Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft

Begonnen von Denise, 24. Mai 2026, 16:11:48

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Denise

Kann mir bitte jemand helfen?  :help:

Unser Sohn ist 22 Jahre und bezieht eigenes Einkommen dadurch ist er mit uns in keiner Bedarfsgeminschaft mehr.
Er möchte bei uns wohnen bleiben ist es richtig das er den doppeten Regelsatz von 563 x 2
behalten darf ?
Anteilig würde er dann Miete zahlen denn wir wohnen ja weiter zusammen.
So hatte ich das gelesen oder rechnen die Jobcenter sein ganzes Gehalt gegen?
Wie ist da die Rechtslage?

Danke und liebe Grüße Denise H. :help:

Sheherazade

Von seinem Einkommen wird gar nichts auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet (sofern da kein Kindergeld bei ist). Er zahlt euch seinen Mietanteil (den bekommt ihr weniger vom Jobcenter) und versorgt sich ansonsten selbst - er ist damit raus aus der BG, wenn sein Einkommen hoch genug ist um Regelsatz und Mietanteil zu decken.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Danke vielmals aber muss ich das nicht als Haushaltsgemeinschaft sehen?
Wird das Jobcenter das akzeptieren?
Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Liebe Grüße Denise und danke für die Antwort, :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Auf jeden Fall für ihn alleine ausreichend um seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) zu decken - genau diesen Anteil werdet ihr vom Jobcenter nicht mehr bekommen. Vom Überschuss wird nichts auf die restliche BG angerechnet.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Joschua

Den Mietanteil + NK bekommst du doch dann schonmal von deinem Sohn! Dann passt es doch wieder!

Denise

Zitat von: Sheherazade am 24. Mai 2026, 17:12:16
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.

Auf jeden Fall für ihn alleine ausreichend um seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) zu decken - genau diesen Anteil werdet ihr vom Jobcenter nicht mehr bekommen. Vom Überschuss wird nichts auf die restliche BG angerechnet.


ich bedanke mich für deine Antwort. Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?
Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden? Natürlich zahlt er auch seinen Mietanteil.
Wie läuft das genau?
Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ? :yes:

Liebe Grüße Denise H.

Sheherazade

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?

Die Höhe seines Einkommens ist also neu? Dann schickst du (oder dein Sohn) einfach eine Veränderungsmitteilung (idealerweise mit einer Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber und einen Kontoauszug, auf dem der Eingang des ersten Gehalts zu ersehen ist) an das Jobcenter und lässt die rechnen und bescheiden. Sollte dir an dem dann erstellten Bescheid etwas falsch vorkommen, meldest du dich einfach wieder hier.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden?

Unnötig.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?

Das ist eine Falschauskunft. Kinder müssen nicht für ihre Eltern und/oder Geschwister aufkommen im SGB2.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 18:29:11
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Meldet sich mein Sohn dann einfach ab oder muss ich das machen?

Die Höhe seines Einkommens ist also neu? Dann schickst du (oder dein Sohn) einfach eine Veränderungsmitteilung (idealerweise mit einer Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber und einen Kontoauszug, auf dem der Eingang des ersten Gehalts zu ersehen ist) an das Jobcenter und lässt die rechnen und bescheiden. Sollte dir an dem dann erstellten Bescheid etwas falsch vorkommen, meldest du dich einfach wieder hier.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Muss ich dann schreiben das wir keine Haushaltgeminschaft bilden?

Unnötig.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 17:39:44Mir hat man nämlich gesagt er muss als Haushaltsgemeinschaft auch für uns aufkommen ?

Das ist eine Falschauskunft. Kinder müssen nicht für ihre Eltern und/oder Geschwister aufkommen im SGB2.


Oh super vielen herzlichen Dank
dann hat man mich im Jobcenter an der Nase herumgeführt.
Darf ich noch einmal etwas fragen:

ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?
Er möchte ungerne dem Arbeitgeber ein Papier von diesem Amt übergeben zum ausfüllen was ich verständlicherweise nachvollziehen kann.
So wie ich das verstanden habe muss das Jobcenter warten bis er den ersten Lohn erhält richtig?
Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?
Er hat auch vorher nichts bekommen er hatte Bafög ca. 500 € und hat anteilig noch vom Jobcenter Miete bekommen aber keine Regelleistung.
Ich bin so froh mich hier hingewendet zu haben schön das es so ein Forum gibt.
Dank nochmal für die Unterstützung. :yes:

Liebe Grüße Denise H.

Sheherazade

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?

Sollte auch reichen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?

Wann bekommt er denn den ersten Lohn bzw. wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

Dein Sohn kann wählen, entweder er gibt eine Kopie des AV ab ODER er wartet bis der erste Lohn da ist und gibt dann erst die Kopie der Lohnabrechnung und eine Kopie des Kontoauszuges ab.

Das Jobcenter kann bestenfalls nur seine Leistung einstellen um eine Überzahlung zu vermeiden.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Denise

Zitat von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 09:07:03
Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17ein Lohnzettel ist das nicht gut wenn er den dann abgibt und den Kontoauszug?

Sollte auch reichen.

Zitat von: Denise am 25. Mai 2026, 20:11:17Die wollten nämlich den Arbeitsvertrag aber den gibt er nicht an das Jobcenter und da meinten die Fallmanager dann wird die Leistung jetzt eingestellt aber er hat ja noch nicht mal den ersten Lohn?

Wann bekommt er denn den ersten Lohn bzw. wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

Dein Sohn kann wählen, entweder er gibt eine Kopie des AV ab ODER er wartet bis der erste Lohn da ist und gibt dann erst die Kopie der Lohnabrechnung und eine Kopie des Kontoauszuges ab.

Das Jobcenter kann bestenfalls nur seine Leistung einstellen um eine Überzahlung zu vermeiden.



Vielen lieben Dank

er beginnt am 15.6. der erste Lohn wird sicher erst nach einem Monat gezahlt.
Er ist gerade nicht da aber ich denke das wird in seinem Vertrag drin stehen.
Wenn er kommt frage ich ihn noch mal.

Danke du hast mir sehr geholfen er hatte schon Bammel das er seinen doch sehr niedrigen Lohn auch noch abgeben muss nur weil er sich alleine
davon keine Wohnung eigene leisten kann.
Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.
Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt. :empathy: Er hat wirklich den Kanal voll und wenn man selbst in so einer kritischen Lage ist das
man nicht mal helfen kann macht es das auch nicht besser. :schaem:

Liebe Grüße Denise  :bye:

Joschua

Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.

Warum haben die JC Mitarbeiter Ihn schikaniert? Man hat einen Ausbildungsvertrag mit seinem "Lehrherren" abgeschlossen. Das steht Anfang und (ca.) Endedatum der Ausbildung drin.
Den legt man dem JC vor und so lange hat man Ruhe (zu haben)!  Ok - vieleicht 1x im Jahr Nachweis vom "Chef" das die Ausbildung noch läuft.


Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt.
Für mich schwer vorstellbar. Warum sollte der JC wollen das die Ausbildung beendet wird? Die wollen das Becken mit unqualifizierten doch nicht extra füllen...



Denise

Zitat von: Joschua am 26. Mai 2026, 19:52:27
Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Er will mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben die SB haben ihn die ganze Lehrzeit
nur schikaniert. Ich verstehe ihn nur zu gut.

Warum haben die JC Mitarbeiter Ihn schikaniert? Man hat einen Ausbildungsvertrag mit seinem "Lehrherren" abgeschlossen. Das steht Anfang und (ca.) Endedatum der Ausbildung drin.
Den legt man dem JC vor und so lange hat man Ruhe (zu haben)!  Ok - vieleicht 1x im Jahr Nachweis vom "Chef" das die Ausbildung noch läuft.


Zitat von: Denise am 26. Mai 2026, 18:50:03Wenn es nach der SB gegangen wäre hätten sie ihm die Ausbildung nicht mal beenden lassen und gleich zum Arbeiten geschickt.
Für mich schwer vorstellbar. Warum sollte der JC wollen das die Ausbildung beendet wird? Die wollen das Becken mit unqualifizierten doch nicht extra füllen...





Ja so denkt der gesunde Menschenverstand  :yes:  aber die Mühlen im Jobcenter laufen anders.
Die wollen nicht das du gut ausgebildet bist und das hat er oft zu spüren bekommen.
Sie redeten von Vermittlungsvorang und das er seinen lebensunterhalt schnellstmöglich selber decken müsse
und da passte die Ausbildung leider nicht rein.

Liebe Grüße Denise H.

Sheherazade

Zitat von: Denise am 28. Mai 2026, 16:28:05Die wollen nicht das du gut ausgebildet bist und das hat er oft zu spüren bekommen.
Sie redeten von Vermittlungsvorang und das er seinen lebensunterhalt schnellstmöglich selber decken müsse
und da passte die Ausbildung leider nicht rein.

Das ist sicherlich vom Alter des Azubi abhängig, ab 25 wird das Jobcenter da mucksig.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Joschua

Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.
Warum verdient er den nur so wenig mit abgeschlossener Ausbildung? Arbeitet er nicht Vollzeit?
Das ist gerade mal Mindestlohn. Das verdient auch ein unqualifizierter ohne Schulabschluss.



Denise

Zitat von: Joschua am 28. Mai 2026, 17:07:04
Zitat von: Denise am 24. Mai 2026, 17:02:00Er würde ca 1450-1500 €  Netto verdienen und das ist ja wirklich nicht viel.
Warum verdient er den nur so wenig mit abgeschlossener Ausbildung? Arbeitet er nicht Vollzeit?
Das ist gerade mal Mindestlohn. Das verdient auch ein unqualifizierter ohne Schulabschluss.

Ja das hast du vollkommen Recht das wäre in der Tat zu wenig er geht aber nur 20h die Woche
ganz nach Friedrich Merz seinem Geschmack. Aus Trotz.

Er hat einfach Bammel das er gegengerechnet wird und somit völlig umsonst schuften soll. :lol:

Liebe Grüße Denise H.