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Hilfe beim Ausfüllen der KDU

Begonnen von Dragon, 31. Oktober 2024, 21:01:57

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turbulent

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:50:36
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51solltest Du sich stellen, dass Du Dir das leisten kannst.
Wie meinst du das genau?
sorry, ich meinte SICHERSTELLEN
Bevor Du einen Vertrag eingehst, solltest Du sicherstellen/sicher sein, dass Du Deinen Teil (also die Bezahlung) leisten kannst.

Dragon

Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Einen VÄM ausfüllen und eine Änderung der KDU beantragen.
Also muss ich jetzt keine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen hää???? Dafür die VÄM+KDU
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Zitat von: Dragon am Heute um 15:13:26 =652,12€ ist doch nicht teuer und ok für Düsseldorf.
ok.
Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 15:56:12Zitat von: Dragon am Heute um 10:25:45 Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr du meinst natürlich im Monat.
Sorry natürlich pro Monat  :schaem:
Es sind nur 98€ anstatt 100€ hatte mich vertan.

Falls die Kostenbeteiligungsvereinbarung für mich einfacher als die VÄM mit der KDU ausfüllen.Damit ich weiß welche Briefe oder Anträge =schreiben/ausfüllen muss.
Hm bei der VÄM sind uach Pnukte die ich nicht weiß ob ich sie ausfüllen muss ab Punkt.2 - 4.2




turbulent

Die Verpflichtung, dass Du für Deine Unterkunft Geld bezahlen musst, ist die Voraussetzung dafür, dass das JC etwas bezahlt. Du brauchst beides.

Dragon

Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 16:16:29Die Verpflichtung, dass Du für Deine Unterkunft Geld bezahlen musst, ist die Voraussetzung dafür, dass das JC etwas bezahlt. Du brauchst beides.
Das will ich dem JC mitteilen ich bezahlen muss.
Wie ich vorher gesagt habe! meine Mutter verzichtet auf das Geld,obwohl sie das braucht. Sie weiß habe nicht viel Geld sonst würde sie wollen das ich miete zahle.

Brauche gerade etwas Pause sonst wird mir schwindlig! bis naher

Rotti

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 16:10:52Falls die Kostenbeteiligungsvereinbarung für mich einfacher als die VÄM mit der KDU ausfüllen.Damit ich weiß welche Briefe oder Anträge =schreiben/ausfüllen muss.
ja beides wenn du deine Kosten der Unterkunft beantragst in der VÄM, dann hast du ja gleich die Antworten von hier wenn die dich danach anschreiben.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 16:23:01Wie ich vorher gesagt habe! meine Mutter verzichtet auf das Geld,obwohl sie das braucht. Sie weiß habe nicht viel Geld sonst würde sie wollen das ich miete zahle.
verzichten gibt es nicht das Geld muß offizell Ausbezahlt werden mit deiner Überweisung.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Dragon

Hallo Rotti
Fassen wir kurz zusammen mit dem ausfüllen der VÄM.

Die VÄM
1.Punkt→ dort trage ich meinen Namen/Vornamen,Geburtsdatum+BG Nummer ein!
2.Punkt → Weitere Person/en in meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)
dort sollte 0 Stehen! Bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft.
3.Punkt → bleibt leer?
4 bis 4.3 Punkt → Bleibt Leer?
5.Punkt → bleibt leer?
6.Punkt -->Kosten für Unterkunft und Heizung--»Ankreuzen! Welcher Grund muss=Muss Miete zahlen? 
Tag der Änderung wäre sofort Richtig-->(01.11.2024)
7.Punkt → Bleibt leer?
8.Punkt→ bleibt leer?
Das mit dem Datum +Unterschrift ist klar.

Als nächstes wird das JC bestimmt fragen warum mir aufeinmal kosten enstehen.

Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 16:37:56verzichten gibt es nicht das Geld muß offizell Ausbezahlt werden mit deiner Überweisung.
Eben! Ich will das Geld auch nicht für mich behalten sondern es soll am besten wenn es geht beim Vermieter kommen,das so meine Mutter weniger bezahlt.

Sehe gerade der Link https://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454 Dort gibt es 3x arten von Möglichkeiten das habe ich gar nicht gesehen XD
1xKostenbeteiligungsvereinbarung
1xUnter/Mietvertrag (mit Pauschale)
1xUntermietvertrag (mit Vorauszahlung)
Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.

Immer noch die dir bereits mehrfach vorgeschlagene Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Du solltest dir die Einstellung aneignen, dass deine Mutter das Geld jetzt von dir fordert. Bekommt das Jobcenter den Eindruck, du möchtest ihr was gutes tun und sie die Mietbeteiligung gar nicht von dir verlangt, wirst du keinen Cent an KdU bekommen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 17:52:57Welche der drei arten sind am besten für meine Situation... damit alles fix über die bühne geht.

@Dragon es wurde ja schon alles geschrieben am besten per Online beantragen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Dragon


Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:06:23Immer noch die dir bereits mehrfach vorgeschlagene Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Gut erstelle sie" hätte natürlich dazu paar fragen zu folgenden Punkten siehe #11 wo du alle kosten findest.

1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell
Kostenstelle      Gesamtkosten        Anteil von [Kind]
Kaltmiete        395,20€            131,73€ Richtig?
Nebenkosten      112€                <--- was trage ich hier ein ?
Heizkosten        99€                <--- was trage ich hier ein ?
Winterdienst:    1€                  1€?
das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???

3.Punkt -->> Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.
beim JC einreichen??
5.Punkt trage ich das Vertrag gilt z.b ab 02.11.24 auf unbestimmte Zeit.
Damit ich endlich die Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen kann falls dort nicht geändert wird.....

Zitat von: Rotti am 01. November 2024, 18:13:33am besten per Online beantragen.
ich kann nichts online(Jobcenter.Digital) beantragen! habe zu hause kein PC nutze fremde Computersysteme,kann also nichts da sehen wenn etwas kommt.
Schicke alles per Post

die VÄM habe ich fertig erstellt.


Rotti

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:09die VÄM habe ich fertig erstellt.
nur Punkt 1 und 6 Ausfüllen (Als Grund in Punkt 6 Kosten einer Unterkunft)da du ja erst beantragt und das ins KDU Formular einträgst.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
Die Veränderung betrifft nur das du jetzt  Wohnkosten beantragen willst und dazu reichst du die Anlage KDU mit ein. Dann  werden die den Antrag auch bearbeiten.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 19:02:091.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind] Kaltmiete 395,20€ 131,73€ Richtig? Nebenkosten 112€ <--- was trage ich hier ein ? Heizkosten 99€ <--- was trage ich hier ein ? Winterdienst: 1€ 1€? das sollten alle kosten sein oder muss noch was eingetragen werden???

Reden wir hier von der KBV? Mein Vorschlag war ein Drittel, @Fettnäpfchen meinte wohl die Hälfte aller Kosten - deine Wahl. Die Kosten nicht einzeln aufführen, bilde eine Gesamtsumme, sonst ist es nämlich ein Untermietvertrag. Denk daran, dass ab Januar die Kosten steigen, hast du jedenfalls geschrieben. Keine Ahnung ob du dann nach 2 Monaten schon  eine Erhöhung der KdU beantragen willst.

Woher soll ich wissen, was da noch fehlt, du hast die Unterlagen deiner Mutter vorliegen. Was ist mit Strom? Wasser ist schon irgendwo da enthalten?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Guten Morgen Sheherazade

Da hier einfach viele da zwischen reden weiß ich langsam nicht mehr wie ich genau vorgehen +welcher Antrag ich genau ausfüllen soll.
Bevor ich einen (flaschen)Antrag jetzt der Behörde stelle!
die Grundlegende Frage:
Ich will meine Eigene Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben" ohne das meine Behörde auf einmal meine Mutter in meine BG rein tut das soll nicht passieren. Bin meine eigene BG soll auch so bleiben!!

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 08:43:07@Fettnäpfchen meinte wohl die Hälfte aller Kosten - deine Wahl. Die Kosten nicht einzeln aufführen, bilde eine Gesamtsumme
Also das wäre besser! Was muss schritt für schritt ich dafür erstellen/ausfüllen bin verwirrt
Ich habe gerade nochmal die Abrechnung vom Vermieter/Brunata metrona/Stadtwerke kann das nichts mit Warmwasser finden. Auf der Vermieter Abrechnung steht= Wärmeversorgung diese 99€/pro Monat zu sein aus dem #11 ich überprüfe nacher in ruhe alle Abrechnung melde mich dann dafür zurück.

Ich warte bis Fettnäpfchen was er genau sagt! leider quatschen hier zu viele in das Thema rein(meine nicht dich),ich verliere so den überblick was ich machen soll.
melde mich später



Sheherazade

Zitat von: Dragon am 02. November 2024, 10:32:48die Grundlegende Frage: Ich will meine Eigene Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben" ohne das meine Behörde auf einmal meine Mutter in meine BG rein tut das soll nicht passieren. Bin meine eigene BG soll auch so bleiben!!

Da du vermutlich über 25 Jahre alt bist, wirst du auf jeden Fall deine eigene BG bleiben.

Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander. Von der Summe nimmst du für dich 1 Drittel oder die Hälfte und setzt mit diesem Betrag die Kostenbeteiligungsvereinbarung (KBV) auf. Mit einer Kopie der von dir und deiner Mutter unterschriebenen KBV beantragst du die Kosten der Unterkunft beim Jobcenter.

Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
 
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Dragon

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Da du vermutlich über 25 Jahre alt bist, wirst du auf jeden Fall deine eigene BG bleiben.
Ja 46 Jahre alt.
Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander. Von der Summe nimmst du für dich 1 Drittel oder die Hälfte und setzt mit diesem Betrag die Kostenbeteiligungsvereinbarung (KBV) auf. Mit einer Kopie der von dir und deiner Mutter unterschriebenen KBV beantragst du die Kosten der Unterkunft beim Jobcenter. Vielleicht kann @ Fettnäpfchen dir das auch noch mal alles kurz und knapp (ohne viele Verlinkungen) aufschreiben.
JA das wäre vielleicht am besten Wenn mir Fettnäpfchen falls er nett ist erstellt/aufschreiben!
Schritt für Schritt damit ich nicht mir +meine Mutter unnötige Probleme mache+das alles reibungslos über die Bühne geht.

mache mir halt sorgen und schlafe nicht gut da ich die ganze zeit daran denke wie ich das am besten ausfülle/erstellt/wie genau eintrage.

Sheherazade

Bis dahin kannst du den ersten Schritt der Vorarbeit durchaus schon erledigen.

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2024, 10:55:33Du nimmst dir alle Unterlagen bezüglich der Wohnung (Mietvertrag, Energiekostenrechnung, Betriebskostenabrechnung, etc.) und schreibst alle monatlichen Beträge untereinander.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"