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WBA/ benötigte Informationen

Begonnen von Glückauf, 27. November 2024, 12:19:44

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Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Sheherazade am 13. Dezember 2024, 08:53:04Ich stelle jetzt mal für @Fettnäpfchen die relevante Nachfrage
Das Thema Selbstständigkeit und dem ganzen Rattenschwanz der da dazugehört nie wirklich meines war und ich mich damit nicht beschäftigt habe kann ich dahingehend sowieso nicht hilfreich, also mit Fachwissen, weiterhelfen.

Zitat von: Glückauf am 12. Dezember 2024, 20:36:52Jein, denn als die Frage nach der Selbständigkeit kam, habe ich das schon abgemeldet, daher dachte ich Schlaukopf, sagste mal ,,ich habe kein Gewerbe!", was zum dem und jetzigen Zeitpunkt stimmt
Wenn es sich also um ein Mißverständnis handelt und du dein Gewerbe abgemeldet hast dann würde ich es auf die einfache Methode versuchen.
Sprich dem JC mitteilen dass das Gewerbe abgemeldet wurde und das keine Umsätze generiert wurden. Dazu halt die Gewerbeabmeldung falls die noch nicht eingereicht wurde als Anhang mitsenden. Und am besten noch diese EKS Anlagen entsprechen durchnullen (0000) und hoffen das es reicht.

Und/oder darauf:
Zitat von: Glückauf am 27. November 2024, 12:19:44SB#2 fragt mich nach einem Gewerbe von 2022/23, das Thema ist durch, dies ist mit meinem Jobvermittler bereits damals ausführlich besprochen und begraben worden. Sollte das alles nicht im Dienstcomputer stehen
Kannst du alternativ darauf und auf Ihre Pflicht zum Aktenstudium und was da so noch dazugehört verweisen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Glückauf

Hallo Leute,
sorry aber mich hat es jetzt Krankheitsmäßig voll aus den Socken gehauen und lag mit konkret flach..geht grade so wieder.

Habe grade sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht, 1,5 Jahre, damit ein Abschluss erfolgen kann. Alles 0.

Die EKS habe ich durchgenullt, was der Tatsache entspricht wie das Finanzamt bestätigen wird wenn die Abschlüsse da sind.
Damit wäre das schon mal erledigt.

Gewerbeanmeldung habe ich mir eine Kopie geholt und ist mir abgeholt worden.

@Sherazade:
Ich wollte niemanden belügen und habe außerdem bei euch um Vergebung gebeten, ich bin sehr wohl dankbar das es euch gibt. Das die Agentur mir tatsächlich ein unangemeldeten Besuch abstattet und dazu noch der restliche Kram der plötzlich parallel dazu kam hat mich echt geschockt, ich bin in einem Kaff und durch Zufall hat das kaum einer mitbekommen das die hier auf der Matte standen und mir noch mit Konsequenzen gedroht haben wenn ich die nicht reinlasse, das gab eine Debatte im Hof. Das die dann auch echt noch bei Landratsamt anriefen...Mist halt.
Die wollten mir es so richtig zeigen mit allem drum und dran..

Ich weiß ich habe Fehler gemacht :sad:  aber wie erwähnt habe ich eine schreckliche Zeit hinter und noch vor mir, mein Dad schafft es hoffentlich noch bis ich komme zu Weihnachten, die Palliativleute sind täglich da und er liegt auf Fentanyl rum, der Mann stirbt quasi seit 1,5 Jahren. Vielleicht werde ich zu meiner Mom ziehen müssen...

Ich kämpf das jetzt mit dem Amt durch und nehme mir für 2025 vor, vieles besser zu machen (mal wieder)


Glückauf

Hallo,
update: also nachdem ich jetzt alle gemacht habe was gefordert wurde und eingereicht habe liegt heute ein Brief im Briefkasten mit dem Datum vom 11.12.24 mit folgendem Inhalt. Ich bin echt verzweifelt, soll ich gleich einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen?
Es ist echt unfassbar!

Fettnäpfchen

Glückauf

Zitat von: Glückauf am 20. Dezember 2024, 20:17:16update: also nachdem ich jetzt alle gemacht habe was gefordert wurde und eingereicht habe liegt heute ein Brief im Briefkasten mit dem Datum vom 11.12.24 mit folgendem Inhalt.
Ich steh gerade auf dem Schlauch...
Du hast die Anlage VuE ausgefüllt und abgeschickt/gegeben?
Du hast das mit den 8000Euro erklärt? Also auch wie du es in vier Jahren gespart hast oder nur wie dein bisheriger Standardsatz.

Wann hast du das dem JC zukommen lassen und hat sich das Datums mäßig überschnitten?

Dass
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) haben wir ja noch gar nicht im Gespräch gehabt.
Vllt. kommt es jetzt dazu mal schauen was du auf die Fragen antwortest.

MfG FN

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Glückauf

Hallo Fettnäpfchen,

danke für deine Antwort, ja VuE etc. alles so abgegeben wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast dazu.
Diesen habe ich bereits 2021 eingereicht da kam diese Frage ebenfalls auf und der Mietvertrag besteht deutlich länger als mein Bezug, damals auch alles erklärt und so.
Muss ich mich rechtfertigen warum ich da Geld spare und nicht z.B verrauche oder zum Tätowierer bringe ?
Hier mal die Abfolge der Briefe die mich erreichten bisher zum WBA

WBA am 31.10.2024 gesendet

1. Brief vom 06.11.24 mit Frist zum 23.11.24
2. Brief vom 20.11.24 mit Frist zum 07.12.24
3. Brief vom 20.11.24 (andere SB) zugegangen am 29.11.24 per Handeinwurf! mit Frist zum 07.12.24
4. Brief vom 10.12.24 mit Frist 23.12.24
5. Brief vom 11.12.24 zugestellt am 20.12.24 ! Frist bis 28.12.24

Unangekündigter Hausbesuch des JC am 18.11.2024 ohne Begründung im Nachhinein!

Es sind fast 2 Monate rum und wenn ich diesen Abschnitt lese "ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später."
Fühle ich mich grade gegängelt von der Frau.

Grüsse und danke für deine Zeit

Fettnäpfchen

Glückauf

Immer die Bettlerei nach Antworten.
Was ist mit der Nachfrage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2024, 18:55:41Du hast das mit den 8000Euro erklärt? Also auch wie du es in vier Jahren gespart hast oder nur wie dein bisheriger Standardsatz.
und bitte ausführlich! Kann man evtl ins Muster unten einbauen.

Zitat von: Glückauf am 21. Dezember 2024, 23:17:30danke für deine Antwort, ja VuE etc. alles so abgegeben wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast dazu.
Dann kläre mich noch mal auf was dass genau heißt
>wie besprochen und auch den Text den du verlinkt hast<
denn alles kann ich mir auch nicht merken (bzw. nicht mehr so gut) und jedesmal suchen und nachlesen ist mir langsam zu mühselig.
Wenn das dann erledigt ist und ich weiß ob unteres abgeändert werden sollte dürften wir auf dem Weg für den kompletten restlichen Beitrag unterhalb sein.

Zitat von: Glückauf am 21. Dezember 2024, 23:17:30Muss ich mich rechtfertigen warum ich da Geld spare und nicht z.B verrauche oder zum Tätowierer bringe ?
Spätestens wenn das JC nicht nur darum bittet sondern es fordert und das mit Ihren Rechtsmitteln.
Wie die allerdings aussehen sollen wüsste ich jetzt nicht, so etwas hatten wir hier auch noch nicht behandelt.
--------------------------------------------------------------
restlicher Beitrag unterhalb :mocking:

Dann solltest du langsam etwas massiver werden und deine Rechte umsetzen. Das ist jetzt mal grob zusammen geschustert und lässt noch Spielraum und kann sicher noch verbessert werden. Und wenn du es umsetzt auf jeden Fall zum querlesen einstellen BEVOR du es dem JC schickst und das rote beachten:

Muster von mir:
ZitatBriefkopf und das übliche sollte klar sein...

Meine Antwort auf ihre Bitte zur Mithilfe

SgDuH (oder den Namen der SB)

Bezüglich Ihrer erneuten Nachfrage die Ihnen schon 2,3,4 mal beantwortet wurde.
(da halt wie oft du das beantwortet hast)
fordere ich Sie auf sich an Ihre Pflichten zum Aktenstudium zu halten und damit auch an die Pflicht zur Datensparsamkeit .
Ebenso sich an die Leistungspflicht nach  § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II zu halten die Sie unter anderem auch dazu verpflichtet:
"ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später."
und nach § 17 SGB I der bestimmt,:
dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Selbst wenn Sie persönlich anderer Meinung sind oder auf interne Anweisungen handeln haben Sie meinen Antrag zu bescheiden und sei es nur vorläufig:
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Ihr Verhalten ist einer Fachkraft unwürdig und warum auch immer sie sich nicht an die Vorschriften halten und Sie nicht mal die Rechtsmittel haben Ihre Nachfrage zu stellen sonst würden sie nicht erbeten sondern fordern ändert nichts daran das Ihnen bereits alles vorliegt. Selbst darauf habe ich sie wiederholt verwiesen. (Den letzten Satz , nur wenn es stimmt!
Und nicht alles nur kopieren und abschicken sonst landet das bei der auf dem Tisch und du machst es nur unnötig kompliziert.
(oder auch den ganzen Block falls du so einen persönlichen Angriff weglassen willst, dass musst du entscheiden!!)


Hiermit fordere Ich Sie auf meinen Antrag vom xx.xx.xxxx umgehend zu bearbeiten und zu bescheiden. 
Andernfalls wäre ich veranlasst, auf fachliche Fehlleistungen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zu reagieren.
Bei rechtswidriger Leistungsverweigerung ohne Reaktion Ihrerseits werde ich unmittelbar mit allen mir weiteren zustehenden rechtlichen Möglichkeiten reagieren.

Anmerkung:

Zu dem am xx.yy.2024 von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum wg. der Feiertage etc such dir was für den Januar raus was ein Freitag ist.2025 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.

MfG Glückauf

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Glückauf

Hallo, freue mich das du noch geantwortet hast denn ich bin gleich auf dem weg zu meinem Vater (400km) er wird es nicht schaffen bis Jahresende...bin sehr traurig, er wartet auf mich.
Also, ich habe die Erklärung zur VuE 2x mal bereits abgegeben, einmal 2021 und jetzt im November.
Das Geld habe ich angegeben gespart zu haben und das dies vom Bürgergeld ist da ich keine anderen Einnahmen habe(Kontoauszüge liegen auch vor und VM vom Mai24 liegt auch vor mit ca. 6,5k€).Das war da auch kein Thema und ich erstelle keine Listen wie ich spare, ich gebe es nicht aus. Jetzt muss ich es denn ich habe bereits 2x Miete bezahlt und muss auch Beeedingungsanzug kaufen, Trauerkranz etc. Da schmilzt es dahin. Ich habe Jahre keine Klamotten kaufen müssen weil ich während meines Erwerbsleben viel gekauft habe und das auftrage. Esse wenig und habe Familie in der Nähe die mich ebenfalls unterstützen mit Futter...verstehe das alles nicht mehr. Ich überlege ob ich mich an das Kundenraktionsm.wenden soll, falls ich im Januar wieder Miete selbst zahlen muss, reiche ich Klage ein. Habe alles brav mitgemacht und die Bedürftigkeit besteht trotz meiner 7k, denn ich hin immer noch Arbeitslos.

Bis später

Sheherazade

Zitat von: Glückauf am Heute um 12:30:46VM vom Mai24 liegt auch vor mit ca. 6,5k€

Du hast demnach von Mai bis November monatlich ca. 250€ gespart? Dann wundert es mich nicht, dass Nachfragen kommen. Hast du vor Mai 2024 beim jeweiligen Antrag auch eine Anlage VM abgegeben?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:12:47Du hast demnach von Mai bis November monatlich ca. 250€ gespart? Dann wundert es mich nicht, dass Nachfragen kommen.

Auch nicht im Hinblick auf eine BG mit der Mitbewohnerin. Da ist doch der erste Gedanke, dass sie ihn unterstützt, der logische. Und das insbesondere für das Jobcenter, wo eben nach einem Jahr die Beweislast, dass keine BG vorliegt, den TE trifft.

Da reicht ein "habe ich angespart" und "ist nur eine WG" eben nicht aus.

Ein Anspruch auf vorläufige Bewilligung ist im Übrigen davon abhängig, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht, aber dir Feststellung der tatsächlichen Höhe noch dauert.

Hier ist man meilenweit von "Anspruch dem Grunde nach" entfernt. Und der Vorschlag von FN beantwortet in keinster Weise die Fragen des Jobcenters und räumt damit nicht die ganz offensichtlich bestehenden Zweifel an der Hilfebedürftigkeit aus.