Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !

Begonnen von Bundspecht, 20. Februar 2026, 12:32:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bundspecht

Hallo,

unsere beiden Kinder haben seid 2018 den Pflegegrad 2. Vor zwei Wochen gab es dann eine neue "Begutachtung".

Im Grunde genommen hat sich bei beiden Kinder, was den Pflegeaufwand unsererseits betrifft nichts geändert. Nur die "Art" der Pflege/Unterstützung hat sich geändert.

Nun haben wir heute Post bekommen, unsere Sohn behält PG 2. Da ich nun wissen wollte was mit unsre Tochter ist , habe ich da angerufen.

Laut Pflegekasse, wurde sie zurück gestuft auf PG 1 !, obwohl sich von Aufwand auch bei ihr nichts geändert hat.

Die Post mit dem Gutachten usw. kommt wohl nächste Woche. Man hatte mir am Telefon aber gesagt, ich solle Wiederspruch einlegen (kommt mir schon komisch vor).

Ich warte nun auf die Post und Scanne das alles mal ein. Für einen Wiederspruch bei der PK benötige ich dann allerdings bitte ein wenig Hilfe....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Nicht der zeitliche Pflegeaufwand ist für den PG relevant, sondern in welchen Bereichen die Person wieviel Unterstützung benötigt.
Dabei passiert es gerade Eltern sehr leicht, die erforderliche Unterstützung fälschlich geringer einzuschätzen, insbesondere wenn die Unterstützung schon seit Jahren geleistet wird. Auch die pflegebedürftige Person neigt oft aus Scham dazu, den erforderlichen Unterstützungsbedarf kleinzureden.

Am Besten man vergleicht das alte und neue Gutachten und schaut, wo der Gutachter einen geringeren Unterstützungsbedarf vermerkt hat.
Erfolgte die Begutachtung vor Ort oder telefonisch?
Bei telefonischer Begutachtung kommt es sehr leicht zu Fehlern und Missverständnissen beim Unterstützungsbedarf.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Hallo Ottokar....

Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2026, 13:13:59Nicht der zeitliche Pflegeaufwand ist für den PG relevant, sondern in welchen Bereichen die Person wieviel Unterstützung benötigt.

Nun ja, wir kommen pro Kind auf ca. 15 Stunden in der Woche. Es hat sich aber in den einzelnen Bereichen wo Hilfe benötigt wird, eigentlich nicht viel geändert.

Im Gegenteil zu dem was bislang vorhanden war ist neues hinzu gekommen. Unsere Tochter ist nun 15 und voll in der Pubertät. Wenn da Fragen sind oder Hilfe benötigt wird, kümmerst sich meine Frau darum, was für mich auch völlig Ok ist.

Beide Kinder haben einen Schwerbehinderten Ausweis mit einem GDB von 60 und dem Merkzeichen H....

Und das H kommt leider nicht von Ungefähr. Wenn meine Tochter irgendwo hin muss, ob nun Schule, zum Arzt, oder  ähnlichem , muss sie immer eine Begleitung haben. Selbst alleine Bus fahren schafft sie nicht.

Auch jede Abweichung vom normalem Umfeld ist problematisch. Da reicht es z.B. schon , wenn z.B. der Fußweg (auf der Straße mit dem Rad fahren klappt nicht) eine Baustelle ist, und man gebeten wird die andere Straßenseite zu benutzen..

Dann ist Holland in Not :sad: 

Auch was den Tagesablauf angeht , geht es nicht ohne Hilfe. Da fängt schon beim Aufstehen an. Es müssen Klamotten rausgesucht werden. Sie benötigt Hilfe beim Duschen usw.

Auch muss man sie immer wieder daran "erinnern" das man z.B. erst den Schlüppi und dann erst die Jeans anzieht.

Das alles haben wir dem Außendienst der hier vor Ort war auch alles erklärt.

Im Grunde genommen ist es bei unserem Sohn genau so wie bei unsere Tochter was den Aufwand und die Art der Hilfe angeht.

Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2026, 13:13:59Am Besten man vergleicht das alte und neue Gutachten und schaut, wo der Gutachter einen geringeren Unterstützungsbedarf vermerkt hat.

Ich weis , wenn ich Ehrlich bin , gar nicht mehr ob wir damals ein Gutachten bekommen haben. Wir hatten nur ein Schreiben bekommen für beide Kinder, wo uns der PG 2 mitgeteilt wurde....


PS: haben eben mal fix mit der KK telefoniert. Tatsächlich ist das Gutachten da noch im System, wurde uns aber nie zugesandt. Ich bekommen das die Tage nun per Post, dann kann ich vergleichen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Bundspecht

Moin,

@Ottokar....

Die Gutachten der letzten "Untersuchung" sind angekommen.

Unser Sohn hat insgesamt 35 Punkte bekommen (27 sind erforderlich für den PG II).

Unsere Tochter hat "nur" 21,75 Punkte bekommen. Leider sind die Gutachten von 2018 noch nicht angekommen.

Frage: loht sich da ein Widerspruch bei so "wenigen" Punkten bei unsere Tochter überhaupt ????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Bundspecht

Nur als zusätzlichen Denkansatz
Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 12:01:18loht sich da ein Widerspruch bei so "wenigen" Punkten bei unsere Tochter überhaupt ????
ein Widerspruch lohnt sich immer. Hier musst du halt zumindest abwarten was im alten Bescheid steht
und
Nicht zu vergessen das die Stufe 1 ja abgeschafft werden soll.
Wie weit das bis jetzt noch spruchreif ist habe ich auch über das Goggele nicht herausgefunden.
das Aktuellste > https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflegegrad-1-soll-bleiben-aber-mit-einschraenkungen-darauf-muessen-sich-pflegebeduerftige-einstellen-21-2-26-112571515
aber das ist ja von dieser "neuen Expertengruppe" nur VORGESTELLT! worden.
Wer weiß was die Regierung daraus macht  :weisnich:  :weisnich:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bundspecht

Update bzw. Problem.....

Mit dem PG II haben beide Kinder je 347€ Pflegegeld bekommen. Laut besagten Gutachten hat "nur" noch unser Sohn diesen PG.

Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Eben Konto kontrolliert. Es ist Pflegegeld für "beide" Kinder überwiesen worden !!!!

Was nun  :scratch:  :weisnich:  :help:

Die PK drauf hinweisen ??? Die Füße still halten ????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:42:23Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Der neue, niedrigere Pflegegrad gilt meist ab dem Monat, der auf die Mitteilung folgt. Das wäre bei dir also der März.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 15:47:30
Zitat von: Bundspecht am 24. Februar 2026, 15:42:23Datum der Gutachten war der 18.02.2026....

Der neue, niedrigere Pflegegrad gilt meist ab dem Monat, der auf die Mitteilung folgt. Das wäre bei dir also der März.

Bist Du dir da sicher ??? ich habe selber eben mal gesucht aber nichts relevantes gefunden
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

ZitatPflegeleistungen können nicht einfach reduziert werden – auch nicht durch einen Bescheid. Da eine solche Kürzung in die Rechte der pflegebedürftigen Person eingreift, müssen Betroffene laut Gesetz zunächst angehört werden. Die Pflegekassen schreiben dazu einen Brief, in dem sie mitteilen, dass sie "beabsichtigen, den Pflegegrad zu reduzieren" und geben innerhalb einer Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Quelle und mehr Infos - durchlesen!

Und
ZitatDie Pflegekasse kann auf die Stellungnahme auf zwei Arten reagieren:

    Sie gewährt die Leistungen zunächst weiter und prüft die Pflegebedürftigkeit erneut.
    Sie erlässt nun den Aufhebungsbescheid.

Im Aufhebungsbescheid sollte dann drinstehen, ab wann das PG gekürzt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ob sich ein Widerspruch lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man weiß, in welchen Bereichen und bei welchen Einschränkungen beim neuen Gutachten weniger Punkte vergeben wurden als beim vorherigen.
Einen Rückgang um mehr als 8 Punkte halte ich bei einer chronischen Erkrankung für äußerst fragwürdig. Da ändert sich i.d.R. nichts, stattdessen wird es mit der Zeit mehr. Da müssen vielmehr grobe Irrtümer oder Fehler bei der Begutachtung passiert sein.
Hat der selbe Gutachter beide Kinder begutachtet? Vielleicht sogar am selben Tag? Das darf nämlich wegen der Neutraliät nicht sein. Der Gutachter muss an jede Begutachtung unvoreingenommen herangehen, deshalb erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung immer bei einem anderen Gutachter als die vorherige.
Wenn der Gutachter erst Kind 1 einer Familie und dann Kind 2 begutachtet, ist durch die Begutachtung von Kind 1 diese Neutralität nicht mehr gegeben. Das wäre ein Widerspruchsgrund.

Das die alten Gutachten nicht vorlagen, ist fatal (und nebenbei auch rechtswidrig), denn bei einer Wiederholungsbegutachtung sollte man sich unbedingt anhand der im letzten Gutachten gemachten Angaben vorbereiten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 16:32:29Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

Doch habe ich , auch mit Datum vom 18.02.2026. Da steht dann drin "Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben" usw..... Aber ein genaues Datum ist in dem gesamten Text nicht zu finden.

Ob das Schreiben nun als "Aufhebungsbescheid" zu werten ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Ob sich ein Widerspruch lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man weiß, in welchen Bereichen und bei welchen Einschränkungen beim neuen Gutachten weniger Punkte vergeben wurden als beim vorherigen.

Wie gesagt, auf die Gutachten von 2018 warte ich noch.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Hat der selbe Gutachter beide Kinder begutachtet? Vielleicht sogar am selben Tag?

Ja, der Gutachter Termin war am 09.02.2026. Die Kinder wurde dafür von der Schule befreit. Der Gutachter (ein junger Mann) kam so gegen 9 Uhr zu uns. Im Vorfeld haben wir ein Schreiben bekommen wo das alles schon so drin stand.

Der Gutachter hat mit unserer Tochter angefangen (Sohn war die Zeit in seinem Zimmer). Die "Begutachtung" dauerte etwas über eine Stunde.

Danach kann dann unsere Sohn an die Reihe. Auch hier hat es ca. eine Stunden gedauert.

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Wenn der Gutachter erst Kind 1 einer Familie und dann Kind 2 begutachtet, ist durch die Begutachtung von Kind 1 diese Neutralität nicht mehr gegeben. Das wäre ein Widerspruchsgrund.

Hast Du da nähere Infos zum nachlesen bitte ?

Zitat von: Ottokar am 25. Februar 2026, 08:48:21Das die alten Gutachten nicht vorlagen, ist fatal (und nebenbei auch rechtswidrig), denn bei einer Wiederholungsbegutachtung sollte man sich unbedingt anhand der im letzten Gutachten gemachten Angaben vorbereiten.

Wie gesagt , 2018 haben wir uns da nicht so ein Kopf drum gemacht, weil das war eine Zeit, in der es "Familiär" hier drunter und drüber ging. Aber das ist eine andere Geschichte....

Wir haben nur besagte Briefe bekommen, dass unsere Kinder den PG II bekommen würden.

Normalerweise sollte die "Wiederbegutachtung" schon 2021 stattfinden, wurde aber wohl wegen "Corona" abgeblasen....


PS: Sorry , dass ich jetzt erst Antworte, aber ich hatte einen CT Termin , der sich leider in die Länge gezogen hat  :nea:

PPS: eins noch. Beide Kinder waren sehr nervös wegen diesem Termin, und hatten teilweise auch Angst, vielleicht was falschen zu sagen.

Unser Sohn z.B. macht bei Leuten die er nicht kennt (oder die ihm unsympathisch sind) zu wie eine Muschel ! Da kommt dann kein Pieps mehr....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 16:38:42
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2026, 16:32:29Du hast für die Rückstufung doch noch nicht mal einen Brief erhalten, richtig?

Doch habe ich , auch mit Datum vom 18.02.2026. Da steht dann drin "Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben" usw..... Aber ein genaues Datum ist in dem gesamten Text nicht zu finden.

Wird dir in dem Schreiben die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wenn ja, bis zu welchem Datum?

Das ist noch kein Aufhebungsbescheid, der kommt erst nach deiner Stellungnahme (wenn man dir nicht zustimmt) bzw. nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

#12
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 16:42:26Wird dir in dem Schreiben die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wenn ja, bis zu welchem Datum?

Wenn ich das richtig gelesen haben , drei Wochen ....

Hier besagtes Schreiben....







Ich habe mir auch das Gutachten angesehen, da steht nicht ein einziges Wort von "Wiederspruch" ....


PS: eben kurz bei der KK angerufen, weil ich wissen wollte wann ich mit den Gutachten aus 2018 rechnen kann. Die sind letzten Montag in die Post, sollte also diese Woche ankommen.

Nun aber der Hammer.... Es gibt keine weitern Schreiben der KK/PK.... das oben gezeigte Schreiben ist alles.  :schock:

Kein Wort davon wo ein Wiederspruch hin muss, kein Word davon in welcher Frist ect. :nea:

Mal davon angesehen, dass ein Widerspruch meines wissen´s doch schriftlich zu erfolgen hat, und nicht wie in dem Schreiben was von "telefonisch" steht !!!



So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:01:36Kein Wort davon wo ein Wiederspruch hin muss, kein Word davon in welcher Frist ect. :nea:

Deine Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (Text unter "Sie sehen das anders?") ist der Widerspruch! Also unbedingt die Frist einhalten. Die Gutachten vergleichen und unbedingt auf die von @Ottokar hingewiesene fehlende Neutralität (beide Kinder an einem Tag vom selben Mitarbeiter begutachtet) abstellen.

Du wirst nicht gezwungen, diese Stellungnahme telefonisch zu machen, schriftlich ist ohnehin ratsamer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:39:27Deine Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (Text unter "Sie sehen das anders?") ist der Widerspruch!

DAS, ist gelinde gesagt aber extrem "Schwammig" beschrieben.... Ich hatte mir das zwar schon gedacht, aber jemand der sich vielleicht nicht soooo damit auskennt, wartet da vielleicht noch auf ein weiteres Schreiben... Und Zack Frist abgelaufen....

Hat man für einen Wiederspruch nicht in der Regel vier Wochen zeit ????

Mal ganz davon abgesehen, ein richtiger "Bescheid" , ist das Schreiben aber auch nicht ....  :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !