Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft

Begonnen von Denise, 24. Mai 2026, 16:11:48

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Sheherazade

Zitat von: Denise am 30. Mai 2026, 15:41:51er geht aber nur 20h die Woche
ganz nach Friedrich Merz seinem Geschmack. Aus Trotz.

Er hat einfach Bammel das er gegengerechnet wird und somit völlig umsonst schuften soll.

Aus Trotz nur eine Halbtagsstelle für einen jungen Mann? Ernsthaft? Hat er so gar keine Wünsche und Träume, die er sich mit seinem selbst verdienten Geld erfüllen will, Führerschein, Auto, Motorrad, Urlaube...)?
Die Angst, dass er "umsonst schuften" soll, hast du ihm ja jetzt hoffentlich nehmen können.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Ottokar

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?
Das ist gelogen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft hat das BSG schon 2009 kassiert:
https://hartz.info/index.php/topic,4590.0.html
Das JC darf nur tatsächlich erbrachte Geldleistungen berücksichtigen, nicht irgendwelchen fiktiven Unterhalt berechnen.

Wenn dein Sohn seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zu deiner BG.
Damit hat er keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II und es gibt für das JC keine Rechtsgrundlage mehr für Datenerhebungen. Auch § 60 SGB II greift hier nicht, da dein Sohn dir nicht zu Leistungen verpflichtet ist.
Allerdings muss er ggü dem JC die Höhe seines Einkommens nachweisen, damit das JC positiv feststellen kann, dass er seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann. Das wars aber auch schon.
Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Denise

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?
Das ist gelogen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Das Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft hat das BSG schon 2009 kassiert:
https://hartz.info/index.php/topic,4590.0.html
Das JC darf nur tatsächlich erbrachte Geldleistungen berücksichtigen, nicht irgendwelchen fiktiven Unterhalt berechnen.

Wenn dein Sohn seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zu deiner BG.
Damit hat er keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II und es gibt für das JC keine Rechtsgrundlage mehr für Datenerhebungen. Auch § 60 SGB II greift hier nicht, da dein Sohn dir nicht zu Leistungen verpflichtet ist.
Allerdings muss er ggü dem JC die Höhe seines Einkommens nachweisen, damit das JC positiv feststellen kann, dass er seinen rechnerischen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann. Das wars aber auch schon.
Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.


Vielen vielen Dank

dann haben die SB vom Jobcenter wieder gelogen sie haben abermals betont das er für mich als Mutter
aufkommen muss.
Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte? Das genaue und beste Vorgehen wie macht er das?
Meinen sie das er solange seine Lohnzettel weiter übergeben sollte an das Jobcenter ?
Ich habe leider davon so gar keine Ahnung.
Sie helfen mir hier sehr weiter vielen vielen Dank dafür. :yes:

liebe Grüße Denise

Sheherazade

Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 17:27:21Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte?

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Sollte er innerhalb der Probezeit den Job verlieren, startet nicht wieder das umfangreiche Antragsverfahren - deshalb wäre es ratsamer, mit dem Leistungsverzicht bis zum Ende der Probezeit zu warten.

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Denise

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 17:51:17
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 17:27:21Darf ich noch mal nachfragen wie das gemeint ist das er bis nach der Probezeit warten sollte?

Zitat von: Ottokar am 31. Mai 2026, 09:14:51Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Sollte er innerhalb der Probezeit den Job verlieren, startet nicht wieder das umfangreiche Antragsverfahren - deshalb wäre es ratsamer, mit dem Leistungsverzicht bis zum Ende der Probezeit zu warten.



Danke vielen lieben Dank  :yes:  soweit habe ich das verstanden

1. er gehört nicht zur Haushaltsgemeinschaft und gibt das auch schriftlich zu verstehen.

2. er gibt dennoch die Lohnzettel ab und meldet sich nicht ab bekommt aber keine leistungen mehr
auf Grund der Höhe seines Lohnes

3. er zahlt selbstverständlich die Miete an den Vermieter und kauft für sich alleine ein


Ich hoffe ich habe nichts vergessen ist es richtig so ?

Danke nochmal für die Hilfe hier im Forum. :yes:

Liebe Grüße Denise H.

Sheherazade

1. Haushaltsgemeinschaften gibt es in dem Sinne nicht mehr, also unnötig.
2. Ja.
3. Er muss nicht direkt an den Vermieter zahlen. Er kann seinen Mietanteil nachweislich an euch zahlen, denn ihr als Hauptmieter bekommt entsprechend weniger KdU. Ja, er sorgt für sich selbst.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 19:06:471. Haushaltsgemeinschaften gibt es in dem Sinne nicht mehr, also unnötig.
2. Ja.
3. Er muss nicht direkt an den Vermieter zahlen. Er kann seinen Mietanteil nachweislich an euch zahlen, denn ihr als Hauptmieter bekommt entsprechend weniger KdU. Ja, er sorgt für sich selbst.


Bestens ich bedanke mich für die große Unterstützung.

Sie sind wirklich eine ganz große Hilfe ich hätte mich wirklich lumpen lassen
weil ich gar keine Ahnung vom Bürgergeld habe.

Ich werde berichten ob alles so läuft wie es sein sollte meist hauen die Jobcenter ja
mit voller Wucht Steine damit man keinen Schritt weiter kommt.
Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.

Liebe Grüße Denise :yes: und danke von Herzen :yes:

Ottokar

Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 19:35:19Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.
Mit Pflegestufe 5 bis du aus der Vermittlung raus.
Lt. Weisung der BA zu § 10 SGB II (PDF Seite 15) ist einer Plegeperson ab Pflegegrad 4 (der pflegebedürftigen Person) ein Job oder eine Maßnahme nicht mehr zumutbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Denise

Zitat von: Ottokar am 03. Juni 2026, 08:54:36
Zitat von: Denise am 01. Juni 2026, 19:35:19Gerade als mein Mann krank wurde nahm das extrem zu inzwischen hat er die Pflegestufe 5
und sie taktieren uns weiter.
Mit Pflegestufe 5 bis du aus der Vermittlung raus.
Lt. Weisung der BA zu § 10 SGB II (PDF Seite 15) ist einer Plegeperson ab Pflegegrad 4 (der pflegebedürftigen Person) ein Job oder eine Maßnahme nicht mehr zumutbar.


Danke für die vielen Hilfen hier
das Jobcenter weiß das auch und wenn sie mich nicht zur Arbeit schicken dürfen
dann haben sie neue andere Pläne zB.schicken sie mich dann zu Gruppeninformation zum Thema Pflege
aber nicht etwa zur Hilfeleistung sondern damit sie versuchen können ob ich nicht doch wieder arbeiten gehen möchte
und er fremd betreut wird. Die Höhe war als mir der Pflegeunterstützungspunkt mitten im Jobcenter
gesagt hat ich solle meinen schwerst kranken Mann doch einfach ins Pflegerheim abschieben so wäre doch allen gedient. Wäre ich da nicht hingegangen hätten sie mir die Leistung gekürzt.
Ich bin nie so traurig gewesen wie in diesem Moment ein Moment der
eisigen Kälte und ich dachte wie können Menschen die dort arbeiten nur so unmenschlich sein.
Die Pfegeunterstützung haben Koorperationen mit dem Jobcenter und stellen dir eiskalt Beine.
Sie sind bei mir so nicht weiter gekommen also wollen sie mich als Gesunde Person (kerngesund)
in die Rente abschieben nur um nicht für mich zahlen zu müssen.
Ich mußte unter Zwang Unterlagen für den medizinischen Dienst ausfüllen
und nun bin ich am Warten wie es jetzt für uns weitergeht.
Ich hätte mir nie im Leben vorstellen können das man so bahandelt wird wenn jemand so krank wird in der Familie.
Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Einen lieben Dank für die vielen Informationen das hilft schon sehr. Liebe Grüße Denise H. :yes:

Sheherazade

Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 17:50:48Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Was hat das letztere mit der Vertretungsvermutung zu tun? Er ist bis jetzt nicht für euch aufgekommen und wird es auch zukünftig nicht müssen, weil Kinder ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpfichtet sind im SGB2 (irre ich mich oder habe ich das hier schon mal geschrieben?).

Jetzt wartet doch erstmal den Bescheid auf die Veränderungsmitteilung ab, wenn er seinen Bedarf selber decken kann, ist er raus aus der BG.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:37:43
Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 17:50:48Ich habe noch mal eine Frage zu der Vertretungsvermutung für unseren Sohn.
Muss er dem jetzt widersprechen und das reicht oder muss er noch ein Formular von dort ausfüllen
das er nicht mehr für uns aufkommt und alleine wirtschaftet?

Was hat das letztere mit der Vertretungsvermutung zu tun? Er ist bis jetzt nicht für euch aufgekommen und wird es auch zukünftig nicht müssen, weil Kinder ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpfichtet sind im SGB2 (irre ich mich oder habe ich das hier schon mal geschrieben?).

Jetzt wartet doch erstmal den Bescheid auf die Veränderungsmitteilung ab, wenn er seinen Bedarf selber decken kann, ist er raus aus der BG.

Ich hatte mir die Vorgehensweise aufgeschrieben und hatte von Herrn ich glaube Ottokar das so notiert
ich habe es gerade kopiert

Alternativ oder zusätzlich könnte er ggü dem JC auch schr ab dem nächsten Monat auf Leistungen verzichten und der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, :smile:  dann darf das JC ihn generell nicht mehr berücksichtigen und es gibt dann auch keinen Grund, Einkommensnachweise vorzulegen. Ich würde damit aber bis nach der Probezeit warten.

Ich hatte das gelesen und dann kam die Frage mit der Vertretungsvermutung auf weil hier stand ich oder er müsste widersprechen. Ich habe mal den Smiley dahinter gesetzt.
Für mich war das alles schon geklärt und dann hatte ich das gelesen und dachte ich frage lieber noch einmal nach.
Danke für ihre Geduld und Unterstützung. Liebe Grüße Denise

oldtom

Was ist denn das wieder für eine Geschichte!

Hat den Leuten mal jemand vorgerechnet, was es Vater Staat kostet, wenn der Mann mit Pflegegrad 5 in ein Pflegeheim kommt???

Wollen sie da auch Wohneigentum verwerten, oder können die echt nicht rechnen?? :wand:  :wand:

Ottokar

Bei PG5 bist du nicht vermittelbar, damit fallen auch Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungsaktionen wie Gruppeninformation weg. Kannst du alles unter Verweis auf die Unzumutbarkeit wegen Pflege deines Mannes mit PG5 ablehnen.
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Sheherazade

Zitat von: Denise am 03. Juni 2026, 18:57:50Ich hatte das gelesen und dann kam die Frage mit der Vertretungsvermutung auf
OK.

Und wie habt ihr euch entschieden? Möchte dein Sohn den Leistungsverzicht alternativ oder zusätzlich machen? Denn in dem Zusammenhang muss er dann der Vertretung durch den Antragsteller (ich nehme an dich) widersprechen, damit er für sich alleine handeln kann dem Jobcenter gegenüber.

ZitatSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) *
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.
(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.
§38 SGB2


"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Wir machen das so das er seinen ersten Lohnzettel abgibt
damit das Jobcenter selbst feststellen kann das er nicht bedürftig ist und
dann macht er ein Schreiben fertig indem er erklärt nicht für uns aufzukommen.
Bei seinem Lohn würde sowieso nichts übrig bleiben aber wir gehen diesen Weg trotzdem.
Er zahlt natürlich seine Miete,
das kann ja nicht sein das er noch nicht mal einen Cent hat um seine Fahrerlaubnis zu machen
so wie sie schon sagen er hat auch kleine Wünsche und muss nicht Verzicht üben weil er für uns beide aufkommen soll.
Ich bin so froh das ich mich hier an sie gewandt habe.
Danke für die Unterstützung das hat mir sehr geholfen  :yes:  unser Sohn tat uns schon richtig leid
und für meinen schwerst kranken Mann war das kaum auszuhalten er fühlte sich schuldig oder schlecht  weil
er für seinen Sohn sorgen sollte und er meint immer und nicht andersherum.
Jetzt wo er weiß das unser Sohn seinen Lohn behalten kann ist ihm gleich wohler ums Herz.

Liebe Grüße Denise  :yes: