Volle Erwerbsminderungsrente

Begonnen von Bundspecht, 11. August 2025, 14:56:20

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Bundspecht

Moin,

wie ja bekannt, hatte meine Frau eine "zeitliche begrenzte" Erwerbsminderungsrente bekommen. Beim JC war das dann eine sogenannte Arbeitsmarktrente, da meine Frau laut Rententräger zwar noch mehr als 3 Stunden hätte arbeiten können, aber es keinen Job gegeben hätte den meine Frau mit ihren "Gebrechen" hätte gefunden.

Diese "Rente" wurde erstmal bis zum 31.08.2025 bewilligt. Soweit erstmal so gut.

Anfang des Jahren kam dann Post vom Rententräger, dass besagte Rente ausläuft, und (wenn man dann möchte) einen Folgeantrag stellen musst. Natürlich wollte meine Frau.

Die ganze Bearbeitung hat sich leider sehr verzögert, so musste meine Frau noch Ende Juli zu einem Gutachter, der sie erneut untersuchen sollte.

So ein Gutachten wurde schon damals beim Rentenantrag eingesetzt. Damals hier es eben , noch mehr als 3 Stunden, aber mit einer ganzen Menge an Einschränkungen.

So, heute schon ein dicker Din A4 Umschlag im Briefkasten. Meine Frau bekommen die Volle Erwerbsminderungsrente Unbefristet  bis zum Eintritt in den Regelaltersrente 2052  :schock:  :yes:

Leider steht da aber kein Wort davon, wie der Rententräger das Begründet. Im Anhang war nur ein Formular zum "Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII" bei.

Momentan ist meine Frau ja noch bei JC (wegen Arbeitsmarktrente) geführt, und bekommet da auch noch Leistung.

Beim Rententräger erreiche ich niemanden. Das Gutachten habe ich schon (schriftlich) als Kopie für meine Unterlagen beantragt.

Das Dumme ist, meine Frau soll nun am Donnerstag bei JC aufschlagen. Man will mit ihr über ihre Berufliche Situation sprechen !!!

Obwohl die beim JC ganz genau wissen, dass meine Frau in Rente ist. ich habe nun die Angst, dass wenn ich dem JC nun sage, dass meine Frau die Rente nun unbefristet bekommt, diese die Leistung (zur Miete) schneller einstellt, als das Amt für Grundsicherung den Antrag bearbeitet....

Frage ist auch, muss man diesen Antrag eigentlich stellen . Da habe ich nämlich keine Ahnung von .

 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20Leider steht da aber kein Wort davon, wie der Rententräger das Begründet
Kann man dort doch anfordern, wenn man es denn gern wissen möchte.

Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20diese die Leistung (zur Miete) schneller einstellt, als das Amt für Grundsicherung den Antrag bearbeitet....
Ab der Rentenzahlung wird das JC sicherlich nun die Leistungen einstellen.

Zitat von: Bundspecht am 11. August 2025, 14:56:20Frage ist auch, muss man diesen Antrag eigentlich stellen
Wenn man Grusi haben möchte, natürlich, ohne Antrag gibt es nichts.
Oder man nimmt Wohngeld, funktioniert aber eher nicht, solltest du auch Bürgergeld bekommen. (weiß ich gerade nicht mehr so genau)

Wenn, dann könnte es sein das JC ist trotzdem weiterhin für euch beide zuständig, weil ihr eine BG seid.
Dann müsste man auch keinen Antrag auf Grusi stellen.


Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34Kann man dort doch anfordern, wenn man es denn gern wissen möchte.


habe ich wie gesagt schon gemacht. Das dauert aber immer länger.

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34Ab der Rentenzahlung wird das JC sicherlich nun die Leistungen einstellen.

Das befürchte ich auch, Aber was ändert sich denn ??? Die Rente meiner Frau (momentan knapp über 1000€) wir ja komplett auf das BG angerechnet.

Was sich eben nun geändert hat, ist das die Rente nun von Dauer ist...
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2025, 18:01:34solltest du auch Bürgergeld bekommen. (weiß ich gerade nicht mehr so genau)

Wenn, dann könnte es sein das JC ist trotzdem weiterhin für euch beide zuständig, weil ihr eine BG seid.
Dann müsste man auch keinen Antrag auf Grusi stellen.

Ja, ich (und unsere Kinder) bekommen BG.

Ich werde heute nochmal versuchen jemanden beim Renen Träger und auch beim JC zu erreichen.

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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 07:51:39Aber was ändert sich denn ???

Wenn der Rentenbertrag gleich geblieben ist, ändert sich nichts. Warum sollte also das Jobcenter die Leistungen für die ganze Familie einstellen? Es hat sich doch nur geändert, dass die Rente als unbefristet anerkannt wurde vom Rententräger. Mit knapp 1000€ könnte deine Frau ihren Bedarf selbst bestreiten und braucht daher keine ergänzende Sozialhilfe, nehme ich an.

Also einfach eine Veränderungsmitteilung mit einer Kopie des Rentenbescheides einreichen und abwarten.

Eine Begründung braucht im übrigen weder das Jobcenter noch ggf. irgendwann das Sozialamt. Auch der AV beim Jobcenter reicht eine Kopie des Rentenbescheides als Info am Donnerstag, dass deine Frau jetzt unbefristet aus der Arbeitsvermittlung rausfällt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

So, hat sich alles geklärt.

ich habe da nun ein wenig bedenken. Den Antrag auf Grundsicherung, brauche ich gar nicht erst ausfüllen, da die Rente meiner Frau um einiges höher ist, als ihr tatsächlicher Bedarf.

Habe beim Amt für Grundsicherung einen wirklich (der Stimme nach älteren Herrn) am Telefon gehabt. Der wollte da so eine Daten wissen , über die Höhe der Rente, was wir für Miete zahlen usw.

Der meinte dann nach kurzer Zeit, dass der Antrag sinnlos wäre. Wieder Arbeit gespart.

Die SB in der Leistungsabteilung meine nur "Herzlichen Glückwunsch" ..... :yes:

Die SB in der Arbeitsvermittlungen meinte locker "dann kann ich weitere Termine auch für die Zukunft, ja canceln"  :mocking:

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Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 07:51:39Ja, ich (und unsere Kinder) bekommen BG.
Dann wie Antwort 3, das JC ist weiterhin für euch als BG zuständig.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. August 2025, 17:55:07Dann wie Antwort 3, das JC ist weiterhin für euch als BG zuständig.

Ja, aber nur noch für mich und die Kinder. Meine Frau ist definitiv weg vom JC und auch kein "Teil" der BG mehr.

Laut JC würde sie zwar noch in den Bescheiden mit geführt, aber da ist dann alles "weiß", sprich keinerlei Angaben.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 12. August 2025, 19:32:31Meine Frau ist definitiv weg vom JC und auch kein "Teil" der BG mehr.

Für die Arbeitsvermittlung ist sie weg, in den Berechnungen wird sie aber auftauchen, wenn es überschüssiges Einkommen von ihr anzurechnen gibt. Vermute ich jedenfalls, die könen sich die Zahlen ja nicht aus den Fingern saugen.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2025, 09:20:42in den Berechnungen wird sie aber auftauchen, wenn es überschüssiges Einkommen von ihr anzurechnen gibt

Da gibt es aber nix mehr anzurechnen. Sie hat definitiv mit dem JC nix mehr am Hut. Laut dem Herrn vom Grundsicherungsamt ist es sogar so, dass sollen wir mal wieder ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung haben, meine Frau ein Viertel davon behalten kann.

Auch eventuelle Rentenerhöhungen , sind dann Ihre.

Sie muss allerdings eine Nachzahlung bis zu einer bestimmten höhe auch selber tragen. Und zur Not wenn die Nachzahlung extrem Hoch sein sollte, springt da denn das Amt für Grundsicherung ein.

Wie gesagt, ich kann das nur so wiedergeben, wie man mir das erklärt hat. Ich hoffe ja, dass da bald ein Bescheid kommt. Den kann ich ja dann mal "einstellen" hier.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 14:16:30Ich hoffe ja, dass da bald ein Bescheid kommt. Den kann ich ja dann mal "einstellen" hier.

Gerne, wenn es dir nichts ausmacht, würde mich schon interessieren. Denn normalerweise wird das den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) übersteigende Einkommen von Rentnern den Familienmitgliedern im Bürgergeldbezug zugerechnet.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2025, 16:27:40Denn normalerweise wird das den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) übersteigende Einkommen von Rentnern den Familienmitgliedern im Bürgergeldbezug zugerechnet.

Ja, wenn es eine "befristete" Rente (Arbeitsmarktrente) ist, dann schon.

Bislang was es eben so , dass die Rente meiner Frau (nach Abzug der Sozialabgaben noch 1035,28€), unter den BG Mitgliedern gleichmäßig "aufgerechnet" wurde.

Da meine Frau aber nun eine Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat, ist sie Faktisch kein Mitglied mehr unsere BG....

So hat es mir auch gestern das JC erklärt. Als BG zählen nur noch Ich und die beiden Kinder, und meine Frau muss ihren "Anteil" an der Miete, aus ihrer Rente, beisteuern.

Laut Bescheid hatte meine Frau einen Bedarf von knapp 704€ (Regelsatz und Anteilige Miete).

Laut JC würde meine Frau zwar noch im Bescheid mit aufgeführt werden, aber eben ohne irgendwelche "Daten".
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Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 16:58:22Da meine Frau aber nun eine Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat, ist sie Faktisch kein Mitglied mehr unsere BG....

Allerdings wird ihre Rente dennoch als Einkommen gewertet und geht mit in die Berechnung ein.


Ansonsten gilt sie für das JC als erwerbsunfähig und hat nichts mehr mit dem JC zu tun.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:21:34Allerdings wird ihre Rente dennoch als Einkommen gewertet und geht mit in die Berechnung ein.

Nein, eben nicht !

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2025, 17:21:34Ansonsten gilt sie für das JC als erwerbsunfähig und hat nichts mehr mit dem JC zu tun.

Weil genau deswegen ! Sie ist laut dem Rententräger (bzw. dem Gutachter) nicht in der Lage diese ominösen 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Die volle Erwerbsminderungsrente mit nun bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze meiner Frau (2052) gezahlt. So steht es im Rentenbescheid.

Und den Antrag auf Grundsicherung brauchen wir nicht ausfüllen, da die Rente meiner Frau höher ist als der Bedarf.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 17:31:53Nein, eben nicht !
Ich weiß nicht so richtig.

Ihr seid eine BG und auch eine dauerhafte EM-Rente gilt da als Einkommen.

Dass sie auf Dauer nicht mehr arbeitsfähig ist, ist da eher egal.

Aber evtl. melden sich ja noch User, die es ganz genau wissen.

Ich kenne es zumindest so, alle Einkommen in einer BG werden zur Berechnung herangezogen.
Du wohnst ja mit deiner Frau auch zusammen, anders evtl. wenn ihr getrennt wohnen würdet.

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 13. August 2025, 16:58:22Ja, wenn es eine "befristete" Rente (Arbeitsmarktrente) ist, dann schon.

Befristete EM-Rente oder EM-Rente bis zur Altersrente ist völlig wumpe bei der Anrechnung von bedarfsübersteigendem Einkommen. Aber wie schon gesagt, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn der Bescheid etwas anderes aussagt.
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