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WBA/ benötigte Informationen

Begonnen von Glückauf, 27. November 2024, 12:19:44

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Glückauf

Hallo liebes Forum,

jetzt hatte ich grade einen Megatext geschrieben und dann ist diese Mistmaschine abgeschmiert und alles weg  :schock:  :sad: , nix mehr Zwischenablage...ich hasse Windoof :teuflisch:

Ich habe zwei Aufforderungen angehängt die nötig wären um meinen WBA zu bearbeiten. Wobei ich bereits alle Kontoauszüge und NK gesendet habe.

Das ist mein dritter WBA und auch diesen genauso ausgefüllt wie die ersten und es hat sich auch nichts geändert..
Die Sache mit der Überbezahlung habe ich bereits vor WBA Stellung gemeldet (Oktober endete er und habe ihn auch erneut im Oktober gestellt, am 31.)
Wann sind genug Daten vorhanden um den WBA zu beschliessen? Sind diese angeforderten Infos denn dahingehend von belang? SB#2 fragt mich nach einem Gewerbe von 2022/23, das Thema ist durch, dies ist mit meinem Jobvermittler bereits damals ausführlich besprochen und begraben worden. Sollte das alles nicht im Dienstcomputer stehen :weisnich:
Was ist denn ein "rückwirkende WBA"? Ist das hier der Fall? wegen Dringlichkeit.
Weiss grade nicht wo ich anfangen soll :sad:

Der Hit des Jahres stand am Montag auf der Matte, ganz spontan und unverhofft, zwei von der Tankstelle zum Wohnung checken, habe ich nicht reingelassen..sollte ich dahingehend reagieren?

Ich weiß alles etwas wirr aber ich sage schon mal vielen Dank an alle die sich der Sache annehmen :danke:

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Die Sache mit der Überbezahlung habe ich bereits vor WBA Stellung gemeldet (Oktober endete er und habe ihn auch erneut im Oktober gestellt, am 31.)
ist dem JC also schon bekannt?!
Wenn ja dann verweise in deiner Antwort darauf dass das am xx.xx.xxxx bereits geklärt wurde.
Wenn schriftlich dann verweise auch darauf,
wenn persönlich aber auch dann noch zusätzlich:
darauf verweisen das dies eine doppelte Datenerhebung ist und dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht,
genauso wie sie zum Aktenstudium verpflichtet sind um eine (unerlaubte) doppelte Datenerhebung zu unterlassen.

Eine Mietbescheinigung ist nicht nötig wenn du schon mal eine vorgelegt hast. Oder wenn dein MV vorlag.
Begründung wie oben plus das nur eines von beiden angefordert werden darf.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
ziemlich weit unten steht das oben erwähnte!

Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Was ist denn ein "rückwirkende WBA"? Ist das hier der Fall? wegen Dringlichkeit.
Gibt es nicht. Ein Antrag gilt immer zum ersten des Monats auch wenn dieser am 31. (nachweislich) abgegeben wurde.

Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44sollte ich dahingehend reagieren?
Nein, die melden sich schon von selber.
Und dann meldest du dich hier wieder.

Das mit den 8000 musst du erst mal hier erklären bevor du ein Eigentor schießt was ja schnell gehen kann bei div. SB`s.

Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44Wann sind genug Daten vorhanden um den WBA zu beschliessen?
Leistungspflicht des Leistungsträgers da steht alles relevante dazu drin!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Glückauf

Guten Tag und Hallo Fettnäpfchen,

danke für deine Antwort...die 8000 habe ich tatsächlich gespart!
Zudem ist da noch Geld vor dem Bezug auf dem Konto gewesen..dennoch das meiste vom Bezug gespart, nachweislich, denn meine Kontoauszüge beweisen das keine Einnahmen generiert wurden außer dem Alg2 Bezug. Ich musste sogar letztes Jahr ein komplettes Jahr Ktos einreichen!

Ich vermute, das dem ein oder anderen SB es gar nicht gefällt wenn ein Kunde nicht auf dem letzten Loch pfeift da er dann Handlungsfähiger ist.
Ich will auch niemanden belehren wie und ob einer sparen kann oder nicht und es gehört auch ein bisschen Fortune dazu...ich rauche nicht und trinke z.B keine bzw. kaum Softdrinks und koche selbst...außerdem muss ich sparen um wieder auf die Beine zukommen alleine der Zahnarzt will viele viele Euros und ich muss mich Bilden, da beißt die Maus kein Faden ab usw. usf. da habe ich keine Lust das Amt darum zu bitten schließlich hat mir das JC bereits mitgeteilt welche Aussichten sowas hat. Keine!

Ich werde einen Antwortbrief verfassen und hier uploaden bevor ich den abschicke. :yes:

Lieben Gruss, bis später!  :smile:

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 12:44:12Ich werde einen Antwortbrief verfassen und hier uploaden bevor ich den abschicke. :yes:
:ok:
querlesen hat noch nie geschadet!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sheherazade

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 12:44:12Ich vermute, das dem ein oder anderen SB es gar nicht gefällt wenn ein Kunde nicht auf dem letzten Loch pfeift da er dann Handlungsfähiger ist.

Das hat eher weniger mit den Befindlichkeiten der Jobcentermitarbeiter zu tun, sondern mehr mit den dauernden Klagen der Bürgergeldbezieher, dass das Bürgergeld viel zu wenig sei und kaum zum Leben reicht. Und wenn dann jemand in der Lage ist, monatlich 100€ und mehr auf die Seite zu legen, wird ggf. schon mal um eine plausible Erklärung gebeten.

Und mehr musst du ja nicht machen, das geht sogar auf eine sachliche Art und Weise.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Glückauf

Hallöle,

hier mal das Antwortschreiben zu dem WBA.

Sheherazade

Der Entwurf ist unstrukturiert, unsachlich und schon fast pampig. Keine Ahnung, warum du so angefressen bist, ich würde mir nicht die Blöße geben und so etwas weg schicken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

vom Vermieter die letzte Mieterhöhung würde genügen und wegen der 8.000€ da könnte das jC auch noch mehr Kontoauszüge fordern, um zu überprüfen ob da nicht doch Einkommen aufs Konto kam.
Wer so viel Mist dem JC erzählt, braucht sich auch nicht zu wundern siehe Schreiben vom JC.
Fachliche Weisungen § 12 SGB II
Anlage 1b
Girokonten, Onlinekonten/-guthaben • Kontoauszüge aktuell → 3 Monate und mehr in die Vergangenheit
• Selbstauskunft/Kontenübersicht
Kontenbewegungen – eventuell Abgang großer Geldmengen vor Antragstellung → Hinweis auf Schenkung/sonstiges Vermögen
Onlineguthaben auf Bezahlplattformen wie Paypal

Glückauf

#8
"Wer so viel Mist dem JC erzählt, braucht sich auch nicht zu wundern siehe Schreiben vom JC."

Erläutere das doch mal genauer, welchen Mist ich dem JC geschrieben habe ?

Und Kontoauszüge liegen sogar schon ganze Jahre vor aus denen eben nichts herausgeht, ich muss mich für meinen Sparkurs nicht schämen.

Rotti

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 15:42:32Erläutere das doch mal genauer, welchen Mist ich dem JC geschrieben habe ?
nicht geschrieben, sondern erzählt z.b.ein Gewerbe was man nicht hat.Im Bürgergeld kann ja niemand so viel Geld ansparen aber wenn du das im Erstantrag angegeben hast würden die auch nicht Fragen wo das Geld herkommt.

Glückauf

Hallo Fettnäpfchen und Scheherezade,

hier mal eine abgespeckte Version des Antwortbriefes.




OT:
@Rotti, das da liegst du falsch und interpretierst Dinge die du gar nicht weißt.
Es ist sehr wohl möglich das Geld anzusparen..ganz kleine Rechnung 8000 geteilt durch 48 ergibt 166 und das ist möglich, denn schon wer raucht verpafft fast das Geld im Monat oder mehr...weiß ich aus eigener Erfahrung.
Muss ich für Lebensmittel viel Geld ausgeben ? Habe ich vielleicht Familie und Freunde die mich einladen, was spendieren ? Eltern die ich jedes WE betreue und die mich mit Essen versorgen ? Das alles weißt du nicht und auch das Amt nicht. Mir egal wer was wo sein Geld ausgibt...ich habe schon in der Ausbildung lange von von Toastbrot und Senf gelebt..und wozu das Sparen gut ist sehe ich jetzt.
Bisschen denke ich grade an den von Fred erstellen Post mit dem "Sozialneid"...


Rotti

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 16:53:53Es ist sehr wohl möglich das Geld anzusparen..ganz kleine Rechnung 8000 geteilt durch 48 ergibt 166 und das ist möglich, denn schon wer raucht verpafft fast das Geld im Monat oder mehr...weiß ich aus eigener Erfahrung.
dann musst du auch in deinen WBA alle Jahre dein VM angeben was du angespart hast Bargeld oder Konto.
Ich habe von meinen bisherigen Anträgen für mich immer Kopien angefertigt wo ich so was nachweisen könnte.

Sheherazade

Zitat von: Glückauf am 28. November 2024, 16:53:53hier mal eine abgespeckte Version des Antwortbriefes.

Und jetzt noch 2-3 Mal die Rechtschreib- und Grammatikprüfung drüber laufen lassen, dann wird der Text bestimmt verständlicher.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Glückauf

Hallo Sheherazade,

danke für deine Antworten aber leider sind diese nicht konstruktiv, statt Fehler konkret zu benennen kritisierst du nur und lässt einen "dumm stehen", dann lass es doch gleich bleiben wenn du nix dazu beitragen kannst bzw. willst, ist doch okay. Ich verstehe deine Unfreundlichkeit mir gegenüber nicht. :scratch:

Ja, ich lasse da mal die Rechtschreibprüfung drüber laufen...
Edit: habe ich gemacht scribbr.de und der hatte nichts wesentliches zu korrigieren. :)

Fettnäpfchen

Glückauf

Vllt schreibst du dem Jc ja so.

Ich versuche es mal anders:
ZitatKopf ist klar BG NR nicht vergessen und als Betreff Ihre Mitwirkungsaufforderung vom xx.xx.xxx

S.g. Fr. xy
bezüglich der von Ihnen .......bin ich bereits am XX.XX.XX nachgekommen, damit habe ich meine Mitwirkungspflicht bereits erfüllt.

Ihnen liegt seit xx.xx.xxxx. mein MV vor sowie die jährlichen BK/NK Abrechnungen. Damit ist eine Forderung nach einer Mieterauskunft nicht mehr rechtskonform. Sämtliche diesbezüglichen Angaben sind ihnen bereits bekannt und stehen in meiner Akte.
Daher sind sie im Sinne der Datensparsamkeit, sowie der Tatsache dass es sich hier um ein unerlaubte doppelte Datenerhebung handelt verpflichtet sich an das Aktenstudium zu halten.
Sind Sie anderer Meinung können sie Ihren Vorgesetzten fragen dieser wird das bestätigen. Ansonsten werde ich meine rechtlichen Möglichkeiten dazu ausschöpfen.

Das mit der Überzahlung kannst du so lassen. (also mMn.)

Zu dem Vorgang der Mietzahlung:
Hier erwarte ich vom Vermieter noch den Eingang der zuviel gezahlten Miete.Sobald diese auf meinem Konto (Zuflußprinzip) eingegangen ist werde ich sie darüber im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht selbstverständlich informieren.
Meines Wissens nach bekomme ich dahingehend von Ihnen dann die Information an welche Stelle ich diese Summe zu überweisen habe.

Der Siebdruck ist das aufgegebene Gewerbe? Wenn ja dann:

In Absprache mit dem Sachbearbeiter Herr X haben wir am xx.xx.xxxx  zusammen festgestellt das dieses Gewerbe mich nicht aus der Bedürftigkeit bringt und es dann, auch in Absprache, aufgelöst.

Zuletzt noch die Nachfrage der angesparten 8 000.- Euro
Dieses habe ich mir im Laufe der Zeit von meinem Bürgergeld angespart.

MfG Glückauf

So oder so ähnlich. Ich habe das jetzt unter Zeitdruck gemacht.
und deswegen:
Alles was ich als Kürzel geschrieben habe ausschreiben, dass macht man immer bei Amtsschreiben und der Tipp mit dem Rechtsschreibprogramm solltest du auch bei meinem Text berücksichtigen  :grins:  :zwinker:
kursives hat in dem Schreiben nichts zu suchen, dass ist für dich gedacht
und
beim letzten Absatz musst du wissen ob das nachvollziehbar ist.
Weil:
Zitat von: Rotti am 28. November 2024, 17:01:42dann musst du auch in deinen WBA alle Jahre dein VM angeben was du angespart hast Bargeld oder Konto. Ich habe von meinen bisherigen Anträgen für mich immer Kopien angefertigt wo ich so was nachweisen könnte.
wenn du das bei deinen seit vier Jahren halb oder auch jährlichen WBA`s nicht beim VM eingetragen hast dann kann die SB das auch nicht feststellen und darf es nicht glauben.
Im Gegenteil wird sie zu dem Schluss kommen das du kaum 8 000.- Euro in einem halben, bzw. ganzen Jahr an sparen kannst.
8000:12=666,666666666667

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.