Sachsen erhöht Leistungen nach Landesblindengeldgesetz

Begonnen von MichaK, 24. Dezember 2017, 12:22:33

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MichaK

Hallo,

der Freistaat Sachsen erhöht zum 1. Januar 2018 die Leistungen für Berechtigte nach dem Landesblindengeldgesetz.

Erhöhung folgender Nachteilsausgleiche ist vorgesehen:

für hochgradig Sehbehinderte von monatlich 52 Euro auf 62 Euro,
für Gehörlose von monatlich 103 Euro auf 115 Euro,
für schwerstbehinderte Kinder von monatlich 77 Euro auf 100 Euro.

Erstmals sieht der Gesetzentwurf auch die Einführung eines monatlichen Betrages von 147 Euro für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen vor.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/213963?page=1