Hallo liebes Forum.
Kann mir vielleicht jemand genau sagen, ab wann ein Kind mit drei Jahren noch zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter gerechnet wird?
Vielleicht ein paar Infos:
Alter des Kindes: 3
Unterhalt des Vaters: 342,50 (hälftige Kindergeld schon abgezogen)
Kindergeld: 225€
Macht also unterm Strich 567,5€ die dem Kind zur Verfügung stehen. Sofern die Mutter nun wieder H4 beantragen muss, würde das Kind überhaupt in ihre Bedarfsgemeinschaft fallen?
Ich frage aus dem banalen Grund, dass das liebe Jobcenter wieder auf mich zukommen wird und ich sinngemäß die Hosen runter ziehen darf und alles aufdecken soll. Ich habe mir nicht die letztens Jahre den **** aufgerissen und mich an meinen Haaren aus der... gezogen, dass ich dieser wunderbaren Institution jemals wieder rechenschaft schuldig sein will! NIE WIEDER!
Momentan bekommt die Mutter von mir ~1000€ Betreuungsunterhalt zzgl. Kindesunterhalt. Wir waren nie verheiratet. Sobald das Kind 3 Jahre alt ist, wird meinerseits der Betreuungsunterhalt komplett eingestellt. Unser Kind ist normal entwickelt und es kann dann in die Kita und sie darf gerne wieder arbeiten gehen. Unserem Kind soll es an nichts fehlen. Das steht völlig ausser Frage. Hatte nur sehr miese Erfahrungen mit den Jobcentern in der Vergangenheit.
Sofern ich das richtig gesehen habe, gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen ein Jobcenter. In dem Fall wollte das Jobcenter von einem Vater, dass er seine Einkünfte aufdeckt. Da das Kind allerdings über dem Satz war und somit nicht in die Bedarfsgemeinschaft fiel, konnte das Jobcenter von dem Vater gar nichts verlangen.
Vielen Dank schon mal :)
Liebe Grüße
Drab