Ich sags mal so mit meinen Vorräten könnte ich locker ein Jahr leben ohne einkaufen zu gehen.
Inklusive Klopapier?

Ich war drei Monate im Ausland und habe das JC darüber nicht informiert, weil ich dachte das muss ich nicht, weil ich mich im Erziehungsurlaub befinde. Ich bin ja nicht arbeitsuchend, da ich in einer Festanstellung bin.
Wenn ich den Ratgeber Ortsabwesenheit ==>
https://hartz.info/index.php?topic=22.0 richtig verstehe, hättest du die Ortsabwesenheit beim JC beantragen müssen, sofern du Leistungen beziehst. Bei dir wäre die Genehmigung jedoch eine reine Formsache gewesen, da du sowieso eine Festanstellung hast. Die Genehmigung hätte also erteilt werden
müssen. Die Beschränkung auf 21 Tage pro Jahr gilt bei dir nicht.
Je nachdem wo du hingefahren bist, könnten dort die Lebenshaltungskosten natürlich deutlich niedriger gewesen sein als in Deutschland. Falls deine Mutter dich dort mitverpflegt hat, wäre das laut ALG-II-VO nicht als Einkommen anrechenbar und ebenfalls eine Erklärung, warum du mit verhältnismäßig wenig Geld in der Zeit ausgekommen bist.
Aber: Du hättest die Ortsabwesenheit zumindest formell beantragen müssen, wenn du noch aufstockende Leistungen beziehst.