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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41

Titel: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 12:05:41
Hallo zusammen,
Ich habe Ende Oktober meinen wba abgeschickt, da der aktuelle Ende des Jahres ausläuft.
Jetzt habe ich heute Post bekommen mit einem anderen Aktenzeichen als sonst, sehe ich gerade. Es wird auch Bezug genommen auf einem Antrag vom 2.12., da wurde der Bescheid erstellt, aber beantragt habe ich wie schon geschrieben ende Oktober.
Sie bewilligen vorläufig für januar und Februar.
Es folgt dann ein Hinweis, dass eine endgültige Entscheidung gemäß paragraph 41a Absatz 3 sgb II nach Ablauf des jeweiligen Gewährungszeitraumes. Ich wäre dazu verpflichtet, alle die zur endgültigen Entscheidung notwendigen Tatsachen vorzuweisen.
Muss ich dann gleich nochmal nen Antrag machen?
Ist es üblich so kurz nur zu bewilligen?

Mein zugehöriges Jobcenter ändert sich zum 1.1., weil es aufgeteilt wird. Kann es damit zusammen hängen? Die Anträge sollten aber bis 31.12. Noch ans alte gehen.

Ich versuche die Datei in den Anhang zu setzen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56
Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 15:51:44
Zitat von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Ich habe nichts zur Begründung gesehen. Ich schaue nochmal, aber so ging es weiter.
Später steht dann, dass ich zwei bis sechs Wochen vor Ende neu beantragen kann.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 16:34:18
Es sollte aber irgendwo stehen, warum über den Leistungsanspruch noch nicht abschließend entschieden werden konnte und der Bewilligungszeitraum kürzer als die üblichen 6 Monate (bei vorläufigen Bewilligungen) ist.
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 17:25:57
MsXyz

Der Bescheid war aber schon für dich?
Es ist schon vorgekommen das es da Verwechselungen mit anderen Personen gab.
Und da du im Oktober und nicht Dez. beantragt hast wäre das eine Möglichkeit.

Ansonsten das übliche einen Widerspruch dagegen.
Erstens stimmt die Antragstellung nicht und zweitens gehört für ein Halbes Jahr bei "Aufstockern" und bei dem Rest für ein Jahr bewilligt. Da es da keine Angaben gibt ist der Bescheid nicht wirklich nachvollziehbar und diese drei Gründe reichen für einen Widerspruch locker aus.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42
Name und Anschrift sind meine.
Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen. Das Aktenzeichen ist ein anderes als die ganze zeit. Und es steht außer auf der ersten Seite nichts darüber, wieso es nur für 2 Monate ist.
Also nur den Hinweis, der im ersten bild steht, aber das macht ja auch überhaupt keinen sinn...
Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
Eine Begründung kann ich nicht finden.

Das schreiben ist vom 2.12. Das sie nen Antrag am gleichen tag bearbeitet haben wäre ja auch super unrealistisch. Aber wie gesagt, der ist auch länger her.
Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 19:04:00
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen.
Also von eine gemeinsamen Einrichtung mit der BA zu einer Optionskommune
oder anders herum.

Wenn das so ist dann gibt es da unterschiedlich Träger und das muss dann auch bei denen beantragt werden.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
also Anspruch auf einen 12 monatigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Ja
Und mach das sofort es Weihnachtet ganz schnell und die Behörden sind da auch nicht schneller.

MfG FN
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 19:21:06
Genau, stadt und Landkreis waren zusammen und das wird jetzt getrennt.
Erklärt aber trotzdem nicht, wieso sie nur zwei Monate bewilligt haben. Eine Begründung steht auch nirgendwo.
Es stand bis vor kurzem auch nirgendwo wie das mit Anträgen ist.
Letzte woche habe ich nochmal geguckt und da stand, man solle wenn der Anspruch bis 31.12. Geht noch beim der alten Stelle beantragen, dss würde ganz normal bearbeitet werden und danach halt an neuer Stelle.

Für die neue Stelle gibt es noch keine Adresse oder irgendwas, wo man es hinschicken kann...

Eher Widerspruch oder nochmal nachfragen oder einfach neu beantragen? Wobei ich für manche Sachen ja nicht nochmal einen neuen Kontoauszug so schnell bekomme
Titel: Aw: WBA für 2 Monate
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2025, 09:53:33
Ich würde wahrscheinlich  jetzt erstmal nachfragen, warum du nur 2 Monate vorläufig bewilligt bekommen hast anstatt 12 Monaten wie bisher. Wenn da keine oder keine befriedigende Antwort kommt, würde ich vor Weihnachten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wegen der unbegründeten verkürzten Laufzeit der Bewilligung. Da bis Ende Februar bewilligt wurde, ist ein Weiterbewilligungsantrag im Dezember nicht erforderlich.