Hallo,
als Hartz IV Empfänger bin ich im Nebenerwerb tätig und habe mir hierzu ein KFZ mittels Darlehen gekauft.
1. Frage: Kann ich gewerbliche Gewinne ohne weiteres für den Ausgleich meines Darlehens verwenden?
2. Frage: Durch Fremdschaden an meinem Fahrzeug habe ich von der Versicherung Geld erhalten. Diesen Schaden möchte ich nicht reparieren lassen. Kann ich dieses Geld ohne weiteres für mein KFZ Darlehen verwenden?
Für realistische Auskünfte bedanke ich mich im Voraus.
Gruß Walter
Danke für die vielen Rückmeldungen.
Mein KFZ (LKW Kastenwagen gehört ins Betriebsvermögen) wurde von mir mit Wissen des JC und wärend des Leistungsbezuges gewerblich gekauft um mein ordnungsgemäß angemeldetes Nebengewerbe weiterhin auszuführen. Mein Vorgänger KFZ war defekt.
Nach KFZ Schaden durch einen Verursacher habe ich mir nun das Reparatur Geld ausbezahlen lassen. Über meine Buchhaltung als EN verbucht und nun als AG an mein Darlehenskonto weiter überwiesen wo es meiner Meinung auch hingehört.
Es ist also kein Gewinn durch mein Nebengewerbe sondern ein Geld durch den Unfallschaden und darauf folgende Wertminderung meines KFZ's.
Vielleicht fehlen mir hier die Worte um es besser zu erklären.
Befürchte nun das dieses Geld, auch wenn ich es bereits an mein Darlehenskonto überwiesen habe, dass JC dies bei meiner nächsten Abrechung (Abschließende EKS) als Zufluss bewertet!?
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Zu meiner 1. Frage nochmals:
Mir ist bekannt, dass das Hartz IV Geld in erster Linie zum Lebensunterhalt beiträgt und jegliches Einkommen als Zufluss bewertet wird.
Meine monatliche Belastung durch den KFZ Kauf / Darlehensvertrag kann ich auch ohne weiteres von meinen EN als AG geltend machen.
Nun läuft das Geschäft wieder etwas besser und ich würde gerne mit einem Verdienstanteil mein Darlehen bedienen. Wenn ich jedoch eure Rückmeldung verstehe ist dies so nicht möglich. Schulden sind mein Problem!
Verstehe ich das so richtig?
Da ich mein gewerbliches KFZ, gewerblich finanziert habe und auch nur gewerblich nutze, ist dieses Darlehen nun privat oder gewerblich einzustufen? Wau was für ein Jonglage.
Oder mögliche Option, ich vereinbare zur Rückzahlung meines Darlehens eine höhere Rate?