Ich habe mir das ja bei der Bank auch nochmal schriftlich geben lassen, gerade um es bei JC zu zeigen.
"ch habe mich für Sie nochmals in der Kreditabteilung informiert.
Um Ihr Guthaben nach der Kontopfändung zu schützen, hätte der Antrag auf Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses an unsere Bank beantragt werden müssen. Der Schutz des P-Kontos hätte dann rückwirkend ab Zustellung der Pfändung gewirkt.
Wird die 4-Wochenfrist zur Umwandlung des gepfändeten Kontos in ein Pfändungsschutzkonto versäumt, wird das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen, der die Pfändung des Kontos veranlasst hat. Eine Umwandlung des Kontos in ein P-Konto ist dann weiterhin möglich, allerdings wird dann auch nur ein zukünftiges Guthaben geschützt."
Da niemand weis um wen es hier geht und keiner den Namen derr Bank weis dürfte das zitieren hier ja kein Poblem sein.
Wenn ich dem jetzt mit dem §850k (7) komme steht da ja das Sie mir das P-Konto einrichten müssen. Zudem habe ich von denen ja eigentlich schon einen Zettel bekommen als ich es "eingerichtet" habe. Mir wurde ja dann später nur gesat es geht doch nicht.
Wie sieht das mit der Frist nach den 4 Wochen aus, wenn das Konto schon gepfändet ist? Stimmt das was er behauptet? Im §850k (1) steht am Anfang ja auch etwas mit de Frist wo ich aber leider nicht durchblicke.
"Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird."
Vielleicht kann mir hier jemand nochmal helfen?