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Drohende Obdachlosigkeit - Jobcenter bewilligt Umzug nicht!

Begonnen von Dino97, 08. Oktober 2021, 21:29:40

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Dino97

Hallo,

ich habe ein großes Problem.
Mir wurde zum 31.07.2021 wegen Eigenbedarf gekündigt.
Die Vermieter betonten zwei Mal, -zuletzt Mitte August-, dass sie mich nicht auf der Straße schlafen lassen wollen dass sie keine Räumungsklage wollen, ich mich aber weiterhin bemühen soll.

Am 15.09. sind sie aber letztendlich zum Anwalt gegangen, ohne mich vorher darüber informiert zu haben oder mir eine Nachfrist gesetzt zu haben. Wenige Tage später stand der Vermieter vor der Tür und ging davon aus, dass das Anwaltsschreiben bereits bei mir angekommen wäre. Er teilte mit, dass sie jetzt zum Anwalt gegangen sind, da die Stadt mich ja nicht auf der Straße schlafen lassen würde. Da im Anwaltsschreiben stand, dass ich binnen 7 Tagen umgezogen sein muss und 800€ Anwaltskosten zahlen muss, musste ich mir auch anwaltliche Vertretung holen, weil ich die 800€ einfach nicht aufbringen kann und will, da die Vermieter mich ja hätten informieren können, dass sie zum Anwalt gehen. Unser Verhältnis zueinander war immer gut.

Kurze Zeit später habe ich dank des Schicksals? eine Wohnung gefunden, in einem anderen Ort. Zuvor habe ich 5 Monate lang intensiv nach einer Wohnung gesucht, aber die meisten Vermieter wollen keine ALG 2 Empfänger und in unserem Landkreis gibt es akute Wohnungsnot. Die neue Wohnung kostet 550€ warm, aber das Jobcenter will sie nicht übernehmen, da sie nur 476€ Bruttokaltmiete übernehmen und ihnen aufgrund der Nebenkostenabrechnung der Vormieterin nicht ersichtlich ist, was die Bruttokaltmiete und Heizkosten sind...

Nun habe ich wieder ein Anwaltsschreiben und soll bis nächste Woche Freitag hier raus sein. Der Mietvertrag beginnt ab dem 01.11., ich konnte ihn aber noch nicht unterschreiben, da das Jobcenter mir den Umzug nicht bewilligt und somit auch nicht für die teuren Umzugskosten aufkommt.

Was soll ich tun? Den Mietvertrag trotzdem unterschreiben und dann versuchen per Anwalt und Sozialgericht etwas dagegen zu unternehmen? Ich habe Angst mich zu verschulden.

Der Vermieter wird so langsam ungeduldig, weil ich ihm Montag für die Wohnung zugesagt habe, aber gesagt habe, dass das Jobcenter die Wohnung noch genehmigen muss.

Es gibt noch 51 andere Interessenten und ich bin so froh, dass er sich ausgerechnet für mich entschieden hat. Ich habe keine Zeit mehr, bis das Jobcenter die Kosten nochmal / mehrmals prüft. Wenn ich nicht unterschreibe, werde ich in eine Notunterkunft landen und meine erst letztes Jahr neu gekauften Möbel wäre ich dann auch los. (Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen).

PippiLotaausdemTakutaklan

Zitat von: Dino97 am 08. Oktober 2021, 21:29:40
Hallo,

ich habe ein großes Problem.
Mir wurde zum 31.07.2021 wegen Eigenbedarf gekündigt.
Die Vermieter betonten zwei Mal, -zuletzt Mitte August-, dass sie mich nicht auf der Straße schlafen lassen wollen dass sie keine Räumungsklage wollen, ich mich aber weiterhin bemühen soll.

Am 15.09. sind sie aber letztendlich zum Anwalt gegangen, ohne mich vorher darüber informiert zu haben oder mir eine Nachfrist gesetzt zu haben. Wenige Tage später stand der Vermieter vor der Tür und ging davon aus, dass das Anwaltsschreiben bereits bei mir angekommen wäre. Er teilte mit, dass sie jetzt zum Anwalt gegangen sind, da die Stadt mich ja nicht auf der Straße schlafen lassen würde. Da im Anwaltsschreiben stand, dass ich binnen 7 Tagen umgezogen sein muss und 800€ Anwaltskosten zahlen muss, musste ich mir auch anwaltliche Vertretung holen, weil ich die 800€ einfach nicht aufbringen kann und will, da die Vermieter mich ja hätten informieren können, dass sie zum Anwalt gehen. Unser Verhältnis zueinander war immer gut.

Kurze Zeit später habe ich dank des Schicksals? eine Wohnung gefunden, in einem anderen Ort. Zuvor habe ich 5 Monate lang intensiv nach einer Wohnung gesucht, aber die meisten Vermieter wollen keine ALG 2 Empfänger und in unserem Landkreis gibt es akute Wohnungsnot. Die neue Wohnung kostet 550€ warm, aber das Jobcenter will sie nicht übernehmen, da sie nur 476€ Bruttokaltmiete übernehmen und ihnen aufgrund der Nebenkostenabrechnung der Vormieterin nicht ersichtlich ist, was die Bruttokaltmiete und Heizkosten sind...

Nun habe ich wieder ein Anwaltsschreiben und soll bis nächste Woche Freitag hier raus sein. Der Mietvertrag beginnt ab dem 01.11., ich konnte ihn aber noch nicht unterschreiben, da das Jobcenter mir den Umzug nicht bewilligt und somit auch nicht für die teuren Umzugskosten aufkommt.

Was soll ich tun? Den Mietvertrag trotzdem unterschreiben und dann versuchen per Anwalt und Sozialgericht etwas dagegen zu unternehmen? Ich habe Angst mich zu verschulden.

Der Vermieter wird so langsam ungeduldig, weil ich ihm Montag für die Wohnung zugesagt habe, aber gesagt habe, dass das Jobcenter die Wohnung noch genehmigen muss.


Es gibt noch 51 andere Interessenten und ich bin so froh, dass er sich ausgerechnet für mich entschieden hat. Ich habe keine Zeit mehr, bis das Jobcenter die Kosten nochmal / mehrmals prüft. Wenn ich nicht unterschreibe, werde ich in eine Notunterkunft landen und meine erst letztes Jahr neu gekauften Möbel wäre ich dann auch los. (Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen).

Hey,

einfach weiter kämpfen, bei drohender Obdachlosigkeit müssen sie die höhere Miete übernehmen. Ist zumindest so bei uns.

Ich habe das ganze hinter mir und viel länger. Die Konsequenzen waren bitter und härter, kaum vorstellbar für einen "normalen Bürger"
Das System Hartz 4 gehört sofort abgeschafft und zu einem humaneren und sozialgerechten System ohne Sanktionen reformiert.

Bei mir ist es so, dass ich nach über 3 Jahren immer noch keine Wohnungseinrichtung habe.

Ich muss weiter kämpfen und die täglichen Demütigungen des JC ertragen. Aber ich bin eine harte Kämpferin und trotz schlimmer Schicksalschläge, gesundheitlich vor allem, denn man hat mir gestern offenbart, dass ich nur 10 % Überlebenschancen besitze und wahrscheinlich Weihnachten nicht mehr erleben werde.

Ja dieses System macht einfach krank und depressiv, sogar schwer depressiv und das Schlimmste ist, es ist alles so gewollt.

Aber ich werde demnächst zu einer der besten Herzklinik in Deutschland in NRW gehen, in der Hoffnung, die Ärzte, sind diesmal die besseren und schaffen es, den großen Fehler/die großen Fehler zu beheben, den sie in einer berühmten Klinik NRW vor anderthalb Jahren gemacht haben, sprich Ärztepfusch

crazy

Du ziehst da jetzt ein. Da Du eh schon Anwalt hast lass den das mit dem JC regeln.
Bruttokalt ist eine Sache, HK kommen hinzu. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Vorauszahlungen getrennt anzugeben. Lediglich in der Abrechnung sind Heizkosten nach Heizkostenverordnung und übrige Kosten nach Betriebskostenverordnung ausgewiesen werden.
Wegen Umzugsnotwendigkeit müssen Umzugskosten eh vom JC übernommen werdrn. Es kann lediglich eine Deckelung der KdU erfolgen, etgo ggf 20 Euro von Dir aus dem Regelsatz

Jan Mustermann

Eine Warmmiete ist ein Pauschalmiete wenn der vm das nicht aufschlüsseln will.
Das JC hat dann zu prüfen ob die Gesamtkosten noch im Rahmen (Kaltmiete+Nebenkosten) liegen.

Fettnäpfchen

Dino97

Bis jetzt solltest du Antwort 2 beachten

und wenn es dann um die Kosten geht soll sich dein RA darum kümmern.
Stichwort Gesamtangemessenheit > siehe Anhang.

MfG FN

Zitat von: Dino97 am 08. Oktober 2021, 21:29:40dass ich binnen 7 Tagen umgezogen sein muss und 800€ Anwaltskosten zahlen muss,
ist das neu ? Ich dachte wer die Musik bestellt also der VM der hat auch zu bezahlen.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast50147

Nachdem dein VM seinen eigenen RA beauftragt hat, haftet auch er zunächst für dessen Kosten.
Nach Erledigung des Rechtsstreits zahlt der Verlierer, im Fall eines Vergleiches werden die Kosten gequotelt.
Die Abrechnung hat zum Schluss nach RVG zu erfolgen ggf. über einen Kostenfestsetzungsbeschluss.

Du brauchst erstmal gar nichts zahlen.

Dino97

Danke für die vielen Nachrichten. Hier mal ein Auszug.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast50147

Teile der Gegenseite einfach mit, dass du von Herrn Ra sowieso vertreten wirst und er der Ansprechpartner ist - nicht du!
Wenn 2 RA bereits tätig sind hältst du dich am besten raus.
Die neue Wohnung würde ich beziehen und den Vertrag unterschreiben.

Eine wichtige Frage: Wie lange wohnst du schon in der Wohnung?
Wenn dem VM bei deinem Einzug schon bekannt war dass er Eigenbedarf geltend machen wird und nicht nicht informiert hat schaut die Sache schon wieder ganz anders aus.

justine1992

Zitat von: Dino97 am 08. Oktober 2021, 21:29:40Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Zitat von: Gast50147 am 10. Oktober 2021, 10:36:45Wenn dem VM bei deinem Einzug schon bekannt war dass er Eigenbedarf geltend machen wird und dich nicht nicht informiert hat schaut die Sache schon wieder ganz anders aus.

Dino97


Der Vermieter wurde um ein paar Tage Geduld gebeten, (bis kommenden Freitag), damit das Jobcenter neu prüfen und entscheiden kann. Daraufhin kam diese Antwort, die ich nicht in Ordnung finde:

,,
Guten Abend Frau X,

ich muss Ihnen leider sagen dass ich über Ihre Leichtigkeit, mit der Sie die Vermietungsgeschichte angehen, irritiert bin.

Ich habe Ihnen ein Muster gezeigt, nach welchem ich die Kosten der Wohnung über die Periode 1. Juni – 31. Mai abrechne. Wie kommen Sie darauf, diese Abrechnung auf Sie zu übertragen? Wenn Sie die Waschmaschine nicht benutzen, warum sollten Sie dafür bezahlen, ich werde Ihnen keine Kosten aufhalsen, die Sie nicht zu tragen haben. Weiter fragen Sie nach dem Strom von 25 €. Diese Kosten werden doch auf dem Antrag des Job-Centers abgefragt, ,,nicht allg. Strom für z.B. Treppenhausbeleuchtung", was ist das? Für mich ein Anhaltswert. Warum fragt das Jobcenter so was ab wenn sie es sowie nicht bezahlen.
Für mich ist die ganze Sache Suspekt, Warum muss ich meine Miete aufgliedern in Kosten die mich nicht interessieren, (Möblierung, Kaltwasser, Müllgebühren), es sind doch variable Kosten, ebenso wie die Heizung. Weiß ich heute was das Heizöl im Frühjahr nächstes Jahr kostet?

Liebe Frau X,
so leid es mir tut, Sie müssen mir bis Morgen Nachmittag, spätestens 14.30 Uhr sagen ob Sie die Wohnung mieten oder nicht. Ich muss die Anzeige aus Immoscout herausnehmen sonst kostet mich die Sache weitere 109 €, und den ganzen Ärger mit den Interessenten dazu. Sie wissen, dass ich in .... noch eine Wohnung bereits vermietet habe, und die Möbel zum Teil austauschen muss. Die Wohnung hat eine Studentin gemietet und freut sich über alles was sie nicht herschleppen muss.

Wenn Sie wirklich an der Wohnung interessiert sind, klären Sie bitte die Sache mit Ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter ab, ich kann beim besten Willen nicht länger zuwarten, und dann letztendlich doch die Absage zu bekommen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und erwarte Ihren Anruf bis spätestens 14.30 Uhr morgen Nachmittag"

miwu

Zitat von: Dino97 am 08. Oktober 2021, 21:29:40
Hallo,

ich habe ein großes Problem.
Mir wurde zum 31.07.2021 wegen Eigenbedarf gekündigt.
Die Vermieter betonten zwei Mal, -zuletzt Mitte August-, dass sie mich nicht auf der Straße schlafen lassen wollen dass sie keine Räumungsklage wollen, ich mich aber weiterhin bemühen soll.

Am 15.09. sind sie aber letztendlich zum Anwalt gegangen, ohne mich vorher darüber informiert zu haben oder mir eine Nachfrist gesetzt zu haben. Wenige Tage später stand der Vermieter vor der Tür und ging davon aus, dass das Anwaltsschreiben bereits bei mir angekommen wäre. Er teilte mit, dass sie jetzt zum Anwalt gegangen sind, da die Stadt mich ja nicht auf der Straße schlafen lassen würde. Da im Anwaltsschreiben stand, dass ich binnen 7 Tagen umgezogen sein muss und 800€ Anwaltskosten zahlen muss, musste ich mir auch anwaltliche Vertretung holen, weil ich die 800€ einfach nicht aufbringen kann und will, da die Vermieter mich ja hätten informieren können, dass sie zum Anwalt gehen. Unser Verhältnis zueinander war immer gut.

Kurze Zeit später habe ich dank des Schicksals? eine Wohnung gefunden, in einem anderen Ort. Zuvor habe ich 5 Monate lang intensiv nach einer Wohnung gesucht, aber die meisten Vermieter wollen keine ALG 2 Empfänger und in unserem Landkreis gibt es akute Wohnungsnot. Die neue Wohnung kostet 550€ warm, aber das Jobcenter will sie nicht übernehmen, da sie nur 476€ Bruttokaltmiete übernehmen und ihnen aufgrund der Nebenkostenabrechnung der Vormieterin nicht ersichtlich ist, was die Bruttokaltmiete und Heizkosten sind...

Nun habe ich wieder ein Anwaltsschreiben und soll bis nächste Woche Freitag hier raus sein. Der Mietvertrag beginnt ab dem 01.11., ich konnte ihn aber noch nicht unterschreiben, da das Jobcenter mir den Umzug nicht bewilligt und somit auch nicht für die teuren Umzugskosten aufkommt.

Was soll ich tun? Den Mietvertrag trotzdem unterschreiben und dann versuchen per Anwalt und Sozialgericht etwas dagegen zu unternehmen? Ich habe Angst mich zu verschulden.

Der Vermieter wird so langsam ungeduldig, weil ich ihm Montag für die Wohnung zugesagt habe, aber gesagt habe, dass das Jobcenter die Wohnung noch genehmigen muss.

Es gibt noch 51 andere Interessenten und ich bin so froh, dass er sich ausgerechnet für mich entschieden hat. Ich habe keine Zeit mehr, bis das Jobcenter die Kosten nochmal / mehrmals prüft. Wenn ich nicht unterschreibe, werde ich in eine Notunterkunft landen und meine erst letztes Jahr neu gekauften Möbel wäre ich dann auch los. (Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen).


Noch gilt die Coronaverordnung. Gab es da nicht auch großzügigere Regeln, was die Miete betrifft oder habe ich das falsch im Kopf?

blaumeise

Ja! Hier gibt es Erläuterungen, ab S. 8: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf

Wenn die Wohnung allerdings zu teuer ist, wird das JC eine Kostensenkungsaufforderung schicken, sobald die Corona-Sonderbedingungen nicht mehr gelten. Das kann schon ab Januar 2022 der Fall sein.

Zitat von: Dino97 am 11. Oktober 2021, 01:28:53Liebe Frau X,
so leid es mir tut, Sie müssen mir bis Morgen Nachmittag, spätestens 14.30 Uhr sagen ob Sie die Wohnung mieten oder nicht.
Ich persönlich würde den Vertrag unterschreiben, da du nicht aufs JC warten kannst. Auch ein Eilantrag beim SG würde jetzt zu lange dauern. Stattdessen musst du dich dann im Nachhinein mit dem Amt auseinandersetzen, mit Aussicht auf Erfolg für die aktuellen Monate. Es kann dir aber tatsächlich passieren, dass die Wohnung oberhalb dessen liegt, was ab Januar 2022 (oder später) als angemessen gilt, das kann ich anhand der ungenauen Daten nicht beurteilen.

miwu

Zitat von: blaumeise am 19. Oktober 2021, 12:04:15
Ja! Hier gibt es Erläuterungen, ab S. 8: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf

Wenn die Wohnung allerdings zu teuer ist, wird das JC eine Kostensenkungsaufforderung schicken, sobald die Corona-Sonderbedingungen nicht mehr gelten. Das kann schon ab Januar 2022 der Fall sein.

Zitat von: Dino97 am 11. Oktober 2021, 01:28:53Liebe Frau X,
so leid es mir tut, Sie müssen mir bis Morgen Nachmittag, spätestens 14.30 Uhr sagen ob Sie die Wohnung mieten oder nicht.
Ich persönlich würde den Vertrag unterschreiben, da du nicht aufs JC warten kannst. Auch ein Eilantrag beim SG würde jetzt zu lange dauern. Stattdessen musst du dich dann im Nachhinein mit dem Amt auseinandersetzen, mit Aussicht auf Erfolg für die aktuellen Monate. Es kann dir aber tatsächlich passieren, dass die Wohnung oberhalb dessen liegt, was ab Januar 2022 (oder später) als angemessen gilt, das kann ich anhand der ungenauen Daten nicht beurteilen.
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Das stimmt natürlich, aber bis Januar hat er auf jeden Fall einen größeren zeitlichen Spielraum, um zum Beispiel über den Anwalt festzustellen, ob die Wohnung wirklich unangemessen ist, also auch ohne Coronaverordnung. Auf Angaben des Jobcenters alleine würde ich mich in einem solchen Fall nicht unbedingt verlassen.

crazy

Eh egal. Trotz der wiedergolten Erklärung und Aufforderung einfach u.zuziehen ist der TE weiter in Wartestellung geblieben. Die Wohnung ist weg!