Hallo, ich arbeite Teilzeit als Reinigungskraft und musste jetzt meine Kollegin vertreten und habe somit Überstunden gesammelt.
Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.
Stimmt das so oder soll ich ablehnen und lieber die Überstunden abbummeln?
Wenn ich persönlich betroffen wäre, würde ich die Überstunden immer gegen Freizeit eintauschen. Freizeit ist durch nichts zu ersetzen und außerdem spart man noch zusätzlich Geld, weil man nicht zur Arbeit fahren muss.
Hallo,
es kommt drauf an, wie viele Stunden mit dem 50€ Gutschein vergütet werden sollen. Wenn das maximal 4h sind (12,50€ pro Stunde) ist das für dich sicher die bessere Wahl.
Wenn es hingegen um viele Stunden geht: Lass dich nicht ausbeuten.
Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.
An welche Nachteile hattest du gedacht? Wenn es um die Anrechnung beim Jobcenter geht: auch diese Zahlung in Geldeswert ist Einkommen. Wenn du also z. B. 400 Euro Lohn + 50 Euro Gutschein bekommst, dann rechnet das Jobcenter mit einem Einkommen von 450 Euro.
Im Übrigen ist erbrachte Arbeit in Geld zu entlohnen.
Zitat von: TripleH am 02. Dezember 2024, 22:20:29Im Übrigen ist erbrachte Arbeit in Geld zu entlohnen.
So jetzt machen wir das Märchenbuch wieder zu. Im deutschen Recht gibt es keine explizite gesetzliche Regelung zum Thema Überstundenabbau oder Überstundenvergütung. In der Regel finden Arbeitnehmer eine entsprechende Klausel in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Übrigens haben Arbeitnehmer oft steuerliche Nachteile, wenn sie sich Überstunden auszahlen lassen. Denn der Jahresverdienst steigt durch mehr geleistete Stunden an, was auch den Steuersatz des Gehalts nach oben drücken kann.
Vielleicht sollte man erstmal zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterscheiden, ehe man von Märchen redet.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/weisungsrecht-wann-arbeitnehmer-ueberstunden-leisten-muessen_76_317826.html
Ich bezweifle jetzt mal, dass die TE in einer Führungsposition ist, bei der man die Leistung einer gewissen Anzahl an Überstunden als mit dem normalen Lohn abgegolten ansehen kann.
Dass die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, habe ich im Übrigen nicht bestritten. Aber der Arbeitgeber hat kein Wahlrecht in Bezug auf die Abgeltung mit Gutscheinen. Entweder Freizeit oder Geld.
Im Lichte des SGB II völlig uninteressant ist, ob Geld oder Gutschein. Und dahingehend ist wohl die Frage der TE zu verstehen, denn das hier ist ja kein Forum zu Arbeitsrecht, sondern zum Bürgergeld.
Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.
Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.
Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile. Stimmt das so oder soll ich ablehnen und lieber die Überstunden abbummeln?
so was kannte ich nur von meinem früheren Chef als Bonus einen Amazon Gutschein im Wert von 50 €.
Da gab es nie Überstunden leider Festgehalt.
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 08:56:20Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.
Warum?
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 08:56:20Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.
Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.
Aber das Jobcenter rechnet doch dann die 50 € an dachte ich ?
Wenn der Gutschein auf der Lohnabrechnung steht, ja. So hatte ich deine Frage allerdings nicht verstanden.
Zitat von: Putzi am 03. Dezember 2024, 14:01:28Aber das Jobcenter rechnet doch dann die 50 € an dachte ich ?
Nur wenn du es meldest bzw. auf der Gehaltsabrechnung steht.
Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.
Da Gutscheine anonym sind, kann dir hinterher niemand was nachweisen ohne Geständnis.
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 14:17:28Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.
Warum nicht? Muss man nicht jegliches Einkommen melden? Oder versucht man, zum Betrug zu animieren?
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 15:04:38Oder versucht man, zum Betrug zu animieren?
Was du wieder unterstellst.
Gutschein ist Gutschein und fertig, kein JC geht so etwas irgendetwas an.
Völlig egal von wem ein Gutschein kommt, AG/Bekannte/Verwandte/Internet usw.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 17:36:55Was du wieder unterstellst. Gutschein ist Gutschein und fertig, kein JC geht so etwas irgendetwas an. Völlig egal von wem ein Gutschein kommt, AG/Bekannte/Verwandte/Internet usw.
Das ist falsch. Gutscheine sind Sachleistungen (Geldeswert) . Und die sind, wenn sie von einem Arbeitgeber kommen, Einkommen! Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?
Zitat(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen
Da ich bereits mehrfach geschrieben habe, dass Gutscheine von einem Arbeitgeber auch Einkommen ist, kann die Empfehlung, das zu verschweigen, ja wohl nur als Anleitung zum Betrug bewertet werden.
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:39:41Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?
Dafür habe ich keine Zeit :grins:
Es gibt ganz sicher schlimmeres, als so ein labbriger 50 € Gutschein.
Nun ja, wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst, dann ist es natürlich gut, Einkommen zu verschweigen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass eigentlich rechtlich korrekte Antworten gegeben werden sollen.
Oder wenigstens dann der Hinweis "Achtung, Anleitung zum Betrug. Anwendung auf eigene Gefahr.".
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:39:41Das ist falsch. Gutscheine sind Sachleistungen (Geldeswert) . Und die sind, wenn sie von einem Arbeitgeber kommen, Einkommen! Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?
Das ist vollkommen egal, wie das JC das sieht.
Entscheidend ist nur was auf der Lohnabrechnung steht.
Steht nichts auf der Lohnabrechnung und gibt es keine Zeugen oder Beweise (Schriftverkehr) zum Gutschein, gibt es keinen Grund das zu melden.
Die Chefin kann nicht beweisen, dass sie einen Gutschein überreicht hat. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt anonym.
Wenn die Mitarbeitern den Erhalt des Gutscheins bestreitet kann nichts passieren. Würde die Chefin behaupten, dass sie Überstunden mit einem Gutschein bezahlt hat (ohne es beweisen zu können), würde sie sich damit selbst Probleme schaffen, da es dann offene Überstunden gäbe, die sie erneut vergüten müsste und sie es nicht in der Lohnabrechnung angegeben hat, wie sie es hätte machen müssen.
Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst ist nicht relevant.
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst
Es ist schon so, wie das Gesetz es sieht.
Wenn TE den Gutschein annimmt, ohne dass er auf einer Lohnabrechnung (Reinigungskräfte kriegen idR kein Gehalt) auftaucht, macht sie sich ebenso wie die AG der Schwarzarbeit schuldig (keine Steuern, keine Sozialversicherung...).
@TE
Überleg Dir, ob Du so was anfangen willst. Du machst Dich damit erpressbar. Wer weiß, mit welchen Ideen AG anschließend noch um die Ecke kommt. Schwarzarbeit ist illegal und verboten. Warum willst Du Dir das antun?
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:58:17Nun ja, wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst, dann ist es natürlich gut, Einkommen zu verschweigen.
Der Ag macht sich auch strafbar wegen Steuerhinterziehung wenn nicht wäre es ja ungerecht da Überstunden nur Abfeiern oder zu versteuern wären.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 18:45:19Es gibt ganz sicher schlimmeres, als so ein labbriger 50 € Gutschein.
oh je wenn Linnemann das hier liest dann heißt es wieder die im Bürgergeld arbeiten schwarz.
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Das ist vollkommen egal, wie das JC das sieht.
Es geht nicht um das Jobcenter, sondern um das Gesetz. Das ist ein bedeutender Unterschied.
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Steht nichts auf der Lohnabrechnung und gibt es keine Zeugen oder Beweise (Schriftverkehr) zum Gutschein, gibt es keinen Grund das zu melden.
Dann ist und bleibt es Betrug. Nichts weiter.
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst ist nicht relevant.
Und deine Ansicht ist schlicht rechtswidrig und gefährlich.
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 23:31:06sondern um das Gesetz
Also soll man den Lidl Gutschein beim JC melden und sich selbst beschuldigen?
Denn ein JC bekommt das eher sonst nicht mit.
Ein AG kann sehr wohl Gutscheine an seine MA vergeben.
Wofür genau, kann eigentlich egal sein.
Klar, wäre das rechtlich etwas wacklig, wenn damit Überstunden bezahlt werden sollen.
Genaues dazu weiß hier, außer @TE, eh keiner.
Dann ist es eben ein Weihnachtsgeschenk vom AG.
Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:58:17wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst
Was ein JC nicht weiß, macht es nicht heiß.
Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit.
Warum gibt es denn Schwarzarbeit überhaupt, frag mal den Staat wieso es so ist wie es ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Also soll man den Lidl Gutschein beim JC melden und sich selbst beschuldigen?
Seit wann ist die Mitteilung über Einkommen eine "Selbstbeschuldigung"? Es ist eine ganz normale Mitwirkung.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Ein AG kann sehr wohl Gutscheine an seine MA vergeben.
Kann er. Ist aber eben Einkommen gemäß § 11 SGB II.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Was ein JC nicht weiß, macht es nicht heiß. Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit. Warum gibt es denn Schwarzarbeit überhaupt, frag mal den Staat wieso es so ist wie es ist.
Was du so profan hinstellst, ist und bleibt Betrug. Und auch, wenn jemand anderes Mord ubd Totschlag als Straftat verübt, ist Betrug trotzdem eine Straftat. Da nutzt auch keine Argumentation, daß zu verharmlosen. Noch schlimmer ist es, User dazu anzuleiten.
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 18:20:13ist die Mitteilung über Einkommen eine "Selbstbeschuldigung"?
Weil auch der AG ein Problem bekommen könnte, da man Arbeitszeit nicht mit Gutscheinen bezahlen kann.
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 18:20:13Noch schlimmer ist es, User dazu anzuleiten.
Eine "Anleitung" dazu würde sicherlich anders aussehen.
Jeder ist wohl froh, eine Kleinigkeit zu bekommen, ohne dass es gleich vom JC einkassiert wird.
Die JC Hörigkeit hat auch grenzen, jedenfalls bei mir.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 18:35:19Jeder ist wohl froh, eine Kleinigkeit zu bekommen, ohne dass es gleich vom JC einkassiert wird.
Das mit der Bedürftigkeit hast Du nicht verstanden, oder?
Zitat von: turbulent am 04. Dezember 2024, 18:41:21Das mit der Bedürftigkeit hast Du nicht verstanden, oder?
Wenn es nach Dir geht, soll wohl auch ein Flaschensammler sein "Einkommen" beim JC melden?
Einfach traurig, wenn einem Bürgergeldempfänger nicht ein Cent mehr gegönnt wird.
Man sollte sich lieber um die richtigen Betrüger in diesem Land kümmern.
Es geht nichts ums "gönnen". Dafür hat der Gesetzgeber momentan doch genug geschaffen. Erbschaft ist kein Einkommen mehr. Gutscheine und Sachgeschenke (außer eben in Rahmen eines Jobs) sind kein Einkommen mehr. Aber im Rahmen eines Jobs nunmal doch. Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Niemandem wird etwas weggenommen. Jemand hat einfach 50 Euro mehr Lohn und braucht deshalb 50 Euro (real weniger wegen Freibetrag) weniger an Unterstützung der Allgemeinheit!
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 18:35:19Eine "Anleitung" dazu würde sicherlich anders aussehen.
Wenn geschrieben wird, es nicht zu melden
Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 14:17:28Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.
dann ist das eine Anleitung zum Betrug.
Und das ist dir auch klar, sonst würde diese Formulierung
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit.
keinen Sinn ergeben.
Oh man, darum ist es allemal besser seine Mehrarbeit oder Überstunden mit Freizeit abzugelten.
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 21:44:45dann ist das eine Anleitung zum Betrug.
Bullshit. Es ist eine Auflistung von Tatsachen, ob/wann/wie ein JC etwas herausfinden kann.
Fakten als Anleitung darzustellen ist absurd.
Was jemand aus Fakten macht, kann jeder frei entscheiden.
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 21:44:45Jemand hat einfach 50 Euro mehr Lohn und braucht deshalb 50 Euro (real weniger wegen Freibetrag) weniger an Unterstützung der Allgemeinheit!
Der Schaden, der durch dein Gehalt und das der vielen tausend Kollegen in Jobcentern für die Allgemeinheit entsteht, ist um ein Vielfaches höher als lächerliche 50€ mehr oder weniger von einem Kunden. Wenn du es unbedingt als Schaden für die Allgemeinheit betrachten möchtest.
Zitat von: Milla am 04. Dezember 2024, 22:14:30Oh man, darum ist es allemal besser seine Mehrarbeit oder Überstunden mit Freizeit abzugelten.
aber der TE im Bürgergeld hat ja genug davon- und wer in Vollzeit noch Bürgergeld braucht dann sollte man auch nicht bei dem Ag bleiben.
Zitat von: 180 am 05. Dezember 2024, 07:06:13Der Schaden, der durch dein Gehalt und das der vielen tausend Kollegen in Jobcentern für die Allgemeinheit entsteht, ist um ein Vielfaches höher
Na dann, abschaffen. Keine Jobcenter mehr, kein Bürgergeld mehr. Alles prima.
Aber wunderbar, wie man sich hier Betrug schön redet. Ein gefundenes Fressen für die Befürworter weiterer Einschränkungen im SGB II.
Zitat von: TripleH am 05. Dezember 2024, 12:41:59Aber wunderbar, wie man sich hier Betrug schön redet.
Mal an so manch JC gedacht, die ihre "Kunden" wissentlich bescheißen?
Mit falschen Anrechnungen z.B.selbst erlebt, die MA denken wohl ein Bürgergeldempfänger kann eh nicht rechnen.
Leider funktioniert es dennoch bei vielen.
Entweder mit falschen Behauptungen oder nicht gewähren von Leistungen, die einem zustehen?
Über offene und ehrliche Beratung braucht man gar nicht erst zu reden.
Machst du da auch so ein Theater?
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Dezember 2024, 16:52:14Machst du da auch so ein Theater?
Jepp, mache ich. Und habe dadurch schon mehrfach erreicht, dass meine Kollegen von Amts wegen gem. § 44 SGB X den Bescheid prüfen und Geld nachzahlen.
Im Übrigen steht das in keinem Zusammenhang mit dem Problem hier und der erfolgten Anleitung zum Betrug.
Zitat von: TripleH am 05. Dezember 2024, 18:56:41Im Übrigen steht das in keinem Zusammenhang mit dem Problem hier
Schon klar, JC betrügt und Bürgergeldempfänger auch, bei einem ist es o.k beim anderen gibt es ordentlich was auf die Mütze.
Zitat von: TripleH am 05. Dezember 2024, 18:56:41Jepp, mache ich.
Wenn dann sicher erst, nachdem sich ein "Kunde" beschwert hat.
ALLE die es nicht merken oder wissen wegen fehlender oder falscher Beratung gehen leer aus.
Hatte schon genug falsche Bescheide und z.T. war erst der Dritte wirklich korrekt, nach Monaten Bearbeitungszeit.
Bis hin zur dreisten Falschbehauptung, um eine Sanktion durchzuprügeln.
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Dezember 2024, 14:15:12Wenn dann sicher erst, nachdem sich ein "Kunde" beschwert hat.
Was sollen diese Unterstellungen? Nein, das mache ich auch, wenn ich zufällig oder im Rahmen der Fachaufsicht eine Akte in die Hand bekomme.
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Dezember 2024, 14:15:12Schon klar, JC betrügt und Bürgergeldempfänger auch, bei einem ist es o.k beim anderen gibt es ordentlich was auf die Mütze.
Es geht um den konkreten Fall. Und da ist ein Gutschein vom Arbeitgeber Einkommen und daher anzugeben. Punkt.
Ansonsten steht es dir frei, im Fall der Fälle das Jobcenter wegen Betrug anzuzeigen. Genau, wie umgekehrt eben auch.