Hallo zusammmen!
Ich gebe mal ein update zu meiner Situation, denn es hat sich ein Bisschen was getan.
Die Sache nochmal kurz zusammengefasst: Wegen spontaner Entlassung in H4 gerutscht; da ich mit der Freundin zusammen wohne, wurden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Allerdings nicht mit einer Begründung die auf dem SGB II § 7 fußt, sondern mit der dubiosen Begründung, dass wir ja bereits einmal gemeinsam umgezogen seien. Keine der Bedingungen für eine BG, die im SGB II § 7 genannt werden treffen auf uns zu.
Ich habe dann eine Weile damit verbracht, nach Urteilen zu suchen, die exakt diesen Sachverhalt zum Gegenstand haben, bin aber nicht fündig geworden. Ebenfalls konnte ich keine internen Arbeitsanweisungen (stellt Tacheles e.V zur Verfügung) für meinen vermutlich recht seltenen Spezialfall finden. Es drängte sich also der Verdacht auf, dass hier entweder extrem schlecht gearbeitet wurde, denn die relevante Stelle im SGB II ist recht übersichtlich, oder es wurde vorsätzlich falsch gearbeitet/informiert um dem JB Geld einzusparen. Beides ist absolut nicht hinnehmbar. Meine erste Handlung war dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB einzureichen. Dass diese natürlich komplett wirkungslos blieb war abzusehen, verschaffte mir aber etwas Genugtuung. Im zweiten Schritt, hat meine Freundin einen schriftlichen "Wiederspruch" (ist rechtlich gesehen keiner, aber egal) an das JB gegeben, in dem sie klar gemacht hat, dass Sie unter keinen Umständen die geforderten Unterlagen einreichen wird, da wir eben keine BG darstellen. Auch dieses Schreiben blieb folgenlos.
Glücklicherweise wohne ich in unmittelbarer Nähe zum Tacheles e.V. und konnte mir dort eine gute Beratung geben lassen. Bei meinem ersten Besuch dort wurde eine Mitteilung an das JB vorbereitet und natürlich auch versendet, in der darauf hingewiesen wird, dass alle für die Entscheidung über den Antrag notwendigen Unterlagen vorliegen, sodass keine Hemnisse mehr bestehen, über meinen Antrag zu befinden. Eine Rückmeldefrist von einer Woche wurde dem JB darin eingeräumt. Wie zu erwarten verstrich diese folgenlos.
Nach meinem zweiten Besuch dort, wurde mir empfohlen, zu einer Anwältin zu gehen, die sich auf H4-Sachen spezialisiert hat. Dazu musste ich mir aber zunächst beim hiesigen Amtsgericht einen Schein holen, der mir erlaubt, die Anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gesagt-getan.
Die Strategie der Anwältin war dann, in einem Eilverfahren die Leistungen zur Grundsicherung in der Höhe der Regelbedarfsstufe 1 einzuklagen. Ihrer Ansicht und Erfahrung nach sollte das vor dem Sozialgericht auf jeden Fall bewilligt werden; besser noch: wenn es an die richtige Person in der Rechststelle des JB´s fällt, wird das Verfahren noch nicht mal eingeleitet und mein Antrag gleich bewilligt, da für das JB überhaupt keine Aussicht bestand, die Sache zu gewinnen. Aber es kam, wie es kommen musste: Mein Fall ging an die inkompetenteste Mitarbeiterin der Rechtstelle.
Diese versuchte dann unter Einforderung zusätzlicher (und für den Hauptantrag völlig irrelevanter) Information, erneut am SGB II § 7 vorbei, eine BG zu konstruieren. Folgendes wollte sie wissen: 1.Wer hat die Kaution bezahlt? 2. Wer hat den Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen? 3.) Wurde eine Renovierung für die Wohung vorgenommen? 4.) Wer hat die Materialien dafür bezahlt? Und so hanebüchen ging es weiter.
Es folgte darauf eine Erwiderung durch meine Anwältin. Das Sozialgericht wollte die Sache nun natürlich mündlich verhandeln und hat dafür einen Termin Mitte November angesetzt. Man beachte: Den Antrag habe ich Ende August gestellt.
Die Frau aus der Rechtsabteilung des JB wollte das nun offenbar nicht auf sich sitzen lassen und ihrerseits eine Erwiderung verfasst, in der es vollends abenteurlich wird: Ich sei in Kenntnis meiner Arbeistlosgkeit in die neue Stadt gezogen (stimmt halt einfach nicht), es gebe Unklarheiten darüber, wer bislang Kaution und Miete gezahlt hat und pipapo. Jedenfalls wieder nichts substatielles und vor allem: Von dem ursprünglichen Argument, weswegen wir eine Bedarfsgemeinschaft sein sollen, haben wir uns mittlerweile meilenweit entfernt.
Nun wurde auch meine Freundin als Zeugin zum Gerichtstermin vorgeladen. Da kam natürlich Freude auf. Der Termin ist aber geplatzt, da ich ja mittlerweile eine neue Beschäftigung angefangen habe und meine Sache damit nicht mehr eilt (sollte ja ein Eilverfahren werden).
Die Situation war nun die, dass ich einfach abwarten musste, bis das JB von sich aus über den Antrag entscheidet. Ich bin dann mal davon ausgegangen, dass die bisweiligen Frechheiten fortgesetzt werden und das halbe Jahr komplett ausgeschöpft wird, das das JB zur Verfügung hat über Anträge zu entscheiden.
Komischerweise ist nun aber einerseits Geld vom JB auf meinem Konto eingegangen, andererseits habe ich bislang nur Ablehungsbescheide erhalten, für Zeiträume, in denen ich gar kein H4 beantragt habe, sprich August und November. Insgesamt wäre ich für 2 Monate Leistungsberechtigt (September & Oktober), die Höhe der Auszahlung entspricht dem auch. Mal sehen, was nacher noch im Briefkasten liegt.
Insgesamt ist das meine persönliche Shitstory des Jahres 2018 und ein Paradebeispiel für die Willkür und Arroganz mit der im JB immer wieder vorgegangen wird.
Besten Dank und beste Grüße,
R.