WBA für 2 Monate

Begonnen von MsXyz, 04. Dezember 2025, 12:05:41

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MsXyz

Ich habe telefonisch jemanden erreichen können. Die unterschiedlichen Nummern kommen durch den Wechsel zustande, wie schon vermutet. Die haben dort nur einmal eine Nummer für jeden Kunden und die Bedarfsgemeinschaft. Diese sind unterschiedlich. Und je nach Schreiben halt für einen oder für die Bedarfgemeinschaft.

Ich habe auch wegen der Zusatz der Selbstständigkeit nachgefragt. Sie hat gleich gesagt (wie hier auch schon vermutet wurde), dass jemand den Teil nicht rausgenommen hat bei der vorläufigen Bewilligung. Bei der Berechnung sieht man davon nämlich nichts. Sie meinte, wenn dann alle Unterlagen vorliegen, sollte das in einen normalen Bescheid übergehen.
Durch den Übergang wurde dann einiges einfach vorläufig bewilligt, damit die Menschen Geld bekommen und vorläufig, damit sie da noch was ändern könnten. Aber bei mir wäre es relativ einfach, das sollte es keine Änderungen geben.

Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen, aber das sollte erstmal noch Zeit haben, oder?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal  und entschuldigung für die Verwirrung teilweise.

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen,

Ja, wenn man Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und/oder schwankendes Einkommen hat - was du nach deinen Worten nicht hast. Dann wird mit der Nachberechnung festgestellt, ob man was nachbezahlt bekommt oder Leistungen erstatten muss.

Wenn jetzt in deinen vorläufigen Bescheiden die Leistungshöhe identisch ist mit den Leistungen im endgültigen Bescheid vor dem Jobcenterumzug, ist das nicht nötig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:17:35
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Aber ich habe dunkel im Kopf, dass ich irgendwann beantragen muss evtl. den vorläufigen Bescheid in einen richtigen Bescheid ändern zu lassen,

Ja, wenn man Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und/oder schwankendes Einkommen hat - was du nach deinen Worten nicht hast. Dann wird mit der Nachberechnung festgestellt, ob man was nachbezahlt bekommt oder Leistungen erstatten muss.

Wenn jetzt in deinen vorläufigen Bescheiden die Leistungshöhe identisch ist mit den Leistungen im endgültigen Bescheid vor dem Jobcenterumzug, ist das nicht nötig.


Vielen Dank, die Berechnung ist gleich geblieben und die Leistungshöhe somit auch. Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:20:11Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.

Diese Information sollte deinen vorläufigen Bescheiden zu entnehmen sein. Alternativ von der Dame, mit der du telefoniert hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 02. März 2026, 11:25:18
Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:20:11Dann sollte nur hoffentlich irgendwann der endgültige Bescheid kommen.

Diese Information sollte deinen vorläufigen Bescheiden zu entnehmen sein. Alternativ von der Dame, mit der du telefoniert hast.


Das steht tatsächlich auch im vorläufigen Bescheid. Sobald die leistungsrelevanten Unterlagen vorliegen erfolgt eine endgültige Entscheidung und der entsprechende abschließende Bescheid.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 11:12:21Sie meinte, wenn dann alle Unterlagen vorliegen, sollte das in einen normalen Bescheid übergehen.
na also geht doch  :ok:

MfG FN
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