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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Denise am 24. Mai 2026, 16:11:48

Titel: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 24. Mai 2026, 16:11:48
Kann mir bitte jemand helfen?  :help:

Unser Sohn ist 22 Jahre und bezieht eigenes Einkommen dadurch ist er mit uns in keiner Bedarfsgeminschaft mehr.
Er möchte bei uns wohnen bleiben ist es richtig das er den doppeten Regelsatz von 563 x 2
behalten darf ?
Anteilig würde er dann Miete zahlen denn wir wohnen ja weiter zusammen.
So hatte ich das gelesen oder rechnen die Jobcenter sein ganzes Gehalt gegen?
Wie ist da die Rechtslage?

Danke und liebe Grüße Denise H. :help:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 24. Mai 2026, 16:18:43
Von seinem Einkommen wird gar nichts auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet (sofern da kein Kindergeld bei ist). Er zahlt euch seinen Mietanteil (den bekommt ihr weniger vom Jobcenter) und versorgt sich ansonsten selbst - er ist damit raus aus der BG, wenn sein Einkommen hoch genug ist um Regelsatz und Mietanteil zu decken.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00
Danke vielmals aber muss ich das nicht als Haushaltsgemeinschaft sehen?
Wird das Jobcenter das akzeptieren?
Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Liebe Grüße Denise und danke für die Antwort, :sehrgut:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 24. Mai 2026, 17:12:16
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Auf jeden Fall für ihn alleine ausreichend um seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) zu decken - genau diesen Anteil werdet ihr vom Jobcenter nicht mehr bekommen. Vom Überschuss wird nichts auf die restliche BG angerechnet.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 24. Mai 2026, 17:50:24
Den Mietanteil + NK bekommst du doch dann schonmal von deinem Sohn! Dann passt es doch wieder!
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44
Zitat von: Sheherazade am 24. Mai 2026, 17:12:16
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Auf jeden Fall für ihn alleine ausreichend um seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) zu decken - genau diesen Anteil werdet ihr vom Jobcenter nicht mehr bekommen. Vom Überschuss wird nichts auf die restliche BG angerechnet.


ich bedanke mich für deine Antwort. Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?
Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden? Natürlich zahlt er auch seinen Mietanteil.
Wie läuft das genau?
Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ? :yes:

Liebe Grüße Denise H.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 18:29:11
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?

Die Höhe seines Einkommens ist also neu? Dann schickst du (oder dein Sohn) einfach eine Veränderungsmitteilung (idealerweise mit einer Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber und einen Kontoauszug, auf dem der Eingang des ersten Gehalts zu ersehen ist) an das Jobcenter und lässt die rechnen und bescheiden. Sollte dir an dem dann erstellten Bescheid etwas falsch vorkommen, meldest du dich einfach wieder hier.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden?

Unnötig.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?

Das ist eine Falschauskunft. Kinder müssen nicht für ihre Eltern und/oder Geschwister aufkommen im SGB2.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17
Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 18:29:11
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?

Die Höhe seines Einkommens ist also neu? Dann schickst du (oder dein Sohn) einfach eine Veränderungsmitteilung (idealerweise mit einer Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber und einen Kontoauszug, auf dem der Eingang des ersten Gehalts zu ersehen ist) an das Jobcenter und lässt die rechnen und bescheiden. Sollte dir an dem dann erstellten Bescheid etwas falsch vorkommen, meldest du dich einfach wieder hier.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden?

Unnötig.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?

Das ist eine Falschauskunft. Kinder müssen nicht für ihre Eltern und/oder Geschwister aufkommen im SGB2.


Oh super vielen herzlichen Dank
dann hat man mich im Jobcenter an der Nase herumgeführt.
Darf ich noch einmal etwas fragen:

ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?
Er möchte ungerne dem Arbeitgeber ein Papier von diesem Amt übergeben zum ausfüllen was ich verständlicherweise nachvollziehen kann.
So wie ich das verstanden habe muss das Jobcenter warten bis er den ersten Lohn erhält richtig?
Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?
Er hat auch vorher nichts bekommen er hatte Bafög ca. 500 € und hat anteilig noch vom Jobcenter Miete bekommen aber keine Regelleistung.
Ich bin so froh mich hier hingewendet zu haben schön das es so ein Forum gibt.
Dank nochmal für die Unterstützung. :yes:

Liebe Grüße Denise H.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 09:07:03
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?

Sollte auch reichen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?

Wann bekommt er denn den ersten Lohn bzw. wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

Dein Sohn kann wählen, entweder er gibt eine Kopie des AV ab ODER er wartet bis der erste Lohn da ist und gibt dann erst die Kopie der Lohnabrechnung und eine Kopie des Kontoauszuges ab.

Das Jobcenter kann bestenfalls nur seine Leistung einstellen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03
Zitat von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 09:07:03
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?

Sollte auch reichen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?

Wann bekommt er denn den ersten Lohn bzw. wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

Dein Sohn kann wählen, entweder er gibt eine Kopie des AV ab ODER er wartet bis der erste Lohn da ist und gibt dann erst die Kopie der Lohnabrechnung und eine Kopie des Kontoauszuges ab.

Das Jobcenter kann bestenfalls nur seine Leistung einstellen um eine Überzahlung zu vermeiden.



Vielen lieben Dank

er beginnt am 15.6. der erste Lohn wird sicher erst nach einem Monat gezahlt.
Er ist gerade nicht da aber ich denke das wird in seinem Vertrag drin stehen.
Wenn er kommt frage ich ihn noch mal.

Danke du hast mir sehr geholfen er hatte schon Bammel das er seinen doch sehr niedrigen Lohn auch noch abgeben muss nur weil er sich alleine
davon keine Wohnung eigene leisten kann.
Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.
Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt. :empathy: Er hat wirklich den Kanal voll und wenn man selbst in so einer kritischen Lage ist das
man nicht mal helfen kann macht es das auch nicht besser. :schaem:

Liebe Grüße Denise  :bye:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 26. Mai 2026, 19:52:27
Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.

Warum haben die JC Mitarbeiter Ihn schikaniert? Man hat einen Ausbildungsvertrag mit seinem "Lehrherren" abgeschlossen. Das steht Anfang und (ca.) Endedatum der Ausbildung drin.
Den legt man dem JC vor und so lange hat man Ruhe (zu haben)!  Ok - vieleicht 1x im Jahr Nachweis vom "Chef" das die Ausbildung noch läuft.


Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt.
Für mich schwer vorstellbar. Warum sollte der JC wollen das die Ausbildung beendet wird? Die wollen das Becken mit unqualifizierten doch nicht extra füllen...


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 28. Mai 2026, 16:28:05
Zitat von: Joschua am 26. Mai 2026, 19:52:27
Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.

Warum haben die JC Mitarbeiter Ihn schikaniert? Man hat einen Ausbildungsvertrag mit seinem "Lehrherren" abgeschlossen. Das steht Anfang und (ca.) Endedatum der Ausbildung drin.
Den legt man dem JC vor und so lange hat man Ruhe (zu haben)!  Ok - vieleicht 1x im Jahr Nachweis vom "Chef" das die Ausbildung noch läuft.


Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt.
Für mich schwer vorstellbar. Warum sollte der JC wollen das die Ausbildung beendet wird? Die wollen das Becken mit unqualifizierten doch nicht extra füllen...





Ja so denkt der gesunde Menschenverstand  :yes:  aber die Mühlen im Jobcenter laufen anders.
Die wollen nicht das du gut ausgebildet bist und das hat er oft zu spüren bekommen.
Sie redeten von Vermittlungsvorang und das er seinen lebensunterhalt schnellstmöglich selber decken müsse
und da passte die Ausbildung leider nicht rein.

Liebe Grüße Denise H.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 16:42:40
Zitat von: Denise am 28. Mai 2026, 16:28:05Die wollen nicht das du gut ausgebildet bist und das hat er oft zu spüren bekommen.
Sie redeten von Vermittlungsvorang und das er seinen lebensunterhalt schnellstmöglich selber decken müsse
und da passte die Ausbildung leider nicht rein.

Das ist sicherlich vom Alter des Azubi abhängig, ab 25 wird das Jobcenter da mucksig.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 28. Mai 2026, 17:07:04
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.
Warum verdient er den nur so wenig mit abgeschlossener Ausbildung? Arbeitet er nicht Vollzeit?
Das ist gerade mal Mindestlohn. Das verdient auch ein unqualifizierter ohne Schulabschluss.


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 30. Mai 2026, 15:41:51
Zitat von: Joschua am 28. Mai 2026, 17:07:04
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.
Warum verdient er den nur so wenig mit abgeschlossener Ausbildung? Arbeitet er nicht Vollzeit?
Das ist gerade mal Mindestlohn. Das verdient auch ein unqualifizierter ohne Schulabschluss.

Ja das hast du vollkommen Recht das wäre in der Tat zu wenig er geht aber nur 20h die Woche
ganz nach Friedrich Merz seinem Geschmack. Aus Trotz.

Er hat einfach Bammel das er gegengerechnet wird und somit völlig umsonst schuften soll. :lol:

Liebe Grüße Denise H.


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 30. Mai 2026, 17:06:53
Zitat von: Denise am 30. Mai 2026, 15:41:51er geht aber nur 20h die Woche
ganz nach Friedrich Merz seinem Geschmack. Aus Trotz.

Er hat einfach Bammel das er gegengerechnet wird und somit völlig umsonst schuften soll.

Aus Trotz nur eine Halbtagsstelle für einen jungen Mann? Ernsthaft? Hat er so gar keine Wünsche und Träume, die er sich mit seinem selbst verdienten Geld erfüllen will, Führerschein, Auto, Motorrad, Urlaube...)?
Die Angst, dass er "umsonst schuften" soll, hast du ihm ja jetzt hoffentlich nehmen können.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?
Das ist gelogen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft hat das BSG schon 2009 kassiert:
https://hartz.info/index.php/topic,4590.0.html
Das JC darf nur tatsächlich erbrachte Geldleistungen berücksichtigen, nicht irgendwelchen fiktiven Unterhalt berechnen.

Wenn dein Sohn seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zu deiner BG.
Damit hat er keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II und es gibt für das JC keine Rechtsgrundlage mehr für Datenerhebungen. Auch § 60 SGB II greift hier nicht, da dein Sohn dir nicht zu Leistungen verpflichtet ist.
Allerdings muss er ggü dem JC die Höhe seines Einkommens nachweisen, damit das JC positiv feststellen kann, dass er seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann. Das wars aber auch schon.
Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 01. Juni 2026, 17:27:21
Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?
Das ist gelogen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft hat das BSG schon 2009 kassiert:
https://hartz.info/index.php/topic,4590.0.html
Das JC darf nur tatsächlich erbrachte Geldleistungen berücksichtigen, nicht irgendwelchen fiktiven Unterhalt berechnen.

Wenn dein Sohn seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zu deiner BG.
Damit hat er keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II und es gibt für das JC keine Rechtsgrundlage mehr für Datenerhebungen. Auch § 60 SGB II greift hier nicht, da dein Sohn dir nicht zu Leistungen verpflichtet ist.
Allerdings muss er ggü dem JC die Höhe seines Einkommens nachweisen, damit das JC positiv feststellen kann, dass er seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann. Das wars aber auch schon.
Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.


Vielen vielen Dank

dann haben die SB vom Jobcenter wieder gelogen sie haben abermals betont das er für mich als Mutter
aufkommen muss.
Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte? Das genaue und beste Vorgehen wie macht er das?
Meinen sie das er solange seine Lohnzettel weiter übergeben sollte an das Jobcenter ?
Ich habe leider davon so gar keine Ahnung.
Sie helfen mir hier sehr weiter vielen vielen Dank dafür. :yes:

liebe Grüße Denise
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 17:51:17
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 17:27:21Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte?

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Sollte er innerhalb der Probezeit den Job verlieren, startet nicht wieder das umfangreiche Antragsverfahren - deshalb wäre es ratsamer, mit dem Leistungsverzicht bis zum Ende der Probezeit zu warten.

Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 01. Juni 2026, 19:03:07
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 17:51:17
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 17:27:21Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte?

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Sollte er innerhalb der Probezeit den Job verlieren, startet nicht wieder das umfangreiche Antragsverfahren - deshalb wäre es ratsamer, mit dem Leistungsverzicht bis zum Ende der Probezeit zu warten.



Danke vielen lieben Dank  :yes:  soweit habe ich das verstanden

1. er gehört nicht zur Haushaltsgemeinschaft und gibt das auch schriftlich zu verstehen.

2. er gibt dennoch die Lohnzettel ab und meldet sich nicht ab bekommt aber keine leistungen mehr
auf Grund der Höhe seines Lohnes

3. er zahlt selbstverständlich die Miete an den Vermieter und kauft für sich alleine ein


Ich hoffe ich habe nichts vergessen ist es richtig so ?

Danke nochmal für die Hilfe hier im Forum. :yes:

Liebe Grüße Denise H.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 19:06:47
1. Haushaltsgemeinschaften gibt es in dem Sinne nicht mehr, also unnötig.
2. Ja.
3. Er muss nicht direkt an den Vermieter zahlen. Er kann seinen Mietanteil nachweislich an euch zahlen, denn ihr als Hauptmieter bekommt entsprechend weniger KdU. Ja, er sorgt für sich selbst.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 01. Juni 2026, 19:35:19
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 19:06:471. Haushaltsgemeinschaften gibt es in dem Sinne nicht mehr, also unnötig.
2. Ja.
3. Er muss nicht direkt an den Vermieter zahlen. Er kann seinen Mietanteil nachweislich an euch zahlen, denn ihr als Hauptmieter bekommt entsprechend weniger KdU. Ja, er sorgt für sich selbst.


Bestens ich bedanke mich für die große Unterstützung.

Sie sind wirklich eine ganz große Hilfe ich hätte mich wirklich lumpen lassen
weil ich gar keine Ahnung vom Bürgergeld habe.

Ich werde berichten ob alles so läuft wie es sein sollte meist hauen die Jobcenter ja
mit voller Wucht Steine damit man keinen Schritt weiter kommt.
Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.

Liebe Grüße Denise :yes: und danke von Herzen :yes:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 03. Juni 2026, 08:54:36
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 19:35:19Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.
Mit Pflegestufe 5 bis du aus der Vermittlung raus.
Lt. Weisung der BA zu § 10 SGB II (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba032565.pdf) (PDF Seite 15) ist einer Plegeperson ab Pflegegrad 4 (der pflegebedürftigen Person) ein Job oder eine Maßnahme nicht mehr zumutbar.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 03. Juni 2026, 17:50:48
Zitat von: Ottokar am 03. Juni 2026, 08:54:36
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 19:35:19Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.
Mit Pflegestufe 5 bis du aus der Vermittlung raus.
Lt. Weisung der BA zu § 10 SGB II (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba032565.pdf) (PDF Seite 15) ist einer Plegeperson ab Pflegegrad 4 (der pflegebedürftigen Person) ein Job oder eine Maßnahme nicht mehr zumutbar.


Danke für die vielen Hilfen hier
das Jobcenter weiß das auch und wenn sie mich nicht zur Arbeit schicken dürfen
dann haben sie neue andere Pläne zB.schicken sie mich dann zu Gruppeninformation zum Thema Pflege
aber nicht etwa zur Hilfeleistung sondern damit sie versuchen können ob ich nicht doch wieder arbeiten gehen möchte
und er fremd betreut wird. Die Höhe war als mir der Pflegeunterstützungspunkt mitten im Jobcenter
gesagt hat ich solle meinen schwerst kranken Mann doch einfach ins Pflegerheim abschieben so wäre doch allen gedient. Wäre ich da nicht hingegangen hätten sie mir die Leistung gekürzt.
Ich bin nie so traurig gewesen wie in diesem Moment ein Moment der
eisigen Kälte und ich dachte wie können Menschen die dort arbeiten nur so unmenschlich sein.
Die Pfegeunterstützung haben Koorperationen mit dem Jobcenter und stellen dir eiskalt Beine.
Sie sind bei mir so nicht weiter gekommen also wollen sie mich als Gesunde Person (kerngesund)
in die Rente abschieben nur um nicht für mich zahlen zu müssen.
Ich mußte unter Zwang Unterlagen für den medizinischen Dienst ausfüllen
und nun bin ich am Warten wie es jetzt für uns weitergeht.
Ich hätte mir nie im Leben vorstellen können das man so bahandelt wird wenn jemand so krank wird in der Familie.
Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Einen lieben Dank für die vielen Informationen das hilft schon sehr. Liebe Grüße Denise H. :yes:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:37:43
Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 17:50:48Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Was hat das letztere mit der Vertretungsvermutung zu tun? Er ist bis jetzt nicht für euch aufgekommen und wird es auch zukünftig nicht müssen, weil Kinder ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpfichtet sind im SGB2 (irre ich mich oder habe ich das hier schon mal geschrieben?).

Jetzt wartet doch erstmal den Bescheid auf die Veränderungsmitteilung ab, wenn er seinen Bedarf selber decken kann, ist er raus aus der BG.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 03. Juni 2026, 18:57:50
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:37:43
Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 17:50:48Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Was hat das letztere mit der Vertretungsvermutung zu tun? Er ist bis jetzt nicht für euch aufgekommen und wird es auch zukünftig nicht müssen, weil Kinder ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpfichtet sind im SGB2 (irre ich mich oder habe ich das hier schon mal geschrieben?).

Jetzt wartet doch erstmal den Bescheid auf die Veränderungsmitteilung ab, wenn er seinen Bedarf selber decken kann, ist er raus aus der BG.

Ich hatte mir die Vorgehensweise aufgeschrieben und hatte von Herrn ich glaube Ottokar das so notiert
ich habe es gerade kopiert

Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, :smile:  dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Ich hatte das gelesen und dann kam die Frage mit der Vertretungsvermutung auf weil hier stand ich oder er müsste widersprechen. Ich habe mal den Smiley dahinter gesetzt.
Für mich war das alles schon geklärt und dann hatte ich das gelesen und dachte ich frage lieber noch einmal nach.
Danke für ihre Geduld und Unterstützung. Liebe Grüße Denise
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 03. Juni 2026, 19:02:02
Was ist denn das wieder für eine Geschichte!

Hat den Leuten mal jemand vorgerechnet, was es Vater Staat kostet, wenn der Mann mit Pflegegrad 5 in ein Pflegeheim kommt???

Wollen sie da auch Wohneigentum verwerten, oder können die echt nicht rechnen?? :wand:  :wand:
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Ottokar am 04. Juni 2026, 08:10:43
Bei PG5 bist du nicht vermittelbar, damit fallen auch Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungsaktionen wie Gruppeninformation weg. Kannst du alles unter Verweis auf die Unzumutbarkeit wegen Pflege deines Mannes mit PG5 ablehnen.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 09:48:35
Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 18:57:50Ich hatte das gelesen und dann kam die Frage mit der Vertretungsvermutung auf
OK.

Und wie habt ihr euch entschieden? Möchte dein Sohn den Leistungsverzicht alternativ oder zusätzlich machen? Denn in dem Zusammenhang muss er dann der Vertretung durch den Antragsteller (ich nehme an dich) widersprechen, damit er für sich alleine handeln kann dem Jobcenter gegenüber.

ZitatSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) *
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.
(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.
§38 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__38.html)


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00
Wir machen das so das er seinen ersten Lohnzettel abgibt
damit das Jobcenter selbst feststellen kann das er nicht bedürftig ist und
dann macht er ein Schreiben fertig indem er erklärt nicht für uns aufzukommen.
Bei seinem Lohn würde sowieso nichts übrig bleiben aber wir gehen diesen Weg trotzdem.
Er zahlt natürlich seine Miete,
das kann ja nicht sein das er noch nicht mal einen Cent hat um seine Fahrerlaubnis zu machen
so wie sie schon sagen er hat auch kleine Wünsche und muss nicht Verzicht üben weil er für uns beide aufkommen soll.
Ich bin so froh das ich mich hier an sie gewandt habe.
Danke für die Unterstützung das hat mir sehr geholfen  :yes:  unser Sohn tat uns schon richtig leid
und für meinen schwerst kranken Mann war das kaum auszuhalten er fühlte sich schuldig oder schlecht  weil
er für seinen Sohn sorgen sollte und er meint immer und nicht andersherum.
Jetzt wo er weiß das unser Sohn seinen Lohn behalten kann ist ihm gleich wohler ums Herz.

Liebe Grüße Denise  :yes:


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 17:48:31
Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00dann macht er ein Schreiben fertig indem er erklärt nicht für uns aufzukommen.
Bei seinem Lohn würde sowieso nichts übrig bleiben aber wir gehen diesen Weg trotzdem.

Ist zwar tatsächlich unnötig, wie ich schon mehrmals schrieb, aber wenn es euch damit besser geht ....

Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00das kann ja nicht sein das er noch nicht mal einen Cent hat um seine Fahrerlaubnis zu machen

Dagegen hilft ein Vollzeitjob.

Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00weil er für uns beide aufkommen soll.

Noch eine Wiederholung: Muss er nicht, egal wieviel er verdient.

Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 19:21:53
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 19:02:02Hat den Leuten mal jemand vorgerechnet, was es Vater Staat kostet, wenn der Mann mit Pflegegrad 5 in ein Pflegeheim kommt???


Einseitig dargestellt: Was kostet es den Staat wenn zu Hause gepflegt:
evt. Miete & Co für Pflegenden
evt. Miete & Co für Pflegeperson
Keine Steuereinnahmen durch sozialversicherungspfichtige Beiträge bei Vollzeit Arbeit Pflegeperson
Pflegegeld und evt- Sachleistungen
evt. Sonderkosten bei Umbauten zu Hause
"Rentenpunkte" der Pflegeperson

Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 19:36:50
Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 19:21:53
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 19:02:02Hat den Leuten mal jemand vorgerechnet, was es Vater Staat kostet, wenn der Mann mit Pflegegrad 5 in ein Pflegeheim kommt???


Einseitig dargestellt: Was kostet es den Staat wenn zu Hause gepflegt:
evt. Miete & Co für Pflegenden
evt. Miete & Co für Pflegeperson
Keine Steuereinnahmen durch sozialversicherungspfichtige Beiträge bei Vollzeit Arbeit Pflegeperson
Pflegegeld und evt- Sachleistungen
evt. Sonderkosten bei Umbauten zu Hause
"Rentenpunkte" der Pflegeperson


Du weist was ein Pflegeplatz stufe 5 Kostet?
Du weist das die Pflege zuhause deshalb priorisiert wird? Auch weil es gar nicht genug plätze gibt?
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 19:41:30
Zitat von: oldtom am 04. Juni 2026, 19:36:50Du weist was ein Pflegeplatz stufe 5 Kostet?

soll ich dir für 5 Jahre monatliche Rechnungen des Pfegeheims meiner Mutter hochladen?
PG5 , gelähmt, künstlich ernährt... 2016-2021

Fragen?
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 19:46:30
ich meine die Kosten - nicht was man bezahlt!
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 19:55:06
Ja das weis ich. Auf den meisten Homepages der Heime gibt es sehr detailierte Aufstellungen was die stationäre Kosten für jeden Pflegegrad sind. Und was es von der Pflegekasse gibt ist auch klar!

Glaub mir ich hab mich mit den "Zahlen" beschäftigt und eine sehr sehr hohen Betrag in Summe dazubezahlt!


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 20:54:24
Heimunterbringung / Jahr:

na, dann mach mal die Rechnung: Platz ca. 70.000,-€ im Jahr...
Pflegekasse:                              24.000,-
Rente:             wenn es gut läuft      16.000,-

Ungedeckt                                 30.000,- p.a   d.h.Sozialamt
---------------------------------------------------------------
Anteil 'öffentliche Kassen'               ca. 54.000,-€   



Pflege durch Angehörige im BG.:

Zuschuss Pflegekasse , Geld und Sachleistung :   ~16000,- (Kombinationspflege) 
Bürgergeld, KdU, Gkv Pflegeperson (der der Pflegt):   11.500,-     
------------------------------------------------------------------
Anteil 'öffentlicher Kassen' :                        27.500,-€

 
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 21:05:03
Und vergessen das die Pflegeperson in die Sozialkassen einzahlt und als Fachkraft&Arbeitnehmer in der Wirtschaft fehlt.

Wenn die Pflegeperson jahrelang aus dem Job raus ist und anschließend nicht mehr in den Job reinkommt ist der " Schaden" noch größer.

So einfach wie du das ausrechnen willst geht das nicht!

Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 21:08:54
Aja komm... das Pflegepersonal in der Häuslichen Pflege ist eh ein Witz:  Angelernte Hilfskräfte, kurz über Mindestlohn - (14,€/h) berechnet werden der Pflegekasse ca. 100€/h) - da kannst du den Rotstift mal ansetzen!
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 21:46:00
Warten wir mal ab was die kommende "Reform der Sozialsysteme" bringt.

Denke PG1 wird eingespart! Die "Messlatten" der Stufen werden höher gelegt. Einige Leistungen gekürzt.


Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 22:03:28
Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 21:46:00Warten wir mal ab was die kommende "Reform der Sozialsysteme" bringt.

Denke PG1 wird eingespart! Die "Messlatten" der Stufen werden höher gelegt. Einige Leistungen gekürzt.

Sicher nichts gescheites ...   von den niedrigen Pflegegraden - da sind die Mittel ja auch zweckgebunden -  lebt eine ganze Industrie ganz gut...
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Rotti am 05. Juni 2026, 00:03:15
Zitat von: oldtom am 04. Juni 2026, 22:03:28lebt eine ganze Industrie ganz gut...
jeder will da abkassieren auf kosten der Zahler und das sind die Versicherten und da schließe ich die Krankenkassen auch mit ein die arbeiten bestimmt nicht Ehrenamtlich.
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 00:57:06
Weist du...das ist mir gerade egal..  wie verzweifelt meine Mutter nach mir gerufen hat. wenn ich nur 1 Tag nicht da war - und sagte "Warum verjagst du die Teufel nicht?" ....  ich hätte sie nie in ein Heim geben können... (sie war zur Kurzzeitpflege  wenn ich Termine hatte ... und hat random randaliert :zwinker: )  ich war anfangs ja noch Jahre Selbstständig ..
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 09:36:22
Von der emotionale Seite ist das völlig richtig.

Ich aber hatte nicht PG5 pflegen können. Fachlich und mental. Das muss man können und wollen.
Auch weis man nicht wie lange die Pflege dauert. Ausserdem hatte ich meinen Job aufgeben müssen. Unmöglich! Ich wäre nicht mehr rein gekommen.

Jeder muss die Frage für sich entscheiden. Aber wenn man danach selbst berufliche Nachteile hat oder raus ist.. ist das Sch..e!
Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 06. Juni 2026, 17:08:08
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 17:48:31
Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00dann macht er ein Schreiben fertig indem er erklärt nicht für uns aufzukommen.
Bei seinem Lohn würde sowieso nichts übrig bleiben aber wir gehen diesen Weg trotzdem.

Ist zwar tatsächlich unnötig, wie ich schon mehrmals schrieb, aber wenn es euch damit besser geht ....

Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00das kann ja nicht sein das er noch nicht mal einen Cent hat um seine Fahrerlaubnis zu machen

Dagegen hilft ein Vollzeitjob.

Zitat von: Denise am 04. Juni 2026, 17:43:00weil er für uns beide aufkommen soll.

Noch eine Wiederholung: Muss er nicht, egal wieviel er verdient.





Danke 
Ich dachte er muss das angeben das er nicht für uns zahlen möchte.
Vielleicht stehe ich auf der langen Leine und habe das alles nicht ganz verstanden.
Unser Sohn möchte Vollzeit gehen keine Frage
nur dieses Problem stand
nur deshalb hat er die
20h Woche unterschrieben. Jetzt wissen wir ja das es doch anders st als vorher vermutet.
Er macht jetzt eine Erklärung fertig indem er auf weitere Leistungen verzichtet.
Er hat dann mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun schon bevor er die Stelle überhaupt antritt
und wie ich das verstanden habe braucht er dann auch keine Unterlagen mehr einzureichen.
Ich hoffe ich bin nicht zu verpeilt und habe wieder alles falsch verstanden.

Danke für ihre Geduld mit mir und danke auch für die Korrektur liebe Grüße Denise H. :yes:



Titel: Aw: Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Denise am 06. Juni 2026, 19:06:01
Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2026, 08:10:43Bei PG5 bist du nicht vermittelbar, damit fallen auch Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungsaktionen wie Gruppeninformation weg. Kannst du alles unter Verweis auf die Unzumutbarkeit wegen Pflege deines Mannes mit PG5 ablehnen.

Danke Herr Ottokar  :yes:
solche Gruppentermine habe ich inzwischen 4 mal erhalten.
Das nächste mal lehne ich es ab.
Danke für die Hilfe liebe grüße Denise H.