Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Gutschein

Begonnen von Putzi, 02. Dezember 2024, 19:18:12

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Putzi

Hallo, ich arbeite Teilzeit als Reinigungskraft und musste jetzt meine Kollegin vertreten und habe somit Überstunden gesammelt.
Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.
Stimmt das so oder soll ich ablehnen und lieber die Überstunden abbummeln?

Milla

Wenn ich persönlich betroffen wäre, würde ich die Überstunden immer gegen Freizeit eintauschen. Freizeit ist durch nichts zu ersetzen und außerdem spart man noch zusätzlich Geld, weil man nicht zur Arbeit fahren muss.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

180

Hallo,
es kommt drauf an, wie viele Stunden mit dem 50€ Gutschein vergütet werden sollen. Wenn das maximal 4h sind (12,50€ pro Stunde) ist das für dich sicher die bessere Wahl.
Wenn es hingegen um viele Stunden geht: Lass dich nicht ausbeuten.

TripleH

Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.

An welche Nachteile hattest du gedacht? Wenn es um die Anrechnung beim Jobcenter geht: auch diese Zahlung in Geldeswert ist Einkommen. Wenn du also z. B. 400 Euro Lohn + 50 Euro Gutschein bekommst, dann rechnet das Jobcenter mit einem Einkommen von 450 Euro.

Im Übrigen ist erbrachte Arbeit in Geld zu entlohnen.
 

Milla

Zitat von: TripleH am 02. Dezember 2024, 22:20:29Im Übrigen ist erbrachte Arbeit in Geld zu entlohnen.
 

So jetzt machen wir das Märchenbuch wieder zu. Im deutschen Recht gibt es keine explizite gesetzliche Regelung zum Thema Überstundenabbau oder Überstundenvergütung. In der Regel finden Arbeitnehmer eine entsprechende Klausel in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Übrigens haben Arbeitnehmer oft steuerliche Nachteile, wenn sie sich Überstunden auszahlen lassen. Denn der Jahresverdienst steigt durch mehr geleistete Stunden an, was auch den Steuersatz des Gehalts nach oben drücken kann.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

TripleH

Vielleicht sollte man erstmal zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterscheiden, ehe man von Märchen redet.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/weisungsrecht-wann-arbeitnehmer-ueberstunden-leisten-muessen_76_317826.html

Ich bezweifle jetzt mal, dass die TE in einer Führungsposition ist, bei der man die Leistung einer gewissen Anzahl an Überstunden als mit dem normalen Lohn abgegolten ansehen kann.

Dass die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, habe ich im Übrigen nicht bestritten. Aber der Arbeitgeber hat kein Wahlrecht in Bezug auf die Abgeltung mit Gutscheinen. Entweder Freizeit oder Geld.

Im Lichte des SGB II völlig uninteressant ist, ob Geld oder Gutschein. Und dahingehend ist wohl die Frage der TE zu verstehen, denn das hier ist ja kein Forum zu Arbeitsrecht, sondern zum Bürgergeld.


Sheherazade

Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.

Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile. Stimmt das so oder soll ich ablehnen und lieber die Überstunden abbummeln?
so was kannte ich nur von meinem früheren Chef als Bonus einen Amazon Gutschein im Wert von 50 €.
Da gab es nie Überstunden leider Festgehalt.

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 08:56:20Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.

Warum?
 

Putzi

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 08:56:20
Zitat von: Putzi am 02. Dezember 2024, 19:18:12Meine Chefin will mir die Überstunden als Gutschein 50 Euro von Lidl vergüten und meint damit entstehen mir keine Nachteile.

Wenn die 50€ in etwa deinen geleisteten Überstunden entsprechen, ist der Gutschein im Hinblick auf das Jobcenter besser.
 

Aber das Jobcenter rechnet doch dann die 50 € an dachte ich ?

Sheherazade

Wenn der Gutschein auf der Lohnabrechnung steht, ja. So hatte ich deine Frage allerdings nicht verstanden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Zitat von: Putzi am 03. Dezember 2024, 14:01:28Aber das Jobcenter rechnet doch dann die 50 € an dachte ich ?
Nur wenn du es meldest bzw. auf der Gehaltsabrechnung steht.
Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.
Da Gutscheine anonym sind, kann dir hinterher niemand was nachweisen ohne Geständnis.

TripleH

Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 14:17:28Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.

Warum nicht? Muss man nicht jegliches Einkommen melden? Oder versucht man, zum Betrug zu animieren?

Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 15:04:38Oder versucht man, zum Betrug zu animieren?
Was du wieder unterstellst.

Gutschein ist Gutschein und fertig, kein JC geht so etwas irgendetwas an.

Völlig egal von wem ein Gutschein kommt, AG/Bekannte/Verwandte/Internet usw.

TripleH

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 17:36:55Was du wieder unterstellst. Gutschein ist Gutschein und fertig, kein JC geht so etwas irgendetwas an. Völlig egal von wem ein Gutschein kommt, AG/Bekannte/Verwandte/Internet usw.


Das ist falsch. Gutscheine sind Sachleistungen (Geldeswert) . Und die sind, wenn sie von einem Arbeitgeber kommen, Einkommen! Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?

Zitat(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen

Da ich bereits mehrfach geschrieben habe, dass Gutscheine von einem Arbeitgeber auch Einkommen ist, kann die Empfehlung, das zu verschweigen, ja wohl nur als Anleitung zum Betrug bewertet werden.