Huhu,
mein Mitbewohner macht seit 12/2018 eine Umschulung über die AfA. Geplant war das Maßnahme-Ende für den 22.12.20. ALG1 ist bewilligt bis 19.01., also 4 Wochen länger. Begründung damals: man zahlt länger, damit man sich dann mit dem Abschluss bewerben kann.
Nun hat die IHK verlauten lassen, dass die mündliche Prüfung erst in den letzten 2 Januarwochen (frühestens) stattfindet. Bis dann alles ausgewertet und man sein Zeugnis in der Hand hat könne man mit Mitte/Ende Februar rechnen. Corona eben... die Zulassung zur Prüfung kam auch 6 Wochen später als geplant
So, nun das Problem: Auf Nachfrage ob das ALG1 auch bis dahin verlängert wird, wurde nur mit dem Kopf geschüttelt. Die Umschulung endet offiziell weiterhin am 22.12., obwohl die IHK-Prüfung nicht durch ist
Nun suche ich nach entsprechenden Argumenten, um den ALG1-Bezug verlängern zu lassen. Ohne das Zeugnis/Abschluss wird er nicht eingestellt, da der Job eben diese erfordert. Ist es rechtlich ok zu sagen: Prüfungen laufen noch, aber Umschulung beendet? Ist das nicht Teil der Umschulung?

Bewerbungen auf alle möglichen anderen Stellen zur Überbrückung laufen, das sieht hier aber im Moment regional echt schlecht aus

Merci an euch