Hallo liebes Forum,
jetzt hatte ich grade einen Megatext geschrieben und dann ist diese Mistmaschine abgeschmiert und alles weg :schock: :sad: , nix mehr Zwischenablage...ich hasse Windoof :teuflisch:
Ich habe zwei Aufforderungen angehängt die nötig wären um meinen WBA zu bearbeiten. Wobei ich bereits alle Kontoauszüge und NK gesendet habe.
Das ist mein dritter WBA und auch diesen genauso ausgefüllt wie die ersten und es hat sich auch nichts geändert..
Die Sache mit der Überbezahlung habe ich bereits vor WBA Stellung gemeldet (Oktober endete er und habe ihn auch erneut im Oktober gestellt, am 31.)
Wann sind genug Daten vorhanden um den WBA zu beschliessen? Sind diese angeforderten Infos denn dahingehend von belang? SB#2 fragt mich nach einem Gewerbe von 2022/23, das Thema ist durch, dies ist mit meinem Jobvermittler bereits damals ausführlich besprochen und begraben worden. Sollte das alles nicht im Dienstcomputer stehen :weisnich:
Was ist denn ein "rückwirkende WBA"? Ist das hier der Fall? wegen Dringlichkeit.
Weiss grade nicht wo ich anfangen soll :sad:
Der Hit des Jahres stand am Montag auf der Matte, ganz spontan und unverhofft, zwei von der Tankstelle zum Wohnung checken, habe ich nicht reingelassen..sollte ich dahingehend reagieren?
Ich weiß alles etwas wirr aber ich sage schon mal vielen Dank an alle die sich der Sache annehmen :danke:
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Die Sache mit der Überbezahlung habe ich bereits vor WBA Stellung gemeldet (Oktober endete er und habe ihn auch erneut im Oktober gestellt, am 31.)
ist dem JC also schon bekannt?!
Wenn ja dann verweise in deiner Antwort darauf dass das am xx.xx.xxxx bereits geklärt wurde.
Wenn schriftlich dann verweise auch darauf,
wenn persönlich aber auch dann noch zusätzlich:
darauf verweisen das dies eine doppelte Datenerhebung ist und dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht,
genauso wie sie zum Aktenstudium verpflichtet sind um eine (unerlaubte) doppelte Datenerhebung zu unterlassen.
Eine Mietbescheinigung ist nicht nötig wenn du schon mal eine vorgelegt hast. Oder wenn dein MV vorlag.
Begründung wie oben plus das nur eines von beiden angefordert werden darf.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
ziemlich weit unten steht das oben erwähnte!
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Was ist denn ein "rückwirkende WBA"? Ist das hier der Fall? wegen Dringlichkeit.
Gibt es nicht. Ein Antrag gilt immer zum ersten des Monats auch wenn dieser am 31. (nachweislich) abgegeben wurde.
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44sollte ich dahingehend reagieren?
Nein, die melden sich schon von selber.
Und dann meldest du dich hier wieder.
Das mit den 8000 musst du erst mal hier erklären bevor du ein Eigentor schießt was ja schnell gehen kann bei div. SB`s.
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Wann sind genug Daten vorhanden um den WBA zu beschliessen?
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) da steht alles relevante dazu drin!
MfG FN
Guten Tag und Hallo Fettnäpfchen,
danke für deine Antwort...die 8000 habe ich tatsächlich gespart!
Zudem ist da noch Geld vor dem Bezug auf dem Konto gewesen..dennoch das meiste vom Bezug gespart, nachweislich, denn meine Kontoauszüge beweisen das keine Einnahmen generiert wurden außer dem Alg2 Bezug. Ich musste sogar letztes Jahr ein komplettes Jahr Ktos einreichen!
Ich vermute, das dem ein oder anderen SB es gar nicht gefällt wenn ein Kunde nicht auf dem letzten Loch pfeift da er dann Handlungsfähiger ist.
Ich will auch niemanden belehren wie und ob einer sparen kann oder nicht und es gehört auch ein bisschen Fortune dazu...ich rauche nicht und trinke z.B keine bzw. kaum Softdrinks und koche selbst...außerdem muss ich sparen um wieder auf die Beine zukommen alleine der Zahnarzt will viele viele Euros und ich muss mich Bilden, da beißt die Maus kein Faden ab usw. usf. da habe ich keine Lust das Amt darum zu bitten schließlich hat mir das JC bereits mitgeteilt welche Aussichten sowas hat. Keine!
Ich werde einen Antwortbrief verfassen und hier uploaden bevor ich den abschicke. :yes:
Lieben Gruss, bis später! :smile:
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 12:44:12Ich werde einen Antwortbrief verfassen und hier uploaden bevor ich den abschicke. :yes:
:ok:
querlesen hat noch nie geschadet!
MfG FN
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 12:44:12Ich vermute, das dem ein oder anderen SB es gar nicht gefällt wenn ein Kunde nicht auf dem letzten Loch pfeift da er dann Handlungsfähiger ist.
Das hat eher weniger mit den Befindlichkeiten der Jobcentermitarbeiter zu tun, sondern mehr mit den dauernden Klagen der Bürgergeldbezieher, dass das Bürgergeld viel zu wenig sei und kaum zum Leben reicht. Und wenn dann jemand in der Lage ist, monatlich 100€ und mehr auf die Seite zu legen, wird ggf. schon mal um eine plausible Erklärung gebeten.
Und mehr musst du ja nicht machen, das geht sogar auf eine sachliche Art und Weise.
Hallöle,
hier mal das Antwortschreiben zu dem WBA.
Der Entwurf ist unstrukturiert, unsachlich und schon fast pampig. Keine Ahnung, warum du so angefressen bist, ich würde mir nicht die Blöße geben und so etwas weg schicken.
vom Vermieter die letzte Mieterhöhung würde genügen und wegen der 8.000€ da könnte das jC auch noch mehr Kontoauszüge fordern, um zu überprüfen ob da nicht doch Einkommen aufs Konto kam.
Wer so viel Mist dem JC erzählt, braucht sich auch nicht zu wundern siehe Schreiben vom JC.
Fachliche Weisungen § 12 SGB II
Anlage 1b
Girokonten, Onlinekonten/-guthaben • Kontoauszüge aktuell → 3 Monate und mehr in die Vergangenheit
• Selbstauskunft/Kontenübersicht
Kontenbewegungen – eventuell Abgang großer Geldmengen vor Antragstellung → Hinweis auf Schenkung/sonstiges Vermögen
Onlineguthaben auf Bezahlplattformen wie Paypal
"Wer so viel Mist dem JC erzählt, braucht sich auch nicht zu wundern siehe Schreiben vom JC."
Erläutere das doch mal genauer, welchen Mist ich dem JC geschrieben habe ?
Und Kontoauszüge liegen sogar schon ganze Jahre vor aus denen eben nichts herausgeht, ich muss mich für meinen Sparkurs nicht schämen.
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 15:42:32Erläutere das doch mal genauer, welchen Mist ich dem JC geschrieben habe ?
nicht geschrieben, sondern erzählt z.b.ein Gewerbe was man nicht hat.Im Bürgergeld kann ja niemand so viel Geld ansparen aber wenn du das im Erstantrag angegeben hast würden die auch nicht Fragen wo das Geld herkommt.
Hallo Fettnäpfchen und Scheherezade,
hier mal eine abgespeckte Version des Antwortbriefes.
OT:
@Rotti, das da liegst du falsch und interpretierst Dinge die du gar nicht weißt.
Es ist sehr wohl möglich das Geld anzusparen..ganz kleine Rechnung 8000 geteilt durch 48 ergibt 166 und das ist möglich, denn schon wer raucht verpafft fast das Geld im Monat oder mehr...weiß ich aus eigener Erfahrung.
Muss ich für Lebensmittel viel Geld ausgeben ? Habe ich vielleicht Familie und Freunde die mich einladen, was spendieren ? Eltern die ich jedes WE betreue und die mich mit Essen versorgen ? Das alles weißt du nicht und auch das Amt nicht. Mir egal wer was wo sein Geld ausgibt...ich habe schon in der Ausbildung lange von von Toastbrot und Senf gelebt..und wozu das Sparen gut ist sehe ich jetzt.
Bisschen denke ich grade an den von Fred erstellen Post mit dem "Sozialneid"...
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 16:53:53Es ist sehr wohl möglich das Geld anzusparen..ganz kleine Rechnung 8000 geteilt durch 48 ergibt 166 und das ist möglich, denn schon wer raucht verpafft fast das Geld im Monat oder mehr...weiß ich aus eigener Erfahrung.
dann musst du auch in deinen WBA alle Jahre dein VM angeben was du angespart hast Bargeld oder Konto.
Ich habe von meinen bisherigen Anträgen für mich immer Kopien angefertigt wo ich so was nachweisen könnte.
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 16:53:53hier mal eine abgespeckte Version des Antwortbriefes.
Und jetzt noch 2-3 Mal die Rechtschreib- und Grammatikprüfung drüber laufen lassen, dann wird der Text bestimmt verständlicher.
Hallo Sheherazade,
danke für deine Antworten aber leider sind diese nicht konstruktiv, statt Fehler konkret zu benennen kritisierst du nur und lässt einen "dumm stehen", dann lass es doch gleich bleiben wenn du nix dazu beitragen kannst bzw. willst, ist doch okay. Ich verstehe deine Unfreundlichkeit mir gegenüber nicht. :scratch:
Ja, ich lasse da mal die Rechtschreibprüfung drüber laufen...
Edit: habe ich gemacht scribbr.de und der hatte nichts wesentliches zu korrigieren. :)
Glückauf
Vllt schreibst du dem Jc ja so.
Ich versuche es mal anders:
ZitatKopf ist klar BG NR nicht vergessen und als Betreff Ihre Mitwirkungsaufforderung vom xx.xx.xxx
S.g. Fr. xy
bezüglich der von Ihnen .......bin ich bereits am XX.XX.XX nachgekommen, damit habe ich meine Mitwirkungspflicht bereits erfüllt.
Ihnen liegt seit xx.xx.xxxx. mein MV vor sowie die jährlichen BK/NK Abrechnungen. Damit ist eine Forderung nach einer Mieterauskunft nicht mehr rechtskonform. Sämtliche diesbezüglichen Angaben sind ihnen bereits bekannt und stehen in meiner Akte.
Daher sind sie im Sinne der Datensparsamkeit, sowie der Tatsache dass es sich hier um ein unerlaubte doppelte Datenerhebung handelt verpflichtet sich an das Aktenstudium zu halten.
Sind Sie anderer Meinung können sie Ihren Vorgesetzten fragen dieser wird das bestätigen. Ansonsten werde ich meine rechtlichen Möglichkeiten dazu ausschöpfen.
Das mit der Überzahlung kannst du so lassen. (also mMn.)
Zu dem Vorgang der Mietzahlung:
Hier erwarte ich vom Vermieter noch den Eingang der zuviel gezahlten Miete.Sobald diese auf meinem Konto (Zuflußprinzip) eingegangen ist werde ich sie darüber im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht selbstverständlich informieren.
Meines Wissens nach bekomme ich dahingehend von Ihnen dann die Information an welche Stelle ich diese Summe zu überweisen habe.
Der Siebdruck ist das aufgegebene Gewerbe? Wenn ja dann:
In Absprache mit dem Sachbearbeiter Herr X haben wir am xx.xx.xxxx zusammen festgestellt das dieses Gewerbe mich nicht aus der Bedürftigkeit bringt und es dann, auch in Absprache, aufgelöst.
Zuletzt noch die Nachfrage der angesparten 8 000.- Euro
Dieses habe ich mir im Laufe der Zeit von meinem Bürgergeld angespart.
MfG Glückauf
So oder so ähnlich. Ich habe das jetzt unter Zeitdruck gemacht.
und deswegen:
Alles was ich als Kürzel geschrieben habe ausschreiben, dass macht man immer bei Amtsschreiben und der Tipp mit dem Rechtsschreibprogramm solltest du auch bei meinem Text berücksichtigen :grins: :zwinker:
kursives hat in dem Schreiben nichts zu suchen, dass ist für dich gedacht
und
beim letzten Absatz musst du wissen ob das nachvollziehbar ist.
Weil:
Zitat von: Rotti am 28. November 2024, 17:01:42dann musst du auch in deinen WBA alle Jahre dein VM angeben was du angespart hast Bargeld oder Konto. Ich habe von meinen bisherigen Anträgen für mich immer Kopien angefertigt wo ich so was nachweisen könnte.
wenn du das bei deinen seit vier Jahren halb oder auch jährlichen WBA`s nicht beim VM eingetragen hast dann kann die SB das auch nicht feststellen und darf es nicht glauben.
Im Gegenteil wird sie zu dem Schluss kommen das du kaum 8 000.- Euro in einem halben, bzw. ganzen Jahr an sparen kannst.
8000:12=666,666666666667
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
danke für deine Antwort, das ist gut :smile: ich schreibe ein neues und poste das hier vorher :)
Dieser €Betrag...der weniger geworden ist:( ist durch Anlage VM nicht so neu, es ist eine neue SB und die rührt...denn meine Stamm SB (Brief #1) "benötigte" nur noch die Vemieterbescheinigung (Konto lag vor)für den WBA, die aufgrund des Mietvertrages obsolet ist, das wollte sie bereits im April und bekam ihn nicht wegen dem Gesetz.
Die "Neue" tut so als handle es sich um einen Erstantrag denn es kam ein neuer Brief, den ich dann auch noch Poste aber jetzt erstmal die WBA-Baustelle bearbeiten und schliessen :sehrgut:
Wünsch dir noch ein schönes Wochende :bye:
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 30. November 2024, 17:48:30Dieser €Betrag...der weniger geworden ist:( ist durch VM nicht soo neu, es ist eine neue SB und die rührt...denn meine Stamm SB (Brief #1) "benötigte" nur noch die Vemieterbescheinigung (Konto lag vor)für den WBA, die aufgrund des MV obsolet ist, das wollte sie bereits im April und bekam ihn nicht wegen dem Gesetz.
Sorry aber ich verstehe da kein Wort davon, ich rate mal:
Der neue SB ist Schuld weil du mit dem alten SB alles geklärt hast und das mit dem Geld will auch nur der neue SB wissen.
Und mit "
ist durch VM nicht soo neu,"könntest du die Anlage VM meinen und da steht das schon länger also auch dem JC bekannt für den Fall das der neue SB in die Akte schauen würde.
Oder
ist damit dein VerMieter gemeint und hat was mit der Überzahlung zu tun?
:weisnich: :scratch:
MfG FN
Sorry Fettnäpfchen, ich habe es geändert, bin bisschen durch den Wind...hab ne schwierige Zeit :heul:
Hallo Fettnäpfchen und Hallo an alle :smile: ,
hier ist die neue Version des Antwortschreibens, ich hoffe es ist so in Ordnung, das kursive werde ich ggfls.löschen will nur irgendwie vermitteln das ich auch meine Rechte kenne und auch habe, nicht nur Pflichten.
Es ist noch ein Schreiben am Freitag oder Samstag gekommen, es ist wohl pers. Eingeworfen worden denn es ist kein Datum drauf. Das Thema Bedarfsgemeinschaft/Ehe usw. ist bereits beim Erstantrag ausgiebig behandelt worden und es hat sich auch nichts geändert. Wie gesagt es ist nun mein 3. WBA und hoffentlich mein letzter.
Die "wilden" Dokumente schieße ich auch nach.
Hier noch die "wilden" Formulare die echt freche Fragen enthalten.
Es wundert mich, dass Du nicht noch Deine bevorzugten Sexualpraktiken angeben sollst :) Meiner Meinung nach, sind die meisten der Fragen völlig unwichtig und unzulässig
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 03. Dezember 2024, 19:34:35das kursive werde ich ggfls.löschen
Mach dass!
Und mach auch einen Betreff auf den Brief über der S..g...Frau
Zu den "wilden Formularen" komme ich später zurück, die habe ich noch nicht geöffnet.So jetzt.
Ja wie gedacht das JC will dich in die Selbstauskunft locken.
Das dürfen die im Prinzip nicht, deswegen wirst du schon im ersten Satz um Mithilfe GEBETEN und nicht AUFGEFORDERT, aber wenn die Angaben mal beim JC sind dann ist es zu spät.
Lies dir die schon unten eingestellten Ratgeber, Urteile etc. durch und dann schauen wir mal ob und was für Fragen du hast.
Wie vorab erwartet/vermutet geht es wohl um die Feststellung einer VuE.
Und daher ist in dem Schreiben folgendes zu streichen.
Dies ist bereits beim Erstantrag...........alles doppelte Datenerhebung.
Denn das darf das JC anfordern. Nach einem Jahr kehrt sich die Beweispflicht und du musst belegen das es sich nicht um eine VuE handelt.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG (http://hartz.info/index.php?topic=46684.msg429453#msg429453)
Unterstützungsvermutung VuE und HG (http://hartz.info/index.php?topic=4590.msg39917#msg39917)
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
MfG FN
Edit
Zitat von: Glückauf am 03. Dezember 2024, 19:34:35es ist wohl pers. Eingeworfen worden denn es ist kein Datum drauf.
Ja typisch das war sicher der Aussendienst um dich auflaufen zu lassen. Schade das es noch immer praktiziert wird denn es ist amtlich das eine Hausdurchsuchung nicht geeignet ist eine VuE festzustellen. Steht oben in den Links sicher drin.
Und zusätzlich etwas das immer noch gilt:
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
MfG FN
Hallöle Fettnäpfchen :smile: ,
das ist sowas von gemein..aber gut, so isses nun mal.
Hier nochmal das Antwortschreiben das ich los schicken möchte.
Sollte ich das mit der VuE auch nicht erwähnen und so tun als hätte ich dieses braune unfrankierte, unadressierte (steht nicht mal ein Namen drauf) Kuvert nicht erhalten?
Was soll ich denn nun mit dem Satz Papiere anfangen die für meine Mitbewohnerin gedacht sind? Wir sind wirklich nur eine WG / Zweckgemeinschaft, alle Konten getrennt, jeder zahlt seinen Anteil dem Vermieter und das ist sogar in der NK ersichtlich das jeder gesondert seine Miete zahlt. Dort wird für jeden einzeln der Abschlag und die evtl. Guthaben / Fehlbeträge usw. gelistet.
Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.
Ein Grund den WBA erst mal nicht zu bewilligen ist das doch nicht , oder doch?
Danke für deine / eure kompetente Hilfe :ok:, ihr seid echt ein Gewinn für uns alle !
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Hier nochmal das Antwortschreiben das ich los schicken möchte.
Zu meinem Verständnis, weil das habe ich schon mal erwähnt:
Warum steht da das du die Überzahlung des Geldes umgehend zurück überweist??
Normalerweise wartet man bis das JC einen anschreibt und einem die Bankverbindung nennt an die diese Summe zu überweisen ist. In der Regel ist das dann Recklinghausen und nicht dein JC.
Schickst du das an dein JC sind die nächsten Probleme (wo ist das Geld) vorprogrammiert.
Den letzten und neuen Absatz verstehe ich auch nicht warum steht der jetzt da?
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Was soll ich denn nun mit dem Satz Papiere anfangen die für meine Mitbewohnerin gedacht sind?
Nichts (ausser vorsichtshalber aufheben)Du brauchst davon nur die Anlage VuE.
So wie unten das im Zitat hat man das früher ausgefüllt wenn man eine HA oder WBA ausgefüllt hat. Die Nummerierung wird wahrscheinlich nicht mehr stimmen aber da geht es nur darum das du weißt was ausgefüllt gehört und ich hoffe das du da nicht schon einen Fehler gemacht hast. Bitte kontrolliere das denn sonst musst du noch zusätzlich eine Stellungsnahme dazu schreiben. Dazu kommen wir dann aber erst wenn du es wirklich "falsch" ausgefüllt hast.ZitatNeuer Hauptantrag
* Abschnitt 2. (Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft)
Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören 0 weitere Personen.
* Abschnitt 2.2 (Meine Haushaltsgemeinschaft)
In meinem Haushalt wohnt/wohnen 0 weitere Person/en, die nicht zur Bedarfsgemein-
Anlage KDU
Abschnitt 4. Wohnverhältnisse => X weitere Person/en je nach Situation (dich nicht mitgezählt)
(ausserdem Pkt. 1 / 2.1 / (2.2 noch die Kosten aus einer KbV o.ä.) / 3 /) und zur KdU als Anhang den Unter.- Mietvertrag o. KbV
bei sturem beharren des JC zur Anlage VE
Unter 1 deine Daten
1.2 und 2 wird ja nicht zutreffen also nichts
dann die 3 ausfüllen
Die oberen 4 Punkte einzeln aufführen und dazu schreiben dass diese nicht zutreffen und zusätzlich noch auf die Kostentrennung verweisen.
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Wir sind wirklich nur eine WG / Zweckgemeinschaft, alle Konten getrennt, jeder zahlt seinen Anteil dem Vermieter und das ist sogar in der NK ersichtlich das jeder gesondert seine Miete zahlt. Dort wird für jeden einzeln der Abschlag und die evtl. Guthaben / Fehlbeträge usw. gelistet.
Das ist genau dass womit du belegen kannst das du mit Frau xy keine VuE bildest und genau so dem JC mitteilst.
Dazu füllst du die Anlage VuE so aus das es nur um dich geht also dein Name deine Daten und machst die Erklärung
* als Anlage dazu.
Ansonsten absolut nichts von deiner Mitbewohnerin da es logischerweise so ist das du keinen Zugriff auf die Daten Fremder hast und damit auch Daten Dritter.
Natürlich im Zusammenhang mit dem Muster von Gestern >
*Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.
Was wäre denn das Problem?
Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Ein Grund den WBA erst mal nicht zu bewilligen ist das doch nicht , oder doch?
Das wird sich zeigen ob es vom JC verzögert wird.
Vorstellbar ist alles.
Ich kann dir nur ans Herz legen sämtliche gesetzten Links aufmerksam zu lesen (und zu verinnerlichen) denn gerade beim Thema VuE sind die JC extrem hartnäckig und sich für nichts zu schade. Und niemals etwas beim JC darüber reden sondern darauf verweisen das du dazu nur auf schriftliche Anforderungen hin auch schriftlich antworten wirst damit du einen rechtssicheren Nachweis hast.
(Warum nun weil ein JC das über einen Hausbesuch eine VuE feststellen will dem würde ich nicht trauen sonder das genau Gegenteil davon.)MfG FN
Hallo Fettnäpfchen :smile: ,
also, zu der Überbezahlung:
"Normalerweise wartet man bis das JC einen anschreibt und einem die Bankverbindung nennt..."
Ja, das mache ich natürlich erst wenn es verlangt wird aber ich soll das wohl erst wenn der Vermieter das retour überwiesen hat machen.
Von dem Satz Papieren brauche ich nur die VuE ? Okay dann weiß ich schon mal bescheid, danke!
Zum HA/WBA: "Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören 0 weitere Personen."
Ja genau so habe ich das angegeben, grade nochmal überprüft... :schock: (panik) aber so habe ich das von Beginn an ausgefüllt.
"Dazu füllst du die Anlage VuE so aus das es nur um dich geht also dein Name deine Daten und machst die Erklärung* als Anlage dazu."
Danke nochmal für die Erinnerung das genau so zu betrachten.
"Das wird sich zeigen ob es vom JC verzögert wird.
Vorstellbar ist alles."
Werde mir ne Rechtschutz zulegen :yes:
Ich werde das nochmal Posten und die VuE ebenfalls, vielen Dank nochmal und ich wünsch dir einen schönen Feierabend :bye:
Soo..also hier das Gesamtkunstwerk :smile:
Der Antwortbrief für Anschreiben #1 und #2 sowie die Anlage VE nebst der "Erklärung" die ich dementsprechend angepasst habe. :scratch:
Anlage VE bin ich mir nicht sicher wäre der Namenseintrag die "Falle" weil da "im meinem Haushalt" steht bei Punkt 2?
Kann ich das so senden ?
Grüssle :bye:
Glückauf
Das wichtigste zuerst:
Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 21:26:25Anlage VE bin ich mir nicht sicher wäre der Namenseintrag die "Falle" weil da "im meinem Haushalt" steht bei Punkt 2?
Da kommt nichts rein von deiner Mitbewohnerin.
Grund: da steht
in deinem Haushalt die wohnt aber nicht in deinem Haushalt sondern in ihrer Wohnung innerhalb deiner Wohnung!
Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 18:31:24Werde mir ne Rechtschutz zulegen :yes:
Bringt jetzt nichts mehr weil es sicher nicht mehr von der RS übernommen wird da es schon "ein Fall" ist.
Abgesehen davon gibt es die Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) die bei einer vorhandenen RS nicht mehr beansprucht werden kann.
Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 21:26:25Kann ich das so senden ?
Beim Betreff streichst du das Kürzel Betr.:
und aus dem ersten Absatz machst du zwei Sätze.:
nach dem was in Klammern steht ein Punkt und das die dann in Die
Was der letzte Satz soll hast du nicht beantwortet und weil ich ihn als überflüssig empfinde würde ich ihn auch weglassen.
Dann sollte alles soweit passen und nachweislich an das JC versenden:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
MfG FN
Hallo,
ja, das mache ich so wie du das gesagt hast!
Morgen ist deadline :scratch: und bis jetzt habe ich alles per email gesendet das ist immer angekommen und bearbeitet worden, da kann ich den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen nichts böses nachsagen und das finde ich schon sehr positiv...ich weiß dass das nicht der Königsweg ist. Ruf da am Montag mal an.
Ich habe tatsächlich eine RS abgeschlossen...vor lauter Paranoia :weisnich: nunja, muss man dann mit denen reden falls was benötigt wird...hoffe, das ich die gar nicht brauche.
Ich kann mich nur nochmals bei dir und den Urgesteinen bedanken für die Hilfe.
Melde mich, wie es gelaufen ist...bis denne :bye:
Hallo ihr lieben, hier bin ich wieder (leider).
nachdem die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft wohl erledigt ist, tut sich neuer Ungemach auf, bitte steinigt mich nicht für meine Dummheit, aber ich hoffte, dass diese ,,Selbsständigkeitsnummer" sich irgendwie in Luft auflöst, aber dem ist nicht so.
Habe ich die Unwahrheit gesagt? Jein, denn als die Frage nach der Selbständigkeit kam, habe ich das schon abgemeldet, daher dachte ich Schlaukopf, sagste mal ,,ich habe kein Gewerbe!", was zum dem und jetzigen Zeitpunkt stimmt (ja Asche auf mein Haupt)
Folgendes, ich hatte ein Gewerbe angemeldet und dann nichts mehr gemacht, keine Aktion,keine Ausgabe, keine Einnahmen etc....UStV nicht gemacht bzw. nur ein Quartal mit 0 und nun fehlen da einige, ebenfalls mit 0 die ich noch nachreichen muss. Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, aber ich Depp habe nichts gemacht.
Es kam wie es kommen musste, das Amt hatte beim Landratsamt nachgefragt und Antwort bekommen, weiß nur nicht wann und nun die ,,Aufforderung zu Mithilfe" u.a mit dem EKS-Formular. Das habe ich schon z.T ausgefüllt und überall Nullen eingetragen, da nichts investiert und auch nichts eingenommen wurde.
Es wurden, wie in den Uploads zu sehen, auch einige mal wieder ,,wilde Formulare" geschickt, von denen ich nicht weiß, ob ich diese ausfüllen muss oder nicht. Auch kann ich keine E/Ü-Rechnung vorlegen, weil ich eben keine habe bzw. noch nicht gemacht habe beim Finanzamt.
Ich bin auch mit der Frage ,,vorläufig" oder ,,abschließend" überfordert, ist das jetzt ,,vorläufig" und muss dann nach 6 Monaten nochmal eine ausfüllen dann als ,,abschließend" ?
Habe das Anschreiben durch Nummeriert.
Zu:
1) EKS ausfüllen ist (fast) klar.
2) es gibt keine!
3) Muss das Unterschrieben werden?
4) Das ist doch kein amtl. Fragebogen, muss ich den ausfüllen?
5) Habe ich nicht mehr.
6) Es gibt keines und gab es nie, alle Konten angegeben und Kontoauszüge gesendet nach Anforderung.
7) E/Ü gibt es keine, die Umsatzsteuervoranmeldung muss ich noch beim Finanzamt abgeben bzw. per ELSTER machen und das kann bisschen dauern.
Bitte haut nicht gleich auf mich ein... Es ist nur sehr schwierig, da ich dieses Jahr das letzte mal Weihnachten und vielleicht noch Silvester mit meinem Vater verbringen kann. Ich handele oft nicht mehr rational.
Danke für die Hilfe im voraus.
Ich stelle jetzt mal für @Fettnäpfchen die relevante Nachfrage (die wird schon bedient genug sein):
Zitat von: Glückauf am 12. Dezember 2024, 20:36:52ich hatte ein Gewerbe angemeldet
Wann angemeldet, wann abgemeldet?
Dir ist aber klar, dass die User, die dir hier helfen wollen, keinen Bock haben, bröckchenweise die Wahrheit zu erfahren und jegliche Motivation zur Hilfe verlieren? Beim Jobcenter um den heißen Brei rumzureden oder auch beim Finanzamt ist das eine, die Leute, die helfen wollen, lügt man nicht an.
Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 19:01:12Ich verstehe deine Unfreundlichkeit mir gegenüber nicht.
Das war keine Unfreundlichkeit, sondern Zurückhaltung, weil man ahnen konnte, dass bei dir noch mehr dahinter steckt. Ist deine Frage damit beantwortet?
Glückauf
Zitat von: Sheherazade am 13. Dezember 2024, 08:53:04Ich stelle jetzt mal für @Fettnäpfchen die relevante Nachfrage
Das Thema Selbstständigkeit und dem ganzen Rattenschwanz der da dazugehört nie wirklich meines war und ich mich damit nicht beschäftigt habe kann ich dahingehend sowieso nicht hilfreich, also mit Fachwissen, weiterhelfen.
Zitat von: Glückauf am 12. Dezember 2024, 20:36:52Jein, denn als die Frage nach der Selbständigkeit kam, habe ich das schon abgemeldet, daher dachte ich Schlaukopf, sagste mal ,,ich habe kein Gewerbe!", was zum dem und jetzigen Zeitpunkt stimmt
Wenn es sich also um ein Mißverständnis handelt und du dein Gewerbe abgemeldet hast dann würde ich es auf die einfache Methode versuchen.
Sprich dem JC mitteilen dass das Gewerbe abgemeldet wurde und das keine Umsätze generiert wurden. Dazu halt die Gewerbeabmeldung falls die noch nicht eingereicht wurde als Anhang mitsenden. Und am besten noch diese EKS Anlagen entsprechen durchnullen (0000) und hoffen das es reicht.
Und/oder darauf:
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44SB#2 fragt mich nach einem Gewerbe von 2022/23, das Thema ist durch, dies ist mit meinem Jobvermittler bereits damals ausführlich besprochen und begraben worden. Sollte das alles nicht im Dienstcomputer stehen
Kannst du alternativ darauf und auf Ihre Pflicht zum Aktenstudium und was da so noch dazugehört verweisen.
MfG FN
Hallo Leute,
sorry aber mich hat es jetzt Krankheitsmäßig voll aus den Socken gehauen und lag mit konkret flach..geht grade so wieder.
Habe grade sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht, 1,5 Jahre, damit ein Abschluss erfolgen kann. Alles 0.
Die EKS habe ich durchgenullt, was der Tatsache entspricht wie das Finanzamt bestätigen wird wenn die Abschlüsse da sind.
Damit wäre das schon mal erledigt.
Gewerbeanmeldung habe ich mir eine Kopie geholt und ist mir abgeholt worden.
@Sherazade:
Ich wollte niemanden belügen und habe außerdem bei euch um Vergebung gebeten, ich bin sehr wohl dankbar das es euch gibt. Das die Agentur mir tatsächlich ein unangemeldeten Besuch abstattet und dazu noch der restliche Kram der plötzlich parallel dazu kam hat mich echt geschockt, ich bin in einem Kaff und durch Zufall hat das kaum einer mitbekommen das die hier auf der Matte standen und mir noch mit Konsequenzen gedroht haben wenn ich die nicht reinlasse, das gab eine Debatte im Hof. Das die dann auch echt noch bei Landratsamt anriefen...Mist halt.
Die wollten mir es so richtig zeigen mit allem drum und dran..
Ich weiß ich habe Fehler gemacht :sad: aber wie erwähnt habe ich eine schreckliche Zeit hinter und noch vor mir, mein Dad schafft es hoffentlich noch bis ich komme zu Weihnachten, die Palliativleute sind täglich da und er liegt auf Fentanyl rum, der Mann stirbt quasi seit 1,5 Jahren. Vielleicht werde ich zu meiner Mom ziehen müssen...
Ich kämpf das jetzt mit dem Amt durch und nehme mir für 2025 vor, vieles besser zu machen (mal wieder)
Hallo,
update: also nachdem ich jetzt alle gemacht habe was gefordert wurde und eingereicht habe liegt heute ein Brief im Briefkasten mit dem Datum vom 11.12.24 mit folgendem Inhalt. Ich bin echt verzweifelt, soll ich gleich einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen?
Es ist echt unfassbar!
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 20. Dezember 2024, 20:17:16update: also nachdem ich jetzt alle gemacht habe was gefordert wurde und eingereicht habe liegt heute ein Brief im Briefkasten mit dem Datum vom 11.12.24 mit folgendem Inhalt.
Ich steh gerade auf dem Schlauch...
Du hast die Anlage VuE ausgefüllt und abgeschickt/gegeben?
Du hast das mit den 8000Euro erklärt? Also auch wie du es in vier Jahren gespart hast oder nur wie dein bisheriger Standardsatz.
Wann hast du das dem JC zukommen lassen und hat sich das Datums mäßig überschnitten?
Dass
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0) haben wir ja noch gar nicht im Gespräch gehabt.
Vllt. kommt es jetzt dazu mal schauen was du auf die Fragen antwortest.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
danke für deine Antwort, ja VuE etc. alles so abgegeben wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast dazu.
Diesen habe ich bereits 2021 eingereicht da kam diese Frage ebenfalls auf und der Mietvertrag besteht deutlich länger als mein Bezug, damals auch alles erklärt und so.
Muss ich mich rechtfertigen warum ich da Geld spare und nicht z.B verrauche oder zum Tätowierer bringe ?
Hier mal die Abfolge der Briefe die mich erreichten bisher zum WBA
WBA am 31.10.2024 gesendet
1. Brief vom 06.11.24 mit Frist zum 23.11.24
2. Brief vom 20.11.24 mit Frist zum 07.12.24
3. Brief vom 20.11.24 (andere SB) zugegangen am 29.11.24 per Handeinwurf! mit Frist zum 07.12.24
4. Brief vom 10.12.24 mit Frist 23.12.24
5. Brief vom 11.12.24 zugestellt am 20.12.24 ! Frist bis 28.12.24
Unangekündigter Hausbesuch des JC am 18.11.2024 ohne Begründung im Nachhinein!
Es sind fast 2 Monate rum und wenn ich diesen Abschnitt lese "ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später."
Fühle ich mich grade gegängelt von der Frau.
Grüsse und danke für deine Zeit
Glückauf
Immer die Bettlerei nach Antworten.
Was ist mit der Nachfrage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2024, 18:55:41Du hast das mit den 8000Euro erklärt? Also auch wie du es in vier Jahren gespart hast oder nur wie dein bisheriger Standardsatz.
und bitte ausführlich! Kann man evtl ins Muster unten einbauen.
Zitat von: Glückauf am 21. Dezember 2024, 23:17:30danke für deine Antwort, ja VuE etc. alles so abgegeben wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast dazu.
Dann kläre mich noch mal auf was dass genau heißt
>wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast<
denn alles kann ich mir auch nicht merken (bzw. nicht mehr so gut) und jedesmal suchen und nachlesen ist mir langsam zu mühselig.
Wenn das dann erledigt ist und ich weiß ob unteres abgeändert werden sollte dürften wir auf dem Weg für den kompletten restlichen Beitrag unterhalb sein.
Zitat von: Glückauf am 21. Dezember 2024, 23:17:30Muss ich mich rechtfertigen warum ich da Geld spare und nicht z.B verrauche oder zum Tätowierer bringe ?
Spätestens wenn das JC nicht nur darum bittet sondern es fordert und das mit Ihren Rechtsmitteln.
Wie die allerdings aussehen sollen wüsste ich jetzt nicht, so etwas hatten wir hier auch noch nicht behandelt.
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restlicher Beitrag unterhalb :mocking:
Dann solltest du langsam etwas massiver werden und deine Rechte umsetzen. Das ist jetzt mal grob zusammen geschustert und lässt noch Spielraum und kann sicher noch verbessert werden. Und wenn du es umsetzt auf jeden Fall zum querlesen einstellen BEVOR du es dem JC schickst und das rote beachten:
Muster von mir:
ZitatBriefkopf und das übliche sollte klar sein...
Meine Antwort auf ihre Bitte zur Mithilfe
SgDuH (oder den Namen der SB)
Bezüglich Ihrer erneuten Nachfrage die Ihnen schon 2,3,4 mal beantwortet wurde.
(da halt wie oft du das beantwortet hast)
fordere ich Sie auf sich an Ihre Pflichten zum Aktenstudium zu halten und damit auch an die Pflicht zur Datensparsamkeit .
Ebenso sich an die Leistungspflicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II zu halten die Sie unter anderem auch dazu verpflichtet:
"ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später."
und nach § 17 SGB I der bestimmt,:
dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Selbst wenn Sie persönlich anderer Meinung sind oder auf interne Anweisungen handeln haben Sie meinen Antrag zu bescheiden und sei es nur vorläufig:
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Ihr Verhalten ist einer Fachkraft unwürdig und warum auch immer sie sich nicht an die Vorschriften halten und Sie nicht mal die Rechtsmittel haben Ihre Nachfrage zu stellen sonst würden sie nicht erbeten sondern fordern ändert nichts daran das Ihnen bereits alles vorliegt. Selbst darauf habe ich sie wiederholt verwiesen. (Den letzten Satz , nur wenn es stimmt!
Und nicht alles nur kopieren und abschicken sonst landet das bei der auf dem Tisch und du machst es nur unnötig kompliziert.
(oder auch den ganzen Block falls du so einen persönlichen Angriff weglassen willst, dass musst du entscheiden!!)
Hiermit fordere Ich Sie auf meinen Antrag vom xx.xx.xxxx umgehend zu bearbeiten und zu bescheiden.
Andernfalls wäre ich veranlasst, auf fachliche Fehlleistungen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zu reagieren.
Bei rechtswidriger Leistungsverweigerung ohne Reaktion Ihrerseits werde ich unmittelbar mit allen mir weiteren zustehenden rechtlichen Möglichkeiten reagieren.
Anmerkung:
Zu dem am xx.yy.2024 von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum wg. der Feiertage etc such dir was für den Januar raus was ein Freitag ist.2025 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.
MfG Glückauf
MfG FN
Hallo, freue mich das du noch geantwortet hast denn ich bin gleich auf dem weg zu meinem Vater (400km) er wird es nicht schaffen bis Jahresende...bin sehr traurig, er wartet auf mich.
Also, ich habe die Erklärung zur VuE 2x mal bereits abgegeben, einmal 2021 und jetzt im November.
Das Geld habe ich angegeben gespart zu haben und das dies vom Bürgergeld ist da ich keine anderen Einnahmen habe(Kontoauszüge liegen auch vor und VM vom Mai24 liegt auch vor mit ca. 6,5k€).Das war da auch kein Thema und ich erstelle keine Listen wie ich spare, ich gebe es nicht aus. Jetzt muss ich es denn ich habe bereits 2x Miete bezahlt und muss auch Beeedingungsanzug kaufen, Trauerkranz etc. Da schmilzt es dahin. Ich habe Jahre keine Klamotten kaufen müssen weil ich während meines Erwerbsleben viel gekauft habe und das auftrage. Esse wenig und habe Familie in der Nähe die mich ebenfalls unterstützen mit Futter...verstehe das alles nicht mehr. Ich überlege ob ich mich an das Kundenraktionsm.wenden soll, falls ich im Januar wieder Miete selbst zahlen muss, reiche ich Klage ein. Habe alles brav mitgemacht und die Bedürftigkeit besteht trotz meiner 7k, denn ich hin immer noch Arbeitslos.
Bis später
Zitat von: Glückauf am 22. Dezember 2024, 12:30:46VM vom Mai24 liegt auch vor mit ca. 6,5k€
Du hast demnach von Mai bis November monatlich ca. 250€ gespart? Dann wundert es mich nicht, dass Nachfragen kommen. Hast du vor Mai 2024 beim jeweiligen Antrag auch eine Anlage VM abgegeben?
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2024, 13:12:47Du hast demnach von Mai bis November monatlich ca. 250€ gespart? Dann wundert es mich nicht, dass Nachfragen kommen.
Auch nicht im Hinblick auf eine BG mit der Mitbewohnerin. Da ist doch der erste Gedanke, dass sie ihn unterstützt, der logische. Und das insbesondere für das Jobcenter, wo eben nach einem Jahr die Beweislast, dass keine BG vorliegt, den TE trifft.
Da reicht ein "habe ich angespart" und "ist nur eine WG" eben nicht aus.
Ein Anspruch auf vorläufige Bewilligung ist im Übrigen davon abhängig, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht, aber dir Feststellung der tatsächlichen Höhe noch dauert.
Hier ist man meilenweit von "Anspruch dem Grunde nach" entfernt. Und der Vorschlag von FN beantwortet in keinster Weise die Fragen des Jobcenters und räumt damit nicht die ganz offensichtlich bestehenden Zweifel an der Hilfebedürftigkeit aus.
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 22. Dezember 2024, 12:30:46Das Geld habe ich angegeben gespart zu haben und das dies vom Bürgergeld ist da ich keine anderen Einnahmen habe(Kontoauszüge liegen auch vor und VM vom Mai24 liegt auch vor mit ca. 6,5k€).Das war da auch kein Thema und ich erstelle keine Listen wie ich spare, ich gebe es nicht aus.
Damit ist dann die Frage nach der Liste und was du geschrieben hast beantwortet. Genauso wie bei den vorigen Anfragen und daher kein neuer Input.
Zitat von: TripleH am 22. Dezember 2024, 14:34:27Da reicht ein "habe ich angespart" und "ist nur eine WG" eben nicht aus.
wenn er partout nicht will, mehr als Nachfragen können wir nicht.
Zitat von: TripleH am 22. Dezember 2024, 14:34:27Und der Vorschlag von FN beantwortet in keinster Weise die Fragen des Jobcenters und räumt damit nicht die ganz offensichtlich bestehenden Zweifel an der Hilfebedürftigkeit aus.
wenn er partout nicht will, mehr als Nachfragen können wir nicht.
und was den zweiten Teil des Satzes angeht, also zu meinem Vorschlag:
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2024, 11:50:49Wenn das dann erledigt ist und ich weiß ob unteres abgeändert werden sollte dürften wir auf dem Weg für den kompletten restlichen Beitrag unterhalb sein.
aufgrund des letzten Post`s kann man am Muster Vorschlag nichts ändern und das Problem nicht besser angehen.
Zitat von: Glückauf am 22. Dezember 2024, 12:30:46Habe alles brav mitgemacht und die Bedürftigkeit besteht trotz meiner 7k, denn ich hin immer noch Arbeitslos.
mit Bedürftigkeit ist gemeint das ja uU das JC von einer VuE ausgeht und dich die Mitbewohnerin unterstützt/unterstützen könnte. Deswegen auch dass:
Zitat von: TripleH am 22. Dezember 2024, 14:34:27Ein Anspruch auf vorläufige Bewilligung ist im Übrigen davon abhängig, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht, aber dir Feststellung der tatsächlichen Höhe noch dauert.
damit ist dann gemeint das der Vorschlag aus meinem Schreiben auch nicht greifen dürfte wenn das JC, bzw. in Folge das Gericht, dahingehend argumentiert
MfG FN
Da werden mehr als Zweifel aufkommen. 2022 lag der Regelsatz nur bei 449,-. Davon noch Festkosten runter (Strom, Versicherungen etc) Dann willst du vom Rest noch 166,- monatlich gespart haben?
Im Zweifel für den Angeklagten, aber es dürfte schwer sein tatsächlich zu belegen, dass ihr nur eine WG seid.
Hallo,
danke an alle für die rege Beteilligung, danke Fettnäpfchen.
Mir schwirrt der Kopf denn ich bin grade bei der Pflege meines Vaters, der wie gesagt, grade verstirbt. Ich bekomme unterstützung von der Familie und auch hin und wieder etwas Geld.Im Zeitalter der 100 Geschlechter sollte es kein Thema sein wie meine sexuelle orientierung ist oder meine Wohnpräferenz, günstiger bekomme ich ohnehin grade nix. Ich bin glücklicher Single.
Ich beantworte die Fragen oder besser nicht. Ich hoffe ich schaffe da mal morgen anzurufen...
Liebe Grüße
Guten Morgen,
endlich kann ich eine Tastatur benutzen und großen Bildschirm, gestern nur auf dem Handy getippt das ist mit meinen Augen anstrengend.
Also ich habe grade die Fragen beantwortet, ganz unglamourös. Dazu habe ich folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau XXXX,
bezüglich ihres Schreibens vom 11.12.24, zugestellt am 28.12.24 beantworte ich ihnen ihre Fragen.
1.) Nein, ich führe keine Beziehung bzw. Partnerschaft mit irgendwem auch nicht mit meiner Mitbewohnerin.
Ich bin glücklicher Single. Zudem habe ich das bereits 2021 (Stichwort "SB XXX") und im November 2024, wie sie meiner Akte entnehmen können, bereits mitgeteilt.
2.) Ich erstelle keine Listen wie ich spare, ich gebe es nicht aus wenn es nicht nötig ist. Um meine Situation zu beenden muss ich jeden Cent sparen um dann das Geld sinnvoll einzusetzen, Zahnarztbehandlungen, Transportkosten, Bildung oder Rechtshilfe etc.
Ich habe das Glück das ich Verwandte und Bekannte habe, die mich zu sich zum Essen einladen.
Mit freundlichem Gruß,
Mehr kann ich dazu nicht sagen oder liefern. Falls ich mal einen Bescheid bekomme und der Negativ sein sollte werde ich via Rechtsanwalt einen Widerspruch einreichen.
In Anlage EKS musste ich ja schon die Dauer der Vorläufigen Bewilligung eintragen. Vom 01.11.24 bis 30.04.25, was das genau zu bedeuten hat, weiß ich nicht, ob die Frau bereits die Bewilligung genehmigt hat und nun nur noch etwas bohren möchte.
Ich kann nur sagen das ich soweit nötig ist "Mitgewirkt" und "Mitgeholfen" habe. Hier an der Stelle ist jetzt Feierabend.
Ich bedanke mich an allen hier tätigen Mods und insbesondere an Fettnäpfchen (der für mich da ist) für die unermüdliche, wertvolle Arbeit hier. Ich werde berichten sobald eine Reaktion kommt.
Ich wünsche allen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen, gesunden Start in das neue Jahr 2025
Bis bald, Glückauf!
PS @ Sensorik:
Zweifel sind subjektiv und nicht beweisbar und nur darum geht es...Dafür gibt es zur Not Rechtsanwaltende :)
Zitat von: Glückauf am 23. Dezember 2024, 09:17:56In Anlage EKS musste ich ja schon die Dauer der Vorläufigen Bewilligung eintragen. Vom 01.11.24 bis 30.04.25, was das genau zu bedeuten hat, weiß ich nicht,
Vorläufige Bewilligungszeiträume laufern immer nur für 6 Monate.
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 23. Dezember 2024, 09:17:56Ich wünsche allen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen, gesunden Start in das neue Jahr 2025
Danke das wünsche ich Dir auch
Und das dein Vater ein schmerzfreies, menschenwürdiges Ableben hat und es dich nicht mehr belastet als es so ein Verlust macht. :empathy:
MfG FN
Zitat von: Glückauf am 23. Dezember 2024, 09:17:56Zweifel sind subjektiv und nicht beweisbar und nur darum geht es
Eben.
Du bist nach einem Jahr in der Beweispflicht, dass keine VE besteht. Die reine Behauptung wird leider nicht reichen.
Hallo liebes Fettnäpfchen,
sorry das ich mich so spät melde aber es ist viel unschönes passiert in der Zwischenzeit..bin mittlerweile selbst Krank geworden durch den Stress :(
Um das Thema zu ergänzen: Das JC hat mir am 20 Januar den Bewillungsbescheid für 6 Monate erstellt. Ich hatte dafür beim JC angerufen und musste mir von der SB schnippisch anhören das sie es veranlasst hat so wie es ,,mein Wunsch" wäre..Ich sagte das es nicht mein Wunsch ist sondern mein Recht. Nun ja als Antwort kam dann per Brief eine Aufforderung zu einem Gespräch mit dem Teamleiter weil mein Leistungsanspruch wohl Gesprächsbedarf hätte (siehe Anhang). Nach einigen gelben Briefen bez. Kontaktaufnahme die seitens des JC Teamleiters scheiterten, telefonierten wir dann doch denn in dem Anschreiben stand nie etwas worum es denn konkret geht. Beim Telefonat meinte er es geht um meine Wohnsituation und dem Gewerbe das ich durchgenullt hatte. Am Donnerstag (10.04) habe ich nun ein pers. Gespräch bei dem er dann eine Niederschrift anfertigen wolle die ich dann Unterschreiben soll.
Ich werde da erscheinen aber ich werde nichts mehr gross dazu sagen, liegt doch schon alles doppelt und dreifach vor und Unterschreiben ? wahrscheinlich nicht.
Der Stress der letzten Jahre so zugesetzt hat das ich Herzprobleme bekommen habe.
Ich bedanke mich nochmals vielmals bei dir und den anderen Mods und Helfern auf diesem Forum.
Ich melde mich was bei rum gekommen ist.
Frohe Ostern und stresst euch nicht, es lohnt sich nie!
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 08. April 2025, 19:24:42Ich melde mich was bei rum gekommen ist.
Nimm auf jeden Fall einen Beistand mit.
Egal wie oder wen der muss ja nur still sein und zuhören. Wenn er noch Notizen macht schaut es natürlich besser aus.
Lies dir die Niederschrift genau durch und wenn du unsicher bist dann verlange eine Frist um "prüfen zu lassen" damit dir keine Nachteile entstehen wenn/bevor du voreilig unterschreiben würdest.
Dein Thema habe ich nicht mehr im Hinterkopf aber das lässt sich ja ändern falls Nachfragen kommen die noch nicht beantwortet sind.
MfG FN
Hallihallo Fettnäpfchen,
also..das Gespräch lief sehr gut und ich musste auch nichts Unterschreiben weil auch keiner etwas geschrieben hat. Ich habe auf dein Anraten hin tatsächlich eine Zeugin auftreiben können, die auch mit Block und Kuli bewaffnet "mitgeschrieben" hat und auch mal wie vorab mit ihr besprochen mich angestupst hatte falls das Gespräch etwas aus dem Kontext lief :scratch:
Das lief es auch etwas z.B beim Thema Wohnungsgrösse und wer denn da wieviel qm2 bewohnt...jaja...seine Mission war klar :/
Eröffnet habe ich mit : "haben Sie meine Leistungsakte da?" :blum: SB so :schock: ja..ähh,hier warum denn?
Ich verkürze das mal auf die paar Punkte.
Thema Bedarfsgemeinschaft/WG : Plötzlich reichte es auch aus, nur zu erwähnen dass wenn keine Beziehung besteht die Anlage VuE nicht nötig sei, aha dachte ich, nun gut...das selbe mit der Gewerbeabmeldung.. die reichte ich doch noch nach (um Friedenswillen) denn so könne er doch ganz easy auf Anlage ESK verzichten, wie er sagte...okay! :sehrgut:
Dann ging es noch um meine Telefonnummer denn ich sei so gut wie der Einzige der keine hinterlegt habe..ich sagte ich überlege es mir noch mal :clever:
Ich denke er wollte mich nur mal in live sehen, da ich wohl als "schwierig" bei Fr.XX gelte, verstehe gar nicht warum? :weisnich: ("i know my rights" gilt als "schwierig" vermute ich)
Alles im allem war der SB Bereich Leistung wirklich sehr nett und ich habe mir alles viel :teuflisch: vorgestellt...Obacht muss man dennoch geben was man dort sagt, dank dir und den Forenchefs nebst Infomaterial war ich aber Top vorbereitet.. vielen lieben Dank an alle ! und natürlich auch Dir im speziellen :danke:
Glückauf
Zitat von: Glückauf am 21. April 2025, 20:25:10Ich habe auf dein Anraten hin tatsächlich eine Zeugin auftreiben können, die auch mit Block und Kuli bewaffnet "mitgeschrieben" hat
aller Wahrscheinlichkeit nach ist es deswegen so gut gelaufen denn da werden SB`S schnell ganz vorsichtig mit ihren Ansagen.
Am besten zu jedem Termin einen Beistand mitnehmen und diesen bei Nachfragen als Beistand bezeichnen. Der darf nämlich nicht abgelehnt werden weil er dir beisteht, nennst du ihn Zeuge kann er des Büros verwiesen werden und das JC wäre sogar im gesetzl. Sinne im Recht.
Zitat von: Glückauf am 21. April 2025, 20:25:10und natürlich auch Dir im speziellen :danke:
immer gerne!
MfG FN