BGH: Eltern ohne Kita-Platz können Schadensersatz verlangen

Begonnen von Meck, 20. Oktober 2016, 15:46:17

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Meck

Eltern können Schadensersatz verlangen, wenn Gemeinden ihnen keinen Kita-Platz anbieten können. Dies entschied der BGH und verwies den Prozess zurück an das OLG Dresden. Eine Ausnahme ließen die BGH-Richter allerdings zu.

Mit drei Urteilen hat der BGH die Rechte von berufstätigen Eltern deutlich gestärkt: Wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht wie geplant wieder arbeiten gehen können, weil ihre Gemeinde keinen Kita-Platz anbietet, können sie Schadenersatz verlangen. Die Gemeinde muss ihnen dann den Verdienstausfall ersetzen (AZ: ZR 278/15, 302/15 und 303/15).


-->> https://www.tagesschau.de/inland/kita-urteil-105.html

-->> http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IIIZR278.html?nn=6128288
LG Meck :bye:

Gast26342

#1
ZitatKita und Krippe: Schadenersatz für Eltern ohne Kitaplatz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer nicht in den Beruf zurück kann und sein Kind zu Hause versorgen muss, weil die Stadt keine Kitaplätze frei hat, kann den entgangenen Verdienst geltend machen. Tatsächlich ist es mit dem seit 1. August 2013 geltenden Rechts­anspruch auf einen Kitaplatz nicht immer weit her. Hier lesen Sie die Hintergründe, wichtige Tipps für Familien – und ein Porträt einer der Mütter, die jetzt vor dem BGH erfolgreich waren.
https://www.test.de/Kita-und-Krippe-Schadenersatz-fuer-Eltern-ohne-Kitaplatz-5088227-0



Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck

Meck

LG Meck :bye:

Angela1968

Ich frage mch grade ob das auch für Kta-Pätze gilt wo die Kitas übers Jahr 1 Monat zu sind und die berufstätigen Eltenr dann sehen müssen wo sie ihre Kinder lassen oder extra dafür Urlaub nehmen müssen.

Angela