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Gutschein

Begonnen von Putzi, 02. Dezember 2024, 19:18:12

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Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:39:41Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?
Dafür habe ich keine Zeit :grins:

Es gibt ganz sicher schlimmeres, als so ein labbriger 50 € Gutschein.

TripleH

Nun ja, wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst, dann ist es natürlich gut, Einkommen zu verschweigen.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass eigentlich rechtlich korrekte Antworten gegeben werden sollen.

Oder wenigstens dann der Hinweis "Achtung, Anleitung zum Betrug. Anwendung auf eigene Gefahr.".

180

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:39:41Das ist falsch. Gutscheine sind Sachleistungen (Geldeswert) . Und die sind, wenn sie von einem Arbeitgeber kommen, Einkommen! Vielleicht einfach mal § 11 SGB II lesen?
Das ist vollkommen egal, wie das JC das sieht.
Entscheidend ist nur was auf der Lohnabrechnung steht.
Steht nichts auf der Lohnabrechnung und gibt es keine Zeugen oder Beweise (Schriftverkehr) zum Gutschein, gibt es keinen Grund das zu melden.
Die Chefin kann nicht beweisen, dass sie einen Gutschein überreicht hat. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt anonym.
Wenn die Mitarbeitern den Erhalt des Gutscheins bestreitet kann nichts passieren. Würde die Chefin behaupten, dass sie Überstunden mit einem Gutschein bezahlt hat (ohne es beweisen zu können), würde sie sich damit selbst Probleme schaffen, da es dann offene Überstunden gäbe, die sie erneut vergüten müsste und sie es nicht in der Lohnabrechnung angegeben hat, wie sie es hätte machen müssen.

Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst ist nicht relevant.

turbulent

Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst
Es ist schon so, wie das Gesetz es sieht.

Wenn TE den Gutschein annimmt, ohne dass er auf einer Lohnabrechnung (Reinigungskräfte kriegen idR kein Gehalt) auftaucht, macht sie sich ebenso wie die AG der Schwarzarbeit schuldig (keine Steuern, keine Sozialversicherung...).

@TE
Überleg Dir, ob Du so was anfangen willst. Du machst Dich damit erpressbar. Wer weiß, mit welchen Ideen AG anschließend noch um die Ecke kommt. Schwarzarbeit ist illegal und verboten. Warum willst Du Dir das antun?

Rotti

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:58:17Nun ja, wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst, dann ist es natürlich gut, Einkommen zu verschweigen.
Der Ag macht sich auch strafbar wegen Steuerhinterziehung wenn nicht wäre es ja ungerecht da Überstunden nur Abfeiern oder zu versteuern wären.

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 18:45:19Es gibt ganz sicher schlimmeres, als so ein labbriger 50 € Gutschein.
oh je wenn Linnemann das hier liest dann heißt es wieder die im Bürgergeld arbeiten schwarz.

TripleH

Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Das ist vollkommen egal, wie das JC das sieht.

Es geht nicht um das Jobcenter, sondern um das Gesetz. Das ist ein bedeutender Unterschied.

Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Steht nichts auf der Lohnabrechnung und gibt es keine Zeugen oder Beweise (Schriftverkehr) zum Gutschein, gibt es keinen Grund das zu melden.

Dann ist und bleibt es Betrug. Nichts weiter.

Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 19:39:44Wie du das als JC Mitarbeiterin siehst ist nicht relevant.

Und deine Ansicht ist schlicht rechtswidrig und gefährlich.
 

Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 23:31:06sondern um das Gesetz
Also soll man den Lidl Gutschein beim JC melden und sich selbst beschuldigen?
Denn ein JC bekommt das eher sonst nicht mit.

Ein AG kann sehr wohl Gutscheine an seine MA vergeben.
Wofür genau, kann eigentlich egal sein.

Klar, wäre das rechtlich etwas wacklig, wenn damit Überstunden bezahlt werden sollen.
Genaues dazu weiß hier, außer @TE, eh keiner.
Dann ist es eben ein Weihnachtsgeschenk vom AG.

Zitat von: TripleH am 03. Dezember 2024, 18:58:17wenn du der TE dann ein eventuelles Bußgeld zahlst
Was ein JC nicht weiß, macht es nicht heiß.

Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit.
Warum gibt es denn Schwarzarbeit überhaupt, frag mal den Staat wieso es so ist wie es ist.

TripleH

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Also soll man den Lidl Gutschein beim JC melden und sich selbst beschuldigen?

Seit wann ist die Mitteilung über Einkommen eine "Selbstbeschuldigung"? Es ist eine ganz normale Mitwirkung.

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Ein AG kann sehr wohl Gutscheine an seine MA vergeben.

Kann er. Ist aber eben Einkommen gemäß § 11 SGB II.

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Was ein JC nicht weiß, macht es nicht heiß. Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit. Warum gibt es denn Schwarzarbeit überhaupt, frag mal den Staat wieso es so ist wie es ist.

Was du so profan hinstellst, ist und bleibt Betrug. Und auch, wenn jemand anderes Mord ubd Totschlag als Straftat verübt, ist Betrug trotzdem eine Straftat.  Da nutzt auch keine Argumentation, daß zu verharmlosen. Noch schlimmer ist es, User dazu anzuleiten.
 

Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 18:20:13ist die Mitteilung über Einkommen eine "Selbstbeschuldigung"?
Weil auch der AG ein Problem bekommen könnte, da man Arbeitszeit nicht mit Gutscheinen bezahlen kann.

Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 18:20:13Noch schlimmer ist es, User dazu anzuleiten.
Eine "Anleitung" dazu würde sicherlich anders aussehen.

Jeder ist wohl froh, eine Kleinigkeit zu bekommen, ohne dass es gleich vom JC einkassiert wird.
Die JC Hörigkeit hat auch grenzen, jedenfalls bei mir.


turbulent

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 18:35:19Jeder ist wohl froh, eine Kleinigkeit zu bekommen, ohne dass es gleich vom JC einkassiert wird.
Das mit der Bedürftigkeit hast Du nicht verstanden, oder?

Kopfbahnhof

Zitat von: turbulent am 04. Dezember 2024, 18:41:21Das mit der Bedürftigkeit hast Du nicht verstanden, oder?
Wenn es nach Dir geht, soll wohl auch ein Flaschensammler sein "Einkommen" beim JC melden?

Einfach traurig, wenn einem Bürgergeldempfänger nicht ein Cent mehr gegönnt wird.

Man sollte sich lieber um die richtigen Betrüger in diesem Land kümmern.

TripleH

Es geht nichts ums "gönnen". Dafür hat der Gesetzgeber momentan doch genug geschaffen. Erbschaft ist kein Einkommen mehr. Gutscheine und Sachgeschenke (außer eben in Rahmen eines Jobs) sind kein Einkommen mehr. Aber im Rahmen eines Jobs nunmal doch. Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Niemandem wird etwas weggenommen. Jemand hat einfach 50 Euro mehr Lohn und braucht deshalb 50 Euro (real weniger wegen Freibetrag) weniger an Unterstützung der Allgemeinheit!

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 18:35:19Eine "Anleitung" dazu würde sicherlich anders aussehen.

Wenn geschrieben wird, es nicht zu melden


Zitat von: 180 am 03. Dezember 2024, 14:17:28Steht nichts auf der Gehaltsabrechnung, gibt's keinen Grund das JC darüber zu informieren.

dann ist das eine Anleitung zum Betrug.

Und das ist dir auch klar, sonst würde diese Formulierung

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2024, 17:12:39Es gibt andere, die den Staat deutlichst mehr bescheißen als etwas Schwarzarbeit.

keinen Sinn ergeben.
 



 

Milla

Oh man, darum ist es allemal besser seine Mehrarbeit oder Überstunden mit Freizeit abzugelten.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

180

#28
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 21:44:45dann ist das eine Anleitung zum Betrug.
Bullshit. Es ist eine Auflistung von Tatsachen, ob/wann/wie ein JC etwas herausfinden kann.
Fakten als Anleitung darzustellen ist absurd.
Was jemand aus Fakten macht, kann jeder frei entscheiden.

Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2024, 21:44:45Jemand hat einfach 50 Euro mehr Lohn und braucht deshalb 50 Euro (real weniger wegen Freibetrag) weniger an Unterstützung der Allgemeinheit!
Der Schaden, der durch dein Gehalt und das der vielen tausend Kollegen in Jobcentern für die Allgemeinheit entsteht, ist um ein Vielfaches höher als lächerliche 50€ mehr oder weniger von einem Kunden. Wenn du es unbedingt als Schaden für die Allgemeinheit betrachten möchtest.

Rotti

Zitat von: Milla am 04. Dezember 2024, 22:14:30Oh man, darum ist es allemal besser seine Mehrarbeit oder Überstunden mit Freizeit abzugelten.
aber der TE im Bürgergeld  hat  ja genug davon- und wer in Vollzeit noch Bürgergeld braucht dann sollte man auch nicht bei dem Ag bleiben.