Ist es aber Pflicht des Jc hier die Unterhaltspflicht zu prüfen? Auch ohne abgeschlossene Erstausbildung endet der Anspruch irgendwann, sonst müssten die Eltern ewig zahlen. Wenn sie nachweisen, dass das Kind die Ausbildung nicht zielstrebig verfolgt muss auch dieser Anspruch irgendwann erlöschen.
"Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken. Mit steigendem Alter wachsen die Ansprüche an das Kind, zum Unterhalt beizutragen oder ihn voll selbstständig zu decken. Unterhalt für Volljährige ist eine nur in Deutschland gängige Praxis. In anderen europäischen Ländern hat ein volljähriger Mensch keinen Unterhaltsanspruch."
Quelle Hier haben die Eltern nun schon lange alles gezahlt. Irgendwann muss da auch mal Schluss sein?
