Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

ALG II Meldeversäumnis - vorläufige Einstellung der Leistungen

Begonnen von Gast51016, 13. Oktober 2021, 22:39:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast51016

Hallo,

ich bin Anfang September zwei mal nicht zu Terminen im Jobcenter erschienen und hatte mit Sanktionen in Form von Leistungsminderungen gerechnet, allerdings bekam ich keinen entsprechenden Brief zugestellt.

Anfang Oktober musste ich dann feststellen, dass gar kein Geld auf das Konto einging. Ich dachte zunächst, dass ich die Verlängerung zu spät gestellt hatte, aber nach Rücksprache teilte man mir mit, dass man die Leistungen vorläufig komplett eingestellt hat, bis entschieden wird, ob eine Sanktion verhängt wird und ich mich bei meinem Berate melde.

Was mir nicht eingeht ist, dass das Jobcenter 100% der Leistungen vorläufig einfrieren kann, obwohl es ja in diesem Fall nur maximal 20% wären. Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...

Hat jemand so einen ähnlichen Fall erlebt und weiß, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt. Die Leistungen wurden jetzt auch erst mal wieder angewiesen, nachdem ich mich bei dem Berater gemeldet habe. Aber es kann ja nicht sein, dassin so einen Fall jedes mal komplett die Leistung vorläufig eingefroeren wird.

Liebe Grüße

crazy

Doch, das passiert dann wenn man sich nicht mal meldet und für das Versäumnis entschuldigt.

Der SB hat Dich jetzt wieder aufgeweckt, Du lebst noch

Gast51016

Ohne mich darüber zu informieren, dass es vorläufig eingestellt wurde? Kann ich mir kaum vorstellen und nach welcher Vorschrift sollte das erfolgt sein?

Deadpool

Ein Anwalt bringt jetzt auch nichts mehr, wenn die Zahlung wieder aufgenommen wurde. Falls du auf Amtshaftung hinaus willst: die Zivilgerichtsbarkeit ist nicht so sozial wie die Sozialgerichtsbarkeit. Die werden dein Nichterscheinen zu zwei Terminen entsprechend würdigen. Ich würde ja glatt einfach empfehlen, nicht nur Rechte in Anspruch zu nehmen, sondern auch ein Mindestmaß an Pflichten zu erfüllen.

Gast51016

Du kennst meine Hintergründe rein gar nicht, unterstellst mir aber, dass ich böswillig diesen Verpflichtungen nicht nachkam, wie gesagt es wurde nicht mal eine Entscheidung über die Sanktionen getroffen.

Außerdem kann ich auf deine Tipps verzichten, die sind nicht sehr hilfreich, wie Du ja in dem anderen Forum als Moderator täglich unter Beweis stellst.

Eine Meldepflichtverletzung ist 10% Leistungskürzung 2 sind 20% und maximal kann nur noch bis 70% gekürzt werden. Es ist daher ein Witz, dass man OHNE irgendwelche Mitteilung vollständig die Leistung einstellt.

Immerhin weiß ich ja durch deinen überheblichen Post, was Sache ist:

Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.

Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?

Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.

Also arbeitest Du beim Jobcenter und versuchst Die Leute hier mit deinen Beiträgen zu trollen? Ist das dein Lebensinhalt hier und in dem anderen Forum?

Deadpool

Nun, dann los, ab zum Anwalt. Viel Erfolg. Leg ein bisschen vom nachgezahlten Geld zur Seite, der Anwalt kostet. Und eh es auch hier kommt: nein, Beratungshilfe gibt es nicht für jeden Blödsinn.

Hary

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 00:17:50
Du kennst meine Hintergründe rein gar nicht, unterstellst mir aber, dass ich böswillig diesen Verpflichtungen nicht nachkam, wie gesagt es wurde nicht mal eine Entscheidung über die Sanktionen getroffen.

Die Hintergründe warum du den Termin nicht wahrgenommen hast, sind erst einmal nicht Relevant. So wie ich es verstehe hast du die Termine ohne Kontakt nicht wahrgenommen. Das Jobcenter wusste demzufolge nicht warum du nicht erscheinst oder ob du überhaupt noch einen Anspruch hast. Demzufolge wurde die Leistung vorläufig eingestellt bis zu dem Zeitpunkt wo das Jobcenter Kenntnis davon hatte das du noch lebst und gerne Leistung beziehen möchtest.

Eine vorläufige Einstellung ist ja auch keine Sanktion, hast du jetzt die volle Leistung erhalten? Mir ging es auch einmal so weil ein Brief zurückgesendet wurde, nach einem Anruf war das aber sofort erledigt binnen weniger Stunden. Sofern du nun eine Sanktion bekommst (dazu müsste es schon eine Mitteilung geben) kannst du natürlich überlegen ob du das so akzeptierst oder eine andere Rechtsauffassung hast.

Simone-

Das sehe ich anders. Nach dem ersten versäumten Termin hätte das JC eine Anhörung senden müssen. Keine Ahnung, wie schnell der zweite versäumte Termin angesetzt wurde, aber auch hier hätte erst eine Anhörung kommen müssen. Der LB kann ja wegen eines Notfalls im Krankenhaus gelandet sein.

Trotzdem solltest du so schnell wie möglich eine persönliches Erscheinen im JC nachholen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Ottokar

Sanktioniert werden darf max. i.H.v. 30% der Regelleistung, mind. 70% müssen ausgezahlt werden, sowie die KdUH zu 100%.
Eine vorläufige Leistungseinstellung ist nur dann zulässig, wenn das JC Tatsachenkenntnis von etwas hat, das zum Wegfall des Leistungsanspruches führen würde (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB I i.V.m. § 331 SGB III).
Die Prüfung auf eine mögliche Sanktion ist keine zulässige rechtliche Grundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung, auch keine teilweise, da die Voraussetzungen für die Leistungsminderung infolge einer Sanktion erst mit Erlass des Sanktionsbescheides vorliegen.
Wurde die Zahlung wieder aufgenommen? Falls nicht: sofort beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordung beantragen, das JC zur Zahlung lt. Bescheid vom ... zu verurteilen.
Begründung: die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungseinstellung sind nicht gegeben.
(Ein Anwalt kann hier imho auch nichts kurzfristig "reißen" bei einem JC, dass sich offenbar als 'über dem Gesetz stehend' begreift. Da kann man sich auch gleich an das Gericht wenden.)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


crazy

Es ist keine Sanktion bislan eingetreten.
Der TE hat lediglich sein Geld etwas verspätet bekommen, nachdem er sich als "noch lebendig" zurückgemeldet hat.
Ob noch was nachkommt bezüglich der Versäumnisse ? Darauf kann dann reagiert werden.

Gast51016

Danke für eure Antworten.

Es war eben auch mein Rechtsverständnis, dass es nicht zulässig ist/war.

Wie gesagt, telefonisch hat mein SB mitgeteilt, dass er die Zahlungen wieder anweisen wird, noch ist aber nichts auf dem Konto (Telefonat war Dienstag früh). Ich warte heute noch ab, dann werde ich es so wie Ottokar machen und zum Sozialgericht gehen.

Mir kommt es jedenfalls so vor als wollen sie damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehen und die Leute durch vorläufige Einstellung der kompletten Leistungen auf andere Weise bestrafen.

@crazy
Stimmt, daher hat Ottokar auch die Vorläufige Anordnung auf Leistung als Rechtsmittel vorgeschlagen, weil Widerspruch ja nicht statthaft wäre, da die vorl. Einstellung kein Verwaltungsakt ist.
Auf welcher Grundlage erfolgte denn die vorläufige Einstellung, um mich "aufzuwecken"? Arbeitest Du auch beim Jobcenter wie Deadpool?

crazy

Nö, ich bin kein JC SB.
Es ist für mich nur logisch und kenne ich durch meinen Beruf. Ich bekomme die Zettel vom JC von den LE und soll das dann wieder ausbügeln.

blaumeise

Zitat von: Gast51016 am 13. Oktober 2021, 22:39:32Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...
Da per Gesetz die Leistungen monatlich im Voraus gezahlt werden müssen und die komplette Leistungseinstellung rechtswidrig war, ist das JC hier m. E. schadensersatzpflichtig. Mindestens bei den Gebühren für die Lastschriften, die zurückgingen. Was mit dem Vertrag war, kann ich nicht beurteilen.

putafe

Zitat von: crazy am 14. Oktober 2021, 11:25:01
Nö, ich bin kein JC SB.
Es ist für mich nur logisch und kenne ich durch meinen Beruf. Ich bekomme die Zettel vom JC von den LE und soll das dann wieder ausbügeln.

Kenne ich leider auch so. Leistungen vorläufig eingestellt, weil der Mietvertrag für neue Wohnung noch nicht eingereicht wurde (Der am selben Tag erst unterschrieben wurde  :nea:)

Gast51016

Also ich habe gerade angerufen im Jobcenter und wollte wissen, ob die vorläufige Einstellung bereits aufgehoben wurde.

Antwort: Nein, aber es liegt bereits ein Vermerk vom SB vor, dass dies geschehen solle, man ist nur noch nicht dazu gekommen, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. (Also vermutlich nächste Woche dann?)

Ich finde es einen Witz, ich sehe ja ein, dass mir maximal 20% gekürzt werden kann, falls ich keine wichtigen Gründe für meine Versäumnis vorweise (was ja erst noch geklärt werden müsste, da noch keine Sanktion verhängt wurde), aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen, so dass gar nichts mehr auf dem Konto landet ist schon ein Witz.

Gott sei Dank wohne ich kostenfrei derzeit bei der Familie und bin nicht auf Mietzahlungen angewiesen, ich möchte nicht wissen, wie das ganze mit Miete usw. gelaufen wäre...

Min derzeit leider auch richtig wütend und sollte wohl erst mal auch nichts mehr schreiben.