Das Problem bei den Pauschalen ist folgendes:
Ist sie zu niedrig und du kannst den genauen Verbrauch nicht nachweisen, bleibst du auf den Kosten einer Nachzahlung sitzen. Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen.
Ist die Pauschale zu hoch, machst du "Gewinn" und genau das ist gesetzlich gar nicht möglich da nur die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Du kannst dir mal ein Strom-Messgerät besorgen (um die 10€) und das zwischen Radiator und Steckdose klemmen. Dann sieht du, wie viel Strom die Dinger ziehen. Und dann verstehst du wie schwer es ist da eine Pauschale zu bemessen.
Meine Großeltern haben mit Nachtspeicheröfen ihr kleines Häuschen für monatlich fast 300€ mit Strom geheizt, und dabei war es da nicht einmal wirklich warm drin. Radiatoren sind ja noch mal ineffizienter...da droht eine dicke Nachzahlung für Strom.
Zweites Problem was ich sehe ist die Mischbeheizung mit Strom und Holz. Das Thema hatten wir hier vor einigen Monaten ähnlich schon einmal. Es ist beim JC nicht vorgesehen, 2 verschiedene Heizungsarten zu berechnen.
Es gibt ein Urteil des SG Stuttgart, allerdings geht es da um die Angemessenheitsprüfung der Radiatoren, nicht um die grundsätzliche Berechnung. Dort wurde der Heizkostenspiegel als Kappungsgrenze genommen, was aber nicht rechtens war.
"Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2012
AZ: S 18 AS 2968/12 ER
Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam
Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizten Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundlage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers."
Ob man im Umkehrschluss sagen kann: dann sind die vollen Stromabschläge abzgl. der Regelleistung für Strom zu gewähren...

du kannst dich mal durch das Urteil arbeiten und schauen ob du etwas findest.