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WBA/ benötigte Informationen

Begonnen von Glückauf, 27. November 2024, 12:19:44

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Glückauf

#15
Hallo Fettnäpfchen,

danke für deine Antwort, das ist gut :smile:  ich schreibe ein neues und poste das hier vorher :)
Dieser €Betrag...der weniger geworden ist:( ist durch Anlage VM nicht so neu, es ist eine neue SB und die rührt...denn meine Stamm SB (Brief #1) "benötigte" nur noch die Vemieterbescheinigung (Konto lag vor)für den WBA, die aufgrund des Mietvertrages obsolet ist, das wollte sie bereits im April und bekam ihn nicht wegen dem Gesetz.
Die "Neue" tut so als handle es sich um einen Erstantrag denn es kam ein neuer Brief, den ich dann auch noch Poste aber jetzt erstmal die WBA-Baustelle bearbeiten und schliessen :sehrgut:

Wünsch dir noch ein schönes Wochende  :bye:

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 30. November 2024, 17:48:30Dieser €Betrag...der weniger geworden ist:( ist durch VM nicht soo neu, es ist eine neue SB und die rührt...denn meine Stamm SB (Brief #1) "benötigte" nur noch die Vemieterbescheinigung (Konto lag vor)für den WBA, die aufgrund des MV obsolet ist, das wollte sie bereits im April und bekam ihn nicht wegen dem Gesetz.
Sorry aber ich verstehe da kein Wort davon, ich rate mal:
Der neue SB ist Schuld weil du mit dem alten SB alles geklärt hast und das mit dem Geld will auch nur der neue SB wissen.

Und mit "ist durch VM nicht soo neu,"könntest du die Anlage VM meinen und da steht das schon länger also auch dem JC bekannt für den Fall das der neue SB in die Akte schauen würde.
Oder
ist damit dein VerMieter gemeint und hat was mit der Überzahlung zu tun?
 :weisnich:  :scratch:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Glückauf

Sorry Fettnäpfchen, ich habe es geändert, bin bisschen durch den Wind...hab ne schwierige Zeit :heul:

Glückauf

Hallo Fettnäpfchen und Hallo an alle :smile: ,

hier ist die neue Version des Antwortschreibens, ich hoffe es ist so in Ordnung, das kursive werde ich ggfls.löschen will nur irgendwie vermitteln das ich auch meine Rechte kenne und auch habe, nicht nur Pflichten.

Es ist noch ein Schreiben am Freitag oder Samstag gekommen, es ist wohl pers. Eingeworfen worden denn es ist kein Datum drauf. Das Thema Bedarfsgemeinschaft/Ehe usw. ist bereits beim Erstantrag ausgiebig behandelt worden und es hat sich auch nichts geändert. Wie gesagt es ist nun mein 3. WBA und hoffentlich mein letzter.
Die "wilden" Dokumente schieße ich auch nach.

Glückauf

Hier noch die "wilden" Formulare die echt freche Fragen enthalten.

Chefkoch

Es wundert mich, dass Du nicht noch Deine bevorzugten Sexualpraktiken angeben sollst :) Meiner Meinung nach, sind die meisten der Fragen völlig unwichtig und unzulässig
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 03. Dezember 2024, 19:34:35das kursive werde ich ggfls.löschen
Mach dass!
Und mach auch einen Betreff auf den Brief über der S..g...Frau

Zu den "wilden Formularen" komme ich später zurück, die habe ich noch nicht geöffnet.
So jetzt.
Ja wie gedacht das JC will dich in die Selbstauskunft locken.
Das dürfen die im Prinzip nicht, deswegen wirst du schon im ersten Satz um Mithilfe GEBETEN und nicht AUFGEFORDERT, aber wenn die Angaben mal beim JC sind dann ist es zu spät.
Lies dir die schon unten eingestellten Ratgeber, Urteile etc. durch und dann schauen wir mal ob und was für Fragen du hast.



Wie vorab erwartet/vermutet geht es wohl um die Feststellung einer VuE.
Und daher ist in dem Schreiben folgendes zu streichen.
Dies ist bereits beim Erstantrag...........alles doppelte Datenerhebung.
Denn das darf das JC anfordern. Nach einem Jahr kehrt sich die Beweispflicht und du musst belegen das es sich nicht um eine VuE handelt.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG
Unterstützungsvermutung VuE und HG
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)

MfG FN

Edit

Zitat von: Glückauf am 03. Dezember 2024, 19:34:35es ist wohl pers. Eingeworfen worden denn es ist kein Datum drauf.
Ja typisch das war sicher der Aussendienst um dich auflaufen zu lassen. Schade das es noch immer praktiziert wird denn es ist amtlich das eine Hausdurchsuchung nicht geeignet ist eine VuE festzustellen. Steht oben in den Links sicher drin.
Und zusätzlich etwas das immer noch gilt:
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
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Glückauf

Hallöle Fettnäpfchen  :smile: ,

das ist sowas von gemein..aber gut, so isses nun mal.
Hier nochmal das Antwortschreiben das ich los schicken möchte.
Sollte ich das mit der VuE auch nicht erwähnen  und so tun als hätte ich dieses braune unfrankierte, unadressierte (steht nicht mal ein Namen drauf) Kuvert nicht erhalten?

Was soll ich denn nun mit dem Satz Papiere anfangen die für meine Mitbewohnerin gedacht sind? Wir sind wirklich nur eine WG / Zweckgemeinschaft, alle Konten getrennt, jeder zahlt seinen Anteil dem Vermieter und das ist sogar in der NK ersichtlich das jeder gesondert seine Miete zahlt. Dort wird für jeden einzeln der Abschlag und die evtl. Guthaben / Fehlbeträge usw. gelistet.
Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.
Ein Grund den WBA erst mal nicht zu bewilligen ist das doch nicht , oder doch?

Danke für deine / eure kompetente Hilfe  :ok:, ihr seid echt ein Gewinn für uns alle ! 

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Hier nochmal das Antwortschreiben das ich los schicken möchte.
Zu meinem Verständnis, weil das habe ich schon mal erwähnt:
Warum steht da das du die Überzahlung des Geldes umgehend zurück überweist??
Normalerweise wartet man bis das JC einen anschreibt und einem die Bankverbindung nennt an die diese Summe zu überweisen ist. In der Regel ist das dann Recklinghausen und nicht dein JC.
Schickst du das an dein JC sind die nächsten Probleme (wo ist das Geld) vorprogrammiert.

Den letzten und neuen Absatz verstehe ich auch nicht warum steht der jetzt da?

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Was soll ich denn nun mit dem Satz Papiere anfangen die für meine Mitbewohnerin gedacht sind?
Nichts (ausser vorsichtshalber aufheben)Du brauchst davon nur die Anlage VuE.

So wie unten das im Zitat hat man das früher ausgefüllt wenn man eine HA oder WBA ausgefüllt hat. Die Nummerierung wird wahrscheinlich nicht mehr stimmen aber da geht es nur darum das du weißt was ausgefüllt gehört und ich hoffe das du da nicht schon einen Fehler gemacht hast. Bitte kontrolliere das denn sonst musst du noch zusätzlich eine Stellungsnahme dazu schreiben. Dazu kommen wir dann aber erst wenn du es wirklich "falsch" ausgefüllt hast.
ZitatNeuer Hauptantrag
* Abschnitt 2. (Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft)
Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören 0 weitere Personen.

* Abschnitt 2.2 (Meine Haushaltsgemeinschaft)
In meinem Haushalt wohnt/wohnen 0 weitere Person/en, die nicht zur Bedarfsgemein-
 
Anlage KDU
Abschnitt 4. Wohnverhältnisse => X weitere Person/en    je nach Situation (dich nicht mitgezählt)
(ausserdem Pkt. 1 / 2.1 / (2.2 noch die Kosten aus einer KbV o.ä.) / 3 /) und zur KdU als Anhang den Unter.- Mietvertrag o. KbV
bei sturem beharren des JC zur Anlage VE
Unter 1 deine Daten
1.2 und 2 wird ja nicht zutreffen also nichts
dann die 3 ausfüllen
Die oberen 4 Punkte einzeln aufführen und dazu schreiben dass diese nicht zutreffen und zusätzlich noch auf die Kostentrennung verweisen.

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Wir sind wirklich nur eine WG / Zweckgemeinschaft, alle Konten getrennt, jeder zahlt seinen Anteil dem Vermieter und das ist sogar in der NK ersichtlich das jeder gesondert seine Miete zahlt. Dort wird für jeden einzeln der Abschlag und die evtl. Guthaben / Fehlbeträge usw. gelistet.
Das ist genau dass womit du belegen kannst das du mit Frau xy keine VuE bildest und genau so dem JC mitteilst.
Dazu füllst du die Anlage VuE so aus das es nur um dich geht also dein Name deine Daten und machst die Erklärung* als Anlage dazu.

Ansonsten absolut nichts von deiner Mitbewohnerin da es logischerweise so ist das du keinen Zugriff auf die Daten Fremder hast und damit auch Daten Dritter.
Natürlich im Zusammenhang mit dem Muster von Gestern >*Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Es ist wirklich so...hätte ich die 2 von der Tankstelle rein gelassen hätte ich locker mein Zimmer zeigen können inkl Bett aber das wäre ja nicht mal das Problem...mit dieser VuE.
Was wäre denn das Problem?

Zitat von: Glückauf am 04. Dezember 2024, 18:10:39Ein Grund den WBA erst mal nicht zu bewilligen ist das doch nicht , oder doch?
Das wird sich zeigen ob es vom JC verzögert wird.
Vorstellbar ist alles.

Ich kann dir nur ans Herz legen sämtliche gesetzten Links aufmerksam zu lesen (und zu verinnerlichen) denn gerade beim Thema VuE sind die JC extrem hartnäckig und sich für nichts zu schade. Und niemals etwas beim JC darüber reden sondern darauf verweisen das du dazu nur auf schriftliche Anforderungen hin auch schriftlich antworten wirst damit du einen rechtssicheren Nachweis hast.
(Warum nun weil ein JC das über einen Hausbesuch eine VuE feststellen will dem würde ich nicht trauen sonder das genau Gegenteil davon.)

MfG FN
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Glückauf

Hallo Fettnäpfchen :smile: ,

also, zu der Überbezahlung:
"Normalerweise wartet man bis das JC einen anschreibt und einem die Bankverbindung nennt..."
Ja, das mache ich natürlich erst wenn es verlangt wird aber ich soll das wohl erst wenn der Vermieter das retour überwiesen hat machen.

Von dem Satz Papieren brauche ich nur die VuE ? Okay dann weiß ich schon mal bescheid, danke!

Zum HA/WBA: "Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören 0 weitere Personen."
Ja genau so habe ich das angegeben, grade nochmal überprüft... :schock: (panik) aber so habe ich das von Beginn an ausgefüllt.

"Dazu füllst du die Anlage VuE so aus das es nur um dich geht also dein Name deine Daten und machst die Erklärung* als Anlage dazu."
Danke nochmal für die Erinnerung das genau so zu betrachten.

"Das wird sich zeigen ob es vom JC verzögert wird.
Vorstellbar ist alles."
Werde mir ne Rechtschutz zulegen  :yes:

Ich werde das nochmal Posten und die VuE ebenfalls, vielen Dank nochmal und ich wünsch dir einen schönen Feierabend :bye:

Glückauf

Soo..also hier das Gesamtkunstwerk  :smile:

Der Antwortbrief für Anschreiben #1 und #2 sowie die Anlage VE nebst der "Erklärung" die ich dementsprechend angepasst habe. :scratch:

Anlage VE bin ich mir nicht sicher wäre der Namenseintrag die "Falle" weil da "im meinem Haushalt" steht bei Punkt 2? 

Kann ich das so senden ?

Grüssle :bye:

Fettnäpfchen

Glückauf

Das wichtigste zuerst:
Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 21:26:25Anlage VE bin ich mir nicht sicher wäre der Namenseintrag die "Falle" weil da "im meinem Haushalt" steht bei Punkt 2?
Da kommt nichts rein von deiner Mitbewohnerin.
Grund: da steht in deinem Haushalt die wohnt aber nicht in deinem Haushalt sondern in ihrer Wohnung innerhalb deiner Wohnung!

Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 18:31:24Werde mir ne Rechtschutz zulegen :yes:
Bringt jetzt nichts mehr weil es sicher nicht mehr von der RS übernommen wird da es schon "ein Fall" ist.
Abgesehen davon gibt es die Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) die bei einer vorhandenen RS nicht mehr beansprucht werden kann.

Zitat von: Glückauf am 05. Dezember 2024, 21:26:25Kann ich das so senden ?
Beim Betreff streichst du das Kürzel Betr.:
und aus dem ersten Absatz machst du zwei Sätze.:
nach dem was in Klammern steht ein Punkt und das die dann in Die

Was der letzte Satz soll hast du nicht beantwortet und weil ich ihn als überflüssig empfinde würde ich ihn auch weglassen.

Dann sollte alles soweit passen und nachweislich an das JC versenden:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
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Glückauf

Hallo,
ja, das mache ich so wie du das gesagt hast!
Morgen ist deadline  :scratch: und bis jetzt habe ich alles per email gesendet das ist immer angekommen und bearbeitet worden, da kann ich den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen nichts böses nachsagen und das finde ich schon sehr positiv...ich weiß dass das nicht der Königsweg ist. Ruf da am Montag mal an.
Ich habe tatsächlich eine RS abgeschlossen...vor lauter Paranoia :weisnich: nunja, muss man dann mit denen reden falls was benötigt wird...hoffe, das ich die gar nicht brauche.

Ich kann mich nur nochmals bei dir und den Urgesteinen bedanken für die Hilfe.

Melde mich, wie es gelaufen ist...bis denne  :bye:

Glückauf

Hallo ihr lieben, hier bin ich wieder (leider).

nachdem die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft wohl erledigt ist, tut sich neuer Ungemach auf, bitte steinigt mich nicht für meine Dummheit, aber ich hoffte, dass diese ,,Selbsständigkeitsnummer" sich irgendwie in Luft auflöst, aber dem ist nicht so.
Habe ich die Unwahrheit gesagt? Jein, denn als die Frage nach der Selbständigkeit kam, habe ich das schon abgemeldet, daher dachte ich Schlaukopf, sagste mal ,,ich habe kein Gewerbe!", was zum dem und jetzigen Zeitpunkt stimmt (ja Asche auf mein Haupt)
Folgendes, ich hatte ein Gewerbe angemeldet und dann nichts mehr gemacht, keine Aktion,keine Ausgabe, keine Einnahmen etc....UStV nicht gemacht bzw. nur ein Quartal mit 0 und nun fehlen da einige, ebenfalls mit 0 die ich noch nachreichen muss. Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, aber ich Depp habe nichts gemacht.
Es kam wie es kommen musste, das Amt hatte beim Landratsamt nachgefragt und Antwort bekommen, weiß nur nicht wann und nun die ,,Aufforderung zu Mithilfe" u.a mit dem EKS-Formular. Das habe ich schon z.T ausgefüllt und überall Nullen eingetragen, da nichts investiert und auch nichts eingenommen wurde.
Es wurden, wie in den Uploads zu sehen, auch einige mal wieder ,,wilde Formulare" geschickt, von denen ich nicht weiß, ob ich diese ausfüllen muss oder nicht. Auch kann ich keine E/Ü-Rechnung vorlegen, weil ich eben keine habe bzw. noch nicht gemacht habe beim Finanzamt.
Ich bin auch mit der Frage ,,vorläufig" oder ,,abschließend" überfordert, ist das jetzt ,,vorläufig" und muss dann nach 6 Monaten nochmal eine ausfüllen dann als ,,abschließend" ?
Habe das Anschreiben durch Nummeriert.
Zu:
1) EKS ausfüllen ist (fast) klar.
2) es gibt keine!
3) Muss das Unterschrieben werden?
4) Das ist doch kein amtl. Fragebogen, muss ich den ausfüllen?
5) Habe ich nicht mehr.
6) Es gibt keines und gab es nie, alle Konten angegeben und Kontoauszüge gesendet nach Anforderung.
7) E/Ü gibt es keine, die Umsatzsteuervoranmeldung muss ich noch beim Finanzamt abgeben bzw. per ELSTER machen und das kann bisschen dauern.


Bitte haut nicht gleich auf mich ein... Es ist nur sehr schwierig, da ich dieses Jahr das letzte mal Weihnachten und vielleicht noch Silvester mit meinem Vater verbringen kann. Ich handele oft nicht mehr rational.

Danke für die Hilfe im voraus.

Sheherazade

Ich stelle jetzt mal für @Fettnäpfchen die relevante Nachfrage (die wird schon bedient genug sein):
Zitat von: Glückauf am 12. Dezember 2024, 20:36:52ich hatte ein Gewerbe angemeldet

Wann angemeldet, wann abgemeldet?

Dir ist aber klar, dass die User, die dir hier helfen wollen, keinen Bock haben, bröckchenweise die Wahrheit zu erfahren und jegliche Motivation zur Hilfe verlieren? Beim Jobcenter um den heißen Brei rumzureden oder auch beim Finanzamt ist das eine, die Leute, die helfen wollen, lügt man nicht an.

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 19:01:12Ich verstehe deine Unfreundlichkeit mir gegenüber nicht.
Das war keine Unfreundlichkeit, sondern Zurückhaltung, weil man ahnen konnte, dass bei dir noch mehr dahinter steckt. Ist deine Frage damit beantwortet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"