Sanktion nach über einem Jahr?

Begonnen von HaraldP, 19. Oktober 2021, 13:33:31

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HaraldP

Hallo zusammen,
zu meiner Verwunderung habe ich gestern einen Brief erhalten, indem mir eine Sanktion angedroht wird, für einen Termin zu dem ich nie eine Einladung erhalten habe.
Noch dazu soll dieser Termin im September 2020 gewesen sein. Das kommt mir natürlich etwas komisch vor und wollte mal fragen, ob dies so rechtens ist?

crazy

rechtens ist relativ.
Erstmal solltest Du klären ob man das ernst meint oder es nur ein Irrläufer an Dich ist, auch ein Tippfehler,wer anderes kann gemeint sein(paasiert auch)

blaumeise

Zitat von: HaraldP am 19. Oktober 2021, 13:33:31zu meiner Verwunderung habe ich gestern einen Brief erhalten, indem mir eine Sanktion angedroht wird, für einen Termin zu dem ich nie eine Einladung erhalten habe.

Das ist sicher eine Anhörung. Darin würde ich antworten, dass du zu diesem Termin nie eine Einladung erhalten hast. Nix weiter. Es ist nämlich so, dass das JC im Zweifelsfall beweisen muss, dass dir die Einladung zugegangen ist: § 37 Abs. 2 SGB X
Zitat(2) 1Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 2Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. 3Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43310.htm

JensM1

Sanktionen verjähren 6 Monate nach Zeitpunkt Pflichtverletzung (§ 31b Abs. 1 SGB II).

Gast50147

Aus § 31 b Abs. 1 letzter Satz SGB 2:
Die Feststellung der Minderung (also deiner Sanktion) ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
Dein SB soll mal zur Weiterbildung

Yavanna

Zitat von: crazy am 19. Oktober 2021, 13:45:27
rechtens ist relativ.
Erstmal solltest Du klären ob man das ernst meint oder es nur ein Irrläufer an Dich ist, auch ein Tippfehler,wer anderes kann gemeint sein(paasiert auch)
Oder war der Termin im September 2021?