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Hilfe beim Ausfüllen der KDU

Begonnen von Dragon, 31. Oktober 2024, 21:01:57

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Dragon

#30
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 12:35:46Bis dahin kannst du den ersten Schritt der Vorarbeit durchaus schon erledigen.

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander.

Ja das mache heute noch auf ein Extra Blatt

Update Nr.1: 13:02 Uhr
Hier die aktuellen Kosten

Aktuelle Kosten meiner Mutter
Nutzungsgebühr:395,20€
Betriebskosten:112,00€
Wärmeversorung:99€
Winterdienst: 1€
=607,20€

Stadtwerke =98€
Verbrauch 2293kwh=Strom

Also falls ich richtig geschaut habe sind die Heizkosten :
750,25€ für das Ganze Jahr 01.01.23-31.12.23
Kaltwasser 01.01.23-31.12.23 =254,54€
Gesamtkosten=1004,54€
Es gibt noch einen Posten weitere Heizungsbetriebskosten 06.02.24
=472,29€ zahlen wir das auch ??

oder sind das die kosten hier unten?

Betreibskosten vorauszahlung= 112€
Heizkostenvorauszahlung 99€
Winterdienst =1€
Gesamtkosten=212€

Ab 1 Jan 25 die Neuen gesamtkosten
Nutzungsgebühr: 440,12€
Betriebskosten: 112€
Wärmeversorung: 99€
Winterdienst: 1€
=652,12€

Sollte das alles sein oder fehlen sachen??

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Hallo Fettnäpfchen lange nicht mehr hier gesehen hoffe dir geht es gut :) mir ja
Passt schon Danke.

Mal schauen wie weit ich deine Nerven schonen kann ala:
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
Kurz und knapp wird es nicht da mehrere Sachen zu kommentieren sind, also aus meiner Sicht.

Die https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf da Punkt 1 und Punkt 6
Als Beibrief dazu schreibst du das deine Mutter aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist dich kostenfrei wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss.
Dann nimmst du die
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen
aktuell Kostenstelle Gesamtkosten  Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€       131,73€ Richtig? 197,6
Nebenkosten 112€ <---                     56.-Euro
Heizkosten 99€ <---                       49.50.- Euro
Winterdienst: 1€                           0,5.-Euro
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen. Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.
Dann hast du das schon erledigt und musst ab Änderung der KduH nur noch schauen ob sich das JC daran gehalten hat.

50% weil es halbe halbe ist und das JC vom Kopfteilprinzip ausgeht, also warum weniger verlangen.

Was den Unterschied KbV und Untermietvertrag angeht da kann das JC wenn es will bei beiden Vertragsarten (erfolglos) blöd tun. Und da in der KbV wie im U.-Mietvertrag auf den MV deiner Mutter verwiesen wird  stehen da ja auch die Kosten aufgeschlüsselt in KM+NK/BK und evtl.HK.

Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 19:29:34nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
Da unter Punkt 6 die Unterkunftskosten erfragt werden füllt man das auch da aus, also im VÄM Formular.
Eine Anlage KduH braucht es dann nicht extra.

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09Schicke alles per Post
Denk daran von allem Kopien für dich und auch nachweislich abgeben. Falls du keine Bestätigung bekommst wirfst du es in den Hausbriefkasten mit:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Ich will das Geld auch nicht für mich behalten sondern es soll am besten wenn es geht beim Vermieter kommen,das so meine Mutter weniger bezahlt.
Selbstverständlich lässt DU dir das Geld auf dein Konto überweisen das mindert Probleme wenn das JC "Mist" bauen sollte. Und dann machst du einen Dauerauftrag bei dem du das Geld an deine Mutter überweist. Das ist am stressfreisten und der beste Nachweis.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:56:53Bevor Du einen Vertrag eingehst, solltest Du sicherstellen/sicher sein, dass Du Deinen Teil (also die Bezahlung) leisten kannst.
Das ist sicher da der Staat zur Zahlung verpflichtet ist.
Aber grundsätzlich ist der Rat nicht schlecht.

Bei Fragen deinerseits wie immer einfach fragen.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Danke fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Als Beibrief dazu schreibst du das deine Mutter aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist dich kostenfrei wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss. Dann nimmst du die
Das mache ich als erstes Fertig!danach die anderen sachen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Dann nimmst du die Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09 [Erweitern] 1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? 197,6 Nebenkosten 112€ <--- 56.-Euro Heizkosten 99€ <--- 49.50.- Euro Winterdienst: 1€ 0,5.-Euro das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden??? und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen.
Danach mache ich mich an die KBV
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.
Also jeweils 1x VÄM getrennt ausfüllen richtig?
mit den alten Nachweisen/Belegen
1x neuen Nachweisen/Belegen

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
Unter Puknt.6 trage ich dann kosten einer Unterkunft ein. Heißt das ich muss dann trotzdem die KDU ausfüllen?
Punkt.2
muss ich das auch ausfüllen??
Gesamtfläche der Unterkunft= also die 62,45m² oder mein Zimmer das hat 7x5m²
Anzahl der Räume: mein Zimmer oder alle Zimmer meine meiner Mutter hat eine 2 Zimmer Wohnung
Anzahl der Küchen.1
Anzahl der Bäder.1
selbst bewohnt=Mein Kinderzimmer?

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Denk daran von allem Kopien für dich und auch nachweislich abgeben. Falls du keine Bestätigung bekommst wirfst du es in den Hausbriefkasten mit:
Ich Verschicke so was mit Der Post als einschreiben per unterschrift ist am sichersten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Selbstverständlich lässt DU dir das Geld auf dein Konto überweisen das mindert Probleme wenn das JC "Mist" bauen sollte. Und dann machst du einen Dauerauftrag bei dem du das Geld an deine Mutter überweist. Das ist am stressfreisten und der beste Nachweis.
So werde ich das auch machen.

Wenn die KBV+Brief+KDU Fertig sind zeige ich dir hier alle wie den Brief+KBV als Vorlage bevor ich es abschicke damit alles stimmt!
Danke nochmal für deine Hilfe :sehrgut:
Bin jetzt Mittagessen bis dann :)




Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 13:28:04Dann nimmst du die
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen
aktuell Kostenstelle Gesamtkosten  Anteil von [Kind]
Kaltmiete 395,20€       131,73€ Richtig? 197,6
Nebenkosten 112€ <---                     56.-Euro
Heizkosten 99€ <---                       49.50.- Euro
Winterdienst: 1€                           0,5.-Euro
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???
und das kannst du auch gleich für das Folgejahr als Nachtrag zu der KbV machen. Aber auf einem Extra VÄM Formular mit den neueren Nachweisen/Belegen.

Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:19:04Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt.
Hab ich wohl vergessen.  :danke: so geht Zusammenarbeit!
Also Dragon anpassen!

Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 14:07:02Heißt das ich muss dann trotzdem die KDU ausfüllen?
Hab extra nochmal nachgeschaut und da im VÄM Formular steht tatsächlich in Grün (also Erläuterung) dass dazu die Anlage KdU auszufüllen ist.
Also ja fülle die KdU aus (auch wenn ich vorher anderes geschrieben habe) und nimm die Daten der kompletten Whg.
Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen. In der KbV steht ja glaube ich das die Whg. bis auf getrennte Schlafzimmer gleich genutzt wird.

Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 14:07:02Also jeweils 1x VÄM getrennt ausfüllen richtig? mit den alten Nachweisen/Belegen 1x neuen Nachweisen/Belegen
Richtig!

Ich habe hoffentl. nichts vergessen  :scratch:

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen.

Ist die Mutter denn im Bürgeldbezug? Wenn nicht (was anzunehmen ist wegen des jahrelangen Umsonstwohnenlassen), sollte die KBV inklusive Antrag auf KdU gleichlautend nur auf den Antragsteller ausgefüllt werden.

Das läuft hier schon wieder in Richtung maximale Verwirrung des TE.
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Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42Ist die Mutter denn im Bürgeldbezug?
Nein das hat der TE irgendwo geschrieben.

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42sollte die KBV inklusive Antrag auf KdU gleichlautend nur auf den Antragsteller ausgefüllt werden.
Ja selbstverständlich nur in seinem Namen, wüsste nicht das ich geschrieben hätte dass es beide machen müssten.
Der Name der Mutter taucht halt logischerweise in der KbV auf.

Oder meinst du was ganz anderes?

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:52:42Das läuft hier schon wieder in Richtung maximale Verwirrung des TE.
Das geht bei Dragon schnell das kenne ich noch von anderen Themen. Da muss unsereins halt Geduld bewahren.

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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Oder meinst du was ganz anderes?

Ja, ich meinte das hier
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Also ja fülle die KdU aus (auch wenn ich vorher anderes geschrieben habe) und nimm die Daten der kompletten Whg. Das JC teilt eh durch zwei da musst du nicht extra ausrechnen.

Normalerweise sollte in der Kbv drinstehen, welche Zimmer zur alleinigen Nutzung sind und welche Räume mitbenutzt werden können.

Aber gut, vielleicht denke ich da zu kompliziert, mir würde es halt nicht einfallen, dem Jobcenter irgendeine Aufteilung zu überlassen.
 
 
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Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40Also Dragon anpassen!
Gut ich ergänze die KbV mit den Stromkosten,es sind nicht 100€ = sondern genau 98€ hatte mich vorher vertan sorry!

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 14:46:40In der KbV steht ja glaube ich das die Whg. bis auf getrennte Schlafzimmer gleich genutzt wird.
Ja bis auf die Schlafzimmer wird alles gleich genutzt

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Nein das hat der TE irgendwo geschrieben.
Ich Beziehe Alleine Bürgergeld (eigene BG)! Ich würde die KDU wie Fettnäpfchen gesagt hat nur mich ausstelen mehr auch nicht..
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2024, 15:13:36Der Name der Mutter taucht halt logischerweise in der KbV auf.
So würde ich es auch machen.

Wie du mich kennst lasse das hier von euch zur sicherheit überprüfen, bevor ich etwas meiner Behörde schicke damit alles stimmt :grins:

eine andere frage
Mein Neffe (24Jahre)läuft das genau so ?
Die HA,EK,Vermieter Rechnung sind bei dem JC!
außer das er mit seinen beiden Eltern zu dritt in der Bude wohnt.

Würde seine kbV,KDU später erstellen! wenn ich mit meinen sachen fertig bin.
die anderen Anträge bis die KDU,kbV,einkommensbescheinigung habe ich für im ausgefüllt + an das JC geschickt,habe ein Schreiben bei gelegt das er noch Anträge,Nachweiße etwas später nachreichen muss das sie bitte geduld haben.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 15:44:41eine andere frage Bei dem Neffen (24Jahre)läuft beim Antrag HA mit der KbV,Kdu gleich ab außer das er mit seinen beiden Eltern zu dritt in der Bude wohnt.

Jetzt lass diese Baustelle mal ruhen bis du deinen Kram fertig hast. Dein Neffe ist erst 24 Jahre alt, da wird er alleine kein Bürgergeld bekommen, wenn er bei den Eltern wohnt - er ist dann nämlich mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bis er 25 Jahre alt ist.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 15:54:02Jetzt lass diese Baustelle mal ruhen bis du deinen Kram fertig hast.
Mein Kram hat vorang.Mache mich jetzt an die sachen erstellen bis naher.



Rotti

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 14:19:04Meiner Meinung nach fehlt da immer noch der Strom mit €100,- gesamt
Strom ist schon im Regelsatz aber den Durchlaufererhitzer in Küche und Bad muss er noch in der KDU  seiner WG angeben.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Dragon

#42
Tag Leute

Hallo Fettnäpfchen

Habe jetzt paar Sachen Fertig! Drucke alles aus wenn es Fertig ist und du dein ok gibst
1x Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen mir und meiner Mutter (von uns beiden Unterzeichnet)
1X den Brief an das JC Kostenbeteiligungsvereinbarung(von uns beide Unterzeichnet)
1x VÄM mit den alten Nachweisen bei Punkt 6.
Datum 01.11.24 (Aktuelle Wohnungsbaugenossenschaft--> Rechnung bis Ende Dez 24)
1x VÄM mit den neuen Nachweisen Punkt.6
01.01.25 (Wohnungsbaugenossenschaft-→ Neue Rechnung Neue Kosten ab 1.Jan 25)
1x KdU oder waren doch 2x KdU die ich ausfüllen muss.
1X Mietvertrag meiner Mutter
1xStadtwerke Rechnung
1x Vermieter Rechnung

Folgende Nachweise  sind als Kopien fertig.
1x Aktuelle Stadtwerke Rechnung
1x alte Vermieter Rechnung bis Ende Dez 24
1x  Neue Vermieter Rechnung die Kosten ab 1.Jan 25
1x Brunata Metrona (Vermieter Rechnet die Nebenkosten,Betriebskosten,Heizung,Warmwasser ab)

Falls ich etwas vergessen habe bitte hier Bescheid sagen!
Bei der VÄM Punkt.2 --->Weitere Person/en in meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt) dort trage ich in beiden VÄM jeweils 0 ein???

muss ich die Stadtkwerke Abrechnung je 1x in beiden VÄM bei legen?
Bei der KdU Punkt.2
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis.
Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an

Was muss ich da genau ankreuzen um nicht das falsche ankreuzen ???

in dem neuen Brief wo die Miete ab jan. steigt ist auch ein weiteres Blatt dabei" wo meine Mutter der erhöhung neuen Nutzungsgebühr ab 1.jan 25 zustimmen soll!

sonst verklagt der Vermieter meine Mutter beim Amtsgericht in Neuss( Zustimmungsklage).
Wenn nicht soll man seinen Sonderkündigungsrecht nutzen! das Kommt für uns nicht in frage wohin sollen wir den hin,deswegen werden wir leider zustimmen müssen.
Das muss sie jetzt ja auch Unterschreiben sonst wird mein JC ,die neue Miete ab den nächsten Jahr für mich nicht bezahlen Richtig?

Das sind die 2x Briefe für das JC Natürlich noch mit den Daten ergänzt.
ZitatZitat von mir
XXXXX            Düsseldorf,den 29.10.2024
XXXXX
XXXXX


XXXXXXX          29.10.2024
XXXXXXX
XXXXXXX

Meine BG Nummer ←Hier Eintragen?
Muss auch ein Betreff hier stehen←- Falls ja ?Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Mutter ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und ab 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Der Brief an das JC das meine Mutter jetzt Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 verlangt.

ZitatZitat von mir
Kostenbeteiligungsvereinbarung                                                                    Düsseldorf 29.10.2024
Zwischen
[Kind] --»mir
und
[Eltern] --»Mutter

wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].

1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.

1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.

1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:

Kostenstelle                Gesamtkosten              Anteil von [Kind]
Kaltmiete                  395,20€                197,60
Nebenkosten                      112€            56€                       
Heizkosten                  99€            49,50€   
Winterdienst                1€            0,50 €           
Strom                    98            €49€                               

Neue kosten ab Jan. 2025
Kostenstelle        Gesamtkosten              Anteil von [Kind]
Kaltmiete                440,12€                220,06
Nebenkosten              112€                56€                       
Heizkosten                  99€                  49,50€   
Winterdienst                1€              0,50 €           
Strom                    98€              49€ 

1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.

2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.

3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.

4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.

5. Der Vertrag gilt ab/von 01.11.2024 auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Düsseldorf  29.10.2024

Unterschrift [Kind]

Unterschrift [Eltern]
Die Kostenbeteiligungsvereinbarung

Wie lange dauert die JC Bearbeitung bis dan Genehmigt wird 4-6 wochen??
Mache mich jetzt an Mietvertrag suchen + dem später Kopieren. bis später

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Falls ich etwas vergessen habe bitte hier Bescheid sagen!
Zitat von: Rotti am 02. November 2024, 19:13:32aber den Durchlaufererhitzer in Küche und Bad muss er noch in der KDU seiner WG angeben.
Falls im Bad ein Heizlüfter und ein strombetriebener Durchlauferhitzer und der Küche ein strombetriebener Durchlauferhitzer ist dann kannst du auch dafür Kosten erstattet bekommen.
Marke des Gerätes + Kilowattstd. angeben auf einem extra Blatt und als Antrag für zusätzlichen Heizkostenbedarf angeben.
Das JC berechnet das dann und bewilligt entsprechend.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Bei der VÄM Punkt.2 --->Weitere Person/en in meinem Haushalt Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt) dort trage ich in beiden VÄM jeweils 0 ein???
Ja

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis. Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an Was muss ich da genau ankreuzen um nicht das falsche ankreuzen ???
Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis weil es nur die Möglichkeit zum ankreuzen gibt.
Dann zu den einzelnen Kostenposten schreibst du>siehe Anhang KbV.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Das muss sie jetzt ja auch Unterschreiben sonst wird mein JC ,die neue Miete ab den nächsten Jahr für mich nicht bezahlen Richtig?
Das wird/sollte sie sowieso machen sonst läuft es ja auf die Zustimmungsklage hinaus und darauf kann sie sicherlich verzichten.
Damit ist auch deine KdU gesichert bzw. Ihre denn das Geld bekommt sie ja von Dir.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Muss auch ein Betreff hier stehen←- Falls ja ?Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024
Veränderungsmitteilung für die Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024  (Betreff als Begriff lässt man heutzutage weg)

Verbesserungsvorschlag:
Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Meine Mutter ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist mich kostenfrei bei sich wohnen zu lassen und muss ab dem 01.11.24 eine 50% Kostenbeteiligung verlangen muss.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.
Komma weg falls es nicht erkennbar ist.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:291. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale. Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten. Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].
Entweder bar oder Überweisung/Lastschrift und das Kind oder Eltern mit Namen ersetzt werden sollte klar sein.

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:291.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell: Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 197,60 Nebenkosten 112€ 56€ Heizkosten 99€ 49,50€ Winterdienst 1€ 0,50 € Strom 98 €49€ Neue kosten ab Jan. 2025 Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 440,12€ 220,06 Nebenkosten 112€ 56€ Heizkosten 99€ 49,50€ Winterdienst 1€ 0,50 € Strom 98€ 49€
Damit solltest du die erneute Kostensteigerung ab 010125 beantragt haben und musst es nicht nochmal extra machen. :ok:

Zitat von: Dragon am 03. November 2024, 12:58:29Wie lange dauert die JC Bearbeitung bis dan Genehmigt wird 4-6 wochen??
Wenn du es zeitnah abgibst sollte es (mit Berücksichtigung Monat 11) spätestens beim nächsten Monat also Dez. bearbeitet und beschieden sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2024, 14:18:29Veränderungsmitteilung für die Kosten einer Unterkunft ab 01.11.2024 (Betreff als Begriff lässt man heutzutage weg)

Im Betreff sollte auch unbedingt die BG-Nr. stehen!
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"