhe alle Abrechnung melde mich dann dafür zurück.
Ich warte bis Fettnäpfchen was er genau sagt! leider quatschen hier zu viele in das Thema rein(
meine nicht dich),ich verliere so den überblick was ich machen soll.
melde mich später
Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 10:32:48die Grundlegende Frage: Ich will meine Eigene Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben" ohne das meine Behörde auf einmal meine Mutter in meine BG rein tut das soll nicht passieren. Bin meine eigene BG soll auch so bleiben!!
Da du vermutlich über 25 Jahre alt bist, wirst du auf jeden Fall deine eigene BG bleiben.
Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander. Von der Summe nimmst du für dich 1 Drittel oder die Hälfte und setzt mit diesem Betrag die Kostenbeteiligungsvereinbarung (KBV) auf. Mit einer Kopie der von dir und deiner Mutter unterschriebenen KBV beantragst du die Kosten der Unterkunft beim Jobcenter.
Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Da du vermutlich über 25 Jahre alt bist, wirst du auf jeden Fall deine eigene BG bleiben.
Ja 46 Jahre alt.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander. Von der Summe nimmst du für dich 1 Drittel oder die Hälfte und setzt mit diesem Betrag die Kostenbeteiligungsvereinbarung (KBV) auf. Mit einer Kopie der von dir und deiner Mutter unterschriebenen KBV beantragst du die Kosten der Unterkunft beim Jobcenter. Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
JA das wäre vielleicht am besten Wenn mir Fettnäpfchen falls er nett ist erstellt/aufschreiben!
Schritt für Schritt damit ich nicht mir +meine Mutter unnötige Probleme mache+das alles reibungslos über die Bühne geht.
mache mir halt sorgen und schlafe nicht gut da ich die ganze zeit daran denke wie ich das am besten ausfülle/erstellt/wie genau eintrage.
Bis dahin kannst du den ersten Schritt der Vorarbeit durchaus schon erledigen.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 12:35:46Bis dahin kannst du den ersten Schritt der Vorarbeit durchaus schon erledigen.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander.
Ja das mache heute noch auf ein Extra Blatt
Update Nr.1: 13:02 UhrHier die aktuellen Kosten
Aktuelle Kosten meiner Mutter
Nutzungsgebühr:395,20€
Betriebskosten:112,00€
Wärmeversorung:99€
Winterdienst: 1€
=607,20€
Stadtwerke =98€
Verbrauch 2293kwh=Strom
Also falls ich richtig geschaut habe sind die Heizkosten :
750,25€ für das Ganze Jahr 01.01.23-31.12.23
Kaltwasser 01.01.23-31.12.23 =254,54€
Gesamtkosten=1004,54€
Es gibt noch einen Posten weitere Heizungsbetriebskosten 06.02.24
=472,29€ zahlen wir das auch ??
oder sind das die kosten hier unten?
Betreibskosten vorauszahlung= 112€
Heizkostenvorauszahlung 99€
Winterdienst =1€
Gesamtkosten=212€
Ab 1 Jan 25 die Neuen gesamtkosten
Nutzungsgebühr: 440,12€
Betriebskosten: 112€
Wärmeversorung: 99€
Winterdienst: 1€
=652,12€
Sollte das alles sein oder fehlen sachen??
Dragon
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Hallo Fettnäpfchen lange nicht mehr hier gesehen hoffe dir geht es gut :) mir ja
Passt schon Danke.
Mal schauen wie weit ich deine Nerven schonen kann ala:
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
Kurz und knapp wird es nicht da mehrere Sachen zu kommentieren sind, also aus meiner Sicht.
Die https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf da Punkt 1 und Punkt 6
Als Beibrief dazu schreibst du das deine Mutter aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist dich kostenfrei wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen
muss.
Dann nimmst du die
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen
aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? 197,6
Nebenkosten 112€ <--- 56.-Euro
Heizkosten 99€ <--- 49.50.- Euro
Winterdienst: 1€ 0,5.-Euro
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen. Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.
Dann hast du das schon erledigt und musst ab Änderung der KduH nur noch schauen ob sich das JC daran gehalten hat.
50% weil es halbe halbe ist und das JC vom Kopfteilprinzip ausgeht, also warum weniger verlangen.
Was den Unterschied KbV und Untermietvertrag angeht da kann das JC wenn es will bei beiden Vertragsarten (erfolglos) blöd tun. Und da in der KbV wie im U.-Mietvertrag auf den MV deiner Mutter verwiesen wird stehen da ja auch die Kosten aufgeschlüsselt in KM+NK/BK und evtl.HK.
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 19:29:34nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
Da unter Punkt 6 die Unterkunftskosten erfragt werden füllt man das auch da aus, also im VÄM Formular.
Eine Anlage KduH braucht es dann nicht extra.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09Schicke alles per Post
Denk daran von allem Kopien für dich und auch nachweislich abgeben. Falls du keine Bestätigung bekommst wirfst du es in den Hausbriefkasten mit:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Ich will das Geld auch nicht für mich behalten sondern es soll am besten wenn es geht beim Vermieter kommen,das so meine Mutter weniger bezahlt.
Selbstverständlich lässt DU dir das Geld auf dein Konto überweisen das mindert Probleme wenn das JC "Mist" bauen sollte. Und dann machst du einen Dauerauftrag bei dem du das Geld an deine Mutter überweist. Das ist am stressfreisten und der beste Nachweis.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:56:53Bevor Du einen Vertrag eingehst, solltest Du sicherstellen/sicher sein, dass Du Deinen Teil (also die Bezahlung) leisten kannst.
Das ist sicher da der Staat zur Zahlung verpflichtet ist.
Aber grundsätzlich ist der Rat nicht schlecht.
Bei Fragen deinerseits wie immer einfach fragen.
Ein schönes WE
FN
Danke fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Als Beibrief dazu schreibst du das deine Mutter aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist dich kostenfrei wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss. Dann nimmst du die
Das mache ich als erstes Fertig!danach die anderen sachen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Dann nimmst du die Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09 [Erweitern] 1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? 197,6 Nebenkosten 112€ <--- 56.-Euro Heizkosten 99€ <--- 49.50.- Euro Winterdienst: 1€ 0,5.-Euro das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden??? und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen.
Danach mache ich mich an die KBV
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.
Also jeweils 1x VÄM getrennt ausfüllen richtig?
mit den alten Nachweisen/Belegen
1x neuen Nachweisen/Belegen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
Unter Puknt.6 trage ich dann kosten einer Unterkunft ein. Heißt das ich muss dann trotzdem die KDU ausfüllen?
Punkt.2
muss ich das auch ausfüllen??
Gesamtfläche der Unterkunft= also die 62,45m² oder mein Zimmer das hat 7x5m²
Anzahl der Räume: mein Zimmer oder alle Zimmer meine meiner Mutter hat eine 2 Zimmer Wohnung
Anzahl der Küchen.1
Anzahl der Bäder.1
selbst bewohnt=Mein Kinderzimmer?
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Denk daran von allem Kopien für dich und auch nachweislich abgeben. Falls du keine Bestätigung bekommst wirfst du es in den Hausbriefkasten mit:
Ich Verschicke so was mit Der Post als einschreiben per unterschrift ist am sichersten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Selbstverständlich lässt DU dir das Geld auf dein Konto überweisen das mindert Probleme wenn das JC "Mist" bauen sollte. Und dann machst du einen Dauerauftrag bei dem du das Geld an deine Mutter überweist. Das ist am stressfreisten und der beste Nachweis.
So werde ich das auch machen.
Wenn die KBV+Brief+KDU Fertig sind zeige ich dir hier alle wie den Brief+KBV als Vorlage bevor ich es abschicke damit alles stimmt!
Danke nochmal für deine Hilfe :sehrgut:
Bin jetzt Mittagessen bis dann :)
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Dann nimmst du die
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen
aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? 197,6
Nebenkosten 112€ <--- 56.-Euro
Heizkosten 99€ <--- 49.50.- Euro
Winterdienst: 1€ 0,5.-Euro
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen. Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.
Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt.
Dragon
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:19:04Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt.
Hab ich wohl vergessen. :danke: so geht Zusammenarbeit!
Also Dragon anpassen!
Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 14:07:02Heißt das ich muss dann trotzdem die KDU ausfüllen?
Hab extra nochmal nachgeschaut und da im VÄM Formular steht tatsächlich in Grün (also Erläuterung) dass dazu die Anlage KdU auszufüllen ist.
Also ja fülle die KdU aus (auch wenn ich vorher anderes geschrieben habe) und nimm die Daten der kompletten Whg.
Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen. In der KbV steht ja glaube ich das die Whg. bis auf getrennte Schlafzimmer gleich genutzt wird.
Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 14:07:02Also jeweils 1x VÄM getrennt ausfüllen richtig? mit den alten Nachweisen/Belegen 1x neuen Nachweisen/Belegen
Richtig!
Ich habe hoffentl. nichts vergessen :scratch:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen.
Ist die Mutter denn im Bürgeldbezug? Wenn nicht (was anzunehmen ist wegen des jahrelangen Umsonstwohnenlassen), sollte die KBV inklusive Antrag auf KdU gleichlautend nur auf den Antragsteller ausgefüllt werden.
Das läuft hier schon wieder in Richtung maximale Verwirrung des TE.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42Ist die Mutter denn im Bürgeldbezug?
Nein das hat der TE irgendwo geschrieben.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42sollte die KBV inklusive Antrag auf KdU gleichlautend nur auf den Antragsteller ausgefüllt werden.
Ja selbstverständlich nur in seinem Namen, wüsste nicht das ich geschrieben hätte dass es beide machen müssten.
Der Name der Mutter taucht halt logischerweise in der KbV auf.
Oder meinst du was ganz anderes?
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42Das läuft hier schon wieder in Richtung maximale Verwirrung des TE.
Das geht bei Dragon schnell das kenne ich noch von anderen Themen. Da muss unsereins halt Geduld bewahren.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Oder meinst du was ganz anderes?
Ja, ich meinte das hier
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Also ja fülle die KdU aus (auch wenn ich vorher anderes geschrieben habe) und nimm die Daten der kompletten Whg. Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen.
Normalerweise sollte in der Kbv drinstehen, welche Zimmer zur alleinigen Nutzung sind und welche Räume mitbenutzt werden können.
Aber gut, vielleicht denke ich da zu kompliziert, mir würde es halt nicht einfallen, dem Jobcenter irgendeine Aufteilung zu überlassen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Also Dragon anpassen!
Gut ich ergänze die KbV mit den Stromkosten,es sind nicht 100€ = sondern genau 98€ hatte mich vorher vertan sorry!
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40In der KbV steht ja glaube ich das die Whg. bis auf getrennte Schlafzimmer gleich genutzt wird.
Ja bis auf die Schlafzimmer wird alles gleich genutzt
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Nein das hat der TE irgendwo geschrieben.
Ich Beziehe Alleine Bürgergeld (eigene BG)! Ich würde die KDU wie Fettnäpfchen gesagt hat nur mich ausstelen mehr auch nicht..
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Der Name der Mutter taucht halt logischerweise in der KbV auf.
So würde ich es auch machen.
Wie du mich kennst lasse das hier von euch zur sicherheit überprüfen, bevor ich etwas meiner Behörde schicke damit alles stimmt :grins:
eine andere frage
Mein Neffe (24Jahre)läuft das genau so ?
Die HA,EK,Vermieter Rechnung sind bei dem JC!
außer das er mit seinen beiden Eltern zu dritt in der Bude wohnt.
Würde seine kbV,KDU später erstellen! wenn ich mit meinen sachen fertig bin.
die anderen Anträge bis die KDU,kbV,einkommensbescheinigung habe ich für im ausgefüllt + an das JC geschickt,habe ein Schreiben bei gelegt das er noch Anträge,Nachweiße etwas später nachreichen muss das sie bitte geduld haben.
Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 15:44:41eine andere frage Bei dem Neffen (24Jahre)läuft beim Antrag HA mit der KbV,Kdu gleich ab außer das er mit seinen beiden Eltern zu dritt in der Bude wohnt.
Jetzt lass diese Baustelle mal ruhen bis du deinen Kram fertig hast. Dein Neffe ist erst 24 Jahre alt, da wird er alleine kein Bürgergeld bekommen, wenn er bei den Eltern wohnt - er ist dann nämlich mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bis er 25 Jahre alt ist.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 15:54:02Jetzt lass diese Baustelle mal ruhen bis du deinen Kram fertig hast.
Mein Kram hat vorang.Mache mich jetzt an die sachen erstellen bis naher.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:19:04Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt
Strom ist schon im Regelsatz aber den Durchlaufererhitzer in Küche und Bad muss er noch in der KDU seiner WG angeben.
Tag Leute
Hallo Fettnäpfchen
Habe jetzt paar Sachen Fertig! Drucke alles aus wenn es Fertig ist und du dein ok gibst1x Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen mir und meiner Mutter (von uns beiden Unterzeichnet)
1X den Brief an das JC Kostenbeteiligungsvereinbarung(von uns beide Unterzeichnet)
1x VÄM mit den alten Nachweisen bei Punkt 6.
Datum 01.11.24 (Aktuelle Wohnungsbaugenossenschaft--> Rechnung bis Ende Dez 24)
1x VÄM mit den neuen Nachweisen Punkt.6
01.01.25 (Wohnungsbaugenossenschaft-→ Neue Rechnung Neue Kosten ab 1.Jan 25)
1x KdU oder waren doch 2x KdU die ich ausfüllen muss.
1X Mietvertrag meiner Mutter
1xStadtwerke Rechnung
1x Vermieter Rechnung
Folgende Nachweise sind als Kopien fertig.1x Aktuelle Stadtwerke Rechnung
1x alte Vermieter Rechnung bis Ende Dez 24
1x Neue Vermieter Rechnung die Kosten ab 1.Jan 25
1x Brunata Metrona (Vermieter Rechnet die Nebenkosten,Betriebskosten,Heizung,Warmwasser ab)
Falls ich etwas vergessen habe bitte hier Bescheid sagen!
Bei der VÄM Punkt.2 --->Weitere Person/en in meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt) dort trage ich in beiden VÄM jeweils 0 ein???
muss ich die Stadtkwerke Abrechnung je 1x in beiden VÄM bei legen?
Bei der KdU Punkt.2
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis.
Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft anWas muss ich da genau ankreuzen um nicht das falsche ankreuzen ???
in dem neuen Brief wo die Miete ab jan. steigt ist auch ein weiteres Blatt dabei" wo meine Mutter der erhöhung neuen Nutzungsgebühr ab 1.jan 25 zustimmen soll!
sonst verklagt der Vermieter meine Mutter beim Amtsgericht in Neuss( Zustimmungsklage).
Wenn nicht soll man seinen Sonderkündigungsrecht nutzen! das Kommt für uns nicht in frage wohin sollen wir den hin,deswegen werden wir leider zustimmen müssen.
Das muss sie jetzt ja auch Unterschreiben sonst wird mein JC ,die neue Miete ab den nächsten Jahr für mich nicht bezahlen Richtig?
Das sind die 2x Briefe für das JC Natürlich noch mit den Daten ergänzt.
ZitatZitat von mir
XXXXX Düsseldorf,den 29.10.2024
XXXXX
XXXXX
XXXXXXX 29.10.2024
XXXXXXX
XXXXXXX
Meine BG Nummer ←Hier Eintragen?
Muss auch ein Betreff hier stehen←- Falls ja ?Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Mutter ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Der Brief an das JC das meine Mutter jetzt Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 verlangt.
ZitatZitat von mir
Kostenbeteiligungsvereinbarung Düsseldorf 29.10.2024
Zwischen
[Kind] --»mir
und
[Eltern] --»Mutter
wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.
1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].
1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.
1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.
1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 197,60
Nebenkosten 112€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98 €49€
Neue kosten ab Jan. 2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 440,12€ 220,06
Nebenkosten 112€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98€ 49€
1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.
2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.
3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.
4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.
5. Der Vertrag gilt ab/von 01.11.2024 auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Düsseldorf 29.10.2024
Unterschrift [Kind]
Unterschrift [Eltern]
Die Kostenbeteiligungsvereinbarung
Wie lange dauert die JC Bearbeitung bis dan Genehmigt wird 4-6 wochen??
Mache mich jetzt an Mietvertrag suchen + dem später Kopieren. bis später
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Falls ich etwas vergessen habe bitte hier Bescheid sagen!
Zitat von: Rotti am 02. November 2024, 19:13:32aber den Durchlaufererhitzer in Küche und Bad muss er noch in der KDU seiner WG angeben.
Falls im Bad ein Heizlüfter und ein strombetriebener Durchlauferhitzer und der Küche ein strombetriebener Durchlauferhitzer ist dann kannst du auch dafür Kosten erstattet bekommen.
Marke des Gerätes + Kilowattstd. angeben auf einem extra Blatt und als Antrag für zusätzlichen Heizkostenbedarf angeben.
Das JC berechnet das dann und bewilligt entsprechend.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Bei der VÄM Punkt.2 --->Weitere Person/en in meinem Haushalt Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt) dort trage ich in beiden VÄM jeweils 0 ein???
Ja
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis. Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an Was muss ich da genau ankreuzen um nicht das falsche ankreuzen ???
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis weil es nur die Möglichkeit zum ankreuzen gibt.
Dann zu den einzelnen Kostenposten schreibst du>siehe Anhang KbV.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Das muss sie jetzt ja auch Unterschreiben sonst wird mein JC ,die neue Miete ab den nächsten Jahr für mich nicht bezahlen Richtig?
Das wird/sollte sie sowieso machen sonst läuft es ja auf die Zustimmungsklage hinaus und darauf kann sie sicherlich verzichten.
Damit ist auch deine KdU gesichert bzw. Ihre denn das Geld bekommt sie ja von Dir.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Muss auch ein Betreff hier stehen←- Falls ja ?Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024
Veränderungsmitteilung für die Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 (Betreff als Begriff lässt man heutzutage weg)
Verbesserungsvorschlag:
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Meine Mutter ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und muss ab dem 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.
Komma weg falls es nicht erkennbar ist.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:291. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale. Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten. Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].
Entweder bar oder Überweisung/Lastschrift und das Kind oder Eltern mit Namen ersetzt werden sollte klar sein.
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:291.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell: Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 197,60 Nebenkosten 112€ 56€ Heizkosten 99€ 49,50€ Winterdienst 1€ 0,50 € Strom 98 €49€ Neue kosten ab Jan. 2025 Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 440,12€ 220,06 Nebenkosten 112€ 56€ Heizkosten 99€ 49,50€ Winterdienst 1€ 0,50 € Strom 98€ 49€
Damit solltest du die erneute Kostensteigerung ab 010125 beantragt haben und musst es nicht nochmal extra machen. :ok:
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Wie lange dauert die JC Bearbeitung bis dan Genehmigt wird 4-6 wochen??
Wenn du es zeitnah abgibst sollte es (mit Berücksichtigung Monat 11) spätestens beim nächsten Monat also Dez. bearbeitet und beschieden sein.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2024, 14:18:29Veränderungsmitteilung für die Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 (Betreff als Begriff lässt man heutzutage weg)
Im Betreff sollte auch unbedingt die BG-Nr. stehen!
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Falls im Bad ein strombetriebener Durchlauferhitzer und der Küche ein strombetriebener Durchlauferhitzer ist dann kannst du auch dafür Kosten erstattet bekommen.
Die Küche + das Bad jeweils 1x Durchlauferhitzer! Eine gute idee werde das gleich mal machen
Marke des Gerätes + Kilowattstd. angeben auf einem extra Blatt und als Antrag für zusätzlichen Heizkostenbedarf angeben wie den ersten Brief von #42 ?
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Das JC berechnet das dann und bewilligt entsprechend.
Das wird/sollte sie sowieso machen sonst läuft es ja auf die Zustimmungsklage hinaus und darauf kann sie sicherlich verzichten.
Damit ist auch deine KdU gesichert bzw. Ihre denn das Geld bekommt sie ja von Dir.
[/quote]
Ne bloss nicht können wir nicht gebrauchen. Sage es jetzt meiner Mutter soll den Wisch unterzeichnen .
Veränderungsmitteilung für die Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 (Betreff als Begriff lässt man heutzutage weg)
Gut habe das geändert.
ZitatZitat von Fettnäpchen
Damit solltest du die erneute Kostensteigerung ab 010125 beantragt haben und musst es nicht nochmal extra machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2024, 14:18:29Entweder bar oder Überweisung/Lastschrift und das Kind oder Eltern mit Namen ersetzt werden sollte klar sein.
Ok dann änder ich in der kbV den Text und es steht am ende so → Überweisung/Lastschrift und das Mein Name oder Name meiner(daten werden in den Fertigen Briefen eingetragen)
Zitat von: Sheherazade am 03. November 2024, 14:27:19Im Betreff sollte auch unbedingt die BG-Nr. stehen!
Das habe ich jetzt gemacht.
Damit sollte doch alles für mich fertig sein wenn ich richtig sehe??Ich kann jetzt anfagen alles fertig machen,+ es morgen oder spätens am Dienstag abschicken wenn nichts hier geändert werden muss?
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 14:57:01Marke des Gerätes + Kilowattstd. angeben auf einem extra Blatt und als Antrag für zusätzlichen Heizkostenbedarf angeben wie den ersten Brief von #42 ?
Ja aber ein extra Blatt!
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 14:57:01Damit sollte doch alles für mich fertig sein wenn ich richtig sehe??Ich kann jetzt anfagen alles fertig machen,+ es morgen oder spätens am Dienstag abschicken wenn nichts hier geändert werden muss?
Genau
Wenn du willst kannst du es ja noch einstellen zum querlesen.
MfG FN
Guten Morgen Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2024, 16:34:11Wenn du willst kannst du es ja noch einstellen zum querlesen.
Ja das ist am Sichersten falls ich was übersehen hatte, beim Ausfüllen der Anträge,Briefen.
Ich werde ca. heute mittag hier alle Sachen hochladen damit du es nochmal überprüfen kannst :sad:
Leider konnte ich den Mietvertrag (Stammt noch von meinen Toten Vater 1.Märtz 2000)nicht finden kommt diese woche!Ich suche aber heute nochmal in den Aktenordenr dafür.
Das lag daran sehe meine Mutter hatte am 9.Dez 20219 den Mietvertrag meines verstorben Vater per Dauernutzungsvertrag übernommen.
Damit mein JC da nicht rum zickt lege ich den Mietvertrag+den DauernutzerVertrag bei,dort steht das die Wohnung auf meine mutter übergeht.
Bis Später melde mich naher
Hallo Fettnäpfchen
Hier die Briefe,Dokumente
Warte bin gerade den Rest hier hochladen
ZitatXXXX Düsseldorf,den 29.10.2024
XXX
XXX
An das Jobcenter Düsseldorf 29.10.2024
Luisenstr.105
40215 Düsseldorf
BG- Nr. XXXX
Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Mutter ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und muss ab dem 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
ZitatKostenbeteiligungsvereinbarung Düsseldorf 29.10.2024
Zwischen
XXXXX
und
XXXX
wird für die Dauer, die [XXXX] noch im Haushalt von [XXXXX] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.
1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in per Überweisung auf das Konto von [XXXXX].
1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.
1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.
1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€ 197,60
Nebenkosten 112€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98 €49€
Neue kosten ab Jan. 2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete 440,12€ 220,06
Nebenkosten 112€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98€ 49€
1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.
2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.
3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.
4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.
5. Der Vertrag gilt ab/von 01.11.2024 auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Düsseldorf 29.10.2024
Unterschrift
XXX
Unterschrift
XXXX
KvB
Dragon
Passt :ok:
Ich dachte du stellst alles noch mal ein aber deine Muster waren ja in Ordnung. Von daher wird es schon passen!
MfG FN
Hier die die Anträge
1xVÄM für 1.Nov 24
1x VÄM für 1.Jan 25
1xKdU für Nov 24 <-- brauche 1x Kdu?ich hatte auf der zweiten seite vermerkt Siehe KvB wegen den neuen kosten ab 1.jan 25
Update 13:23 Uhr
stimmen die 2x VÄM +die 1x KDU Falls ja?
Brauche noch dein Ok!
Damit ich gleich anfange die echten Daten in den Briefe, Anträgen ergänzen.
Leider muss ich paar tage auf dem Mietvertrag warten,danach schicke ich alles an meine Behörde per einschreibne mit Unterschrift :)
Wenn ich das alles meiner Behörde geschickt hat wie läuft es danach weiter? also es wird Genehmigt ohne das meine Mutter probleme oder weitere dokumnte einreichen muss ????
Dragon
Die VÄM`s sind richtig
Die KdU auch was ich vermisst habe ist der Verweis auf die Kbv aber die scheint da zu sein wenn ich unteres richtig verstehe.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 13:18:361xKdU für Nov 24 <-- brauche 1x Kdu?ich hatte auf der zweiten seite vermerkt Siehe KvB wegen den neuen kosten ab 1.jan 25
Was die KdU angeht wärst du auf der ganz sicheren Seite wenn du zwei ausfüllst einmal noch für dieses Jahr und die andere dann ab 010125. Damit brauchen die nicht mehr (verzögern) nachfragen
Noch Fragen?
Jetzt gibt es erst mal :coffee: schau dann a bißerl später noch mal rein.
MfG FN
Edit
hab die zweite Seite wg. KbV gerade gesehen, extra noch mal geschaut
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. November 2024, 14:09:50Edit hab die zweite Seite wg. KbV gerade gesehen, extra noch mal geschaut
Also doch jetzt keine zweite KdU erstellen für das nächste Jahr?
Wenn ich alles an mein JC geschicke (Keine Sorge schicke das erst los wenn ich den Mietvertrag habe), braucht meine Behörde keine weiteren Unterlagen von mir oder von meiner Mutter?
Wollte jetz nicht meine Mutter in Schwierigkeiten bringen oder das ich probleme bekomme es soll alles reibungslos ablaufen :grins:
bin jetzt Mittagessen bis naher
Dragon
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 14:16:48Also doch jetzt keine zweite KdU erstellen für das nächste Jahr?
Doch schon eine Zweite fürs nächst Jahr. Da haben wir wahrscheinlich aneinander vorbei gedacht.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. November 2024, 14:47:04Doch schon eine Zweite fürs nächst Jahr. Da haben wir wahrscheinlich aneinander vorbei gedacht.
Gut wird erstellt.
Danke nochmal Fettnäpfchen für deine Hilfe bist der Beste :sehrgut:
ZitatZitat von mir
Für meinen Neffen (24 Jahre) er wohnt bei seinen Eltern" aktuell zahlt er die Aok- Krankenversicherung für seinen Sohn. Wollen jetzt für meinen Neffen Bürgergeld Beantragen.
Beide Eltern sind voll berufstätig.
Ich muss leider für meinen Bruder+Neffen die Briefe,Dokumente erstellen/ausfüllen das er nur Unterschreibt.
Hatte dir ja gesagt mein Neffe ist strohdoof er kann nichts.
Mein Bruder ist 50% Behindert !er kennt sich nicht mit Technik/Computer aus.
Alles Technische +Computer Sachen die anfallen mache ich für die ganze fam :)
habe ich folgende Anträge fertig +dem JC geschickt.
1x HA Antrag.,2x kdu Vater+Mutter
1x EK =Vater
1x EK=Mutter
je 1x Einkommensbescheinigung(Vater) Firma Bearbeitet es aktuell
je 1x Einkommensbescheinigung(Mutter)Firma Bearbeitet es aktuell
Muss der Neffe mit seinen Vater auch eine KvB erstellen+wie werden die kosten berechnet 50:50 oder 1/3 ?
Zitat
Seine Eltern( oder reicht wenn ich Statt Eltern durch seinen Vater ← ersetze) sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und muss ab dem 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen.
Beide Eltern stehen ihn ihren Mietvertrag
Wie ich aber sehen habe ich beiden beiden je 1x kdu ein Fehler bei seinen Neffen gemacht,leider hatte ich das schon dem jc geschickt weil mich mein Bruder die ganze zeit gehetzt ,das ich die Sachen schneller schicke.
Welche Anträge muss der Neffe,Eltern noch ausfüllen+ an das Jc schicken wie z.b also je 1x die VM ausfüllen.
Je Neue EK
je neue Kdu damit sein Sohn wie ich Miete,Strom,Warmwasser,Heizung für dieses Jahr + dem nächsten Jahr bekommt.
Er hat auch eine Mieterhöhung der Nutzungsgebühr für 1.Jan 2025 bekommen wo er Unterzeichen soll(wohnt 3-Häuser)Das hat er gemacht und es heute an dem Vermieter geschickt.
Sorry das Es ein durcheinander ist!
Mein Bruder hat mich tagelang Richtig gestresst sagte die ganze Zeit schnell ,schnell abschicken! das ich mich mit im mehrmals gestritten hatte.
Wollte im aus Mitleid helfen weil er Riesen Schulden hat die sein Sohn im gemacht hat hust hust 15K mein Bruder kann so kaum die Miete zahlen,deswegen habe ich ihm gesagt verlange jetzt Miete von deinen Sohn dafür muss er Bürgergeld beantragen.
Mein Bruder kann sich die miete fast kaum noch leisten,wenn sein Sohn jetzt keine Miete zahlt,wird es ab jan.25 für ihm noch schwerer.
Die Kdu kosten für die Unterkunft,strom,warmwasser,Heizung&sonstige kosten sollen entweder direkt am Vermieter/Stadtwerke gehen,oder direkt auf das Konto meines Bruder.
(Mein Bruder will sie selber überweisen alle Kosten an Stadtwerke,Vermieter) er will kein Lastschrift einrichten.
Falls alle Kosten direkt an die IBAN (Vermieter/Stadtwerke) gehen müssen sage ich meinen Bruder das ich die kdu die Daten eintrage+er er soll bei beiden Firmen melden .
Weil sein Sohn das Geld zu 100% nicht an meinen Bruder zahlen, wird der ist echt bekloppt tut auf Gängster ,das es so zu schlägerei mit dem Typen kommt.
Sorry was das soviel ist! Wollte alle Infos geben die du brauchst ,damit wir nicht um den heißen brei reden :)
Können wir jetzt für meinen Neffen mit dem HA weiter machen? Schau bitte im Zitat nach dort müsste alles stehen.
Wenn ich das für mein Neffen fertig habe brauche ich ulraub :grins: der stress den die 3 uns machten war übel. habe fast 1 woche nicht richtig schlafen können,wollte nicht umkippen.
Falls wer fragt warum mein Bruder von seinen Sohn jetzt Miete Verlangt?
Ich mit im ein Macht wort gesprochen du solltst endlich von deinen deinen schei... Miete,strom,heizkosten verlangen,er hat endlich auf mich gehört.
Werde mich jetzt etwas hinlegen mir tun die augen wieder sehr weh das war jetzt zuviel am PC schauen,sonst wird mir schwindlig bis dann
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 16:02:14Können wir jetzt für meinen Neffen mit dem HA weiter machen?
Warum willst du mir und anderen Usern nicht glauben, dass dein Neffe mit 24 Jahren und bei den Eltern wohnend nicht alleine Bürgergeld beantragen und beziehen kann?
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:19:03Warum willst du mir und anderen Usern nicht glauben, dass dein Neffe mit 24 Jahren und bei den Eltern wohnend nicht alleine Bürgergeld beantragen und beziehen kann?
Hallo Sheherazade
Vielleicht drücke ich mich falsch aus sorry!!Ich glaube dir was du und andere meinen.
Ich weiß das mein Neffe unter 25 mit seinen Eltern als eine Bedarfsgemeintschaft bildet!
kann er da durch jetzt Bürgergeld beantragen oder nicht falls ja??Wie den genau.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 16:39:24kann er da durch jetzt Bürgergeld beantragen oder nicht falls ja??Wie den genau.
Er kann mit seinen Eltern zusammen als Bedarfsgemeinschaft den Antrag stellen. Ob diese Bedarfsgemeinschaft dann Anspruch hat, hängt vom Einkommen aller BG-Mitglieder ab. Er kann aber auch noch warten bis zu seinem 25. Geburtstag.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:46:49Er kann mit seinen Eltern zusammen als Bedarfsgemeinschaft den Antrag stellen. Ob diese Bedarfsgemeinschaft dann Anspruch hat, hängt vom Einkommen aller BG-Mitglieder ab.
Genau das wollen wir jetzt machen" mein Bruder Verlangt das Geld von seinen Sohn.
Sein Sohn hat aber kein Geld er bekommt keine Sozialeistungen,er will auch nicht arbeit,deswegen bleibt jetzt den Antrag auf Bürgergeld stellen.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:46:49Er kann aber auch noch warten bis zu seinem 25. Geburtstag.
Er hate leider erst am 14.Okt Geburtstag!Mein bruder kann leider nicht solange warten, das sein Sohn miete zahlt.
Der Neffe(Penner) sorry für das wort er regt einen auf will nicht arbeiten,leider darf mein bruder wegen seiner frau den Sohn nicht rauswerfen.
Wenn die Zwei bei mir wären seine Frau +Ihr Sohn schon längst auf der straße.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 16:53:04leider darf mein bruder wegen seiner frau den Sohn nicht rauswerfen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Familienunstimmigkeiten besser werden, wenn dein Bruder und seine Frau sich jetzt vor dem Jobcenter nackig machen müssen.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:55:53Ich bin mir nicht sicher, ob diese Familienunstimmigkeiten besser werden, wenn dein Bruder und seine Frau sich jetzt vor dem Jobcenter nackig machen müssen.
Ich Weiß alles schwiegrig!
Mein Bruder kann kann das auf dauer die alleine die Miete,Heizkosten,Nebenkosten,Stromkosten nicht tragen seine Frau bezahlt nichts.
Auf ein Versuch kommt es an damit dieser Penner von Neffe Versichert ist" Sonst muss mein Bruder die AOk Beiträge Zahlen.
wie stehen seine chancen aus das der Neffe Bürgergeld+die Kdu bekommt? Mein Bruder hat 15.000€ Schulden (wegen Sohn)Sein Gehalt kommt immer am 15.Jeden monat. die Miete wird aber am 3.jeden monat Fallig,so ist er immer im minus.Seine Frau verdient ganz wenig.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 17:02:11wie stehen seine chancen aus das der Neffe Bürgergeld+die Kdu bekommt?
Wenn überhaupt, bekommen alle 3 Bürgergeld, wieviel ist von ihren Einkommen abhängig. Schulden zählen im übrigen nicht dabei.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 17:02:11Ich Weiß alles schwiegrig! Mein Bruder kann kann das auf dauer die alleine die Miete,Heizkosten,Nebenkosten,Stromkosten nicht tragen seine Frau bezahlt nichts. Auf ein Versuch kommt es an damit dieser Penner von Neffe Versichert ist" Sonst muss mein Bruder die AOk Beiträge Zahlen.
Was machst du dir da einen Kopf um deinen Neffen wenn dein Bruder nicht mit seinem Sohn
klarkommt, kann ja das JC nicht für ihn aufkommen besteht denn keine Familienversicherung bei der AOK sonst müsste der Bruder Bürgergeld beantragen für den Sohnemann den Regelsatz dann wäre er auch Versichert.
Zitat von: Rotti am 04. November 2024, 17:44:40sonst müsste der Bruder Bürgergeld beantragen für den Sohnemann den Regelsatz dann wäre er auch Versichert.
:wand: Ich gebe jetzt auf.
Damit man mich nicht Falsch Versteht!
Ich werde jetzt nicht wegen dem doofen Jungen hier Ärger&sonstige Probleme vom Zaun brechen.
Wenn es im nicht zusteht hat er Pech gehabt! Es tut mir zwar leid für meinen Bruder aber dann ist das eben so..
Schließlich will ich hier weiter euren Rat/Hilfe weiter nutzen können.
@Sheherazade trotzdem danke für deine Hilfe /Rat :ok:
Dragon
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 18:31:54Ich werde jetzt nicht wegen dem doofen Jungen hier Ärger&sonstige Probleme vom Zaun brechen.
Hier macht dir deswegen keiner Schwierigkeiten.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 18:31:54Wenn es im nicht zusteht hat er Pech gehabt!
Es steht ihm NICHT zu!
Entweder ab ü25 oder
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 16:53:04leider darf mein bruder wegen seiner frau den Sohn nicht rauswerfen.
wenn er eine eigene Whg. hat. Das würde sogar gehen, also aus rechtlicher Sicht.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 17:02:11Sonst muss mein Bruder die AOk Beiträge Zahlen.
Liest sich als ob er ein Stiefsohn weäre und dann würde ich die Beiträge von der Mutter zahlen lassen. Falls er adoptiert ist schaut es vllt. nicht so einfach aus.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 17:02:11Mein Bruder hat 15.000€ Schulden (wegen Sohn)
Dann macht dein Bruder was falsch.
Aber das sollte nicht dein Problem sein. Denn gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht und der Leidtragende bist am Schluss du, wenn´s blöd läuft verstreitet ihr Brüder euch noch untereinander und das willst du sicherlich auch nicht.
Der Bruder muss sich schon selber durchsetzen sonst lernt der Sohn das was er bis jetzt gelernt und umgesetzt hat.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:25:57Es steht ihm NICHT zu! Entweder ab ü25 oder
Was ich Vergessen hatte zu erwähnen sein Sohn hat 8.März bis zum 28.August einen Job Gehabt!
leider steht im wegen 5Monate arbeiten kein Arbeitslosengeld zu! Und wollten für den Pisser von Neffen BG Beantragen.
Schade das es meinen Neffen Bürgergeld nicht zu steht.
Aber wenn er nächstes Jahr 14.Okt. wird er 25! danach sollte es ihm zu stehen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:25:57Liest sich als ob er ein Stiefsohn wäre und dann würde ich die Beiträge von der Mutter zahlen lassen. Falls er adoptiert ist schaut es vllt. nicht so einfach aus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:25:57Liest sich als ob er ein Stiefsohn weäre und dann würde ich die Beiträge von der Mutter zahlen lassen. Falls er adoptiert ist schaut es vllt. nicht so einfach aus.
Nein ist sein echter Sohn! aber bei seiner Frau traue ich auch das zu das sie fremd ging :wand:
Mein Bruder hat letzte Woche ein schreiben der AOk bekommen falls das stimmt was er mir sagt! Ich habe den Brief nicht gelesen. Wenn sein Sohn sich nicht Versichert muss er 5000€ Strafe zahlen.
Gibt es sonst keine möglichkeit das der Neffe bei der AOk ohne privat versichert wird? eine Familien Versicherung kann mein Bruder nicht zahlen.
Leider zwang ihn seine Frau/Sohn! Jetzt musste mein Bruder den Penner von Sohn Privat bei der AOK für 240€ Versichern. Will mir nicht an sein Sohn und/ Frau die Finger Schmutzig machen"sonst bekommen beide ihre Tracht Prügel die sie nie vergessen werden anders lernen sie das nicht.
Ich bin sonst ein Friedliebender Mensch "aber wenn du das siehst würde dir auch die Hutschnur hochgehen.
Beherrsche mich wegen meine Mutter weil sie mich braucht falls ich wegen den beiden im Knast lande.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:25:57Der Bruder muss sich schon selber durchsetzen sonst lernt der Sohn das was er bis jetzt gelernt und umgesetzt hat.
Mein Bruder ist 50% zum teil Geistig Behindert, die beide zwingen im das er Arbeiten geht als Wachmann 250h macht er.
Also sage ich im schweren Herzen das Meinne Bruder für seinen Sohn ! das er kein Bürgergeld bekommt.Dann müsste an das JC einen Brief schreiben das wir Bürgergeld Beantragen zurück nehmen da mache Dokumente bei der Behörde schon sind wie der HA,2x EK,??
Reicht es wenn ich für den Neffen an das Joc Schreibe
ZitatZitat von mir
Sehr gehrte Damen und Herren,
Hiermit Nehme ich meinen Bürgergeld Antrag zurück,bitte stoppen sie alles.
@Fettnäpfchen
Achso Wenn ich meinen JC- Sachen abgeschicke! sage ich dir auf jeden fall bescheid.
Auch auf die Gefahr hin, dass Fettnäpfchen erst wieder bestätigen muss, was ich schreibe, weil du mir scheinbar nichts glaubst:
Zitat von: Dragon am 05. November 2024, 16:43:48Gibt es sonst keine möglichkeit das der Neffe bei der AOk ohne privat versichert wird?
Er kann bzw. muss sich freiwillig versichern, kostet ca. €200 im Monat inkl. Pflegeversicheurng.
Zitat von: Sheherazade am 05. November 2024, 16:55:23Er kann bzw. muss sich freiwillig versichern, kostet ca. €200 im Monat inkl. Pflegeversicheurng.
ok dann sage ich das jetzt meinen Bruder .
und den Rest wegen der Versicherung.
Jetzt müssen wir die vorher abgeben JC Anträge zurück nehmen durch einen Brief.
Was soll ich dann an das JC genau schreiben ?wegen der Rücknahme der Anträge
Zitat von: Sheherazade am 05. November 2024, 16:55:23Auch auf die Gefahr hin, dass Fettnäpfchen erst wieder bestätigen muss, was ich schreibe, weil du mir scheinbar nichts glaubst:
Er ist halt unsicher und ich habe ihm in anderen Themen halt "stur" weitergeholfen und das hat ihm wohl gefallen/beeindruckt/was weiß ich. Mit Unglauben hat es sicher nichts zu tun.
Zitat von: Dragon am 05. November 2024, 16:43:48Reicht es wenn ich für den Neffen an das Joc Schreibe
Ja du kannst sogar bitte stoppen sie alles weglassen.
Intern
Zitat von: Dragon am 05. November 2024, 16:43:48Mein Bruder ist 50% zum teil Geistig Behindert, die beide zwingen im das er Arbeiten geht als Wachmann 250h macht er.
Heftig. Das passt zum AZGesetz für Wachleute?
Und da kann man nur hoffen das er Spaß daran hat. Oder er ist froh das er nicht zuviel Zuhause ist das gibt es ja auch.
Der Verdienst ist sicher auch nicht hoch wenn der Lohn nicht mal reicht die zeitl. Diskrepanz zwischen Lohn und Mietzahlung auszugleichen.
Was verdienen denn beide zusammen mit Kindergeld und was sind die tatsächlichen Mietkosten. Vllt klappt es ja mit Wohngeld.
Nach dem geschriebenen dürfte zumindest die Vermutung die ich durchaus mit Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:55:53Ich bin mir nicht sicher, ob diese Familienunstimmigkeiten besser werden, wenn dein Bruder und seine Frau sich jetzt vor dem Jobcenter nackig machen müssen.
geteilt habe hinfällig sein.
MfG FN
So habe den JC Brief für meinen Neffen fertig! Mein Bruder holt das noch heute ab und +sein Sohn Unterzeichnet es .
Fettnäpfchen ich sage dir auf jeden fall bescheid wenn ich meine sachen für das JC abschicke,muss auf dem doofen Mietvertrag warten!
Trotzdem Danke an Fettnäpfchen+ Sheherazade das ihr euch die Mühe gemacht habt
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 17:23:24Mit Unglauben hat es sicher nichts zu tun.
Seit Seite 1 haben mehrere User geschrieben, dass der Neffe alleine keinen Anspruch auf Bürgergeld hat. Keine Ahnung ob das nicht verstanden wurde oder nur ignoriert.
Zitat von: Sheherazade am 05. November 2024, 17:33:07Keine Ahnung ob das nicht verstanden wurde
Sorry ich habe es übersehen/nicht verstanden! war keine Absicht. Da soviele geschrieben hatten! Naja ist jetzt vorbei.
Zitat von: Dragon am 04. November 2024, 16:53:04Sein Sohn hat aber kein Geld er bekommt keine Sozialeistungen,er will auch nicht arbeit,deswegen bleibt jetzt den Antrag auf Bürgergeld stellen.
wie Sheherazade ja schrieb mit 25 darf er.
Zitat von: Rotti am 05. November 2024, 18:55:59mit 25 darf er
Er darf auch schon vorher, dann aber nur gemeinsam mit den Eltern, bei denen er wohnt. Auch das habe ich geschrieben.
So ein kleines Update 12:27 Uhr
Der Mietvertrag ist vorher angekommen.
Ich lege neben den anderen Briefen,Anträgen
1x Kopie des Mietvertrag (damals noch von meinen Vater+Mutter Unterschrieben)
1xDauernutzungsvertrag von meiner Mutter/Jetzt läuft der Vertrag auf sie)
Werde gleich in ruhe nochmal alles überprüfen das ich kein Fehler mache"Versuche noch heute zur Post gehen sonst direkt Morgen früh
Sage Bescheid wenn ich alles abgeschickt habe,falls von meiner Behörde kommt, sage ich hier auch wie immer bescheid :zwinker:
Bis Später :bye:
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. November 2024, 12:27:03Sage Bescheid wenn ich alles abgeschickt habe,falls von meiner Behörde kommt, sage ich hier auch wie immer bescheid :zwinker:
Das die Post auf dem Weg sein wird glauben wir auch so. Die Antwort darauf und/oder ob alles geklappt hat wäre hilfreich.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
So habe alles vor 20min verschickt. Natürlich habe ich alles mehrmals überprüft das alles stimmt bevor ich etwas verschicke.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:15:42Die Antwort darauf und/oder ob alles geklappt hat wäre hilfreich.
Bin bei so was sehr zuverlässig ich gebe immer eine Rückmeldung! soweit solltest du mich doch kennen :grins:
Hallo Fettnäpfchen
Irgendwie ist meine Behörde zu blöd meinen Brief den bei der Post(Postfach)abholen!
Bis jetzt ändert sich der Sendestatus nicht!
ZitatZitat von mir
Do, 07.11.2024
Die Sendung befindet sich in der Zustellung.
ich hatte heute nochmal beim Kundenservice der Post angerufen die Hotline sagte mir der Brief liegt seit dem Freitag dem 8.11.24 in dem Postfach,falls das JC es nicht bis Montag 12:00 Uhr abholt soll ich bei dem Kundenservice der Post ein Nachsende Auftrag machen.
Der Brief ist seit letzten mittwoch unterwegs.
Was meinst du soll ich alles neu ausdrucken+ an meine Behörde schicken ?also einen neuen Brief das ich hinweise das am 6.11.24 die Unterlagen für an das JC wie Miete,Heizkosten.Strom alles per Post unterwegs sind?
Ob die alten Dokumente wirklich bei der Post im Postfach liegen weiß ich gar nicht.
Bis jetzt sind meine Briefe immer an das JC Fix angekommen ohne welche probleme :wand:
Dragon
Zitat von: Dragon am 16. November 2024, 16:33:44falls das JC es nicht bis Montag 12:00 Uhr abholt soll ich bei dem Kundenservice der Post ein Nachsende Auftrag machen. Was meinst du soll ich alles neu ausdrucken+ an meine Behörde schicken ?
Am besten fährst du zweigleisig und machst beides und wartest erst gar nicht bis Montag.
Saftverein :no: Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2024, 16:38:40Am besten fährst du zweigleisig und machst beides und wartest erst gar nicht bis Montag. Saftverein :no:
Ok dann mache ich es wie du es mir jetzt gesagt hast!ich drucke jetzt alles wieder von neuem aus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2024, 16:38:40Saftverein :no:
Ja du stimmt ein Saftladen.
Man merkt es wir nähen uns der Weihnachtszeit da drehen die Behörden am Rad XD
Sollte ich dann noch ein kurzen Brief bei legen das ich die voherigen Dokumente am 6.11.24 dem JC schickte und sie wohl noch unterwegs/ per veloren gegangen sind??
Danke dir auch ein Schönes Wochende :grins:
Dragon
Zitat von: Dragon am 16. November 2024, 16:42:18Sollte ich dann noch ein kurzen Brief bei legen das ich die voherigen Dokumente am 6.11.24 dem JC schickte und sie wohl noch unterwegs/ per veloren gegangen sind??
Klar mach das aber nicht so freundlich. Du kannst ruhig dazu schreiben das es seit xx.xx.xxxx im Postfach auf die Abholung wartet und dass du die Auskunft von der Post hast.
Wenn Drohungen was bringen würden würde mir da auch noch was einfallen, aber das ist ja denen total egal.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2024, 17:17:15Du kannst ruhig dazu schreiben das es seit xx.xx.xxxx im Postfach auf die Abholung wartet und dass du die Auskunft von der Post hast.
Mache ich jetzt. danke für die Hilfe :smile:
Hallo Fettnäpfchen
Hier mein JC - Bescheid den ich heute Bekommen endlich eingetrudelt zu meinen Gunsten entschieden!!
kannst du bitte das alles überprüfen ob es stimmt? PDF in an
Schau bitte meine Kostenbeteiligungsvereinbarung #48
Fehlt im Bescheid nicht der Zuschuss für die Stromkosten??
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.4 für Nov-Dez 24
Regelbedarf:563€
Grundmiete:197,60€
Heizkosten:24,75€
Nebenkosten:56,50€
=je 278,85€
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.5 für Jan-März 25
Regelbedarf:563€
Grundmiete:220,06€
Heizkosten:24,75€
Nebenkosten:56,50€
=301,31€
Das waren die Daten von der Kostenbeteiligungsvereinbarung für Nov-Dez 24
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von mir
Kaltmiete 395,20€€ 220,06
Nebenkosten 112€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98€ 49€
Neue kosten ab Jan. 2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von mir
Kaltmiete 440,12€ 220,06
Nebenkosten 12€ 56€
Heizkosten 99€ 49,50€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Strom 98€ 49€
Wie mache ich das mit den Nachweisen für mein Jobcenter das ich alles an meine Mutter überwiesen habe?Reicht da das ich Neben den Dauerauftrag an meine Mutter,das ich die Kontoauszüge aufbewahre wo es steht das für Nov-Dez 24 +ab Jan das Geld immer an sie überwiesen habe!
Muss meine Mutter der Behörde auch Kontoauszüge vorlegen?
Wann sollte jetzt das Geld auf mein Konto kommen also Rückwirkend die Nachzahlung für die Mite( Nov-Dez 24) da sein.... Damit ich zur Bank gehe habe kein Onlinebanking kann es nur per Kontoauszüge sehen bin der Bares ist Wares Typ XD
Also muss ich jetzt 2x 278,85€=557,70€ für Nov/Dez 24 an das Konto meiner Mutter überweisen richtig??
Ab Jan 25 richtige ich den Dauerauftrag von je 301,31€ richtig?
falls ich es nicht in den nächsten Tagen schaffe den Dauerauftrag bei meiner Bank für Jan einrichten, werde ich das Geld am 2 .Jan direkt per den Sparkassenautomat an meine Mutter überweisen+bei der Bank vor Ort Dauerauftrag einrichten.
Bei der Auflistung der Kostenbeteiligung hast du 2 x die gleichen Zahlen stehen. Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt, d. h. du musst bei den Zahlbeträgen für deine Mutter deinen Stromanteil dazu rechnen.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2024, 15:47:55Bei der Auflistung der Kostenbeteiligung hast du 2 x die gleichen Zahlen stehen
Ups habe es auch jetzt gesehen+geändert. im #48 stehen die richtigen zahlen!
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2024, 15:47:55Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt, d. h. du musst bei den Zahlbeträgen für deine Mutter deinen Stromanteil dazu rechnen.
Ok dann überweise ich je 278,85+49€ = je 327,85€ für die beiden Monate Nov-Dez also die 655,70€
ab Jan 25 sind es wenn ich mich nicht vertan habe je 301,31+49€ = jeden monat 350,31€
Wann sollte das Geld ca. auf mein Konto sein endes des Monat?
Was war nochmal wegen den Nachweisen? Da das Geld an das Konto meiner mutter geht muss außliech ich gegneüber der Behörde die Belege wie Kontoauszüge,überweisungsträger vorlegen falls sie das verlangen richtig?
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2024, 15:58:02Wann sollte das Geld ca. auf mein Konto sein endes des Monat?
Irgendwann in den nächsten Tagen ab heute, Nachzahlungen sollten schneller kommen als die Leistung für Januar.
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2024, 15:58:02Da das Geld an das Konto meiner mutter geht muss außliech ich gegneüber der Behörde die Belege wie Kontoauszüge,überweisungsträger vorlegen falls sie das verlangen richtig?
Kontoauszüge reichen völlig aus. Ach ja, deine Mutter als Nichtleistungsempfänger muss natürlich keine Kontoauszüge vorlegen.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2024, 16:06:40Irgendwann in den nächsten Tagen ab heute, Nachzahlungen sollten schneller kommen als die Leistung für Januar.
Gut dann fahre ich morgen oder Monat zur Bank.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2024, 16:06:40Kontoauszüge reichen völlig aus.
Meine kontoauszüge?
Danke Sheherazade für deine hilfe :sehrgut: wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2024, 16:08:30Meine kontoauszüge?
Natürlich deine, sofern sie verlangt werden.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2024, 16:09:33Natürlich deine, sofern sie verlangt werden.
Gut danke für deine mühe. Somit ist jetzt alles passen :grins:
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2024, 16:08:30Danke Sheherazade für deine hilfe :sehrgut: wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest
Gerne, wünsche dir auch ein besinnliches Weihnachtsfest.
Guten Morgen
Habe noch eine Frage zu den Heizkosten.
ZitatZitat von mir
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.4 für Nov-Dez 24
Regelbedarf:563€
Grundmiete:197,60€
Heizkosten:24,75€< ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Stromkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=je 278,85€
Laut dem Jobcenter Bescheid Seite.5 für Jan-März 25
Regelbedarf:563€
Grundmiete:220,06€
Heizkosten:24,75€ < ---- Es sollten doch 49€ sein also 50% der vollen Heizkosten=99€
Nebenkosten:56,50€
=301,31€
Sind die Heizkosten bei dem neuen JC Bescheid nicht zu niedrig ?( Seite.4 bis5 für Nov-Dez 24
ab Jan 25 ), Es müssten doch 49€ sein also fehlen da noch genau 24,25€ das sind die Hälfte von den 49€ also 25% von meiner Kostenbeteiligungsvereinbarung #48
24,25€+24,75€=49€ oder vertue ich mich da? Laut dem Vermieter hat meine Mutter jeden Monat eine Heizkostenvorauszahlung von 99€
So komme ich auf die endsumme von je 303,10€ anstatt die je 278,85 € das für beide Monate Nov/Dez 24 sind 606,20€!
Mein JC kommt aber auf je 278,85 Nov +278,85 Dez das Entspricht einer Summe 557,70€
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 10:13:18Es müssten doch 49€ sein
€49,50 genauer gesagt. Ich dachte, du hast dich da auch vertippt. Ist immer ein wenig schwierig, Bescheide nur anhand von Abgetipptem zu kontrollieren.
Steht was dazu im Bescheid, im Text? Hast du auch bestimmt alles richtig ausgefüllt im Antrag?
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 10:20:48€49,50 genauer gesagt. Ich dachte, du hast dich da auch vertippt. Ist immer ein wenig schwierig, Bescheide nur anhand von Abgetipptem zu kontrollieren. Steht was dazu im Bescheid, im Text? Hast du auch bestimmt alles richtig ausgefüllt im Antra
Ja habe alles Richtig ausgefüllt. Leider ist meine Behörde Strohdoof und nicht zu knapp,habe immer probleme das sie Fahrtkosten zu den JC Termine oder Vorstellungsgespräche bezahlen.
Also die Heizkosten sind 49€ siehe dazu #48!hier nocmhal den Bescheid Seite.4-5 als Anhang! da siehst du es besser.
Bis auf die Heizkosten sollte alles was in meiner Kostenbeteiligungsvereinbarung steht stimmen!
Kann ich die Stromkosten für Nov/Dez die ich jetzt an meine Mutter überweisen müsste (je 49€=98€) für beide Monat weglassen ?
sonst fehlt mir das Geld woanders oder macht das JC Ärger falls ja? überweise ich es mit tut zwar weh aber was solls. ich würde sonst das Geld meiner Mutter halt später geben.
Bin jetzt mal Frühstücken bis naher :bye:
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 10:41:10Also die Heizkosten sind 49€ siehe dazu #48!
Auch da sind die Heizkosten 49,50€. Deshalb meine Vermutung, dass du was falsch ausgefüllt hast.
Letztendlich solltest du dem Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass deine anteiligen Heizkosten laut Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Im Gegenzug solltest du aber deinen finanziellen Verpflichtungen (vollständige Mietzahlung inklusive Strom an deine Mutter) korrekt nachkommen, sonst hast du hinterher nur noch ein größeres Durcheinander. Die noch fehlenden €24,75 pro Monat für die Heizkosten werden dich nicht gleich ins Armenhaus bringen bis deinem Widerspruch stattgegeben wurde.
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:46:36Auch da sind die Heizkosten 49,50€. Deshalb meine Vermutung, dass du was falsch ausgefüllt hast.
Ich habe mir nochmal #48+#50 geschaut dort waren meinen alle meine Dokumente für das Jc scheint das ich alles alles richtig ausgefüllt hatte!wenn ich dort sehe!
1x KDU auf auf Kbv für dieses jahr 2024
1x KDU =Kbv nächstes jahr 2025
Ich hatte zwar nur 1x KDU als PDF hochgeladen! sie waren aber fast identisch
die KDU für das jahe 2025 stand bei dem Punk -->Die Nebenkosten/Wohnkosten setzen sich zusammen aus -->siehe Anhang KbV jan.25
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:46:36Letztendlich solltest du dem Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass deine anteiligen Heizkosten laut Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Ja das sollte ich machen! dann brauche ich wieder ein Schreiben für den Widerspruch.
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:46:36m Gegenzug solltest du aber deinen finanziellen Verpflichtungen (vollständige Mietzahlung inklusive Strom an deine Mutter) korrekt nachkommen, sonst hast du hinterher nur noch ein größeres Durcheinander.
Gut werde alles komplett überweisen.
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:46:36Die noch fehlenden €24,75 pro Monat für die Heizkosten werden dich nicht gleich ins Armenhaus bringen bis deinem Widerspruch stattgegeben wurde.
ja das Verkrafte ich schon XD
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 13:42:12Zitat von: Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:46:36Letztendlich solltest du dem Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass deine anteiligen Heizkosten laut Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Ja das sollte ich machen! dann brauche ich wieder ein Schreiben für den Widerspruch.
Dann ist bis auf das alles geklärt.
Der Widerspruch ist ja leicht zu begründen.
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:46:36Letztendlich solltest du dem Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass deine anteiligen Heizkosten laut Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Euch auch schöne Feiertage
FN
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 13:42:12dann brauche ich wieder ein Schreiben für den Widerspruch
Wie @Fettnäpfchen richtig angemerkt hat, habe ich dir den Widerspruch schon fast vollständig vorgeschrieben. Du musst nur grade Sätze daraus machen, deine BG-Nummer in den Betreff, das Datum und deine Unterschrift nicht vergessen. Wenn du ganz sicher gehen willst, fügst du als Anlage nochmals eine Kopie der KBV bei, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2024, 14:03:55Letztendlich solltest du dem Bescheid widersprechen mit der Begründung, dass deine anteiligen Heizkosten laut Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Siehen Unten so würde ich den Widerspruch erstellen! falls ganz falsch bitte ändern.
ZitatZitat von mir
XXXX Düsseldorf,den 20.12.2024
XXX
XXX
An das Jobcenter Düsseldorf 20.12.2024
xxxx
xxxxx
BG- Nr. XXXX
Widerspruch: gegen Änderungsbescheid über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 17.12.24 ein
Betreff:Die anteiligen Heizkosten laut der Kostenbeteilungsvereinbarung vom 29.10.2024 in der Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege widerspruch ein gegen ihren Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 17.12.24 ein mit der Begründung, dass meine anteiligen Heizkosten laut der Kostenbeteilungsvereinbarung in Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt wurden (es fehlen €24,75 je Monat).
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 14:15:30Du musst nur grade Sätze daraus machen, deine BG-Nummer in den Betreff, das Datum und deine Unterschrift nicht vergessen. Wenn du ganz sicher gehen willst, fügst du als Anlage nochmals eine Kopie der KBV b
Meine Daten trage ich immer naher ein wenn ich den schreibe! das mit der Kopie der Kbv mache ich auf jeden fall weil die leute bei meiner Behörde sachen scnell verlieren.
@Fettnäpfchen dir auch schöne Feiertage lass es krachen XD
Dragon
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 14:17:56Betreff:Die anteiligen Heizkosten laut der Kostenbeteilungsvereinbarung vom 29.10.2024 in der Höhe von 49,50€ nicht vollständig anerkannt
Beim Betreff schreibt man schon lange nicht mehr
Betreff hin sondern nur noch das um was es geht.
und einen Absatz lässt man normalerweise auch zwischen
Widerspruch
und Die anteiligen Heizkosten...........
Zitat von: Dragon am 20. Dezember 2024, 14:17:56@Fettnäpfchen dir auch schöne Feiertage lass es krachen XD
Danke
aber Weihnachten hat sich im familiären Sinn erledigt und weggehen habe ich mir auch relativ abgewöhnt da an so Tagen eh nichts los ist da langweile ich mich lieber zuhause.MfG FN
Hab es mal schick gemacht.
ZitatXXX Düsseldorf,den 20.12.2024
XXX
XXX
An das Jobcenter Düsseldorf 20.12.2024
xxxx
xxxxx
BG- Nr. XXXX
Widerspruch zum Änderungsbescheid vom 17.12.24
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den o. g. Änderungsbescheid. Begründung: Meine anteiligen Heizkosten laut der Kostenbeteilungsvereinbarung (in Kopie erneut anbei) in Höhe von 49,50€ wurden nicht vollständig anerkannt (es fehlen €24,75 je Monat).
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Danke Sheherazade für deine mühe :sehrgut: ich werde jetzt den Brief fix schreiben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2024, 14:34:56Danke aber Weihnachten hat sich im familiären Sinn erledigt und weggehen habe ich mir auch relativ abgewöhnt da an so Tagen eh nichts los ist da langweile ich mich lieber zuhause.
Ich bin jedes Jahr auch wie Silverster daheim früher mit meinen beiden Eltern ,jetzt nur noch mit meiner Mutter.
Guten Morgen Leute
Ich habe eine Frage zur neuen WBA den ich diesen Monat ausfülle,meine Leistungen gehen Aktuell noch bis März 2025. bei dem Antrag auf seite.2 steht unter dem 3.Punkt muss man ja ankreuzen das habe ich gemacht. den Antrag wollte ich heute/Morgen ausfüllen +danach sofoft als Einschreiben verschicken.
Der Unterpunkt:
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis.→kreuze ich das Feld sonstige Wohnkosten an Das sollte so alles stimmen,den rest fülle ich wie immer aus.
Ich hatte die KDU für das Jahr 2025 am ersten 1.Nov siehe #50 ausgefüllt, am 6.Nov hatte ich sie mit Post verschickt.
Somit muss ich jetzt bei dem ausgefüllten Antrag, keine neue KDU beilegen solange es mein Jobcenter das nicht verlangt richtig?
Falls sie das doch verlangen sollten ?schreibe ich der Behörde einen Brief das sie eine aktuelle KDU für 25 bei der Behörde (seit Nov 2024)haben.
zu meinen Widerspruch wegen den Heizkosten gibt es noch keine entscheidung, außer das sie den am 23.Dez 24 bekommen haben + noch dort bearbeitet wird mal sehen wie lange sie dafür brauchen. XD
Zitat von: Dragon am 21. Januar 2025, 11:26:58Ich hatte die KDU für das Jahr 2025 am ersten 1.Nov siehe #50 ausgefüllt, am 6.Nov hatte ich sie mit Post verschickt. Somit muss ich jetzt bei dem ausgefüllten Antrag, keine neue KDU beilegen solange es mein Jobcenter das nicht verlangt richtig?
Doch, das Jobcenter nimmt die Anträge nicht kalenderjährlich, sondern je Bewilligungszeitraum. Du hast im November das erste Mal KdU beantragt, beim WBA solltest du die Anlage KdU ebenfalls beifügen. Bis wann geht dein Bewilligungszeitraum bis 28.02. oder bis 31.03.?
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2025, 11:44:17Doch, das Jobcenter nimmt die Anträge nicht kalenderjährlich, sondern je Bewilligungszeitraum. Du hast im November das erste Mal KdU beantragt, beim WBA solltest du die Anlage KdU ebenfalls beifügen.
Gut dann fülle ich eine neue KDU mit aus+lege sie der Wba bei! brauchen sie dann wieder alle Dokumente wie den Mietvertrag meiner Mutter,Strom,KBV,Wo die Monatliche Miete steht falls ja? mache ich davon kopien.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2025, 11:44:17Bis wann geht dein Bewilligungszeitraum bis 28.02. oder bis 31.03.?
Sorry ganz Vergessen zu erwähnen,meine Bewilligung geht laut dem Änderungsbescheid vom 17.12.24 bis zum 31.03.25
Bis Später
Zitat von: Dragon am 21. Januar 2025, 11:58:55bis zum 31.03.25
Was willst du dann jetzt schon mit dem WBA ab 01.04.? Das ist viel zu früh und landet beim Jobcenter erstmal auf Halde.
Zitat von: Dragon am 21. Januar 2025, 11:58:55brauchen sie dann wieder alle Dokumente wie den Mietvertrag meiner Mutter,Strom,KBV,Wo die Monatliche Miete steht
Ich denke nicht, wenn das alles aktuell ist mit den Zahlen.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2025, 12:30:37Was willst du dann jetzt schon mit dem WBA ab 01.04.? Das ist viel zu früh und landet beim Jobcenter erstmal auf Halde.
Dann warte ich bis Mitte/ende Feb. mit dem Antrag warten das ich ihn abschicke, damit sie 4-6 Wochen Zeit haben mit der Bearbeitung falls meine Post hier wieder verbummelt.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2025, 12:30:37Ich denke nicht, wenn das alles aktuell ist mit den Zahlen.
Das Einziege was heute gekommen ist von den Stadtwerken die Stromrechnung 2023/24 anstatt die 98€! zahlt meine Mutter jetzt ende Jan 88€, das werde ich natürlich in der KbV noch ändern so spare ich auch noch 5€= 44€. Falls doch bis März mit der Miete ändert sollte !trage ich das in die KbV ein.
Hallo Leute
Update: 20.02.25
Mein Widerspruch wegen den zu niedrigen Heizkosten der wurde seitem meinen JC im vollen Umfang Entsprochen.kann das hochladen falls man es sehen möchte.
Bekomme anstatt die 864,31€ jetzt für Jan-Feb. Die 24,75€ nachgezahlt.
Ab den März dann die 889,06€ in den sind die 24,75€ schon verrechnet wenigsten das lief ohne Probleme :)
Weiß einer Welche bei der Anlage VM Seite.2 dem Punkt ---»2. Konten, Geldanlagen und sonstiges Vermögen
in der spalte Kreditkartenkonten, Paypal und weitere Konten:
Ich habe ein Paypalkonto! Das nutze ich nur zum einkaufen!Habe dort kein Guthaben habe auch nie etwas verkauft!!
Das Feld in der VM muss auch leer bleiben wenn man kein Paypal Guthaben hat Richtig?
Welche Paypal Kontoauszüge brauchen sie da? also ich Habe das Paypalkonto seit dem 6.Dez.2024 abbuchen gibt es bis Feb.25! Wie immer werde ich die wo ich eingekauft hatte schwärzen das man nur die abgebuchte summe sieht.
Bei mir zeigt Paypal je 4 Seiten von je Monat wenn ich sie als PDF herunterlade.
Bis auf dem Feld Girokonto wo ich die Geldsumme eintrage muss alles leer bleiben das war doch richtig?
Es ist leider schon ca.3 Jahre Her das ich eine VM ausfüllen+Kontoauszüge einreichen muss.
Ich muss nach dem Mittagessen die alte VM von 2022 heraussuchen wo aich alles ausgefüllt hatte.
bis naher :bye:
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 14:23:58Ich habe ein Paypalkonto! Das nutze ich nur zum einkaufen!
Bei mir auch so, somit habe ich das gar nicht angegeben.
Aber irgendwann dem JC mal mitgeteilt, dass es einzig zum Bezahlen von Einkäufen im Internet genutzt wird.
Soweit ich weiß, gibt es da auch gar keine Auszüge von PayPal.
Zumindest hatte ich mal danach gesucht, aber keine gefunden, vermutlich weil eh nichts auf dem Konto ist.
Steht ja dann alles dazu auf dem Auszug vom Girokonto.
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 16:24:08Soweit ich weiß, gibt es da auch gar keine Auszüge von PayPal.
Doch, im Hilfecenter unter "Mein Konto" -> "Kontostatus" gibt es mit "Wie kann ich Kontoauszüge und Berichte anzeigen und herunterladen?" eine Anleitung dafür.
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 16:39:11Doch, im Hilfecenter unter "Mein Konto" -> "Kontostatus" gibt es mit "Wie kann ich Kontoauszüge und Berichte anzeigen und herunterladen?" eine Anleitung dafür.
Ja das Wollte ich auch schreiben :grins: ! also muss ich jetzt doch die Kontoauszüge von Paypal neben den 3 Monaten Girokontoauzüge der VM beilegen.
Bleibt das Feld in der zweiten( VM) wo das mit Paypal steht leer? Dmait so die Bearbeitung meiner neuen WBA schneller fertig geht sie läuft bis Ende März 25
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 16:44:17also muss ich jetzt doch die Kontoauszüge von Paypal neben den 3 Monaten Girokontoauzüge der VM beilegen.
Ist das jetzt eine Frage?
Wenn du nur darüber bezahlst und das Paypalkonto dem Jobcenter noch nicht bekannt ist, würde ich es auch nicht angeben (jaja, ich weiß, man sollte). Irgendwelche Nachweise kannst du immer noch bringen, wenn mal jemand fragt, weil die Paypal-Abbuchungen auf dem Girokonto zu sehen sind. Wenn du es doch unbedingt angeben willst, sieh zu, dass du dir einen Nachweis ausdruckst, der nur den aktuellen Kontostand bei Paypal anzeigt.
Bei dem Rest kann ich dir nicht folgen, was ist VM?
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 16:49:28Wenn du nur darüber bezahlst und das Paypalkonto dem Jobcenter noch nicht bekannt ist, würde ich es auch nicht angeben (jaja, ich weiß, man sollte). Irgendwelche Nachweise kannst du immer noch bringen, wenn mal jemand fragt, weil die Paypal-Abbuchungen auf dem Girokonto zu sehen sind. Wenn du es doch unbedingt angeben willst, sieh zu, dass du dir einen Nachweis ausdruckst, der nur den aktuellen Kontostand bei Paypal anzeigt.
Nein Das Konto war dem Jobcenter bis jetzt noch nicht Bekannt! habe es erst seit 6.dez 2024! Mein Aktueller Leistungsbescheid geht bis zum den März dieses jahr.
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 16:49:28Wenn du es doch unbedingt angeben willst, sieh zu, dass du dir einen Nachweis ausdruckst, der nur den aktuellen Kontostand bei Paypal anzeigt.
Wo kann ich den das bei Paypal mit dem Aktuellen Kontostand sehen ?Öffne ich die seite steht direkt Guthaben 0€
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 16:49:28ei dem Rest kann ich dir nicht folgen, was ist VM?
VM =Anlage zur Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft! Musste das 2022 das Letzte mal ausfüllen neben den Kontoauszügen meiner Behörde vorzeigen.
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 16:58:46Öffne ich die seite steht direkt Guthaben 0€
Dann druck dir das aus.
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 16:58:46Anlage zur Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft heißt das Dokument.
Ach, Anlage VM.
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 16:44:17Bleibt das Feld in der zweiten( VM) wo das mit Paypal steht leer?
Ja, warum solltest du da auch was reinschreiben, wenn du kein Guthaben auf Paypal hast?
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 16:39:11Doch, im Hilfecenter
Danke, wusste ich gar nicht, finde es aber recht umständlich.
Habe ich bisher auch nie gebraucht, läuft ja über das Girokonto, für was anderes nutze ich PayPal nicht.
Muss man ja erst anfordern und dann warten und erst dann kann man die auf den PC tun.
Dazwischen Fehlermeldung, wir haben ein Problem :grins:
Aber alle Auszüge haben nur nullen stehen, für das JC eher Nutzlos.
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 17:02:02Dann druck dir das aus.
Wenn man aber gar keinen Drucker hat?
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 17:02:02Dann druck dir das aus.
gut mache ich.
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 17:02:02Ja, warum solltest du da auch was reinschreiben, wenn du kein Guthaben auf Paypal hast?
Dachte man muss was rein schreiben wie 0€! Gut dann lasse ich fast alle Felder aus wo ich meinen Aktuellen Girokontostand,muss noch morgen schnell zur Bank einen Aktuellen Kontoauszug holen damit es Tagesaktuelle ist.
@Sheherazade Danke für deine Hilfe :sehrgut:
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 17:03:55Muss man ja erst anfordern und dann warten und erst dann kann man die auf den PC tun. Dazwischen Fehlermeldung, wir haben ein Problem :grins:
Das War bei mir auch kurz der Fall habe die Seite Aktullisiert,es ging nach kurzer zeit mit den Herunterladen :zwinker:
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 17:03:55Wenn man aber gar keinen Drucker hat?
TE scheint ja einen zu haben. Ich speichere ohnehin alles immer als Pdf ab und drucke es dann bei Bedarf - irgendwer will ja doch noch mal Papier haben. Dafür tut es mein 50€-Drucker durchaus noch, auch wenn das meiste mittlerweile digital erledigt werden kann.
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 17:32:49auch wenn das meiste mittlerweile digital erledigt werden kann
Ja, so einen null Euro Auszug könnte man notfalls auch per Mail zum JC senden.
Aber hier waren die irgendwann damit zufrieden, PayPal nur für Einkäufe, seitdem wollen sie nichts mehr darüber wissen.
Schreibe es im WBA auch gar nicht mehr rein, sieht man ja auf dem Kontoauszug.
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 17:45:04PayPal nur für Einkäufe
Und wohin fließt das Geld für Erstattungen?
Auch das JC weiß, dass Du dort Zahlungen empfangen kannst. Wenn Dein Wort ausreicht, ist es ja fein. Bei den meisten LB reicht es nicht.
Zitat von: Dragon am 20. Februar 2025, 14:23:58Wie immer werde ich die wo ich eingekauft hatte schwärzen das man nur die abgebuchte summe sieht.
aber neuerdings bei mir nur Abbuchungen bis 50€ erlaubt und bei meiner Lebensversicherung überhaupt nicht.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2025, 12:30:37Was willst du dann jetzt schon mit dem WBA ab 01.04.? Das ist viel zu früh und landet beim Jobcenter erstmal auf Halde.
weil Dragon massive Probleme mit seinen JC in Düsseldorf immer bekommt.
ZitatJa habe alles Richtig ausgefüllt. Leider ist meine Behörde Strohdoof und nicht zu knapp,habe immer probleme das sie Fahrtkosten zu den JC Termine oder Vorstellungsgespräche bezahlen.
:mocking:
Paypal habe ich vor einiger Zeit angegeben und bemerkt, daß das nur zum Bezahlen genutzt wird. Diesbezüglich kam nie eine Nachfrage. Gebe ich auch nicht mehr an beim WBA.
Zitat von: turbulent am 20. Februar 2025, 18:22:08Und wohin fließt das Geld für Erstattungen?
Na auf mein Girokonto demselben Zahlungsweg, von wo eben bezahlt wurde.
Kontoauszüge stehen alle bei Null.
Hallo Leute
Ich fertige für mein Paypal Konto ein Kurzes Schreiben damit meine Behörde die Bearbeitung meinen WBA Antrag jetzt nicht verzögert.
Meint ihr die Kurze Vorlage reicht für mein JC? Die VM +Paypal Kontoauszüge soll ich bis zum 6.März an mein JC schicken.
Paypal Abbuchungen darf man doch auch schwärzen bis auf dem Betrag richtig?
Ich hatte bis jetzt nie Probleme wenn ich Bank-Kontoauszüge bis auf dem Betrag(schwärzten)dem JC schicke.
ZitatXXXXX Düsseldorf,den 21.02.2025
XXXXX
XXXXX
XXXXXXXXX
BG-Nr: XXXXXX 21.02.2025
Paypal-Konto
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Paypal-Konto nutze ich um Online bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Jedes paypal-Konto hat die Möglichkeit, Geld zu sammeln. Geldeingänge von Bekannten, Arbeitgebern und Fremden sind möglich. Außerdem wird Geld von zurückgegebenen Käufen (online bezahlen, stornieren/zurückgeben -> Guthaben auf dem paypal-Konto)dort gesammelt.
Natürlich kannst Du das so schreiben. Aber wenn das JC alles glauben würde, was LB erzählen, würden sie keine Nachweise anfordern.
Ich halte Dein Schreiben für überflüssig. Sie wollen Nachweise, keine Beteuerungen.
Hi turbulent
Ok dann lasse ich das schreiben weg.
Zitat von: turbulent am 22. Februar 2025, 13:03:08Jedes paypal-Konto hat die Möglichkeit, Geld zu sammeln. Geldeingänge von Bekannten, Arbeitgebern und Fremden sind möglich. Außerdem wird Geld von zurückgegebenen Käufen (online bezahlen, stornieren/zurückgeben -> Guthaben auf dem paypal-Konto)dort gesammelt. Natürlich kannst Du das so schreiben. Aber wenn das JC alles glauben würde, was LB erzählen, würden sie keine Nachweise anfordern. Ich halte Dein Schreiben für überflüssig. Sie wollen Nachweise, keine Beteuerungen.
Die Nachweise habe ich hier liegen!
3x Monate Paypal Kontoauszüge
3x Monate Bank Kontoauszüge
Das alles werde ich mit der Ausgefüllten VM nächste Woche an mein JC schicken.
Laut dem Paypal Kontoauszügen habe ich dort nie ein Guthaben gehabt, auch bei Stornieren wird es als 0€ angezeigt.
Die erste Seite wo das Guthaben steht bei immer überall 0€
Was Darf man bei den Paypal Auszügen auch fast alles schwärzen bis auf die Abgebuchten Betrag genau so wie bei den normalen Kontoauszügen? Damit ich alles Montag per Post abschicken kann.
bis naher
Zitat von: Dragon am 22. Februar 2025, 13:14:37Was Darf man bei den Paypal Auszügen auch fast alles schwärzen bis auf die Abgebuchten Betrag genau so wie bei den normalen Kontoauszügen?
Ja. Das sind ganz normale Kontoauszüge.
Zitat von: turbulent am 22. Februar 2025, 16:07:13Ja. Das sind ganz normale Kontoauszüge.
Gut dann weiß ich Bescheid !bin dann jetzt mit allem fertig morgen nochmal alle Dokumente+die VM 2x kontrollieren bevor ich es Montag mit der Post abschicke :)
Wünsche euch allem ein schönes Wochende :bye:
Zitat von: turbulent am 22. Februar 2025, 13:03:08Außerdem wird Geld von zurückgegebenen Käufen (online bezahlen, stornieren/zurückgeben -> Guthaben auf dem paypal-Konto)dort gesammelt.
Das ist schlicht falsch.
Zitat von: Dragon am 22. Februar 2025, 13:14:37Laut dem Paypal Kontoauszügen habe ich dort nie ein Guthaben gehabt, auch bei Stornieren wird es als 0€ angezeigt.
Genauso ist es, weil das vom Verkäufer zurück gegebene Geld (warum auch immer), wieder auf das Girokonto zurückgebucht wird.
Manchmal ist eine Bezahlung über Amazon auch nicht schlecht, das taucht dann gar nicht im Girokonto auf, sondern nur im Amazonkonto :blum:
Zitat von: turbulent am 22. Februar 2025, 13:03:08Natürlich kannst Du das so schreiben. Aber wenn das JC alles glauben würde, was LB erzählen, würden sie keine Nachweise anfordern. Ich halte Dein Schreiben für überflüssig. Sie wollen Nachweise, keine Beteuerungen.
:ironie:
genau das könnten sie denken er hat was zu verbergen und hat vielleicht Auslandskonten.
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2025, 17:22:57genau das könnten sie denken er hat was zu verbergen und hat vielleicht Auslandskonten.
OT
Wenn Dir Satzzeichen so verhasst sind, könntest Du vielleicht Zeilenumbrüche einbauen (z.B. immer dann, wenn Du beim Sprechen eine Atempause machen würdest)? Der Satz ergibt nicht mal mit massig Fantasie irgendeinen Sinn.