Moin,
wie ja bekannt, hatte meine Frau eine "zeitliche begrenzte" Erwerbsminderungsrente bekommen. Beim JC war das dann eine sogenannte Arbeitsmarktrente, da meine Frau laut Rententräger zwar noch mehr als 3 Stunden hätte arbeiten können, aber es keinen Job gegeben hätte den meine Frau mit ihren "Gebrechen" hätte gefunden.
Diese "Rente" wurde erstmal bis zum 31.08.2025 bewilligt. Soweit erstmal so gut.
Anfang des Jahren kam dann Post vom Rententräger, dass besagte Rente ausläuft, und (wenn man dann möchte) einen Folgeantrag stellen musst. Natürlich wollte meine Frau.
Die ganze Bearbeitung hat sich leider sehr verzögert, so musste meine Frau noch Ende Juli zu einem Gutachter, der sie erneut untersuchen sollte.
So ein Gutachten wurde schon damals beim Rentenantrag eingesetzt. Damals hier es eben , noch mehr als 3 Stunden, aber mit einer ganzen Menge an Einschränkungen.
So, heute schon ein dicker Din A4 Umschlag im Briefkasten. Meine Frau bekommen die Volle Erwerbsminderungsrente Unbefristet bis zum Eintritt in den Regelaltersrente 2052 :schock: :yes:
Leider steht da aber kein Wort davon, wie der Rententräger das Begründet. Im Anhang war nur ein Formular zum "Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII" bei.
Momentan ist meine Frau ja noch bei JC (wegen Arbeitsmarktrente) geführt, und bekommet da auch noch Leistung.
Beim Rententräger erreiche ich niemanden. Das Gutachten habe ich schon (schriftlich) als Kopie für meine Unterlagen beantragt.
Das Dumme ist, meine Frau soll nun am Donnerstag bei JC aufschlagen. Man will mit ihr über ihre Berufliche Situation sprechen !!!
Obwohl die beim JC ganz genau wissen, dass meine Frau in Rente ist. ich habe nun die Angst, dass wenn ich dem JC nun sage, dass meine Frau die Rente nun unbefristet bekommt, diese die Leistung (zur Miete) schneller einstellt, als das Amt für Grundsicherung den Antrag bearbeitet....
Frage ist auch, muss man diesen Antrag eigentlich stellen . Da habe ich nämlich keine Ahnung von .
Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20Leider steht da aber kein Wort davon, wie der Rententräger das Begründet
Kann man dort doch anfordern, wenn man es denn gern wissen möchte.
Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20diese die Leistung (zur Miete) schneller einstellt, als das Amt für Grundsicherung den Antrag bearbeitet....
Ab der Rentenzahlung wird das JC sicherlich nun die Leistungen einstellen.
Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20Frage ist auch, muss man diesen Antrag eigentlich stellen
Wenn man Grusi haben möchte, natürlich, ohne Antrag gibt es nichts.
Oder man nimmt Wohngeld, funktioniert aber eher nicht, solltest du auch Bürgergeld bekommen. (weiß ich gerade nicht mehr so genau)
Wenn, dann könnte es sein das JC ist trotzdem weiterhin für euch beide zuständig, weil ihr eine BG seid.
Dann müsste man auch keinen Antrag auf Grusi stellen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34Kann man dort doch anfordern, wenn man es denn gern wissen möchte.
habe ich wie gesagt schon gemacht. Das dauert aber immer länger.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34Ab der Rentenzahlung wird das JC sicherlich nun die Leistungen einstellen.
Das befürchte ich auch, Aber was ändert sich denn ??? Die Rente meiner Frau (momentan knapp über 1000€) wir ja komplett auf das BG angerechnet.
Was sich eben nun geändert hat, ist das die Rente nun von Dauer ist...
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34solltest du auch Bürgergeld bekommen. (weiß ich gerade nicht mehr so genau)
Wenn, dann könnte es sein das JC ist trotzdem weiterhin für euch beide zuständig, weil ihr eine BG seid.
Dann müsste man auch keinen Antrag auf Grusi stellen.
Ja, ich (und unsere Kinder) bekommen BG.
Ich werde heute nochmal versuchen jemanden beim Renen Träger und auch beim JC zu erreichen.
Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 07:51:39Aber was ändert sich denn ???
Wenn der Rentenbertrag gleich geblieben ist, ändert sich nichts. Warum sollte also das Jobcenter die Leistungen für die ganze Familie einstellen? Es hat sich doch nur geändert, dass die Rente als unbefristet anerkannt wurde vom Rententräger. Mit knapp 1000€ könnte deine Frau ihren Bedarf selbst bestreiten und braucht daher keine ergänzende Sozialhilfe, nehme ich an.
Also einfach eine Veränderungsmitteilung mit einer Kopie des Rentenbescheides einreichen und abwarten.
Eine Begründung braucht im übrigen weder das Jobcenter noch ggf. irgendwann das Sozialamt. Auch der AV beim Jobcenter reicht eine Kopie des Rentenbescheides als Info am Donnerstag, dass deine Frau jetzt unbefristet aus der Arbeitsvermittlung rausfällt.
So, hat sich alles geklärt.
ich habe da nun ein wenig bedenken. Den Antrag auf Grundsicherung, brauche ich gar nicht erst ausfüllen, da die Rente meiner Frau um einiges höher ist, als ihr tatsächlicher Bedarf.
Habe beim Amt für Grundsicherung einen wirklich (der Stimme nach älteren Herrn) am Telefon gehabt. Der wollte da so eine Daten wissen , über die Höhe der Rente, was wir für Miete zahlen usw.
Der meinte dann nach kurzer Zeit, dass der Antrag sinnlos wäre. Wieder Arbeit gespart.
Die SB in der Leistungsabteilung meine nur "Herzlichen Glückwunsch" ..... :yes:
Die SB in der Arbeitsvermittlungen meinte locker "dann kann ich weitere Termine auch für die Zukunft, ja canceln" :mocking:
Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 07:51:39Ja, ich (und unsere Kinder) bekommen BG.
Dann wie Antwort 3, das JC ist weiterhin für euch als BG zuständig.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. August 2025, 17:55:07Dann wie Antwort 3, das JC ist weiterhin für euch als BG zuständig.
Ja, aber nur noch für mich und die Kinder. Meine Frau ist definitiv weg vom JC und auch kein "Teil" der BG mehr.
Laut JC würde sie zwar noch in den Bescheiden mit geführt, aber da ist dann alles "weiß", sprich keinerlei Angaben.
Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 19:32:31Meine Frau ist definitiv weg vom JC und auch kein "Teil" der BG mehr.
Für die Arbeitsvermittlung ist sie weg, in den Berechnungen wird sie aber auftauchen, wenn es überschüssiges Einkommen von ihr anzurechnen gibt. Vermute ich jedenfalls, die könen sich die Zahlen ja nicht aus den Fingern saugen.
Zitat von: Sheherazade am 13. August 2025, 09:20:42in den Berechnungen wird sie aber auftauchen, wenn es überschüssiges Einkommen von ihr anzurechnen gibt
Da gibt es aber nix mehr anzurechnen. Sie hat definitiv mit dem JC nix mehr am Hut. Laut dem Herrn vom Grundsicherungsamt ist es sogar so, dass sollen wir mal wieder ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung haben, meine Frau ein Viertel davon behalten kann.
Auch eventuelle Rentenerhöhungen , sind dann Ihre.
Sie muss allerdings eine Nachzahlung bis zu einer bestimmten höhe auch selber tragen. Und zur Not wenn die Nachzahlung extrem Hoch sein sollte, springt da denn das Amt für Grundsicherung ein.
Wie gesagt, ich kann das nur so wiedergeben, wie man mir das erklärt hat. Ich hoffe ja, dass da bald ein Bescheid kommt. Den kann ich ja dann mal "einstellen" hier.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 14:16:30Ich hoffe ja, dass da bald ein Bescheid kommt. Den kann ich ja dann mal "einstellen" hier.
Gerne, wenn es dir nichts ausmacht, würde mich schon interessieren. Denn normalerweise wird das den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) übersteigende Einkommen von Rentnern den Familienmitgliedern im Bürgergeldbezug zugerechnet.
Zitat von: Sheherazade am 13. August 2025, 16:27:40Denn normalerweise wird das den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) übersteigende Einkommen von Rentnern den Familienmitgliedern im Bürgergeldbezug zugerechnet.
Ja, wenn es eine "befristete" Rente (Arbeitsmarktrente) ist, dann schon.
Bislang was es eben so , dass die Rente meiner Frau (nach Abzug der Sozialabgaben noch 1035,28€), unter den BG Mitgliedern gleichmäßig "aufgerechnet" wurde.
Da meine Frau aber nun eine Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat, ist sie Faktisch kein Mitglied mehr unsere BG....
So hat es mir auch gestern das JC erklärt. Als BG zählen nur noch Ich und die beiden Kinder, und meine Frau muss ihren "Anteil" an der Miete, aus ihrer Rente, beisteuern.
Laut Bescheid hatte meine Frau einen Bedarf von knapp 704€ (Regelsatz und Anteilige Miete).
Laut JC würde meine Frau zwar noch im Bescheid mit aufgeführt werden, aber eben ohne irgendwelche "Daten".
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 16:58:22Da meine Frau aber nun eine Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat, ist sie Faktisch kein Mitglied mehr unsere BG....
Allerdings wird ihre Rente dennoch als Einkommen gewertet und geht mit in die Berechnung ein.
Ansonsten gilt sie für das JC als erwerbsunfähig und hat nichts mehr mit dem JC zu tun.
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:21:34Allerdings wird ihre Rente dennoch als Einkommen gewertet und geht mit in die Berechnung ein.
Nein, eben nicht !
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:21:34Ansonsten gilt sie für das JC als erwerbsunfähig und hat nichts mehr mit dem JC zu tun.
Weil genau deswegen ! Sie ist laut dem Rententräger (bzw. dem Gutachter) nicht in der Lage diese ominösen 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
Die volle Erwerbsminderungsrente mit nun bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze meiner Frau (2052) gezahlt. So steht es im Rentenbescheid.
Und den Antrag auf Grundsicherung brauchen wir nicht ausfüllen, da die Rente meiner Frau höher ist als der Bedarf.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 17:31:53Nein, eben nicht !
Ich weiß nicht so richtig.
Ihr seid eine BG und auch eine dauerhafte EM-Rente gilt da als Einkommen.
Dass sie auf Dauer nicht mehr arbeitsfähig ist, ist da eher egal.
Aber evtl. melden sich ja noch User, die es ganz genau wissen.
Ich kenne es zumindest so, alle Einkommen in einer BG werden zur Berechnung herangezogen.
Du wohnst ja mit deiner Frau auch zusammen, anders evtl. wenn ihr getrennt wohnen würdet.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 16:58:22Ja, wenn es eine "befristete" Rente (Arbeitsmarktrente) ist, dann schon.
Befristete EM-Rente oder EM-Rente bis zur Altersrente ist völlig wumpe bei der Anrechnung von bedarfsübersteigendem Einkommen. Aber wie schon gesagt, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn der Bescheid etwas anderes aussagt.
Habe da mal was gefunden ....
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba025580.pdf
Aus dem Link.
So war das bei uns seid 2022 bis 2025
"Wird die Rente
zeitlich befristet bewilligt, können Sie Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von
Sozialgeld nur erhalten, wenn Sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
sind. Die Rente wird als Einkommen auf Ihre
Leistungen nach dem SGB II angerechnet."
Und so ist es jetzt....
"Wurde eine
dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt,
erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem
SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer
gezahlten Erwerbsminderungsrente."
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:52:00Ihr seid eine BG
Nein, eben nicht mehr . Ich weis ist Kompliziert. Wir wohnen zwar immer noch zu viert unter einem Dach, aber meine Frau ist da außen vor, da Sie keinerlei Leistungen mehr vom JC bekommen wird.
Und selbst das Amt für Grundsicherung meinte ja , dass z.B. meine Frau ein viertel einer Gutschrift bei der Nebenkostenabrechnung behalten darf.
Wie soll das gehen, wenn Sie noch beim JC sein würde !?
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II
Ist ja irgendwie auch logisch, da nicht mehr erwerbsfähig auf Dauer, gibt es da auch nichts mehr.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe
Was aber bei euch nicht greift.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37Nein, eben nicht mehr .
Tut mir leid, aber da komme ich nicht mit, ihr seid verheiratet und daher schon eine BG.
Warum denkst du, ist das nicht der Fall?
Evtl. hast du hier einen Denkfehler?
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37da Sie keinerlei Leistungen mehr vom JC bekommen wird.
In einer BG werden alle Einkommen berücksichtigt, da gehört auch die EM-Rente dazu.
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 18:44:10Tut mir leid, aber da komme ich nicht mit, ihr seid verheiratet und daher schon eine BG.
Ich kann Dich ja verstehen, aber da meine Frau nun rein gar nix mehr mit dem JC zu tun hat, besteht die BG eben nur noch aus mir und den Kindern.
Warum ich das denke ? Weil mir das JC es genau so erklärt hat, und es (zumindest) für mich auch logisch klinkt.
Warum sollte die BG weiterhin aus vier Personen bestehen, wenn eine Person wegen besagter Rente komplett vom JC weg ist :weisnich:
Ich bin da selber gerade echt überfragt.
Ich weis nur eins, dass es von der Rente nix beim JC zum anrechnen gibt. :smile:
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 18:44:10n einer BG werden alle Einkommen berücksichtigt, da gehört auch die EM-Rente dazu.
Wenn das so sein sollte, würde sich das aber mit der Aussage "beißen", dass meine Frau ihren Anteil zur Miete nun selber zusteuern muss.
Bislang wurde die (Arbeitsmarkt) Rente ja durch vier geteilt.
PS: Das Amt für Grundsicherung meinte noch , dass die Rente nur dann angerechnet wird, wenn diese "befristet" ist
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44aber da meine Frau nun rein gar nix mehr mit dem JC zu tun hat, besteht die BG eben nur noch aus mir und den Kindern
Eben das scheint dein Denkfehler zu sein.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44würde sich das aber mit der Aussage "beißen", dass meine Frau ihren Anteil zur Miete nun selber zusteuern muss
Nein tut es nicht, weil völlig normal.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44Ich weis nur eins, dass es von der Rente nix beim JC zum anrechnen gibt
Kommt auf die Höhe an, ist die höher als ihr eigener Bedarf, würde das, dann schon angerechnet.
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 19:21:28Kommt auf die Höhe an, ist die höher als ihr eigener Bedarf, würde das, dann schon angerechnet.
Aber das ist doch Paradox....
Meine Frau hat mit dem JC nix mehr zu schaffen, und bekommt auch nix mehr , aber die Rente soll angerechnet werden !???? :schock: :wand:
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, soll alles was über dem "Bedarf" liegt angerechnet werden , sind bummelig 330€. Und dann soll meine Frau von dem "Rest" auch noch ihren Mietanteil begleichen !?
Da bleibt doch dann nix mehr übrig. Dann hätte man sich den ganzen Mist auch sparen können, wenn man doch immer noch beim JC "gefangen" ist ! :teuflisch:
Deine Frau gehört als Ehepartner natürlich weiter zur Bedarfsgemeinschaft. Sie ist nur aufgrund der dauerhaften Erwerbsminderung und der durch die Rente eingetretenen Bedarfsdeckung vom Leistungsbezug ausgeschlossen.
Während bisher ihre Rente im Rahmen der Bedarfsanteilsmethode horizontal auf alle BG Mitglieder angerechnet wurde, wird sie nunmehr erstmal auf ihren Bedarf angerechnet (vertikale Bedarfsberechnung). Die Rente, die ihren Bedarf übersteigt, wird dann auf den Rest der BG angerechnet.
Das gilt im Übrigen dann auch für Betriebskostenguthaben. Das Guthaben mindert ihren Bedarf, so dass dann mehr Rentenüberhang verbleibt, der auf euch angerechnet wird. Im Endeffekt hat sie dann eben auch nicht mehr davon, da ihr weniger Bürgergeld bekommen würdet.
Zitat von: TripleH am 14. August 2025, 01:11:41Während bisher ihre Rente im Rahmen der Bedarfsanteilsmethode horizontal auf alle BG Mitglieder angerechnet wurde, wird sie nunmehr erstmal auf ihren Bedarf angerechnet
Sorry, aber warum zum Teufel rechnet das JC da überhaupt noch was !??? Sie hat mit denen doch nix mehr am Hut !
Ihren "Bedarf" kann sie doch selber decken ! Es muss doch irgendeinen "Vorteil" haben nun die volle Rente zu bekommen, aber den sehe ich da nicht, wenn das JC da doch weiter seine Finger im Spiel hat....
Wie gesagt, sollte das tatsächlich so sein, hätten wir uns die ganze Arbeit und den Stress ersparen können.
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 07:36:56Es muss doch irgendeinen "Vorteil" haben nun die volle Rente zu bekommen, aber den sehe ich da nicht, wenn das JC da doch weiter seine Finger im Spiel hat....
Sie ist endgültig bis zur Altersrente aus der Arbeitsvermittlung raus und muss da nie mehr antanzen.
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37"Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt,
erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem
SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer
gezahlten Erwerbsminderungsrente."
Das ist Unsinn.
Auch bei einer vollen Erwerbminderungsrente die dauerhaft ist, besteht Anspruch auf Sozialgeld d.h. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II.
Maßgeblich ist nur, dass die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person in einer BG lebt und keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, entweder weil sie Vermögen hat, das zwar nach dem SGB II geschützt ist, aber im SGB XII verwertet werden müsste und deshalb zu einem Leistungsausschluss führt, oder weil die Rente ihren Bedarf nach SGB XII deckt.
Hat eine Person Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II, wird deren Einkommen weiterhin nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet und nach den Vorschriften des SGB II bereinigt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt (BSG-Urteil vom 28.11.2018, B 4 AS 46/17 R).
Nur wenn die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, wird ihr Einkommen vollständig auf ihren dortigen Bedarf angerechnet.
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 09:31:39Das ist Unsinn.
Das kommt nicht von mir, sondern aus einem Flyer der Arbeitsagentur.
Aber dennoch verstehe ich das ganze nicht, Sorry. Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?
Es ist nicht so, Ottokar, dass ich deinen Ausführungen keinen Glauben schenken würde, aber da gibt es diverse Diskrepanzen zu dem Aussagen des JC und dem Amt für Grundsicherheit.
Ich bin da echt verwirrt. :weisnich:
Ein Thema , was ich noch gar nicht angeschnitten habe, ist, dass meine Frau vielleicht noch in diesem Jahr erben würde (vielleicht einen mittleren Geldbetrag).
Laut dem Amt für Grundsicherung, hat meine Frau (nun mal unter Vorbehalt) nix mehr mit dem JC am Hut.
Dem Rententräger nach, ist ein Erbe nicht "Rentenschädlich" und wird nicht auf die Rente angerechnet, und muss daher nicht mal dem Rententräger gemeldet werden.
Wie verhält sich das den nun aber mit dem JC , wenn meine Frau wie Du @Ottokar es ausgeführt hast , immer noch beim JC ist !?
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 08:28:24Sie ist endgültig bis zur Altersrente aus der Arbeitsvermittlung raus und muss da nie mehr antanzen.
Das musste meine Frau die letzten sechs Jahre schon nicht mehr ! Nur zwei mal im Jahr einen ca. zwei Minuten Telefonkontakt.
Also kein wirklicher "Vorteil"
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Das kommt nicht von mir, sondern aus einem Flyer der Arbeitsagentur.
Das ich auch so verstanden.
Gerade weil die BA es besser weiß, ist es ja Unsinn.
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?
1. Die DRV prüft die vorliegende Erwerbsminderung nicht mehr.
2. Deine Frau provitiert von der jährlichen Rentenerhöhung dergestalt, dass die spätere Altersrente nicht unter der zu diesem Zeitpunkt gezahlten Erwerbsminderungsrente liegen darf.
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Es ist nicht so, Ottokar, dass ich deinen Ausführungen keinen Glauben schenken würde, aber da gibt es diverse Diskrepanzen zu dem Aussagen des JC und dem Amt für Grundsicherheit.
Zuerst muss geklärt werden, ob deine Frau Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, oder nicht. Erst dann kann man mögliche Widersprüche klären.
Wie hoch ist der Bedarf deiner Frau (siehe Berechnungsbogen Bürgergeld: Regelsatz + ev. Mehrbedarf + anteilige KdUH)?
Ist der Zahlbetrag ihrer Erwerbsminderungsrente so hoch oder höher wie ihr Bedarf?
Oder beträgt euer zu berücksichtigendes Vermögen mehr als 20.000 Euro?
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 11:01:46Zuerst muss geklärt werden, ob deine Frau Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, oder nicht.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, nicht ! Da ihre Rente von momentan ausgezahlten 1034,48€ höher ist, als ihr "Bedarf" von bummelig 704€
Von daher hab ich auf anraten des Amtes für Grundsicherheit , den Antrag auf Sozialhilfe gar nicht erst ausgefüllt.
Da das Einkommen aus Erwerbsminderungsrente höher ist als ihr Bedarf, hat sie keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII.
Da du Bürgergeld bekommst und sie mit dir eine BG bildet, hat sie damit Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II (ehem. Sozialgeld).
Ihr Einkommen aus Erwerbsminderungsrente wird dabei nach den Regelungen des SGB II angerechnet, d.h. abzgl. 30€ Freibetrag, und nach der Bedarfsanteilsmethode verteilt. Immer beachten: maßgeblich ist der Zahlbetrag der auf dem Konto landet.
Euer Bedarf ist gleich? Dann sieht das Ganze wie folgt aus:
1034,48€ Einkommen aus Erwerbsminderungsrente abzgl. 30€ = 1004,48€ verteilbares Einkommen.
704€ Bedarf Frau abzgl. 502,24€ verteilbares Einkommen = 201,76€ Bürgergeld
704€ Bedarf Mann abzgl. 502,24€ verteilbares Einkommen = 201,76€ Bürgergeld
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?
Dabei habe ich noch vergessen, dass deine Frau nicht mehr der Pflicht zur Bedarfsminderung unterliegt, sich also weder bewerben noch an Maßnahmen teilnehmen muss.
Außerdem unterliegt sie nicht mehr den Regelungen des § 7b SGB II zur Erreichbarkeit.
Sie hat noch eine auf "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren" und "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" beschränkte Meldepflicht und eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich aller leistungsrelevanten Änderungen.
Insofern ist
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Laut dem Amt für Grundsicherung, hat meine Frau (nun mal unter Vorbehalt) nix mehr mit dem JC am Hut.
auch kein Widerspruch.
@Ottokar
Ich danke Dir erstmal für deine Ausführung.
Ich bin nur gerade echt ein wenig von den Socken. Auch ein wenig Sauer, wenn ich ehrlich bin.
Ich habe eben nochmal kurz mit dem JC telefoniert, da ich (dachte) einen Fehler im letzten Bescheid gefunden zu haben. War aber nicht so.
Ich habe daher gleich nochmal wegen der Rente explizit nachgefragt. Und die Dame hat mir das nun genau so erklärt , wie Du es geschrieben hast, mit der einen Ausnahme, dass meine Frau keinen Anspruch hätte auf BG. Aber Ok....
Mich ärgert es nur gerade ungemein, dass ich locker über einen Zeitraum von fast vier Jahren Formulare ausgefüllt habe, in diversen Warteschleifen (viele Stunden) warten musste. Von den ganzen Druckkosten, Porto usw. will ich gar nicht erst reden.
Den ganzen Stress, auch für meine Frau weil der Rententräger dies und das haben wollte, Sie von einem Arzt zu nächsten Gutachter gejagt wurde und, und, und.
Wie schon geschrieben , meine Frau war schon viele Jahre nicht mehr vermittelbar beim JC. Von daher hätten wir uns das alles eigentlich sparen können. :nea: :nea: :nea:
PS: ich habe auch einen EM Renten Antrag gestellt, da ich mich auch um unsere beiden Kinder kümmere. Da ich aber nun weis , dass da nicht viel bei rumkommt, überlege ich , ob ich das überhaupt weiter laufen lassen soll
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 12:24:56PS: ich habe auch einen EM Renten Antrag gestellt, da ich mich auch um unsere beiden Kinder kümmere. Da ich aber nun weis , dass da nicht viel bei rumkommt, überlege ich , ob ich das überhaupt weiter laufen lassen soll
Wenn die Kinder noch recht jung sind und du noch weit entfernt von der Altersrente bist, würde ich es machen. Denn irgendwann kommt garantiert der Zeitpunkt, ab dem das Jobcenter dich verstärkt in die Arbeitsvermittlung nimmt.
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 13:07:16Wenn die Kinder noch recht jung sind und du noch weit entfernt von der Altersrente
Kinder sind 15 und 12 ...sind noch 10 Jahre bis zur Altersrente
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 13:07:16Denn irgendwann kommt garantiert der Zeitpunkt, ab dem das Jobcenter dich verstärkt in die Arbeitsvermittlung nimmt.
DAS hat das JC die letzten vier Jahre schon nicht gemacht.
Weil:
Meine Frau nicht mehr so kann wie sie gerne möchte. Wir zwei Kinder haben mit Pflegegrad + GDB vom 80, um die ich mich zu 90% kümmere.
Ich aufgrund meiner "Gebrechen" und eben der Tatsche mit den Kindern auch nicht mehr vermittelbar bin ( hat mir mein SB mal so ins Gesicht gesagt)
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 13:57:01sind noch 10 Jahre bis zur Altersrente
EM-Rente könnte dann auch sinnlos sein. Guck mal auf deiner Renteninformation nach ob die EM-Rente noch höher wäre als deine Altersrente. Mit zunehmendem Alter verschiebt sich das nämlich. Mein Mann hat jetzt noch 7 Jahre bis zur Regelaltersrente und seine zu erwartende Altersrente ist jetzt (ohne voraussichtliche Anpassungen) leicht höher als sein möglicher Anspruch auf EM-Rente. Vielleicht kannst du dich diesbezüglich mal von einer Rentenberatungstelle beraten lassen, sicherheitshalber.
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 13:57:01Ich aufgrund meiner "Gebrechen" und eben der Tatsche mit den Kindern auch nicht mehr vermittelbar bin ( hat mir mein SB mal so ins Gesicht gesagt)
Es würde mir persönlich schwer fallen, einer solchen Aussage -sofern nur mündlich und nicht schriftlich erteilt- zu vertrauen.
Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 14:11:53Es würde mir persönlich schwer fallen, einer solchen Aussage -sofern nur mündlich und nicht schriftlich erteilt- zu vertrauen.
kann ich nachvollziehen, aber bislang ist da nix passiert. Termine sind zweimal im Jahr per Telefon. bzw. alle Jubeljahre will der SB mich dann doch mal "live" sehen....
Mehr aber ist da nicht
Offenbar hast du
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 11:01:462. Deine Frau provitiert von der jährlichen Rentenerhöhung dergestalt, dass die spätere Altersrente nicht unter der zu diesem Zeitpunkt gezahlten Erwerbsminderungsrente liegen darf.
nicht verstanden, dann mal anders:
Wenn deine Frau aktuell 1034€ Erwerbsminderungsrente bekommt, hat sie in 10 Jahren ca. 1450€ Altersrente. Bliebe sie im Bürgergeld, bekäme sie in 10 Jahren ca. 1034€ Altersrente.
Das Gleiche trifft für dich zu.
Das
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 12:24:56mit der einen Ausnahme, dass meine Frau keinen Anspruch hätte auf BG
ist falsch. Hatte ich dir ja ausführlich erklärt.
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 14:33:56nicht verstanden, dann mal anders:
Sorry, habe ich auch ehrlich gesagt nicht :schaem:
Ok, also doch weiter verfolgen. Bei mir sind es noch besagte 10 Jahre . Bei meiner Frau noch 27 Jahre...
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 16:04:15Ok, also doch weiter verfolgen.
Würde ich tun, da es dann für die Zeit der EM-Rente als Zurechnungszeit, für die richtige Rente gezählt wird.
Anders als beim Bürgergeld, denn da passiert das nicht.
Schlage mich ja auch gerade damit herum, zufällig heute Klage wegen eines nicht stattgegeben Widerspruchs eingereicht. (laut Anwalt dauert das wohl mind. 1 Jahr)
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. August 2025, 18:16:09Würde ich tun, da es dann für die Zeit der EM-Rente als Zurechnungszeit, für die richtige Rente gezählt wird.
Wie gesagt, ich wusste es da nicht besser. Mich hatte es nur so geärgert, dass wir da soviel Zeit und Stress über gute viere Jahre hatten. Meine Frau war da teilweise schon echt am verzweifeln, weil der Rententräger alle Nase lange neue Sachen haben wollte. Oder sie zu weit entfernten Gutachtern sollte usw.
Natürlich immer schön mit Fristsetzung. Unsere Hausarzt hat auch schon die Augen "verdreht" , wenn ich ankam , ich brauche das und dies, und das am besten schon vorgestern :grins:
Aber die waren da echt cool drauf. Unser Hausarzt kennt uns schon seit über 10 Jahren, und hat uns bei dem ganzen super unterstützt.
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 19:01:24Unsere Hausarzt hat auch schon die Augen "verdreht" , wenn ich ankam , ich brauche das und dies
Das ist es, was viele eben nicht sehen, an dieser Bürokratie ersticken die Ärzte fast schon.
Der Anwalt hat mich schon vorgewarnt, dass alles zu EM-Rente noch einmal vom Gericht angefordert wird.
Klar sind die dann auch genervt, wenn da ständig andere Anfragen zum gleichen Thema kommen.
Die Arbeit damit sieht man als Patient ja gar nicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. August 2025, 13:04:32Das ist es, was viele eben nicht sehen, an dieser Bürokratie ersticken die Ärzte fast schon.
Das E- Rezept, was mal funktioniert, dann wieder mal nicht. Ab Oktober sind Ärzte zur Befüllung der ePa verpflichtet. Ansonsten gibts weniger Vergütung.
Bei mir hat sie keine Arbeit damit. :lachen:
Das Auto unserer HA steht oft vor und lange nach Praxissprechstunde an der Praxis. Auch gern am WE.
Kein Wunder, wenn immer weniger junge Ärzte eine Praxis übernehmen wollen.Bei Arbeitszeiten von 60-80 Stunden in der Woche. Dann lieber angestellt in Praxisgemeinschaft.
Moin,
auch auf die Gefahr hin, dass mir @Ottokar den Kopf abreist, aber der neue Bescheid ist da. Und da steht drin, dass meine Frau keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SBG II hat, da ihr Bedarf bereits gedeckt ist.
Auch im Berechnungsbogen wird sie nicht weiter geführt, bzw. nur zur Berechnung /Ermittlung des zu übersteigenden Einkommens.
Ansonsten sind die Felder Weiß !
Sobald mein Scanner wieder funktioniert, stelle ich das mal ein hier !
Warum sollte @Ottokar dir den Kopf abreißen? Du musst nur ordentlich lesen, was dir geschrieben wird.
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 09:31:39Auch bei einer vollen Erwerbminderungsrente die dauerhaft ist, besteht Anspruch auf Sozialgeld d.h. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II.
Maßgeblich ist nur, dass die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person in einer BG lebt und keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, entweder weil sie Vermögen hat, das zwar nach dem SGB II geschützt ist, aber im SGB XII verwertet werden müsste und deshalb zu einem Leistungsausschluss führt, oder weil die Rente ihren Bedarf nach SGB XII deckt.
Hat eine Person Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II, wird deren Einkommen weiterhin nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet und nach den Vorschriften des SGB II bereinigt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt (BSG-Urteil vom 28.11.2018, B 4 AS 46/17 R).
Deine Frau ist nur nicht leistungsberechtigt, weil ihre Rente ihren Bedarf deckt. Und das das ihren Bedarf übersteigende Einkommen auf euch verteilt wird, wurde bereits hinlänglich geschrieben, u. a. von mir in Beitrag #7.
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2025, 12:59:55Deine Frau ist nicht leistungsberechtigt, weil ihre Rente ihren Bedarf deckt.
Genau DAS habe ich weiter oben ja auch so geschrieben. Sogar auf dem Flyer der Agentur für Arbeit stand das so.
Da hieß es dann , dass wäre Blödsinn, und meine Frau hätte Anspruch auf Leistung nach SGB II :weisnich:
Zitat von: Bundspecht am 16. August 2025, 13:05:13Genau DAS habe ich weiter oben ja auch so geschrieben. Sogar auf dem Flyer der Agentur für Arbeit stand das so.
Du hast geschrieben lt. Flyer, dass deine Frau keinen Anspruch auf Bürgergeld hätte. Und das ist falsch. Lies doch bitte mal die von mir zitierte Antwort von @Ottokar komplett. Sie hätte Anspruch auf Bürgergeld und müsste keine Grundsicherung beantragen, wenn ihr Bedarf nicht gedeckt wäre.
Zitat von: Bundspecht am 16. August 2025, 12:34:34auch auf die Gefahr hin, dass mir @Ottokar den Kopf abreist, aber der neue Bescheid ist da. Und da steht drin, dass meine Frau keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SBG II hat, da ihr Bedarf bereits gedeckt ist.
Tatsächlich wurde das von Jobcentern seit 2005 so berechnet (sog. Vertikalmethode) und gehandhabt, aufgrund des von mir genannten BSG Urteils ab 2020 aber nicht mehr. Ich kenne mehrere dieser Fälle, wo das von JC geändert und mit diesem Urteil begründet wurde.
Wenn dein JC das trotzdem weiter so macht, dann freue dich doch, dass das JC offenbar keine Ahnung von der geltenden Rechtslage hat und deine Frau das JC los ist. Hauptsache das JC berücksichtigt bei ihrem fiktiven Bedarf Freibetrag und ev. Mehrbedarf.
Dafür kannst du doch nichts, warum also sollte ich dir deshalb böse sein?
Ist dein JC ev. eine Optionskommune? Bei gE wurde die o.g. Änderung imho bundesweit einheitlich umgesetzt.
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2025, 13:16:47Sie hätte Anspruch auf Bürgergeld und müsste keine Grundsicherung beantragen, wenn ihr Bedarf nicht gedeckt wäre.
Sie hat auch Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II (aka Sozialgeld), wenn ihr Bedarf gedeckt ist, der ihres Mannes jedoch nicht.
Der Anspruch ist nicht davon abhängig, ob ihr Bedarf gedeckt ist, so eine Regelung kennt § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II nicht.
Maßgeblich ist danach nur, ob sie Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat oder nicht.
Die Vertikalberechnung wird im SGB II nur (noch) bei sog. gemischten Bedarfsgemeinschaften durchgeführt, wenn eine BG-Person von Leistungen des SGB II ausgeschlossen ist.
Das von mir Erklärte findet sich im Übrigen auch in der Weisung der BA zu § 9 SGB II (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033590.pdf) unter Rdnr 9.51a.
Zitat(4) Eine nicht erwerbsfähige Person, die dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist, aber wegen Überschreitens der Vermögensfreibeträge oder auf Grund der
Einkommensberücksichtigung keine Leistungen nach dem SGB XII
erhält, kann einen Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2
SGB II haben, wenn sie Mitglied einer BG ist. Voraussetzung hierfür
ist, dass das Vermögen aber im Rahmen der zulässigen Grenzen
nach dem SGB II liegt. Die Rente solcher BG-Mitglieder ist, wenn
diese leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, in die Bedarfsanteilmethode einzubeziehen.
Hallo zusammen,
nachfolgend nochmal ein "End Update" zu dem ganzen...
Gestern ist das von mir angeforderte Gutachten angekommen. Insgesamt mehr als 25 Seiten lang, wobei 5 Seiten vom Rententräger waren die der Gutachter ausfüllen/an kreuzen musste.
Laut meiner Frau hat die "Begutachtung" ca. 1,5 Stunden gedauert. Aber was da alles in dem Gutachten drin steht, mein lieber man.
Maßgeblich war eigentlich , dass der Gutachter schon auf Seite 3 zu dem Resultat gekommen war, dass meine Frau keinesfalls mehr dazu in der Lage ist , besagte 3 Stunden an Tag zu arbeiten, und das auch auf lange Sicht keine Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erwarten sei.
Die Begutachtung war am 29. Juli. Das Gutachten ist Laut Stempel am 30 Juli beim Rententräger eingegangen.
Der neue Rentenbescheid war von 8. August ! :schock:
Da waren die aber mal richtig Fix bei der Sache ! :sehrgut:
Ich danke allen , (vor allem Ottokar) , die mir in all den Jahren immer wieder geholfen haben. :ok: :ok: :ok:
PS: die Fahrkostenerstattung zu dem Gutachter Besuch ist auch schon auf dem Konto :zwinker:
:schaem: :cool: