Misch-BG Alg 2 Bezieherin und Altersrentner, Eigentumsw. Kosten neue Heizung

Begonnen von Tonermika, 19. Oktober 2021, 10:39:49

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Tonermika

Meine Ehefrau pflegt ihre Eltern (Pflegegrad 4) und kann deshalb zur Zeit nicht arbeiten. Ich bin Altersrentner und beziehe 1000,- Euro Rente. Wir besitzen eine abbezahlte Eigentumswohnung. Meine Rente wird auf den Bedarf meiner Frau angerechnet wodurch ich natürlich auch bis zur Grenze zum Sozialgeld belastet bin. Zusätzlich Zahlung an meine Frau vom Jobcenter als KDU 190,-. Nun ist unsere Heizung kaputt gegangen. Die Hälfte der Kosten bekommt meine Frau teils als Zuschuss und teils als Darlehen. Für die andere Hälfte soll ich aufkommen da ich ja nicht ALG 2 Bezieher bin. Wo soll ich jetzt 3000,- Euro hernehmen? Das Jobcenter verrechnet doch meine ganze Rente. Bin jetzt doch auch hilfebedürftig.

crazy

Wenn deine Frau ihre Eltern pflegt ist sie darüber nicht nur rrntenversichert.
Die Eltern erhalten Pflegegeld. welches dafür da ist, dass sie damit ihre Pflege sicher stellen. Also warum bekommt deine Frau dieses Geld nicht wenigstens zum Teil?
Es wäre nicht mal anrechenbares Einkommen.

Nehme an ihr habt eine Gasetagenheizung, daher geht das nicht über die Eigentümergemeinschaft/Rücklagen?

Durch die Heizung seid ihr gemeinsam mehr Hilfebedürftig. Es ist falsch, dass deine Frau hier als Einzelperson gilt. Ihr  müsstet ergo max Bedarf in Höhe der angemessenen KDU/anno als Mieter als Zuschuss zur Heizung bekommen. 190x12 davon bekommt ihr schon.

Leider ist der User , der JC MA ist gesperrt worden, der hätte euch noch besser erklären können wie es korrekt ist

Gast51016

Zitat von: crazy am 19. Oktober 2021, 12:08:27
Leider ist der User , der JC MA ist gesperrt worden, der hätte euch noch besser erklären können wie es korrekt ist

Evtl. nachdem er sie heruntergemacht hätte, oder eben auch gar nicht.

Tonermika

Einen kleinen Teil von der Pflegeleistung bekommt sie auch ab, aber nicht der Rede wert. Der Vater von ihr hat auch nur Pflegegrad 3. Ich bin auf einen Rollstuhl angewiesen und kann leider nichts mehr hinzu verdienen. Der Sachbearbeiter meint ich sei nicht hilfebedürftig, nur meine Frau. Irgendwie kann er nicht rechnen oder will nicht.  Ja, es ist ein Zweifamilienhaus mit getrennten Heizungen.

crazy

Naja "nur" Immerhin bekommen die beiden Elternteile zusammen bummelig 1300 Euro jeden Monat , damit sie damit ihre Pflege sicher stellen können.
Du hast auch Pflegegeld? Das ist nämlich auch nicht auf Hilfeleistungen anrechenbar.

Schau mal wie hoch die Gesamtmiete an eurem Ort sein darf für 2  Personen.

Tonermika

Nein, ich habe zum Glück noch kein Pflegegrad. Wegen dem Rollstuhl und GdB 70 Merkzeichen G bekommen ich aber Mehrbedarf. 2 Personen plus Mehrbedarf an Wohnfläche sind ca. 550,- Euro abstrakte Bruttokaltmiete im Monat. Wir bekommen davon natürlich nur 190,-. Den Rest konnte das Jobcenter bis jetzt immer behalten.

crazy

Naja behalten.
Da ihr Eigentümer seid werden nur die Neben und Heizkosten berücksichtigt. Ihr zahlt also mehr als 190 Euro an Wohnkosten für Heizen,Wasser,Versicherung etc...?

Pflegeld ist eher positiv zu sehen. Daher wäre ich Du hätte ich längst mal den Antrag gestellt. Oder kannst Du alles ohne Hilfe deiner Frau? Auch staubsaugen,Bad putzen etc.???

Tonermika

Vom Jobcenter bekommen wir monatlich 190,- Euro Zuschuss zu allem. Hab ich auch kein Problem damit, ich habe ja noch die Rente. In der Berechnung sind alle Kosten mit Heizung drin. Auch die ca. 9,90 Euro Zinsen die wir für unser Haus-Darlehen bezahlen. Nicht enthalten sind die 409,- Euro Tilgung. Aber dauert noch 5 Monat dann ist die Tilgung auch weg.

Birgit63


Tonermika

In ganz bestimmten Fällen kann auch die Tilgung übernommen werden. Wenn die Zinsen minimal sind und das Darlehen so gut wie abbezahlt ist. Was beides bei uns der Fall ist....Nur noch 5 Monate, Juhu

Fettnäpfchen

 :offtopic:

crazy

Zitat von: crazy am 19. Oktober 2021, 12:08:27Leider ist der User , der JC MA ist gesperrt worden, der hätte euch noch besser erklären können wie es korrekt ist

Nicht das ich da was wüsste
aber wenn du Deadpool meinst täuscht du dich, er hat lediglich einen neuen Avatar.

MfG FN
:offtopic: (Ende)
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Tonermika

Bleibt nicht mehr übrig. Jobcenter hat mir Berechnung mit Zuschuss und Darlehen zugeschickt. Nur wo soll ich meinen "Kopfanteil" hernehmen?
Hier die E-Mail vom Jobcenter:

Guten Tag,

durch Zusendung der Fotos ist der Sachverhalt wie folgt zu beurteilen:

Gemäß § 22 Abs. 2 SGB II wird zu dem abstrakt angemessenen Betrag für ein 2-Pers. Haushalt (455,89 €/mtl.) noch ein Zuschlag wegen Ihrer Behinderung (10 m² Wohnflächenanteil) in Höhe von zzgl. 47,65 € hinzugerechnet. Das entspricht eine abstrakt angemessene Grenze in Höhe von insgesamt 3021,24 € (503,54 x 12 Monate = 6042,48 € / 2 Pers./Kopfanteil). Die bereits ausgeschöpfte Kosten der Unterkunft betrugen 1235,72 Euro (12 Monate). Es blieben nun 1785,52 Euro noch übrig. Dieser Betrag könne als Zuschuss gewährt werden.

Für die Beschaffung der Heizungsanlage fallen Kosten (lt. Angebotspreis der XXXXXX GmbH) in Höhe von 8901,87 Euro an. Diese Kosten sind zur Hälfte nach Kopfteilen zu berücksichtigen, also 4450,94 € und davon würde der Zuschuss in Höhe von 1785,52 Euro gewährt. Der Rest in Höhe von 2665,42 Euro könnte nach § 22 Abs. 2 SGB II als Darlehen übernommen werden.

Bitte reichen Sie mir bei Erteilung des Auftrags die Rechnung ein.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Ist diese Berechnung richtig? Wo soll ich den Betrag herholen? Gilt dies jetzt als Genehmigung zum Einbau?

Danke für Eure Antworten

crazy

Das Jobcenter ist nun mal keine Bank....

Dir Berechnung passt soweit.
Zwar deckst Du einen Teil eurer gemeinsamen Kosten durch deine Rente aber insgesamt seid ihr gemeinsam Hilfebedürftig. Die Schwierigkeit ist, dass Du eigentlich in den Bereich Grusi im Alter gehörst- Du müsstest also dort deinen Antrag stellen- während deine Frau auf Grund der Tatsache, dass sie arbeitsfähig ist, aber zur Zeit sich darauf zurückzieht, dass sie wegen der Pflege der Eltern kein Geld verdienen kann - eben noch im Jobcenter verwaltet wird.

Das sind die kleinen Fallen und Spitzfindigkeiten, die man als normaler Bürger nicht wirklich versteht.

Aber mal nachgehakt- ich habe mir im letzten Jahr eine neue Heizung kaufen müssen. Ja, es gab auch ein Angebot über 8000 Euro, aber letztendlich habe ich nur 4000 inklusive Entsorgung etc bezahlt bei einem anderen Handwerker. Was will man euch denn da andrehen?


Birgit63

Hab mich auch gewundert. Meine Freundin hat letztes eine neue Heizung bekommen für 5.500 Euro. Die hat von mehreren Heizungsfirmen Kostenvoranschläge eingeholt.

Tonermika

Ich weiß ja auch nicht. Die Heizung war schon uralt und gekoppelt mit Warmwasser-Boiler. Da eine Brennwertheizung eingebaut werden muss, muss auch der Kamin ein neues Innenleben bekommen samt Pumpe für das Kondenswasser. Mehr Angebote bekomme ich nicht. Keiner hat Zeit. Bis zum Einbau muss ich jetzt noch 6 Wochen warten. Solange sitzen wir hier mit einem Mini-Elektroheizofen...