Hallo,der Antrag für ALG2 sorgt hinsichtlich der Anlage HG bei mir für Verwirrung.
Ausgangslage: Mutter und Tochter(22) waren bisher eine BG, sie leben zur Miete(Mietvertrag für 2 Zimmer mit Küche-/Badnutzung) im Eigenheim eines Bekannten (dieser ist weder verwandt noch verschwägert mit Mutter und Tochter). Am 02.04. wird die Schwangerschaft der Tochter bekannt. Mutter reicht eine VÄM beim JC ein, worin sie erklärt, dass sie(da eigenes Einkommen) ab 01.05. auf ALG2 verzichtet, und dass die schwangere Tochter zum 01.05.einen eigenen Antrag für sich als BG mit ihrem Ungeborenen stellen wird.Die Tochter als auch die Mutter werden nun jeweils einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter machen.Die Tochter wird in dem neuen Mietvertrag noch ein Zimmer (Platzbedarf für das zukünftige Baby) hinzumieten. Frage: Muss die Tochter unter diesen Umständen die Anlage HG ausfüllen ? Ist das nun ein gemeinsamer "Haushalt"-obwohl jeder seinen Mietvertrag hat ? Mich stört der Begriff "Haushaltsgemeinschaft"-was bedeutet der nun ? Wir leben ja quasi zu dritt(Mutter ,Tochter, Vermieter) alle in einem "Haushalt", b.z.w. unter einem Dach-aber jeder wirtschaftet ab 01.05. nur für sich selbst.Noch eine Frage: Da die Tochter(kein eigenes Einkommen) UNTER 25 -allerdings SCHWANGER- ist, liegt dann überhaupt noch GRUNDSÄTZLICH eine Unterhaltspflicht der Mutter/b.z.w.der Eltern vor ?
