Von Pflegegrad 2 auf 1 zurück gestuft Wiederspruch !

Begonnen von Bundspecht, 20. Februar 2026, 12:32:04

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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 25. Februar 2026, 17:47:16DAS, ist gelinde gesagt aber extrem "Schwammig" beschrieben...

Ich verweise gerne noch mal auf meinen Beitrag in Antwort #8 und den Zusatz im Link "durchlesen!".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2026, 17:58:32Ich verweise gerne noch mal auf meinen Beitrag in Antwort #8 und den Zusatz im Link "durchlesen!".

habe ich , aber da steht mehr oder minder das drin was ICH geschrieben habe !!!

Ich habe keinen Aufhebungsbescheid bekommen ! Kein Datum zu wann der Bescheid von 2018 aufgehoben wird ect.

"Wir beabsichtigen den Bescheid vom 18.07.2018 aufzuheben".... Nur wann genau? das kann sonst was bedeuten. !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Das Schreiben vom 18.02.2026 ist eine Anhörung nach § 24 SGB X, sowas sollte man als Bürgergeldempfänger eigentlich (er)kennen.
Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist wird der Verwaltungsakt erlassen, gegen den man dann Widerspruch erheben kann.

Die Gründe die dort genannt werden, Verbesserung der Selbständigkeit weil das Kind die Brille allein aufsetzen kann, sind doch ein schlechter Witz.
Du solltest dringend (nach Erhalt) die Gutachten vergleichen und die Punkte, die sich unterscheiden hier mal nennen.

Wurde nur das Kind befragt, oder auch ein Elternteil?
War bei der Befragung ein Elternteil anwesend?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53Wurde nur das Kind befragt, oder auch ein Elternteil?

In der Regel , wurde unsere Tochter befragt, erst wenn diese nicht weiter wusste, wurden die Fragen an uns Eltern weiter gereicht.

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53War bei der Befragung ein Elternteil anwesend?

Ja zuerst nur ich, meine Frau ist später dazu gekommen, da diese noch beim Arzt war.

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 08:57:53Du solltest dringend (nach Erhalt) die Gutachten vergleichen und die Punkte, die sich unterscheiden hier mal nennen.

Sobald ich die Gutachten habe, werde ich das machen.
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Ottokar

#19
Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 09:24:35In der Regel , wurde unsere Tochter befragt, erst wenn diese nicht weiter wusste, wurden die Fragen an uns Eltern weiter gereicht.
Schlechte Strategie.
Die pflegebedürftige Person sollte so wenig wie möglich Fragen beantworten. Abgesehen davon das man als Pflegebedürftiger selbst den Aufwand kaum richtig einschätzen kann, erst recht nicht als Minderjähriger, neigt man dazu, den Unterstützungsbedarf aus Scham kleiner darzustellen als er ist. Viele empfinden diese Befragung als demütigend, ich hab das schon oft erlebt.
Gerade bei Minderjährigen sollten deshalb die Eltern befragt werden und nicht das Kind, wenn man eine realistische Einschätzung der Situation haben will. Das sollten die Eltern mit dem Kind vorher so absprechen.
Und selbst Eltern schätzen den Unterstützungsbedarf oft zu gering ein, wenn die Unterstützungssituation schon seit Geburt besteht, oder sich langsam aufgebaut hat.
Außerdem sollte man als Elternteil bei jeder Frage nachfragen, was genau damit gemeint ist, sofern die Fragestellung nicht eindeutig klar ist.

Was genau ist denn der Grund für die Pflegebedürftigkeit und seit wann besteht der?
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Bundspecht

#20
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 12:59:55Was genau ist denn der Grund für die Pflegebedürftigkeit und seit wann besteht der?

Hallo @ Ottokar,

der Grund ist bei beiden Kinder wurde damals festgestellt, dass (angeblich) eine geistige Behinderung vorliegen würde (bei aber IQ über 70 !). Dies wurde im Rahmen einer "Art" Kinder Reha hier bei uns an der Küste so , sagen wir mal "ermittelt" , bzw. man hatte uns geraten einen Antrag auf einen PG zu stellen.

Wir wären da von alleine nie drauf gekommen. Der Antrag wurde gestellt (2018), beide Kinder begutachtet, und ja, dann kam Post das beide Kinder besagten PG II bekommen. So ist das damals abgelaufen.

So, und nun war Post im Kasten, dass Gutachten (allerdings nur für unsere Tochter) aus 2018...

Ich stelle mal beide "Ergebnisse" ein.


Von 33,75 auf 21,75 Punkte "gefallen" ....

Und Tatsächlich hat sie z.B. im Modul 5 die fünf Punkte nicht bekommen, weil sie ihre Brille selber aufsetzten kann  :schock:  :wand:

Bis auf die Punkte wo sie weniger oder gar keine bekommen hat , sind die Gutachten "relative" identisch was den Text angeht. Allerdings war unsere Tochter damals gerade mal 8 Jahre alt.

Wenn Gewünscht, kann ich auch die Kompletten Gutachten einscannen.... Dauert dann aber ein wenig !

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2026, 12:59:55Die pflegebedürftige Person sollte so wenig wie möglich Fragen beantworten.

In dem Schreiben, was wir im Vorfeld bekommen haben zwecks der Termine, stand drin, dass die zu begutachtende Person zu befragen ist, und da noch minderjährig ein Elternteil anwesend sein muss.
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Fettnäpfchen

Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2026, 15:07:40Und Tatsächlich hat sie z.B. im Modul 5 die fünf Punkte nicht bekommen, weil sie ihre Brille selber aufsetzten kann  :schock:  :wand:
Ja auch der Begutachter der MDK arbeitet mit fiesen Tricks deswegen sollte man "in eurem Fall auch die Fragen etc beantworten" und nicht die Pflegebedürftige.
Aber wenn ich Ottokars Beiträge lese hat der Gutachter wohl alles falsch gemacht.

Bei meiner Mutter haben die einfach ein Blatt fallen lassen und als sich Mutter danach gebückt hat war der Fall wie bei deiner Tochter mit der Brille.
So fiese Methoden ziehen sich leider durch alle Institutionen wie ich zwischenzeitlich gelernt habe.


Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2026, 14:11:30ein Widerspruch lohnt sich immer. Hier musst du halt zumindest abwarten was im alten Bescheid steht
und
ab jetzt kannst du das ja machen.

Viel Erfolg
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

#22
Mit der Zusammenfassung kann man recht wenig anfangen.
Wichtig sind die einzelnen Module, hier 2, 3, 4 und 5, da reicht die jeweilige Tabelle, da musst du dann auch nichts schwärzen.
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