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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41

Titel: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41
Hallo zusammen,
Ich habe Ende Oktober meinen wba abgeschickt, da der aktuelle Ende des Jahres ausläuft.
Jetzt habe ich heute Post bekommen mit einem anderen Aktenzeichen als sonst, sehe ich gerade. Es wird auch Bezug genommen auf einem Antrag vom 2.12., da wurde der Bescheid erstellt, aber beantragt habe ich wie schon geschrieben ende Oktober.
Sie bewilligen vorläufig für januar und Februar.
Es folgt dann ein Hinweis, dass eine endgültige Entscheidung gemäß paragraph 41a Absatz 3 sgb II nach Ablauf des jeweiligen Gewährungszeitraumes. Ich wäre dazu verpflichtet, alle die zur endgültigen Entscheidung notwendigen Tatsachen vorzuweisen.
Muss ich dann gleich nochmal nen Antrag machen?
Ist es üblich so kurz nur zu bewilligen?

Mein zugehöriges Jobcenter ändert sich zum 1.1., weil es aufgeteilt wird. Kann es damit zusammen hängen? Die Anträge sollten aber bis 31.12. Noch ans alte gehen.

Ich versuche die Datei in den Anhang zu setzen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56
Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 15:51:44
Zitat von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Ich habe nichts zur Begründung gesehen. Ich schaue nochmal, aber so ging es weiter.
Später steht dann, dass ich zwei bis sechs Wochen vor Ende neu beantragen kann.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 16:34:18
Es sollte aber irgendwo stehen, warum über den Leistungsanspruch noch nicht abschließend entschieden werden konnte und der Bewilligungszeitraum kürzer als die üblichen 6 Monate (bei vorläufigen Bewilligungen) ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 17:25:57
MsXyz

Der Bescheid war aber schon für dich?
Es ist schon vorgekommen das es da Verwechselungen mit anderen Personen gab.
Und da du im Oktober und nicht Dez. beantragt hast wäre das eine Möglichkeit.

Ansonsten das übliche einen Widerspruch dagegen.
Erstens stimmt die Antragstellung nicht und zweitens gehört für ein Halbes Jahr bei "Aufstockern" und bei dem Rest für ein Jahr bewilligt. Da es da keine Angaben gibt ist der Bescheid nicht wirklich nachvollziehbar und diese drei Gründe reichen für einen Widerspruch locker aus.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42
Name und Anschrift sind meine.
Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen. Das Aktenzeichen ist ein anderes als die ganze zeit. Und es steht außer auf der ersten Seite nichts darüber, wieso es nur für 2 Monate ist.
Also nur den Hinweis, der im ersten bild steht, aber das macht ja auch überhaupt keinen sinn...
Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
Eine Begründung kann ich nicht finden.

Das schreiben ist vom 2.12. Das sie nen Antrag am gleichen tag bearbeitet haben wäre ja auch super unrealistisch. Aber wie gesagt, der ist auch länger her.
Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 19:04:00
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen.
Also von eine gemeinsamen Einrichtung mit der BA zu einer Optionskommune
oder anders herum.

Wenn das so ist dann gibt es da unterschiedlich Träger und das muss dann auch bei denen beantragt werden.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
also Anspruch auf einen 12 monatigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Ja
Und mach das sofort es Weihnachtet ganz schnell und die Behörden sind da auch nicht schneller.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 19:21:06
Genau, stadt und Landkreis waren zusammen und das wird jetzt getrennt.
Erklärt aber trotzdem nicht, wieso sie nur zwei Monate bewilligt haben. Eine Begründung steht auch nirgendwo.
Es stand bis vor kurzem auch nirgendwo wie das mit Anträgen ist.
Letzte woche habe ich nochmal geguckt und da stand, man solle wenn der Anspruch bis 31.12. Geht noch beim der alten Stelle beantragen, dss würde ganz normal bearbeitet werden und danach halt an neuer Stelle.

Für die neue Stelle gibt es noch keine Adresse oder irgendwas, wo man es hinschicken kann...

Eher Widerspruch oder nochmal nachfragen oder einfach neu beantragen? Wobei ich für manche Sachen ja nicht nochmal einen neuen Kontoauszug so schnell bekomme
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2025, 09:53:33
Ich würde wahrscheinlich  jetzt erstmal nachfragen, warum du nur 2 Monate vorläufig bewilligt bekommen hast anstatt 12 Monaten wie bisher. Wenn da keine oder keine befriedigende Antwort kommt, würde ich vor Weihnachten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wegen der unbegründeten verkürzten Laufzeit der Bewilligung. Da bis Ende Februar bewilligt wurde, ist ein Weiterbewilligungsantrag im Dezember nicht erforderlich.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 09. Dezember 2025, 11:47:23
Ich habe jetzt mehrfach versucht anzurufen und jemanden zu erreichen. Auf der normalen Nummer und bei der Ansprechpartnerin.
Wobei es auch merkwürdig ist. Es steht eine Ansprechpartnerin drin, aber geschrieben hat jemand anderes.
Weiter hinten steht noch was, mit alle notwendigen Auskünfte.
Aber eigentlich ist das ja geschehen.


Und mit im Dezember neu beantragen habe ich gemeint, wenn es im Februar ausläuft, müsste ich da ja scjon neu beantragen, weil es so lange mit bearbeiten dauert...

Wenn ich also niemanden mehr erreichen sollte, wäre es sinnvoller das nicht hinzunehmen und einen Widerspruch zu schrieben?

Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 13:02:21
Zitat von: MsXyz am 09. Dezember 2025, 11:47:23Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?

Den Tippfehler mit dem Datum kannst du am Rande erwähnen, der Hauptgrund ist die fehlende Begründung für den verkürzten Bewilligungszeitraum.

Den WBA würde ich dann parallel dazu Mitte Januar stellen (sofern du bis dahin immer noch keine Antwort bzw. Reaktion hast), also 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 10. Dezember 2025, 11:50:40
Laut KI beim anrufen kann es zu einer kurzen vorläufigen bewilligung kommen, wenn zum Beispiel Einkommen und Vermögen noch geklärt werden müssen. Aber dann hätten sie doch sagen können, reichen sie xy noch nach. Wo ich drüber nachdenke, kann es sein dass ich eine Altersversicherung (die ja nicht angerechnet werden darf) nur mit stand Februar eingereicht habe und noch nicht nachgereicht habe. Ich habe dazu noch nichts neues erhalten. Da wird auch schon ewig nichts drauf eingezahlt.
Verstehe nur nicht, wieso dann nicht gleich gesagt wird, reichen sie xy bitte nach?
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 12:08:29
Es ist völlig egal, welche Gründe du oder eine KI vermuten, bei Verkürzungen der regulären Bewilligungsdauer von 6 Monaten bei vorläufigem Bescheid oder einem Jahr bei festgesetztem Bescheid hat das Jobcenter den Grund dafür im Bescheid anzugeben.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 15. Dezember 2025, 12:26:49
So, nachdem ich jetzt mehrfach versucht habe jemanden zu erreichen und weiterhin niemanden erreicht habe, werde ich wohl doch einen Widerspruch schreiben.
Mich macht der Hinweis auf der ersten Seite (Bild in der ersten Frage) stutzig. Darin steht, dass eine endgütltige Entscheidung erst nach Ablauf der jeweiligen Gewährungszeitraums erfolgt. Aber das macht ja keinen Sinn, weil der Gewährungszeitraum eigentlich fast zu Ende ist.

Ich habe mal einen Widerspruch formuliert. Reicht das so? Fehlt irgendwas? Ich habe versucht, die passenden Paragraphen rauszufinden und einzufügen.



gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nich über ein neues Aktenzeichen informiert.
In In § 41a SGB II ist geregelt, wann es zu einem vorläufigen Bescheid kommen kann, in meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben, wieso nur vorläufig über den Bedarf entschieden wurde.
In § 41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauert von 12 Monaten geregelt. Ohne Angabe von Gründen wurden mir nur 2 Monate bewilligt.
Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 13:04:56
Ich habe es mal ein wenig aufgeräumt.

Zitat von: MsXyz am 15. Dezember 2025, 12:26:49gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Begründungen:
- Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nicht über ein neues Aktenzeichen informiert.

- In §41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauer von 1 Jahr geregelt. Mir wurden nur 2 Monate vorläufig  bewilligt.

- In §41a Abs. 2 SGB II ist geregelt, dass ein vorläufiger Bescheid zu begründen ist. In meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben.

Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 17. Dezember 2025, 17:23:20
Dankeschön.

Ihr würdet also Widerspruch einlegen, weil nicht begründet ist wieso, richtig?
Nicht erstmal nochmal abwarten bzw für ab März neu beantragen.

Sondern auf Grund der fehlenden Begründung den Widerspruch einlegen.

Ich habe keine Lust auf Stress, deshalb frage ich nochmal. Wobei das ganze mich auch jetzt schon stresst. 😅

Es kann ja eigentlich nichts passieren bei dem Widerspruch. Den Fehler haben sie ja gemacht und eine Erklärung habe ich ja auch nicht erhalten können, weil telefonisch niemand erreichbar ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 17. Dezember 2025, 17:31:14
Der Widerspruch muss ja jetzt raus, wenn du innerhalb der Frist sein willst. Und einen WBA kannst du Mitte Januar stellen (6 Wochen vor Ablauf ist immer besser als 3 Monate vor Ablauf!), falls du bis dahin nichts gehört hast vom Widerspruch - was anzunehmen ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28
Leider hat sich der Sendungsstatus noch nicht geändert. Ist bearbeitet und in Zielregion, aber ich weiß nicht, ob es mittlerweile eingegangen ist.
Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.

Ich hatte den Antrag 8 Wochen vor Ablauf eingereicht, da ich schon mal Wochenenlang gewartet hatte, bis ich Geld bekommen habe, weil ihnen immer wieder was neues eingefallen ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 13:57:49
Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Leider hat sich der Sendungsstatus noch nicht geändert. Ist bearbeitet und in Zielregion, aber ich weiß nicht, ob es mittlerweile eingegangen ist.
Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.

Du meinst deinen Widerspruch? Wie hast du den denn geschickt? Die Sendungsverfolgungen der Post hängen im Jahreswechsel immer sehr hinterher. Kann ja auch sein, dass dein Schreiben nicht persönlich angenomen werden konnte, weil da zwischen den Feiertagen niemand arbeitet, deshalb dürfte es trotzdem angekommen sein und liegt jetzt da zur Bearbeitung ab 5. Januar.

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Ich hatte den Antrag 8 Wochen vor Ablauf eingereicht, da ich schon mal Wochenenlang gewartet hatte, bis ich Geld bekommen habe, weil ihnen immer wieder was neues eingefallen ist.

Hat nicht so viel gebracht wie du vielleicht gemerkt hast. Zudem steht doch sogar in deinem vorläufigen Bescheid, dass du 2-6 Wochen vor Ablauf einen WBA stellen kannst. 6 Wochen vorher wäre dann Mitte Januar.

Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 14:50:29
Je genau den Widerspruch. Hab ihn per Post verschickt am 18.12 als Einschreiben mit Rückschein. Also erstmal so lassen und ansonsten nächsten Montag hin?
Wird nur knapp mit dem 4 Wochen. Deshalb überlege ich.

Ja, werde es jetzt Mitte Januar machen. Wusste aber ja um die Zusammenlegung, da wird das ja alles nicht schneller gehen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 29. Dezember 2025, 15:09:10
Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 14:50:29Je genau den Widerspruch. Hab ihn per Post verschickt am 18.12 als Einschreiben mit Rückschein. Also erstmal so lassen und ansonsten nächsten Montag hin?
Wird nur knapp mit dem 4 Wochen. Deshalb überlege ich.

Warum hast du den Brief nicht direkt am 18.12. dort abgegeben, wenn das Jobcenter für dich gut erreichbar ist? Damit könntest du jetzt sicher sein, dass du die Frist eingehalten hast. Oder wenigstens nur per Einschreiben, das Ding mit dem Rückschein erfordert eine persönliche Unterschrift, die man über die Weihnachtsfeiertage nicht bekommen wird - ist ja niemand da. Lass es erstmal so, ggf. wird die Sendungsverfolgung am Montag, den 5. Januar entsprechend aktualisiert, dann druckst du dir das aus. Den Rückschein bekommst du sowieso nicht mehr innerhalb der Frist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 15:43:14
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.
Da ich den Eindruck habe du machst das sowieso dann mache es wie es am rechts-sichersten ist.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 16:16:15
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 15:43:14MsXyz

Zitat von: MsXyz am 29. Dezember 2025, 13:41:28Also müsste ich eigentlich es Ende der Woche persönlich hinbringen, da wird mir das aber niemand quittieren.
Da ich den Eindruck habe du machst das sowieso dann mache es wie es am rechts-sichersten ist.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN

Ich habe gehofft, dass es halt vorher durch ist.
Vor Ort quittiert das niemand mehr und durch das aufteilen der Standorte ist es jetzt eh noch blöder.

Danke für die Ausführung, wie es am rechtssichersten wäre. Mal schauen, ob ich da überhaupt jemanden hätte, der das machen könnte.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 17. Februar 2026, 13:04:02
Ich habe nochmal auf Grund des Widerspruchs Post erhalten.
Ich denke mal, ich kann den Widerspruch zurück nehmen, ohne das mir Nachteile entstehen, oder?
Eine neue Weiterbewilligung habe ich, wenn auch nur vorläufig. Ich schätze mal, sie haben auf Grund der Unterlagen entschieden, obwohl ich dann nochnal neu beantragt hatte.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2026, 15:42:28
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 17. Februar 2026, 13:04:02Ich habe nochmal auf Grund des Widerspruchs Post erhalten.
und wieder nur ein Schnipsel  :weisnich: 
Schätzungsweise vom neuen JC? und die Post vom alten?

Zitat von: MsXyz am 17. Februar 2026, 13:04:02Ich denke mal, ich kann den Widerspruch zurück nehmen, ohne das mir Nachteile entstehen, oder?
Das kann man mit dem Ausschnitt des Schreibens nicht wirklich mit gutem Gewissen beantworten.

Was war mit dem Aktenzeichen? ist das jetzt ehrlich ein neues?
und gegen die Zweimonatige Laufzeit brauchst du eh nicht mehr vorgehen die sind vorbei.

Zitat von: MsXyz am 17. Februar 2026, 13:04:02Eine neue Weiterbewilligung habe ich, wenn auch nur vorläufig.
Begründung für die Vorläufigkeit und wieder nur sechs Monate?

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 17. Februar 2026, 16:01:48
Da stand auch nicht mehr drin, als in dem Teil, den ich geteilt habe. Und das kam jetzt vom neuen.

Ich soll zurück antworten ob ich aufrecht erhalten möchte, dann kann ich weitere Begründungen aufführen oder ob ich den Widerspruch zurück nehme. Aber die zwei Monate sind ja eh fast vorbei.


Und die Begründung für vorläufig und nur 6 Monate ist, das nicht alle leistungsrelevanten Unterlagen übertragen worden wären. Es wurde aber auch nichts zusätzlich angefordert.
Da steht auch was mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit dabei, wo ich was melden sollte, aber da gibts ja nichts. Hatte dazu einen anderen Beitrag (https://hartz.info/index.php/topic,137996.0.html) eröffnet, weil das so komisch klang und ich das so nicht kenne.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2026, 12:00:07
MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2026, 15:42:28Was war mit dem Aktenzeichen? ist das jetzt ehrlich ein neues?
und?

Zitat von: MsXyz am 17. Februar 2026, 16:01:48Ich soll zurück antworten ob ich aufrecht erhalten möchte, dann kann ich weitere Begründungen aufführen oder ob ich den Widerspruch zurück nehme. Aber die zwei Monate sind ja eh fast vorbei.
Den Widerspruch beim alten kannst du ja zurücknehmen das wurde ja begründet wenn es auch keine Rechtskonforme war.
Hilft nur dem JC/SB aber nicht dir.

Und weitere Begründungen braucht es nicht die angegebenen Begründungen reichen und müssen auch richtig beantwortet werden.

Zitat von: MsXyz am 17. Februar 2026, 13:04:02Eine neue Weiterbewilligung habe ich, wenn auch nur vorläufig.
vom neuen JC und ist die auch vorläufig befristet?

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 19. Februar 2026, 14:38:08
Das mit dem Aktenzeichen ist merkwürdig. Ich habe extra alles nochmal angeguckt.
In der WBA mit 2 Monaten war das ja etwas anders, aber ich konnte mein AKtenzeichen zum Teil erkennen.
In dder Bitte den Widerspruch zurück zunehmen, sind jetzt zwei völlig andere Nummern als "Mein Zeichen", auf einemal eine Kundennummer, wo mir der Anfang zwar bekannt vorkommt, ich aber auf die Schnelle nichts mit der Nummer gefunden habe und jetzt noch eine BG Nummmer. Aber nichts passt irgendwie zu meiner vorherigen Nummer.
Die neue 6 Monatige Weiterbewilligung hat die BG Nummer wie bei der Bitte den Widerspruch zurückzunehmen.


In dem Schreiben mit der Information über die Zuständigkeitsänderung steht noch schön, es ändert sich nichts. Anträge etc würden normal bearbeitet werden.


Laut des Schreibens wegen des Widerspruchs steht, dass es nur vorläufig für die zwei Monate wegen des Übergangs bewilligt wurde, aber nach Durchsicht der Akte wurde ab März bewilligt (da steht nicht mal vorläufig). Materiellrechtlich würde der alte Bescheid nicht meine Rechte verletzen da Kosten für Unterkunft etc übernommen wurden. "Soweit Sie ein fehlerhaftes Antragsdatum, sowie die fehlende Begründung der Vorläufigkeit für den Grund Ihres Widerspruches anführen so liegt keine Beschwer vor. Daher wäre ihr Widerspruch unbegründet zurückgewiesen." Das kam auch von der neuen Stelle.


Ich habe dann natürlich 6 Wochen vor Ablauf der Zeit einen neuen Antrag gestellt, da ich ja nicht wusste, dass evtl aus den alten Daten eine Weiterbewilligung möglich ist. Stand auch nirgends.
Diesr ist jetzt vorläufig für 6 Monate bewilligt. "Die Entstehung beruht auf § 41a Abs. 1 SGB II. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsänderung (verkürzt) liegen derzeit noch nicht alle leistungsrelevanten Daten und Unterlagen vor.
Aus diesem Grund kann bislang lediglich eine vorläufige Bewilligung der Leistung erfolgen. Sobald sämtliche leistungsrelevanten Unterlagen vollständig in unserem System erfasst sind, erfolgt eine endgültige Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch und Sie erhalten einen entsprechenden abschließenden Bescheid.
Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum vorraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zunächst vorläufig festgestetzt.

Der letzte Abschnitt mit den Einnahmen verwirrt mich, da ich keine habe. Da steht dann weiter was mit "Bitte beachten sie: Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben ...." Aber was ich da angegeben haben soll, steht nicht drin. Abgesehen davon, dass ich auch nichts angegeben habe.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2026, 11:51:41
MsXyz

Irgend etwas stimmt da nicht mit dem JC und im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem anderen JC.

Schreibe das JC an und verlange eine vollständige Aufklärung der Sachlage. Anführen solltest du auf jeden Fall auch die 13er und 15er § SGB 1

Ebenso was da für Unterlagen fehlen sollen! Einfach zu behaupten das Unterlagen fehlen geht gar nicht die müssen schon schreiben was genau fehlt!

Sei froh das sie trotzdem leisten denn das kennt man auch anders!

und natürlich musst du denen DEUTLICH begreiflich machen das du kein Erwerbseinkommen hast.
So zumindest habe ich dich bis jetzt verstanden!
Zitat von: MsXyz am 19. Februar 2026, 14:38:08Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum vorraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zunächst vorläufig festgestetzt.

Der letzte Abschnitt mit den Einnahmen verwirrt mich, da ich keine habe.

Zitat von: MsXyz am 19. Februar 2026, 14:38:08"Soweit Sie ein fehlerhaftes Antragsdatum, sowie die fehlende Begründung der Vorläufigkeit für den Grund Ihres Widerspruches anführen so liegt keine Beschwer vor. Daher wäre ihr Widerspruch unbegründet zurückgewiesen." Das kam auch von der neuen Stelle.

Deswegen stimmt es trotzdem nicht aber das hat dir Sheherazade schon geschrieben. Im Endeffekt würde es dann nur als Klage weitergeführt werden müssen.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2026, 11:51:41Irgend etwas stimmt da nicht mit dem JC und im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem anderen JC.

Schreibe das JC an und verlange eine vollständige Aufklärung der Sachlage. Anführen solltest du auf jeden Fall auch die 13er und 15er § SGB 1

Ebenso was da für Unterlagen fehlen sollen! Einfach zu behaupten das Unterlagen fehlen geht gar nicht die müssen schon schreiben was genau fehlt!

Sei froh das sie trotzdem leisten denn das kennt man auch anders!

und natürlich musst du denen DEUTLICH begreiflich machen das du kein Erwerbseinkommen hast.
So zumindest habe ich dich bis jetzt verstanden!
Ich finde es auch etwas komisch... Zumal ich dann ja nochmal einen kompletten Antrag eingereicht hatte. Sprich, als sie über die vorläufigen 6 Monate entschieden haben, lag der schon vor.
Das heißt statt eines Widerspruchs ein Schreiben mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage und welche Unterlagen fehlen, aber auch deutlich machen, dass ich kein Erwerbseinkommen habe. Im anderen Thread wurde geschrieben, dass es eher nach einem normalen Textbaustein aussieht.



Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2026, 11:51:41
Zitat von: MsXyz am 19. Februar 2026, 14:38:08"Soweit Sie ein fehlerhaftes Antragsdatum, sowie die fehlende Begründung der Vorläufigkeit für den Grund Ihres Widerspruches anführen so liegt keine Beschwer vor. Daher wäre ihr Widerspruch unbegründet zurückgewiesen." Das kam auch von der neuen Stelle.

Deswegen stimmt es trotzdem nicht aber das hat dir Sheherazade schon geschrieben. Im Endeffekt würde es dann nur als Klage weitergeführt werden müssen.

MfG FN

Also einfach nichts machen? Im Grunde ist es vermutlich egal, da ich ja jetzt das mit den sechs Monaten habe. Hätte in dem ersten drin gestanden, auf Grund des Wechsels erstmal nur zwei Monate, dann kümmert sich das neue an Hand der schon vorhandenen Daten drum, hätte ich ja gar nichts gemacht.


Und ja, ich hatte es auch schon anders, dass auf einmal irgendwelche Unterlagen gefordert wurden, die sie gar nicht fordern durften... Deshalb war ich jetzt schon froh, dass es beides mal vor Ablauf bewilligt wurde.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2026, 14:25:31
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Zumal ich dann ja nochmal einen kompletten Antrag eingereicht hatte. Sprich, als sie über die vorläufigen 6 Monate entschieden haben, lag der schon vor.
Die arbeiten halt eins nach dem anderen ab das ist leichter als zu denken bzw. in die Akte zu schauen.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Das heißt statt eines Widerspruchs ein Schreiben mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage und welche Unterlagen fehlen, aber auch deutlich machen, dass ich kein Erwerbseinkommen habe. Im anderen Thread wurde geschrieben, dass es eher nach einem normalen Textbaustein aussieht.
Schon ein Widerspruch, solange die Monatsfrist nicht abgelaufen ist,  darin aber auf die Fehler aufmerksam machen
und
soweit ich mich erinnern kann war das in dem anderen Thread auch ein Satzbaustein, allerdings hast du das nicht als solchen verstanden sondern als "Drohung" und inhaltlich war er glaube ich auch etwas anderes formuliert wie ein Satzbaustein der da nichts wirklich was zu suchen hatte.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Also einfach nichts machen? Im Grunde ist es vermutlich egal, da ich ja jetzt das mit den sechs Monaten habe.
Das kannst du natürlich auch machen, dann solltest du aber nicht vergessen den vorläufigen Bescheid nach Ablauf in einen endgültigen Bescheid ersetzen zu lassen. Und hoffen das in Zukunft für 12 Monate, also endgültig, bewilligt wird.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Rotti am 21. Februar 2026, 17:41:35
In SGB II ist normalerweise 12 Monate bewilligung oder bei selbständigen 6 Monate aber in der Grundsicherung ist es etwas anders.
Zitatdie Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand.
und da wird man auch angeschrieben in der Grundsicherung vor ablauf.

Zitat(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn

1.
    zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
2.
    ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

das wäre kein Grund für mich die Leistungen für nur 2 Monate zu gewähren, wenn danach ein Geldsegen ansteht Rente oder so vielleicht schon.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2026, 14:25:31MsXyz

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Zumal ich dann ja nochmal einen kompletten Antrag eingereicht hatte. Sprich, als sie über die vorläufigen 6 Monate entschieden haben, lag der schon vor.
Die arbeiten halt eins nach dem anderen ab das ist leichter als zu denken bzw. in die Akte zu schauen.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Das heißt statt eines Widerspruchs ein Schreiben mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage und welche Unterlagen fehlen, aber auch deutlich machen, dass ich kein Erwerbseinkommen habe. Im anderen Thread wurde geschrieben, dass es eher nach einem normalen Textbaustein aussieht.
Schon ein Widerspruch, solange die Monatsfrist nicht abgelaufen ist,  darin aber auf die Fehler aufmerksam machen
und
soweit ich mich erinnern kann war das in dem anderen Thread auch ein Satzbaustein, allerdings hast du das nicht als solchen verstanden sondern als "Drohung" und inhaltlich war er glaube ich auch etwas anderes formuliert wie ein Satzbaustein der da nichts wirklich was zu suchen hatte.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Also einfach nichts machen? Im Grunde ist es vermutlich egal, da ich ja jetzt das mit den sechs Monaten habe.
Das kannst du natürlich auch machen, dann solltest du aber nicht vergessen den vorläufigen Bescheid nach Ablauf in einen endgültigen Bescheid ersetzen zu lassen. Und hoffen das in Zukunft für 12 Monate, also endgültig, bewilligt wird.

MfG FN

Danke schon mal für die Rückmeldungen.

Ich habe da keine Lust auf  Stress von Anfang an.. Aber bisher ist es gefühlt  nur Stress.
Ich habe noch Zeit, einen Widerspruch einzulegen.
Damit ich das richtig verstehe, der Widerspruch, damit sie mir die Sachlage erklären und darin auch schreiben, dass ich kein eigenes Einkommen habe. Oder ist der Widerspruch auch, weil sie schon wieder nur 6 Monate bewilligt haben ohne ausreichende Begründung? Ich kann das Schreiben für die 6 Monate auch nochmal ganz hochladen, wobei es auch im anderen Thread ist.

Oder einfach darum bitten, dass die vorläufigen zu endgltigen gesetzt werden? Das ist schn bisschen durcheinander, weil es ja erst 2 Monate waren, dann sollen es 6 Monate sein...
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2026, 13:40:03
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Ich habe da keine Lust auf  Stress von Anfang an.. Aber bisher ist es gefühlt  nur Stress.
Dann lass es einfach laufen. Das alte JC ist eh nicht mehr zuständig
und
das neue wird es wenn die restlichen Unterlagen da sind schon auf einen endgültigen Bescheid festsetzen. Zumindest habe ich das aus den Schreiben so in Erinnerung. Verbessere mich wenn das nicht stimmt.

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Oder einfach darum bitten, dass die vorläufigen zu endgltigen gesetzt werden? Das ist schn bisschen durcheinander, weil es ja erst 2 Monate waren, dann sollen es 6 Monate sein...
Bitten sowieso nicht da muss schon ein Antrag gestellt werden.
Und das bei jedem vorläufigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Damit ich das richtig verstehe, der Widerspruch, damit sie mir die Sachlage erklären und darin auch schreiben, dass ich kein eigenes Einkommen habe.
Solange das JC davon ausgeht das du Einkommen hast ändert sich nichts an der Vorläufigkeit und die werden immer wieder mal irgendetwas dazu wissen wollen. Ob das, ohne etwas zu unternehmen, dann weniger Stress für dich ist wirst du schon merken.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 26. Februar 2026, 13:50:54
Das der Widerspruch nichts wird wegen der zwei Monate kam vom neuen. Aber da es ja einen neuen für 6 Monate gibt, kann ich den wohl auch zurücknehmen.

In dem vorläufigen bescheid steht, dass sobald alles vorliegt, ein endgültiger Bescheid ausgestellt werden soll.

Irritieren tut mich danach nur der zusatz: "Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum vorläufig festgesetzt." Und dann noch, was es zu beachten gibt. Ich hänge nochmal Fotos an.
Es steht auch was von einem Vordruck dabei. Der ist gar nicht dabei. Ich habe dazu auch keine Angaben gemacht und es steht auch nichts dabei, was sie da eingerechnet haben sollten.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2026, 12:36:13
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 26. Februar 2026, 13:50:54Aber da es ja einen neuen für 6 Monate gibt, kann ich den wohl auch zurücknehmen.
Keine Ahnung was du damit meinst, vllt ein Widerspruch  :weisnich:

Zitat von: MsXyz am 26. Februar 2026, 13:50:54Irritieren tut mich danach nur der zusatz: "Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum vorläufig festgesetzt." Und dann noch, was es zu beachten gibt. Ich hänge nochmal Fotos an.
Es steht auch was von einem Vordruck dabei. Der ist gar nicht dabei. Ich habe dazu auch keine Angaben gemacht und es steht auch nichts dabei, was sie da eingerechnet haben sollten.
Du drehst dich im Kreis!

Was willst du jetzt?
dir den Stress sparen
oder
hier immer wieder die fast gleichlautende Fragen stellen auf die du fast gleichlautende Antworten bekommst?

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17
Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.

Entschuldigung, dass ich mich da nicht so klar ausgedrückt habe. Mich überfordert die Formulierung einfach irgendwie.  Ich verstehe auch einfach nicht, wieso das schon wieder nur vorläufig bewilligt wurde.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2026, 14:51:09
Wenn Unterlasgen fehlen würden, hätte das Jobcenter es dich wissen lassen. Ich bin immer noch der Meinung, dass es sich um unglücklich platzierte Textbausteine handelt. Denn üblicherweise bekommen LE mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit immer einen vorläufigen Bescheid. Jetzt, wegen des Umzuges- offenbar alle LE dieses Jobcenters.

Lass es einfach ruhen. Ansonsten frag doch besser bei deinem Jobcenter nach.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:31:21
Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht.
wenn im Schreiben steht ob du den Widerspruch zurücknimmst würde ich erst den Bescheid abwarten und wegen einer Selbstständigen Tätigkeit widersprechen die ist ja bei dir nicht gegeben oder ?

§41a SGB II
Zitat(2) 1Der Grund der Vorläufigkeit ist anzugeben.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2026, 15:39:09
Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:31:21würde ich erst den Bescheid abwarten

Den hat sie schon. Genau wegen solcher Zwischenrufe ist die TE so durch den Wind.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:48:37
Zitat von: Sheherazade am 27. Februar 2026, 15:39:09
Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:31:21würde ich erst den Bescheid abwarten

Den hat sie schon. Genau wegen solcher Zwischenrufe ist die TE so durch den Wind.

ich hatte jetzt nicht die zeit alles genau durchzulesen, aber wenn das JC von einer selbstständigen Beschäftigung ausgeht und in der Bg das nicht der fall ist sollte schon ein Widerspruch gemacht werden falsche Eintragungen in seiner Akte wird keiner wollen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2026, 15:58:18
Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:48:37ich hatte jetzt nicht die zeit alles genau durchzulesen

Dann solltest du dir die Zeit nehmen, alles andere verwirrt die Fragesteller nur.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2026, 13:27:18
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.
Dir wurden zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Für eine solltest du dich entscheiden, gefühlten Stress hin oder her.

MfG FN

Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 01. März 2026, 11:26:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2026, 13:27:18MsXyz

Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.
Dir wurden zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Für eine solltest du dich entscheiden, gefühlten Stress hin oder her.

MfG FN



Dankeschön. Ich werde morgen mal schauen, ob ich telefonisch Rückmeldung bekomme ansonsten ggf. Was schreiben und evtl. Zur Abklärung hier teilen. Danke schon mal für die Unterstützung.

Damit ich es richtig verstehe, die zwei Möglichkeiten sind nichts tun oder Widerspruch wegen der Unterlagen und dem zusatz aus selbstständiger Tätigkeit?
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. März 2026, 12:52:53
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 01. März 2026, 11:26:32Damit ich es richtig verstehe, die zwei Möglichkeiten sind nichts tun oder Widerspruch wegen der Unterlagen und dem zusatz aus selbstständiger Tätigkeit?
Ja genau
(und falls es nicht geklärt ist wegen der unterschiedlichen BG Nummern, wobei die sicher durch den Wechsel zur Optionskommune zustande kam)

Zitat von: MsXyz am 01. März 2026, 11:26:32evtl. Zur Abklärung hier teilen.
Das empfehle ich fast immer!

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21
Ich habe telefonisch jemanden erreichen können. Die unterschiedlichen Nummern kommen durch den Wechsel zustande, wie schon vermutet. Die haben dort nur einmal eine Nummer für jeden Kunden und die Bedarfsgemeinschaft. Diese sind unterschiedlich. Und je nach Schreiben halt für einen oder für die Bedarfgemeinschaft.

Ich habe auch wegen der Zusatz der Selbstständigkeit nachgefragt. Sie hat gleich gesagt (wie hier auch schon vermutet wurde), dass jemand den Teil nicht rausgenommen hat bei der vorläufigen Bewilligung. Bei der Berechnung sieht man davon nämlich nichts. Sie meinte, wenn dann alle Unterlagen vorliegen, sollte das in einen normalen Bescheid übergehen.
Durch den Übergang wurde dann einiges einfach vorläufig bewilligt, damit die Menschen Geld bekommen und vorläufig, damit sie da noch was ändern könnten. Aber bei mir wäre es relativ einfach, das sollte es keine Änderungen geben.

Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen, aber das sollte erstmal noch Zeit haben, oder?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal  und entschuldigung für die Verwirrung teilweise.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:17:35
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen,

Ja, wenn man Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und/oder schwankendes Einkommen hat - was du nach deinen Worten nicht hast. Dann wird mit der Nachberechnung festgestellt, ob man was nachbezahlt bekommt oder Leistungen erstatten muss.

Wenn jetzt in deinen vorläufigen Bescheiden die Leistungshöhe identisch ist mit den Leistungen im endgültigen Bescheid vor dem Jobcenterumzug, ist das nicht nötig.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 02. März 2026, 11:20:11
Zitat von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:17:35
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen,

Ja, wenn man Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und/oder schwankendes Einkommen hat - was du nach deinen Worten nicht hast. Dann wird mit der Nachberechnung festgestellt, ob man was nachbezahlt bekommt oder Leistungen erstatten muss.

Wenn jetzt in deinen vorläufigen Bescheiden die Leistungshöhe identisch ist mit den Leistungen im endgültigen Bescheid vor dem Jobcenterumzug, ist das nicht nötig.


Vielen Dank, die Berechnung ist gleich geblieben und die Leistungshöhe somit auch. Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:25:18
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:20:11Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.

Diese Information sollte deinen vorläufigen Bescheiden zu entnehmen sein. Alternativ von der Dame, mit der du telefoniert hast.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 02. März 2026, 11:29:53
Zitat von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:25:18
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:20:11Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.

Diese Information sollte deinen vorläufigen Bescheiden zu entnehmen sein. Alternativ von der Dame, mit der du telefoniert hast.


Das steht tatsächlich auch im vorläufigen Bescheid. Sobald die leistungsrelevanten Unterlagen vorliegen erfolgt eine endgültige Entscheidung und der entsprechende abschließende Bescheid.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 11:56:26
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Sie meinte, wenn dann alle Unterlagen vorliegen, sollte das in einen normalen Bescheid übergehen.
na also geht doch  :ok:

MfG FN