Volle Erwerbsminderungsrente

Begonnen von Bundspecht, 11. August 2025, 14:56:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

Bundspecht

Habe da mal was gefunden ....

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba025580.pdf

Aus dem Link.

So war das bei uns seid 2022 bis 2025

"Wird die Rente zeitlich befristet bewilligt, können Sie Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von
Sozialgeld nur erhalten, wenn Sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
sind. Die Rente wird als Einkommen auf Ihre
Leistungen nach dem SGB II angerechnet."

Und so ist es jetzt....

"Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt,
erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem
SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer
gezahlten Erwerbsminderungsrente."


Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:52:00Ihr seid eine BG

Nein, eben nicht mehr . Ich weis ist Kompliziert. Wir wohnen zwar immer noch zu viert unter einem Dach, aber meine Frau ist da außen vor, da Sie keinerlei Leistungen mehr vom JC bekommen wird.


Und selbst das Amt für Grundsicherung meinte ja , dass z.B. meine Frau ein viertel einer Gutschrift bei der Nebenkostenabrechnung behalten darf.

Wie soll das gehen, wenn Sie noch beim JC sein würde !?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II
Ist ja irgendwie auch logisch, da nicht mehr erwerbsfähig auf Dauer, gibt es da auch nichts mehr.

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe
Was aber bei euch nicht greift.

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37Nein, eben nicht mehr .
Tut mir leid, aber da komme ich nicht mit, ihr seid verheiratet und daher schon eine BG.
Warum denkst du, ist das nicht der Fall?

Evtl. hast du hier einen Denkfehler?
Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37da Sie keinerlei Leistungen mehr vom JC bekommen wird.

In einer BG werden alle Einkommen berücksichtigt, da gehört auch die EM-Rente dazu.

 

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 18:44:10Tut mir leid, aber da komme ich nicht mit, ihr seid verheiratet und daher schon eine BG.

Ich kann Dich ja verstehen, aber da meine Frau nun rein gar nix mehr mit dem JC zu tun hat, besteht die BG eben nur noch aus mir und den Kindern.

Warum ich das denke ? Weil mir das JC es genau so erklärt hat, und es (zumindest) für mich auch logisch klinkt.

Warum sollte die BG weiterhin aus vier Personen bestehen, wenn eine Person wegen besagter Rente komplett vom JC weg ist  :weisnich: 

Ich bin da selber gerade echt überfragt.

Ich weis nur eins, dass es von der Rente nix beim JC zum anrechnen gibt. :smile:

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 18:44:10n einer BG werden alle Einkommen berücksichtigt, da gehört auch die EM-Rente dazu.

Wenn das so sein sollte, würde sich das aber mit der Aussage "beißen", dass meine Frau ihren Anteil zur Miete nun selber zusteuern muss.

Bislang wurde die (Arbeitsmarkt) Rente ja durch vier geteilt.

PS: Das Amt für  Grundsicherung meinte noch , dass die Rente nur dann angerechnet wird, wenn diese "befristet" ist


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44aber da meine Frau nun rein gar nix mehr mit dem JC zu tun hat, besteht die BG eben nur noch aus mir und den Kindern
Eben das scheint dein Denkfehler zu sein.

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44würde sich das aber mit der Aussage "beißen", dass meine Frau ihren Anteil zur Miete nun selber zusteuern muss
Nein tut es nicht, weil völlig normal.

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:56:44Ich weis nur eins, dass es von der Rente nix beim JC zum anrechnen gibt
Kommt auf die Höhe an, ist die höher als ihr eigener Bedarf, würde das, dann schon angerechnet.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 19:21:28Kommt auf die Höhe an, ist die höher als ihr eigener Bedarf, würde das, dann schon angerechnet.

Aber das ist doch Paradox....

Meine Frau hat mit dem JC nix mehr zu schaffen, und bekommt auch nix mehr , aber die Rente soll angerechnet werden !???? :schock:  :wand:

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, soll alles was über dem "Bedarf" liegt angerechnet werden , sind bummelig 330€. Und dann soll meine Frau von dem "Rest" auch noch ihren Mietanteil begleichen !?

Da bleibt doch dann nix mehr übrig. Dann hätte man sich den ganzen Mist auch sparen können, wenn man doch immer noch beim JC "gefangen" ist ! :teuflisch:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

TripleH

Deine Frau gehört als Ehepartner natürlich weiter zur Bedarfsgemeinschaft. Sie ist nur aufgrund der dauerhaften Erwerbsminderung und der durch die Rente eingetretenen Bedarfsdeckung vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

Während bisher ihre Rente im Rahmen der Bedarfsanteilsmethode horizontal auf alle BG Mitglieder angerechnet wurde, wird sie nunmehr erstmal auf ihren Bedarf angerechnet (vertikale Bedarfsberechnung). Die Rente, die ihren Bedarf übersteigt, wird dann auf den Rest der BG angerechnet.

Das gilt im Übrigen dann auch für Betriebskostenguthaben. Das Guthaben mindert ihren Bedarf, so dass dann mehr Rentenüberhang verbleibt, der auf euch angerechnet wird. Im Endeffekt hat sie dann eben auch nicht mehr davon, da ihr weniger Bürgergeld bekommen würdet.

Bundspecht

Zitat von: TripleH am 14. August 2025, 01:11:41Während bisher ihre Rente im Rahmen der Bedarfsanteilsmethode horizontal auf alle BG Mitglieder angerechnet wurde, wird sie nunmehr erstmal auf ihren Bedarf angerechnet

Sorry, aber warum zum Teufel rechnet das JC da überhaupt noch was !??? Sie hat mit denen doch nix mehr am Hut !

Ihren "Bedarf" kann sie doch selber decken ! Es muss doch irgendeinen "Vorteil" haben nun die volle Rente zu bekommen, aber den sehe ich da nicht, wenn das JC da doch weiter seine Finger im Spiel hat....

Wie gesagt, sollte das tatsächlich so sein, hätten wir uns die ganze Arbeit und den Stress ersparen können.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 07:36:56Es muss doch irgendeinen "Vorteil" haben nun die volle Rente zu bekommen, aber den sehe ich da nicht, wenn das JC da doch weiter seine Finger im Spiel hat....


Sie ist endgültig bis zur Altersrente aus der Arbeitsvermittlung raus und muss da nie mehr antanzen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 18:35:37"Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt,
erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls
haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem
SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer
gezahlten Erwerbsminderungsrente."
Das ist Unsinn.

Auch bei einer vollen Erwerbminderungsrente die dauerhaft ist, besteht Anspruch auf Sozialgeld d.h. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II.
Maßgeblich ist nur, dass die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person in einer BG lebt und keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, entweder weil sie Vermögen hat, das zwar nach dem SGB II geschützt ist, aber im SGB XII verwertet werden müsste und deshalb zu einem Leistungsausschluss führt, oder weil die Rente ihren Bedarf nach SGB XII deckt.
Hat eine Person Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II, wird deren Einkommen weiterhin nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet und nach den Vorschriften des SGB II bereinigt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt (BSG-Urteil vom 28.11.2018, B 4 AS 46/17 R).

Nur wenn die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, wird ihr Einkommen vollständig auf ihren dortigen Bedarf angerechnet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 09:31:39Das ist Unsinn.

Das kommt nicht von mir, sondern aus einem Flyer der Arbeitsagentur.

Aber dennoch verstehe ich das ganze nicht, Sorry. Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?

Es ist nicht so, Ottokar, dass ich deinen Ausführungen keinen Glauben schenken würde, aber da gibt es diverse Diskrepanzen zu dem Aussagen des JC und dem Amt für Grundsicherheit.

Ich bin da echt verwirrt. :weisnich: 

Ein Thema , was ich noch gar nicht angeschnitten habe, ist, dass meine Frau vielleicht noch in diesem Jahr erben würde (vielleicht einen mittleren Geldbetrag).

Laut dem Amt für Grundsicherung, hat meine Frau (nun mal unter Vorbehalt) nix mehr mit dem JC am Hut.

Dem Rententräger nach, ist ein Erbe nicht "Rentenschädlich" und wird nicht auf die Rente angerechnet, und muss daher nicht mal dem Rententräger gemeldet werden.

Wie verhält sich das den nun aber mit dem JC , wenn meine Frau wie Du @Ottokar es ausgeführt hast , immer noch beim JC ist !? 

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 08:28:24Sie ist endgültig bis zur Altersrente aus der Arbeitsvermittlung raus und muss da nie mehr antanzen.

Das musste meine Frau die letzten sechs Jahre schon nicht mehr ! Nur zwei mal im Jahr einen ca. zwei Minuten Telefonkontakt.

Also kein wirklicher "Vorteil"
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Das kommt nicht von mir, sondern aus einem Flyer der Arbeitsagentur.
Das ich auch so verstanden.
Gerade weil die BA es besser weiß, ist es ja Unsinn.

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?
1. Die DRV prüft die vorliegende Erwerbsminderung nicht mehr.
2. Deine Frau provitiert von der jährlichen Rentenerhöhung dergestalt, dass die spätere Altersrente nicht unter der zu diesem Zeitpunkt gezahlten Erwerbsminderungsrente liegen darf.

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Es ist nicht so, Ottokar, dass ich deinen Ausführungen keinen Glauben schenken würde, aber da gibt es diverse Diskrepanzen zu dem Aussagen des JC und dem Amt für Grundsicherheit.
Zuerst muss geklärt werden, ob deine Frau Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, oder nicht. Erst dann kann man mögliche Widersprüche klären.
Wie hoch ist der Bedarf deiner Frau (siehe Berechnungsbogen Bürgergeld: Regelsatz + ev. Mehrbedarf + anteilige KdUH)?
Ist der Zahlbetrag ihrer Erwerbsminderungsrente so hoch oder höher wie ihr Bedarf?
Oder beträgt euer zu berücksichtigendes Vermögen mehr als 20.000 Euro?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 11:01:46Zuerst muss geklärt werden, ob deine Frau Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, oder nicht.


Wenn ich das nun richtig verstanden habe, nicht ! Da ihre Rente von momentan ausgezahlten 1034,48€ höher ist, als ihr "Bedarf" von bummelig 704€

Von daher hab ich auf anraten des Amtes für Grundsicherheit , den Antrag auf Sozialhilfe gar nicht erst ausgefüllt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Da das Einkommen aus Erwerbsminderungsrente höher ist als ihr Bedarf, hat sie keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII.
Da du Bürgergeld bekommst und sie mit dir eine BG bildet, hat sie damit Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II (ehem. Sozialgeld).
Ihr Einkommen aus Erwerbsminderungsrente wird dabei nach den Regelungen des SGB II angerechnet, d.h. abzgl. 30€ Freibetrag, und nach der Bedarfsanteilsmethode verteilt. Immer beachten: maßgeblich ist der Zahlbetrag der auf dem Konto landet.
Euer Bedarf ist gleich? Dann sieht das Ganze wie folgt aus:

1034,48€ Einkommen aus Erwerbsminderungsrente abzgl. 30€ = 1004,48€ verteilbares Einkommen.
704€ Bedarf Frau abzgl. 502,24€ verteilbares Einkommen = 201,76€ Bürgergeld
704€ Bedarf Mann abzgl. 502,24€ verteilbares Einkommen = 201,76€ Bürgergeld

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Welchen "Vorteil" hat es denn nun die volle EM Rente dauerhaft zu bekommen ?
Dabei habe ich noch vergessen, dass deine Frau nicht mehr der Pflicht zur Bedarfsminderung unterliegt, sich also weder bewerben noch an Maßnahmen teilnehmen muss.
Außerdem unterliegt sie nicht mehr den Regelungen des § 7b SGB II zur Erreichbarkeit.
Sie hat noch eine auf "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren" und "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" beschränkte Meldepflicht und eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich aller leistungsrelevanten Änderungen.
Insofern ist
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 10:51:08Laut dem Amt für Grundsicherung, hat meine Frau (nun mal unter Vorbehalt) nix mehr mit dem JC am Hut.
auch kein Widerspruch.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

@Ottokar

Ich danke Dir erstmal für deine Ausführung.

Ich bin nur gerade echt ein wenig von den Socken. Auch ein wenig Sauer, wenn ich ehrlich bin.

Ich habe eben nochmal kurz mit dem JC telefoniert, da ich (dachte) einen Fehler im letzten Bescheid gefunden zu haben. War aber nicht so.

Ich habe daher gleich nochmal wegen der Rente explizit nachgefragt. Und die Dame hat mir das nun genau so erklärt , wie Du es geschrieben hast, mit der einen Ausnahme, dass meine Frau keinen Anspruch hätte auf BG. Aber Ok....

Mich ärgert es nur gerade ungemein, dass ich locker über einen Zeitraum von fast vier Jahren Formulare ausgefüllt habe, in diversen Warteschleifen (viele Stunden) warten musste. Von den ganzen Druckkosten, Porto usw. will ich gar nicht erst reden.

Den ganzen Stress, auch für meine Frau weil der Rententräger dies und das haben wollte, Sie von einem Arzt zu nächsten Gutachter gejagt wurde und, und, und.

Wie schon geschrieben , meine Frau war schon viele Jahre nicht mehr vermittelbar beim JC. Von daher hätten wir uns das alles eigentlich sparen können.  :nea:  :nea:  :nea:

PS: ich habe auch einen EM Renten Antrag gestellt, da ich mich auch um unsere beiden Kinder kümmere. Da ich aber nun weis , dass da nicht viel bei rumkommt, überlege ich , ob ich das überhaupt weiter laufen lassen soll

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 12:24:56PS: ich habe auch einen EM Renten Antrag gestellt, da ich mich auch um unsere beiden Kinder kümmere. Da ich aber nun weis , dass da nicht viel bei rumkommt, überlege ich , ob ich das überhaupt weiter laufen lassen soll

Wenn die Kinder noch recht jung sind und du noch weit entfernt von der Altersrente bist, würde ich es machen. Denn irgendwann kommt garantiert der Zeitpunkt, ab dem das Jobcenter dich verstärkt in die Arbeitsvermittlung nimmt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"