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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Bundspecht am 20. Februar 2026, 12:32:04

Titel: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 20. Februar 2026, 12:32:04
Hallo,

unsere beiden Kinder haben seid 2018 den Pflegegrad 2. Vor zwei Wochen gab es dann eine neue "Begutachtung".

Im Grunde genommen hat sich bei beiden Kinder, was den Pflegeaufwand unsererseits betrifft nichts geändert. Nur die "Art" der Pflege/Unterstützung hat sich geändert.

Nun haben wir heute Post bekommen, unsere Sohn behält PG 2. Da ich nun wissen wollte was mit unsre Tochter ist , habe ich da angerufen.

Laut Pflegekasse, wurde sie zurück gestuft auf PG 1 !, obwohl sich von Aufwand auch bei ihr nichts geändert hat.

Die Post mit dem Gutachten usw. kommt wohl nächste Woche. Man hatte mir am Telefon aber gesagt, ich solle Wiederspruch einlegen (kommt mir schon komisch vor).

Ich warte nun auf die Post und Scanne das alles mal ein. Für einen Wiederspruch bei der PK benötige ich dann allerdings bitte ein wenig Hilfe....
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Ottokar am 20. Februar 2026, 13:13:59
Nicht der zeitliche Pflegeaufwand ist für den PG relevant, sondern in welchen Bereichen die Person wieviel Unterstützung benötigt.
Dabei passiert es gerade Eltern sehr leicht, die erforderliche Unterstützung fälschlich geringer einzuschätzen, insbesondere wenn die Unterstützung schon seit Jahren geleistet wird. Auch die pflegebedürftige Person neigt oft aus Scham dazu, den erforderlichen Unterstützungsbedarf kleinzureden.

Am Besten man vergleicht das alte und neue Gutachten und schaut, wo der Gutachter einen geringeren Unterstützungsbedarf vermerkt hat.
Erfolgte die Begutachtung vor Ort oder telefonisch?
Bei telefonischer Begutachtung kommt es sehr leicht zu Fehlern und Missverständnissen beim Unterstützungsbedarf.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 20. Februar 2026, 14:08:54
Hallo Ottokar....

Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2026, 13:13:59Nicht der zeitliche Pflegeaufwand ist für den PG relevant, sondern in welchen Bereichen die Person wieviel Unterstützung benötigt.

Nun ja, wir kommen pro Kind auf ca. 15 Stunden in der Woche. Es hat sich aber in den einzelnen Bereichen wo Hilfe benötigt wird, eigentlich nicht viel geändert.

Im Gegenteil zu dem was bislang vorhanden war ist neues hinzu gekommen. Unsere Tochter ist nun 15 und voll in der Pubertät. Wenn da Fragen sind oder Hilfe benötigt wird, kümmerst sich meine Frau darum, was für mich auch völlig Ok ist.

Beide Kinder haben einen Schwerbehinderten Ausweis mit einem GDB von 60 und dem Merkzeichen H....

Und das H kommt leider nicht von Ungefähr. Wenn meine Tochter irgendwo hin muss, ob nun Schule, zum Arzt, oder  ähnlichem , muss sie immer eine Begleitung haben. Selbst alleine Bus fahren schafft sie nicht.

Auch jede Abweichung vom normalem Umfeld ist problematisch. Da reicht es z.B. schon , wenn z.B. der Fußweg (auf der Straße mit dem Rad fahren klappt nicht) eine Baustelle ist, und man gebeten wird die andere Straßenseite zu benutzen..

Dann ist Holland in Not :sad: 

Auch was den Tagesablauf angeht , geht es nicht ohne Hilfe. Da fängt schon beim Aufstehen an. Es müssen Klamotten rausgesucht werden. Sie benötigt Hilfe beim Duschen usw.

Auch muss man sie immer wieder daran "erinnern" das man z.B. erst den Schlüppi und dann erst die Jeans anzieht.

Das alles haben wir dem Außendienst der hier vor Ort war auch alles erklärt.

Im Grunde genommen ist es bei unserem Sohn genau so wie bei unsere Tochter was den Aufwand und die Art der Hilfe angeht.

Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2026, 13:13:59Am Besten man vergleicht das alte und neue Gutachten und schaut, wo der Gutachter einen geringeren Unterstützungsbedarf vermerkt hat.

Ich weis , wenn ich Ehrlich bin , gar nicht mehr ob wir damals ein Gutachten bekommen haben. Wir hatten nur ein Schreiben bekommen für beide Kinder, wo uns der PG 2 mitgeteilt wurde....


PS: haben eben mal fix mit der KK telefoniert. Tatsächlich ist das Gutachten da noch im System, wurde uns aber nie zugesandt. Ich bekommen das die Tage nun per Post, dann kann ich vergleichen !
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 12:01:18
Moin,

@Ottokar....

Die Gutachten der letzten "Untersuchung" sind angekommen.

Unser Sohn hat insgesamt 35 Punkte bekommen (27 sind erforderlich für den PG II).

Unsere Tochter hat "nur" 21,75 Punkte bekommen. Leider sind die Gutachten von 2018 noch nicht angekommen.

Frage: loht sich da ein Widerspruch bei so "wenigen" Punkten bei unsere Tochter überhaupt ????
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2026, 14:11:30
Bundspecht

Nur als zusätzlichen Denkansatz
Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 12:01:18loht sich da ein Widerspruch bei so "wenigen" Punkten bei unsere Tochter überhaupt ????
ein Widerspruch lohnt sich immer. Hier musst du halt zumindest abwarten was im alten Bescheid steht
und
Nicht zu vergessen das die Stufe 1 ja abgeschafft werden soll.
Wie weit das bis jetzt noch spruchreif ist habe ich auch über das Goggele nicht herausgefunden.
das Aktuellste > https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflegegrad-1-soll-bleiben-aber-mit-einschraenkungen-darauf-muessen-sich-pflegebeduerftige-einstellen-21-2-26-112571515
aber das ist ja von dieser "neuen Expertengruppe" nur VORGESTELLT! worden.
Wer weiß was die Regierung daraus macht  :weisnich:  :weisnich:

MfG FN
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:42:23
Update bzw. Problem.....

Mit dem PG II haben beide Kinder je 347€ Pflegegeld bekommen. Laut besagten Gutachten hat "nur" noch unser Sohn diesen PG.

Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Eben Konto kontrolliert. Es ist Pflegegeld für "beide" Kinder überwiesen worden !!!!

Was nun  :scratch:  :weisnich:  :help:

Die PK drauf hinweisen ??? Die Füße still halten ????
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 15:47:30
Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:42:23Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Der neue, niedrigere Pflegegrad gilt meist ab dem Monat, der auf die Mitteilung folgt. Das wäre bei dir also der März.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:54:28
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 15:47:30
Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:42:23Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Der neue, niedrigere Pflegegrad gilt meist ab dem Monat, der auf die Mitteilung folgt. Das wäre bei dir also der März.

Bist Du dir da sicher ??? ich habe selber eben mal gesucht aber nichts relevantes gefunden
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 16:32:29
Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

ZitatPflegeleistungen können nicht einfach reduziert werden – auch nicht durch einen Bescheid. Da eine solche Kürzung in die Rechte der pflegebedürftigen Person eingreift, müssen Betroffene laut Gesetz zunächst angehört werden. Die Pflegekassen schreiben dazu einen Brief, in dem sie mitteilen, dass sie "beabsichtigen, den Pflegegrad zu reduzieren" und geben innerhalb einer Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Quelle und mehr Infos - durchlesen! (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/wann-kann-die-pflegekasse-den-pflegegrad-reduzieren-73435)

Und
ZitatDie Pflegekasse kann auf die Stellungnahme auf zwei Arten reagieren:

    Sie gewährt die Leistungen zunächst weiter und prüft die Pflegebedürftigkeit erneut.
    Sie erlässt nun den Aufhebungsbescheid.

Im Aufhebungsbescheid sollte dann drinstehen, ab wann das PG gekürzt wird.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21
Ob sich ein Widerspruch lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man weiß, in welchen Bereichen und bei welchen Einschränkungen beim neuen Gutachten weniger Punkte vergeben wurden als beim vorherigen.
Einen Rückgang um mehr als 8 Punkte halte ich bei einer chronischen Erkrankung für äußerst fragwürdig. Da ändert sich i.d.R. nichts, stattdessen wird es mit der Zeit mehr. Da müssen vielmehr grobe Irrtümer oder Fehler bei der Begutachtung passiert sein.
Hat der selbe Gutachter beide Kinder begutachtet? Vielleicht sogar am selben Tag? Das darf nämlich wegen der Neutraliät nicht sein. Der Gutachter muss an jede Begutachtung unvoreingenommen herangehen, deshalb erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung immer bei einem anderen Gutachter als die vorherige.
Wenn der Gutachter erst Kind 1 einer Familie und dann Kind 2 begutachtet, ist durch die Begutachtung von Kind 1 diese Neutralität nicht mehr gegeben. Das wäre ein Widerspruchsgrund.

Das die alten Gutachten nicht vorlagen, ist fatal (und nebenbei auch rechtswidrig), denn bei einer Wiederholungsbegutachtung sollte man sich unbedingt anhand der im letzten Gutachten gemachten Angaben vorbereiten.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 16:38:42
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 16:32:29Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

Doch habe ich , auch mit Datum vom 18.02.2026. Da steht dann drin "Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben" usw..... Aber ein genaues Datum ist in dem gesamten Text nicht zu finden.

Ob das Schreiben nun als "Aufhebungsbescheid" zu werten ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Ob sich ein Widerspruch lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man weiß, in welchen Bereichen und bei welchen Einschränkungen beim neuen Gutachten weniger Punkte vergeben wurden als beim vorherigen.

Wie gesagt, auf die Gutachten von 2018 warte ich noch.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Hat der selbe Gutachter beide Kinder begutachtet? Vielleicht sogar am selben Tag?

Ja, der Gutachter Termin war am 09.02.2026. Die Kinder wurde dafür von der Schule befreit. Der Gutachter (ein junger Mann) kam so gegen 9 Uhr zu uns. Im Vorfeld haben wir ein Schreiben bekommen wo das alles schon so drin stand.

Der Gutachter hat mit unserer Tochter angefangen (Sohn war die Zeit in seinem Zimmer). Die "Begutachtung" dauerte etwas über eine Stunde.

Danach kann dann unsere Sohn an die Reihe. Auch hier hat es ca. eine Stunden gedauert.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Wenn der Gutachter erst Kind 1 einer Familie und dann Kind 2 begutachtet, ist durch die Begutachtung von Kind 1 diese Neutralität nicht mehr gegeben. Das wäre ein Widerspruchsgrund.

Hast Du da nähere Infos zum nachlesen bitte ?

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Das die alten Gutachten nicht vorlagen, ist fatal (und nebenbei auch rechtswidrig), denn bei einer Wiederholungsbegutachtung sollte man sich unbedingt anhand der im letzten Gutachten gemachten Angaben vorbereiten.

Wie gesagt , 2018 haben wir uns da nicht so ein Kopf drum gemacht, weil das war eine Zeit, in der es "Familiär" hier drunter und drüber ging. Aber das ist eine andere Geschichte....

Wir haben nur besagte Briefe bekommen, dass unsere Kinder den PG II bekommen würden.

Normalerweise sollte die "Wiederbegutachtung" schon 2021 stattfinden, wurde aber wohl wegen "Corona" abgeblasen....


PS: Sorry , dass ich jetzt erst Antworte, aber ich hatte einen CT Termin , der sich leider in die Länge gezogen hat  :nea:

PPS: eins noch. Beide Kinder waren sehr nervös wegen diesem Termin, und hatten teilweise auch Angst, vielleicht was falschen zu sagen.

Unser Sohn z.B. macht bei Leuten die er nicht kennt (oder die ihm unsympathisch sind) zu wie eine Muschel ! Da kommt dann kein Pieps mehr....
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 16:42:26
Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 16:38:42
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 16:32:29Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

Doch habe ich , auch mit Datum vom 18.02.2026. Da steht dann drin "Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben" usw..... Aber ein genaues Datum ist in dem gesamten Text nicht zu finden.

Wird dir in dem Schreiben die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wenn ja, bis zu welchem Datum?

Das ist noch kein Aufhebungsbescheid, der kommt erst nach deiner Stellungnahme (wenn man dir nicht zustimmt) bzw. nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:01:36
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 16:42:26Wird dir in dem Schreiben die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wenn ja, bis zu welchem Datum?

Wenn ich das richtig gelesen haben , drei Wochen ....

Hier besagtes Schreiben....

(https://up.picr.de/50618484ew.jpg)

(https://up.picr.de/50618485yx.jpg)

(https://up.picr.de/50618486tn.jpg)

Ich habe mir auch das Gutachten angesehen, da steht nicht ein einziges Wort von "Wiederspruch" ....


PS: eben kurz bei der KK angerufen, weil ich wissen wollte wann ich mit den Gutachten aus 2018 rechnen kann. Die sind letzten Montag in die Post, sollte also diese Woche ankommen.

Nun aber der Hammer.... Es gibt keine weitern Schreiben der KK/PK.... das oben gezeigte Schreiben ist alles.  :schock:

Kein Wort davon wo ein Wiederspruch hin muss, kein Word davon in welcher Frist ect. :nea:

Mal davon angesehen, dass ein Widerspruch meines wissen´s doch schriftlich zu erfolgen hat, und nicht wie in dem Schreiben was von "telefonisch" steht !!!



Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:39:27
Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:01:36Kein Wort davon wo ein Wiederspruch hin muss, kein Word davon in welcher Frist ect. :nea:

Deine Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (Text unter "Sie sehen das anders?") ist der Widerspruch! Also unbedingt die Frist einhalten. Die Gutachten vergleichen und unbedingt auf die von @Ottokar hingewiesene fehlende Neutralität (beide Kinder an einem Tag vom selben Mitarbeiter begutachtet) abstellen.

Du wirst nicht gezwungen, diese Stellungnahme telefonisch zu machen, schriftlich ist ohnehin ratsamer.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:47:16
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:39:27Deine Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (Text unter "Sie sehen das anders?") ist der Widerspruch!

DAS, ist gelinde gesagt aber extrem "Schwammig" beschrieben.... Ich hatte mir das zwar schon gedacht, aber jemand der sich vielleicht nicht soooo damit auskennt, wartet da vielleicht noch auf ein weiteres Schreiben... Und Zack Frist abgelaufen....

Hat man für einen Wiederspruch nicht in der Regel vier Wochen zeit ????

Mal ganz davon abgesehen, ein richtiger "Bescheid" , ist das Schreiben aber auch nicht ....  :nea:
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:58:32
Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:47:16DAS, ist gelinde gesagt aber extrem "Schwammig" beschrieben...

Ich verweise gerne noch mal auf meinen Beitrag in Antwort #8 und den Zusatz im Link "durchlesen!".
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 18:32:33
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:58:32Ich verweise gerne noch mal auf meinen Beitrag in Antwort #8 und den Zusatz im Link "durchlesen!".

habe ich , aber da steht mehr oder minder das drin was ICH geschrieben habe !!!

Ich habe keinen Aufhebungsbescheid bekommen ! Kein Datum zu wann der Bescheid von 2018 aufgehoben wird ect.

"Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben".... Nur wann genau? das kann sonst was bedeuten. !
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53
Das Schreiben vom 18.02.2026 ist eine Anhörung nach § 24 SGB X, sowas sollte man als Bürgergeldempfänger eigentlich (er)kennen.
Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist wird der Verwaltungsakt erlassen, gegen den man dann Widerspruch erheben kann.

Die Gründe die dort genannt werden, Verbesserung der Selbständigkeit weil das Kind die Brille allein aufsetzen kann, sind doch ein schlechter Witz.
Du solltest dringend (nach Erhalt) die Gutachten vergleichen und die Punkte, die sich unterscheiden hier mal nennen.

Wurde nur das Kind befragt, oder auch ein Elternteil?
War bei der Befragung ein Elternteil anwesend?
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 09:24:35
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53Wurde nur das Kind befragt, oder auch ein Elternteil?

In der Regel , wurde unsere Tochter befragt, erst wenn diese nicht weiter wusste, wurden die Fragen an uns Eltern weiter gereicht.

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53War bei der Befragung ein Elternteil anwesend?

Ja zuerst nur ich, meine Frau ist später dazu gekommen, da diese noch beim Arzt war.

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53Du solltest dringend (nach Erhalt) die Gutachten vergleichen und die Punkte, die sich unterscheiden hier mal nennen.

Sobald ich die Gutachten habe, werde ich das machen.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Ottokar am 26. Februar 2026, 12:59:55
Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 09:24:35In der Regel , wurde unsere Tochter befragt, erst wenn diese nicht weiter wusste, wurden die Fragen an uns Eltern weiter gereicht.
Schlechte Strategie.
Die pflegebedürftige Person sollte so wenig wie möglich Fragen beantworten. Abgesehen davon das man als Pflegebedürftiger selbst den Aufwand kaum richtig einschätzen kann, erst recht nicht als Minderjähriger, neigt man dazu, den Unterstützungsbedarf aus Scham kleiner darzustellen als er ist. Viele empfinden diese Befragung als demütigend, ich hab das schon oft erlebt.
Gerade bei Minderjährigen sollten deshalb die Eltern befragt werden und nicht das Kind, wenn man eine realistische Einschätzung der Situation haben will. Das sollten die Eltern mit dem Kind vorher so absprechen.
Und selbst Eltern schätzen den Unterstützungsbedarf oft zu gering ein, wenn die Unterstützungssituation schon seit Geburt besteht, oder sich langsam aufgebaut hat.
Außerdem sollte man als Elternteil bei jeder Frage nachfragen, was genau damit gemeint ist, sofern die Fragestellung nicht eindeutig klar ist.

Was genau ist denn der Grund für die Pflegebedürftigkeit und seit wann besteht der?
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 15:07:40
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 12:59:55Was genau ist denn der Grund für die Pflegebedürftigkeit und seit wann besteht der?

Hallo @ Ottokar,

der Grund ist bei beiden Kinder wurde damals festgestellt, dass (angeblich) eine geistige Behinderung vorliegen würde (bei aber IQ über 70 !). Dies wurde im Rahmen einer "Art" Kinder Reha hier bei uns an der Küste so , sagen wir mal "ermittelt" , bzw. man hatte uns geraten einen Antrag auf einen PG zu stellen.

Wir wären da von alleine nie drauf gekommen. Der Antrag wurde gestellt (2018), beide Kinder begutachtet, und ja, dann kam Post das beide Kinder besagten PG II bekommen. So ist das damals abgelaufen.

So, und nun war Post im Kasten, dass Gutachten (allerdings nur für unsere Tochter) aus 2018...

Ich stelle mal beide "Ergebnisse" ein.


Von 33,75 auf 21,75 Punkte "gefallen" ....

Und Tatsächlich hat sie z.B. im Modul 5 die fünf Punkte nicht bekommen, weil sie ihre Brille selber aufsetzten kann  :schock:  :wand:

Bis auf die Punkte wo sie weniger oder gar keine bekommen hat , sind die Gutachten "relative" identisch was den Text angeht. Allerdings war unsere Tochter damals gerade mal 8 Jahre alt.

Wenn Gewünscht, kann ich auch die Kompletten Gutachten einscannen.... Dauert dann aber ein wenig !

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 12:59:55Die pflegebedürftige Person sollte so wenig wie möglich Fragen beantworten.

In dem Schreiben, was wir im Vorfeld bekommen haben zwecks der Termine, stand drin, dass die zu begutachtende Person zu befragen ist, und da noch minderjährig ein Elternteil anwesend sein muss.
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2026, 12:47:56
Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 15:07:40Und Tatsächlich hat sie z.B. im Modul 5 die fünf Punkte nicht bekommen, weil sie ihre Brille selber aufsetzten kann  :schock:  :wand:
Ja auch der Begutachter der MDK arbeitet mit fiesen Tricks deswegen sollte man "in eurem Fall auch die Fragen etc beantworten" und nicht die Pflegebedürftige.
Aber wenn ich Ottokars Beiträge lese hat der Gutachter wohl alles falsch gemacht.

Bei meiner Mutter haben die einfach ein Blatt fallen lassen und als sich Mutter danach gebückt hat war der Fall wie bei deiner Tochter mit der Brille.
So fiese Methoden ziehen sich leider durch alle Institutionen wie ich zwischenzeitlich gelernt habe.


Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2026, 14:11:30ein Widerspruch lohnt sich immer. Hier musst du halt zumindest abwarten was im alten Bescheid steht
und
ab jetzt kannst du das ja machen.

Viel Erfolg
FN
Titel: Aw: Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !
Beitrag von: Ottokar am 27. Februar 2026, 13:21:16
Mit der Zusammenfassung kann man recht wenig anfangen.
Wichtig sind die einzelnen Module, hier 2, 3, 4 und 5, da reicht die jeweilige Tabelle, da musst du dann auch nichts schwärzen.