Sehr geehrte Leidensgenossen,
im Juli 2016 habe ich meine Fortbildung zum Maschinenbau-Techniker angefangen,
nachdem ich beim alten Arbeitgeber gekündigt habe, da es dort keine Möglichkeit zur Lohnerhöhung gab.
Ich habe alles vorsorglich (3/4 Jahr vorher) geklärt ob ich zusätzlich zum Elternunabhängigen BaFöG Anspruch auf eine Aufstockung auf ALG2-Niveau habe,
wenn ich dann während der Fortbildung Miete etc zahlen muss.
Mir wurde zugesagt, der Antrag eingereicht und ein Jahr lang lief alles ohne Probleme.
Nach dem einen Jahr kam dann aber ein Bescheid dass mir die Leistungen zu Unrecht gezahlt wurden und ich sollte alles zurück zahlen.
Mein Anwalt hat nun erreicht dass dieser Bescheid aufgehoben wurde, was für mich heißt ich war und bin weiterhin Förderberechtigt.
Nun aber das aktuelle Problem:
Da ein Rechtsstreit entstanden ist, habe ich in der Panik selber recherchiert und nach einer Weile letztendlich einen Anwalt beauftragt,
habe aber nicht gewusst dass ich trotz des Rechtsstreits einen Weiterbewilligungsantrag einrechen musste,
um im Falle des Zuspruchs Leistungen nachgezahlt zu bekommen.
Ich wusste garnicht dass soetwas existiert und der Rechtsstreit hieß für mich sowieso dass erstmal alles auf Eis liegt.
Das Thema ist gerade noch frisch, aber ich weiß genau dass das Jobcenter sagen wird dass ich keinen Anspruch auf Nachzahlung habe,
da dieser Antrag nicht eingereicht wurde.
Durch diese Umstände musste ich mir seit dem 31.7.2017 jeden Monat mehr als 400€ von meinem Bruder leihen, der mir Gott sei Dank bis heute aushelfen konnte.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit in einem solchen Fall rückwirkend diese Leistungen zu beantragen,
aufgrund der Tatsache dass dieser Rechtsstreit entstanden ist?
Zumal ich beim Erstantrag den vollen Zeitraum des Studiums beantragt habe und im Widerspruch auf den Bescheid auch erwähnt habe, dass ich auf die
Leistungen angewiesen bin.
Ich schreibe in 3 Wochen vier Examina für Maschinenbau und ich habe nichts als Mathematische Formeln im Kopf,
daher kommt mir solcher Stress natürlich sehr gelegen.
Es ist nicht so dass ich auf der faulen Haut liege, sondern schließe meine Fortbildung mit einem Schnitt von 1,3 ab
und finde es eine Frechheit dass mir solche Massiven Schwierigkeiten gemacht werden.
Ich hoffe Sie können mir in diesem Fall helfen, denn mein Anwalt ist eigentlich nicht auf das Sozialrecht sepzialisiert und nun wird
die ganze Sache doch etwas verzwickt.
In Hoffnung auf positive Rückmeldung wünsche ich noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Timbo