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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41

Titel: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41
Hallo zusammen,
Ich habe Ende Oktober meinen wba abgeschickt, da der aktuelle Ende des Jahres ausläuft.
Jetzt habe ich heute Post bekommen mit einem anderen Aktenzeichen als sonst, sehe ich gerade. Es wird auch Bezug genommen auf einem Antrag vom 2.12., da wurde der Bescheid erstellt, aber beantragt habe ich wie schon geschrieben ende Oktober.
Sie bewilligen vorläufig für januar und Februar.
Es folgt dann ein Hinweis, dass eine endgültige Entscheidung gemäß paragraph 41a Absatz 3 sgb II nach Ablauf des jeweiligen Gewährungszeitraumes. Ich wäre dazu verpflichtet, alle die zur endgültigen Entscheidung notwendigen Tatsachen vorzuweisen.
Muss ich dann gleich nochmal nen Antrag machen?
Ist es üblich so kurz nur zu bewilligen?

Mein zugehöriges Jobcenter ändert sich zum 1.1., weil es aufgeteilt wird. Kann es damit zusammen hängen? Die Anträge sollten aber bis 31.12. Noch ans alte gehen.

Ich versuche die Datei in den Anhang zu setzen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56
Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 15:51:44
Zitat von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Ich habe nichts zur Begründung gesehen. Ich schaue nochmal, aber so ging es weiter.
Später steht dann, dass ich zwei bis sechs Wochen vor Ende neu beantragen kann.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 16:34:18
Es sollte aber irgendwo stehen, warum über den Leistungsanspruch noch nicht abschließend entschieden werden konnte und der Bewilligungszeitraum kürzer als die üblichen 6 Monate (bei vorläufigen Bewilligungen) ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 17:25:57
MsXyz

Der Bescheid war aber schon für dich?
Es ist schon vorgekommen das es da Verwechselungen mit anderen Personen gab.
Und da du im Oktober und nicht Dez. beantragt hast wäre das eine Möglichkeit.

Ansonsten das übliche einen Widerspruch dagegen.
Erstens stimmt die Antragstellung nicht und zweitens gehört für ein Halbes Jahr bei "Aufstockern" und bei dem Rest für ein Jahr bewilligt. Da es da keine Angaben gibt ist der Bescheid nicht wirklich nachvollziehbar und diese drei Gründe reichen für einen Widerspruch locker aus.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42
Name und Anschrift sind meine.
Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen. Das Aktenzeichen ist ein anderes als die ganze zeit. Und es steht außer auf der ersten Seite nichts darüber, wieso es nur für 2 Monate ist.
Also nur den Hinweis, der im ersten bild steht, aber das macht ja auch überhaupt keinen sinn...
Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
Eine Begründung kann ich nicht finden.

Das schreiben ist vom 2.12. Das sie nen Antrag am gleichen tag bearbeitet haben wäre ja auch super unrealistisch. Aber wie gesagt, der ist auch länger her.
Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 19:04:00
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen.
Also von eine gemeinsamen Einrichtung mit der BA zu einer Optionskommune
oder anders herum.

Wenn das so ist dann gibt es da unterschiedlich Träger und das muss dann auch bei denen beantragt werden.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
also Anspruch auf einen 12 monatigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Ja
Und mach das sofort es Weihnachtet ganz schnell und die Behörden sind da auch nicht schneller.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 19:21:06
Genau, stadt und Landkreis waren zusammen und das wird jetzt getrennt.
Erklärt aber trotzdem nicht, wieso sie nur zwei Monate bewilligt haben. Eine Begründung steht auch nirgendwo.
Es stand bis vor kurzem auch nirgendwo wie das mit Anträgen ist.
Letzte woche habe ich nochmal geguckt und da stand, man solle wenn der Anspruch bis 31.12. Geht noch beim der alten Stelle beantragen, dss würde ganz normal bearbeitet werden und danach halt an neuer Stelle.

Für die neue Stelle gibt es noch keine Adresse oder irgendwas, wo man es hinschicken kann...

Eher Widerspruch oder nochmal nachfragen oder einfach neu beantragen? Wobei ich für manche Sachen ja nicht nochmal einen neuen Kontoauszug so schnell bekomme
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2025, 09:53:33
Ich würde wahrscheinlich  jetzt erstmal nachfragen, warum du nur 2 Monate vorläufig bewilligt bekommen hast anstatt 12 Monaten wie bisher. Wenn da keine oder keine befriedigende Antwort kommt, würde ich vor Weihnachten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wegen der unbegründeten verkürzten Laufzeit der Bewilligung. Da bis Ende Februar bewilligt wurde, ist ein Weiterbewilligungsantrag im Dezember nicht erforderlich.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 09. Dezember 2025, 11:47:23
Ich habe jetzt mehrfach versucht anzurufen und jemanden zu erreichen. Auf der normalen Nummer und bei der Ansprechpartnerin.
Wobei es auch merkwürdig ist. Es steht eine Ansprechpartnerin drin, aber geschrieben hat jemand anderes.
Weiter hinten steht noch was, mit alle notwendigen Auskünfte.
Aber eigentlich ist das ja geschehen.


Und mit im Dezember neu beantragen habe ich gemeint, wenn es im Februar ausläuft, müsste ich da ja scjon neu beantragen, weil es so lange mit bearbeiten dauert...

Wenn ich also niemanden mehr erreichen sollte, wäre es sinnvoller das nicht hinzunehmen und einen Widerspruch zu schrieben?

Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 13:02:21
Zitat von: MsXyz am 09. Dezember 2025, 11:47:23Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?

Den Tippfehler mit dem Datum kannst du am Rande erwähnen, der Hauptgrund ist die fehlende Begründung für den verkürzten Bewilligungszeitraum.

Den WBA würde ich dann parallel dazu Mitte Januar stellen (sofern du bis dahin immer noch keine Antwort bzw. Reaktion hast), also 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 10. Dezember 2025, 11:50:40
Laut KI beim anrufen kann es zu einer kurzen vorläufigen bewilligung kommen, wenn zum Beispiel Einkommen und Vermögen noch geklärt werden müssen. Aber dann hätten sie doch sagen können, reichen sie xy noch nach. Wo ich drüber nachdenke, kann es sein dass ich eine Altersversicherung (die ja nicht angerechnet werden darf) nur mit stand Februar eingereicht habe und noch nicht nachgereicht habe. Ich habe dazu noch nichts neues erhalten. Da wird auch schon ewig nichts drauf eingezahlt.
Verstehe nur nicht, wieso dann nicht gleich gesagt wird, reichen sie xy bitte nach?
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 12:08:29
Es ist völlig egal, welche Gründe du oder eine KI vermuten, bei Verkürzungen der regulären Bewilligungsdauer von 6 Monaten bei vorläufigem Bescheid oder einem Jahr bei festgesetztem Bescheid hat das Jobcenter den Grund dafür im Bescheid anzugeben.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 15. Dezember 2025, 12:26:49
So, nachdem ich jetzt mehrfach versucht habe jemanden zu erreichen und weiterhin niemanden erreicht habe, werde ich wohl doch einen Widerspruch schreiben.
Mich macht der Hinweis auf der ersten Seite (Bild in der ersten Frage) stutzig. Darin steht, dass eine endgütltige Entscheidung erst nach Ablauf der jeweiligen Gewährungszeitraums erfolgt. Aber das macht ja keinen Sinn, weil der Gewährungszeitraum eigentlich fast zu Ende ist.

Ich habe mal einen Widerspruch formuliert. Reicht das so? Fehlt irgendwas? Ich habe versucht, die passenden Paragraphen rauszufinden und einzufügen.



gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nich über ein neues Aktenzeichen informiert.
In In § 41a SGB II ist geregelt, wann es zu einem vorläufigen Bescheid kommen kann, in meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben, wieso nur vorläufig über den Bedarf entschieden wurde.
In § 41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauert von 12 Monaten geregelt. Ohne Angabe von Gründen wurden mir nur 2 Monate bewilligt.
Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 13:04:56
Ich habe es mal ein wenig aufgeräumt.

Zitat von: MsXyz am 15. Dezember 2025, 12:26:49gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Begründungen:
- Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nicht über ein neues Aktenzeichen informiert.

- In §41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauer von 1 Jahr geregelt. Mir wurden nur 2 Monate vorläufig  bewilligt.

- In §41a Abs. 2 SGB II ist geregelt, dass ein vorläufiger Bescheid zu begründen ist. In meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben.

Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 17. Dezember 2025, 17:23:20
Dankeschön.

Ihr würdet also Widerspruch einlegen, weil nicht begründet ist wieso, richtig?
Nicht erstmal nochmal abwarten bzw für ab März neu beantragen.

Sondern auf Grund der fehlenden Begründung den Widerspruch einlegen.

Ich habe keine Lust auf Stress, deshalb frage ich nochmal. Wobei das ganze mich auch jetzt schon stresst. 😅

Es kann ja eigentlich nichts passieren bei dem Widerspruch. Den Fehler haben sie ja gemacht und eine Erklärung habe ich ja auch nicht erhalten können, weil telefonisch niemand erreichbar ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 17. Dezember 2025, 17:31:14
Der Widerspruch muss ja jetzt raus, wenn du innerhalb der Frist sein willst. Und einen WBA kannst du Mitte Januar stellen (6 Wochen vor Ablauf ist immer besser als 3 Monate vor Ablauf!), falls du bis dahin nichts gehört hast vom Widerspruch - was anzunehmen ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28
Leider hat sich der Sendungsstatus noch nicht geändert. Ist bearbeitet und in Zielregion, aber ich weiß nicht, ob es mittlerweile eingegangen ist.
Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.

Ich hatte den Antrag 8 Wochen vor Ablauf eingereicht, da ich schon mal Wochenenlang gewartet hatte, bis ich Geld bekommen habe, weil ihnen immer wieder was neues eingefallen ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 13:57:49
Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Leider hat sich der Sendungsstatus noch nicht geändert. Ist bearbeitet und in Zielregion, aber ich weiß nicht, ob es mittlerweile eingegangen ist.
Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.

Du meinst deinen Widerspruch? Wie hast du den denn geschickt? Die Sendungsverfolgungen der Post hängen im Jahreswechsel immer sehr hinterher. Kann ja auch sein, dass dein Schreiben nicht persönlich angenomen werden konnte, weil da zwischen den Feiertagen niemand arbeitet, deshalb dürfte es trotzdem angekommen sein und liegt jetzt da zur Bearbeitung ab 5. Januar.

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Ich hatte den Antrag 8 Wochen vor Ablauf eingereicht, da ich schon mal Wochenenlang gewartet hatte, bis ich Geld bekommen habe, weil ihnen immer wieder was neues eingefallen ist.

Hat nicht so viel gebracht wie du vielleicht gemerkt hast. Zudem steht doch sogar in deinem vorläufigen Bescheid, dass du 2-6 Wochen vor Ablauf einen WBA stellen kannst. 6 Wochen vorher wäre dann Mitte Januar.

Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 14:50:29
Je genau den Widerspruch. Hab ihn per Post verschickt am 18.12 als Einschreiben mit Rückschein. Also erstmal so lassen und ansonsten nächsten Montag hin?
Wird nur knapp mit dem 4 Wochen. Deshalb überlege ich.

Ja, werde es jetzt Mitte Januar machen. Wusste aber ja um die Zusammenlegung, da wird das ja alles nicht schneller gehen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 15:09:10
Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 14:50:29Je genau den Widerspruch. Hab ihn per Post verschickt am 18.12 als Einschreiben mit Rückschein. Also erstmal so lassen und ansonsten nächsten Montag hin?
Wird nur knapp mit dem 4 Wochen. Deshalb überlege ich.

Warum hast du den Brief nicht direkt am 18.12. dort abgegeben, wenn das Jobcenter für dich gut erreichbar ist? Damit könntest du jetzt sicher sein, dass du die Frist eingehalten hast. Oder wenigstens nur per Einschreiben, das Ding mit dem Rückschein erfordert eine persönliche Unterschrift, die man über die Weihnachtsfeiertage nicht bekommen wird - ist ja niemand da. Lass es erstmal so, ggf. wird die Sendungsverfolgung am Montag, den 5. Januar entsprechend aktualisiert, dann druckst du dir das aus. Den Rückschein bekommst du sowieso nicht mehr innerhalb der Frist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 15:43:14
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.
Da ich den Eindruck habe du machst das sowieso dann mache es wie es am rechts-sichersten ist.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 16:16:15
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 15:43:14MsXyz

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.
Da ich den Eindruck habe du machst das sowieso dann mache es wie es am rechts-sichersten ist.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN

Ich habe gehofft, dass es halt vorher durch ist.
Vor Ort quittiert das niemand mehr und durch das aufteilen der Standorte ist es jetzt eh noch blöder.

Danke für die Ausführung, wie es am rechtssichersten wäre. Mal schauen, ob ich da überhaupt jemanden hätte, der das machen könnte.