@jeschik,
für Deine Fragen ist der beauftragte/involvierte Rechtsanwalt zuständig – gerade bei einem anhängigen Verfahren – da diesem der Sachstand und die Aktenlage bekannt sind.
Auch sehen es Rechtsanwälte überhaupt nicht gerne, wenn ihre Mandanten auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen.
Deshalb von mir nur einen Denkanstoß.
der angesetzte streitwert lag bei ca. 800 und ca. 400 sind durch die korrekurabrechnungen raus gekommen.
mein Anwalt mir aufgrund des von ihm festgelegten streitwerts die info gegeben hat, das beim verhandlungstermin nur eine vergleichsmöglichkeit bleibt, da ein verfahren nur gewonnen gilt wenn der volle streitwert erstritten wird
Ziehe mal den Umkehrschluss in Betracht.
Vielleicht strebt der Rechtsanwalt deshalb einen Vergleich an, um das Verfahren (hinsichtlich der Restsumme) nicht zu verlieren.
Zumal augenscheinlich vom Gegner schon o. g. (Teil-) Korrekturen vorgenommen wurden.
Und über den Restbetrag soll dann im Gütetermin ein Vergleich ausgehandelt werden.
Nur eine Vermutung (!) von mir, da ich in den Kopf des Rechtsanwaltes nicht hinein schauen kann.