WBA für 2 Monate

Begonnen von MsXyz, 04. Dezember 2025, 12:05:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Zumal ich dann ja nochmal einen kompletten Antrag eingereicht hatte. Sprich, als sie über die vorläufigen 6 Monate entschieden haben, lag der schon vor.
Die arbeiten halt eins nach dem anderen ab das ist leichter als zu denken bzw. in die Akte zu schauen.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Das heißt statt eines Widerspruchs ein Schreiben mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage und welche Unterlagen fehlen, aber auch deutlich machen, dass ich kein Erwerbseinkommen habe. Im anderen Thread wurde geschrieben, dass es eher nach einem normalen Textbaustein aussieht.
Schon ein Widerspruch, solange die Monatsfrist nicht abgelaufen ist,  darin aber auf die Fehler aufmerksam machen
und
soweit ich mich erinnern kann war das in dem anderen Thread auch ein Satzbaustein, allerdings hast du das nicht als solchen verstanden sondern als "Drohung" und inhaltlich war er glaube ich auch etwas anderes formuliert wie ein Satzbaustein der da nichts wirklich was zu suchen hatte.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Also einfach nichts machen? Im Grunde ist es vermutlich egal, da ich ja jetzt das mit den sechs Monaten habe.
Das kannst du natürlich auch machen, dann solltest du aber nicht vergessen den vorläufigen Bescheid nach Ablauf in einen endgültigen Bescheid ersetzen zu lassen. Und hoffen das in Zukunft für 12 Monate, also endgültig, bewilligt wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

#31
In SGB II ist normalerweise 12 Monate bewilligung oder bei selbständigen 6 Monate aber in der Grundsicherung ist es etwas anders.
Zitatdie Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand.
und da wird man auch angeschrieben in der Grundsicherung vor ablauf.

Zitat(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn

1.
    zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
2.
    ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

das wäre kein Grund für mich die Leistungen für nur 2 Monate zu gewähren, wenn danach ein Geldsegen ansteht Rente oder so vielleicht schon.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2026, 14:25:31MsXyz

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Zumal ich dann ja nochmal einen kompletten Antrag eingereicht hatte. Sprich, als sie über die vorläufigen 6 Monate entschieden haben, lag der schon vor.
Die arbeiten halt eins nach dem anderen ab das ist leichter als zu denken bzw. in die Akte zu schauen.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Das heißt statt eines Widerspruchs ein Schreiben mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage und welche Unterlagen fehlen, aber auch deutlich machen, dass ich kein Erwerbseinkommen habe. Im anderen Thread wurde geschrieben, dass es eher nach einem normalen Textbaustein aussieht.
Schon ein Widerspruch, solange die Monatsfrist nicht abgelaufen ist,  darin aber auf die Fehler aufmerksam machen
und
soweit ich mich erinnern kann war das in dem anderen Thread auch ein Satzbaustein, allerdings hast du das nicht als solchen verstanden sondern als "Drohung" und inhaltlich war er glaube ich auch etwas anderes formuliert wie ein Satzbaustein der da nichts wirklich was zu suchen hatte.

Zitat von: MsXyz am 20. Februar 2026, 12:52:13Also einfach nichts machen? Im Grunde ist es vermutlich egal, da ich ja jetzt das mit den sechs Monaten habe.
Das kannst du natürlich auch machen, dann solltest du aber nicht vergessen den vorläufigen Bescheid nach Ablauf in einen endgültigen Bescheid ersetzen zu lassen. Und hoffen das in Zukunft für 12 Monate, also endgültig, bewilligt wird.

MfG FN

Danke schon mal für die Rückmeldungen.

Ich habe da keine Lust auf  Stress von Anfang an.. Aber bisher ist es gefühlt  nur Stress.
Ich habe noch Zeit, einen Widerspruch einzulegen.
Damit ich das richtig verstehe, der Widerspruch, damit sie mir die Sachlage erklären und darin auch schreiben, dass ich kein eigenes Einkommen habe. Oder ist der Widerspruch auch, weil sie schon wieder nur 6 Monate bewilligt haben ohne ausreichende Begründung? Ich kann das Schreiben für die 6 Monate auch nochmal ganz hochladen, wobei es auch im anderen Thread ist.

Oder einfach darum bitten, dass die vorläufigen zu endgltigen gesetzt werden? Das ist schn bisschen durcheinander, weil es ja erst 2 Monate waren, dann sollen es 6 Monate sein...

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Ich habe da keine Lust auf  Stress von Anfang an.. Aber bisher ist es gefühlt  nur Stress.
Dann lass es einfach laufen. Das alte JC ist eh nicht mehr zuständig
und
das neue wird es wenn die restlichen Unterlagen da sind schon auf einen endgültigen Bescheid festsetzen. Zumindest habe ich das aus den Schreiben so in Erinnerung. Verbessere mich wenn das nicht stimmt.

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Oder einfach darum bitten, dass die vorläufigen zu endgltigen gesetzt werden? Das ist schn bisschen durcheinander, weil es ja erst 2 Monate waren, dann sollen es 6 Monate sein...
Bitten sowieso nicht da muss schon ein Antrag gestellt werden.
Und das bei jedem vorläufigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 23. Februar 2026, 12:25:11Damit ich das richtig verstehe, der Widerspruch, damit sie mir die Sachlage erklären und darin auch schreiben, dass ich kein eigenes Einkommen habe.
Solange das JC davon ausgeht das du Einkommen hast ändert sich nichts an der Vorläufigkeit und die werden immer wieder mal irgendetwas dazu wissen wollen. Ob das, ohne etwas zu unternehmen, dann weniger Stress für dich ist wirst du schon merken.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Das der Widerspruch nichts wird wegen der zwei Monate kam vom neuen. Aber da es ja einen neuen für 6 Monate gibt, kann ich den wohl auch zurücknehmen.

In dem vorläufigen bescheid steht, dass sobald alles vorliegt, ein endgültiger Bescheid ausgestellt werden soll.

Irritieren tut mich danach nur der zusatz: "Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum vorläufig festgesetzt." Und dann noch, was es zu beachten gibt. Ich hänge nochmal Fotos an.
Es steht auch was von einem Vordruck dabei. Der ist gar nicht dabei. Ich habe dazu auch keine Angaben gemacht und es steht auch nichts dabei, was sie da eingerechnet haben sollten.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 26. Februar 2026, 13:50:54Aber da es ja einen neuen für 6 Monate gibt, kann ich den wohl auch zurücknehmen.
Keine Ahnung was du damit meinst, vllt ein Widerspruch  :weisnich:

Zitat von: MsXyz am 26. Februar 2026, 13:50:54Irritieren tut mich danach nur der zusatz: "Ihre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit wurden auf Grund ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum vorläufig festgesetzt." Und dann noch, was es zu beachten gibt. Ich hänge nochmal Fotos an.
Es steht auch was von einem Vordruck dabei. Der ist gar nicht dabei. Ich habe dazu auch keine Angaben gemacht und es steht auch nichts dabei, was sie da eingerechnet haben sollten.
Du drehst dich im Kreis!

Was willst du jetzt?
dir den Stress sparen
oder
hier immer wieder die fast gleichlautende Fragen stellen auf die du fast gleichlautende Antworten bekommst?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.

Entschuldigung, dass ich mich da nicht so klar ausgedrückt habe. Mich überfordert die Formulierung einfach irgendwie.  Ich verstehe auch einfach nicht, wieso das schon wieder nur vorläufig bewilligt wurde.

Sheherazade

Wenn Unterlasgen fehlen würden, hätte das Jobcenter es dich wissen lassen. Ich bin immer noch der Meinung, dass es sich um unglücklich platzierte Textbausteine handelt. Denn üblicherweise bekommen LE mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit immer einen vorläufigen Bescheid. Jetzt, wegen des Umzuges- offenbar alle LE dieses Jobcenters.

Lass es einfach ruhen. Ansonsten frag doch besser bei deinem Jobcenter nach.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht.
wenn im Schreiben steht ob du den Widerspruch zurücknimmst würde ich erst den Bescheid abwarten und wegen einer Selbstständigen Tätigkeit widersprechen die ist ja bei dir nicht gegeben oder ?

§41a SGB II
Zitat(2) 1Der Grund der Vorläufigkeit ist anzugeben.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:31:21würde ich erst den Bescheid abwarten

Den hat sie schon. Genau wegen solcher Zwischenrufe ist die TE so durch den Wind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 27. Februar 2026, 15:39:09
Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:31:21würde ich erst den Bescheid abwarten

Den hat sie schon. Genau wegen solcher Zwischenrufe ist die TE so durch den Wind.

ich hatte jetzt nicht die zeit alles genau durchzulesen, aber wenn das JC von einer selbstständigen Beschäftigung ausgeht und in der Bg das nicht der fall ist sollte schon ein Widerspruch gemacht werden falsche Eintragungen in seiner Akte wird keiner wollen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 27. Februar 2026, 15:48:37ich hatte jetzt nicht die zeit alles genau durchzulesen

Dann solltest du dir die Zeit nehmen, alles andere verwirrt die Fragesteller nur.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.
Dir wurden zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Für eine solltest du dich entscheiden, gefühlten Stress hin oder her.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2026, 13:27:18MsXyz

Zitat von: MsXyz am 27. Februar 2026, 13:51:17Ich möchte gerne wissen, ob ein Widerspruch nötig ist, weil da ja was von wegen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit steht. Bzw. Ob es sinnvoll ist was zu machen, weil ich ja gar nicht weiß, welche Unterlagen fehlen. Da wurde hier ja auch geschrieben, dass ich alleine deshalb was schreiben sollte.
Dir wurden zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Für eine solltest du dich entscheiden, gefühlten Stress hin oder her.

MfG FN



Dankeschön. Ich werde morgen mal schauen, ob ich telefonisch Rückmeldung bekomme ansonsten ggf. Was schreiben und evtl. Zur Abklärung hier teilen. Danke schon mal für die Unterstützung.

Damit ich es richtig verstehe, die zwei Möglichkeiten sind nichts tun oder Widerspruch wegen der Unterlagen und dem zusatz aus selbstständiger Tätigkeit?

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 01. März 2026, 11:26:32Damit ich es richtig verstehe, die zwei Möglichkeiten sind nichts tun oder Widerspruch wegen der Unterlagen und dem zusatz aus selbstständiger Tätigkeit?
Ja genau
(und falls es nicht geklärt ist wegen der unterschiedlichen BG Nummern, wobei die sicher durch den Wechsel zur Optionskommune zustande kam)

Zitat von: MsXyz am 01. März 2026, 11:26:32evtl. Zur Abklärung hier teilen.
Das empfehle ich fast immer!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.