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Ab wann wird nicht mehr nach dem Kindsvater gefragt?

Begonnen von Lindalin, 31. Oktober 2021, 09:13:51

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Lindalin

Hallo Zusammen,

vorab: Es geht nicht um mich.
Ich habe eine junge Frau kennengelernt, die Coronabedingt ihre Selbstständigkeit aufgeben muss.
Sie hat ein fünf Jähriges Kind und hat bisher alles allein geschafft. Sie musste daher den Kindsvater nie angeben. Dieser sei unbekannt (flüchtige Affäre).
Nun sieht sie dass sie es nicht mehr schafft und möchte vorübergehend (bis sie sich was neues aufgebaut hat) Hartz4 beantragen, befürchtet aber dass sie Probleme bekommen könnte, wenn sie den Kindsvater nicht benennen kann.

Nun möchte ich fragen ob jemand weiß wie das gehandhabt wird. Ich selbst habe gerade gelesen dass der Kindsvater die ersten drei Jahre für den Unterhalt von Mutter und Kind verpflichtet ist. Dass danach der Unterhalt für das Kind noch geleistet werden muss ist klar, aber wird das Jobcenter Theater machen, wenn jemand mit einem schon fünf Jährigen Kind ankommt und keinen Namen angeben kann?

Falls das jemand weiß wäre ich euch sehr dankbar. Die beiden tun mir richtig leid. LG

crazy

Wenn die KM dem Kind den Vater vorenthält wird sie sich später den Fragen des Kindes stellen müssen...
Ja, das Kind hat Recht auf Barunterhalt und auch Recht auf Umgang mit seinem Vater!
Wenn Mutter beharrlich schweigt obwohl sie weiß wer der Vater ist...
Das JC wird selbstverständlich nachhaken, das Kind muss ja versorgt werden und dafür braucht es seinen Vater genauso wie seine Mutter. Aber wenn Frau bei "unbekannt" bleibt, was soll das JC tun?

Lindalin

Genau kann ich das natürlich nicht sagen, aber ich glaube ihr dass sie ihn nicht kennt. Sie ist jung und war noch jünger als sie das Kind bekam. Da macht man schon dumme Sachen.

Aber rein rechtlich gesehen, müsste sie erst einen Unterhaltsvorschuss beantragen, oder?

Yavanna

bei UVG wird auch nach dem Vater gefragt.
Wenn sie dort "unbekannt " angibt, gibbet kein Geld, da nicht zurückgefordert werden kann, ist ja nur ein Vorschuss.

Wenn sie ihn allerdings kennt und sich weigert, kann es wegen mangelnder Mitwirkung Probleme geben.
Eine Affäre kennt man meist zumindest mit Namen, oder meinst du One Night Stand?

Lindalin

Sie sagte es sei eine einmalige Sache. Gehe daher von einem One Night Stand aus.
(Stimmt eine Affäre wäre natürlich mehr).
Weigern würde sie sich nicht. Die letzten Monate haben ihr so viel abverlangt dass sie glaube ich keinen Stolz mehr hat. So kommt es mir jedenfalls vor.

crazy

https://www.kanzlei-mohr.de/news/1449569433.html

Ganz Aufschlussreich...


Keine Hartz IV-Leistungen bei Verschweigen des Namens des Kindsvaters? Jobcenter: Der Anspruch eines Kindes auf Leistungen ist ausgeschlossen, wenn die Mutter durch Geheimhaltung des Namens des Vaters ihrer Tochter verhindert, dass Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Tochter geltend gemacht werden.21.01.2017
https://www.dgbrechtsschutz.de › an...
Keine Hartz IV-Leistungen bei Verschweigen des Namens des ...

Lindalin

Zitat von: crazy am 31. Oktober 2021, 09:35:31
https://www.kanzlei-mohr.de/news/1449569433.html

Ganz Aufschlussreich...


Keine Hartz IV-Leistungen bei Verschweigen des Namens des Kindsvaters? Jobcenter: Der Anspruch eines Kindes auf Leistungen ist ausgeschlossen, wenn die Mutter durch Geheimhaltung des Namens des Vaters ihrer Tochter verhindert, dass Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Tochter geltend gemacht werden.21.01.2017
https://www.dgbrechtsschutz.de › an...
Keine Hartz IV-Leistungen bei Verschweigen des Namens des ...

Vielen Dank, sowas hatte ich gesucht.
Oh weia, das ist schon heftig :schock:

PS: Mir kommt aber noch ein Gedanke. Es geht hier ja um den Unterhalt für das Kind. Dürfte sie denn wenigstens Unterhalt für sich selbst beantragen? Der KV wäre ja bis zum dritten Lebensjahr beiden Unterhalt verpflichtete und müsste auch rückwirkend alles zahlen, wenn sie bis Dato Leistungen erhalten hätte.
Aber ab dem vierten Lebensjahr zählt nur der Unterhalt für das Kind, oder sehe ich es falsch? Weiß das jemand?

justine1992

Zitat von: Lindalin am 31. Oktober 2021, 09:43:54Oh weia, das ist schon heftig
Was genau? Dass erst die Eltern zahlen müssen, bevor jemand anderes einspringt?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Lindalin

Zitat von: justine1992 am 31. Oktober 2021, 09:49:25
Zitat von: Lindalin am 31. Oktober 2021, 09:43:54Oh weia, das ist schon heftig
Was genau? Dass erst die Eltern zahlen müssen, bevor jemand anderes einspringt?

Das man wegen einem Fehler in seiner Jugend auf ewig und immer bestraft wird. Dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommt weil sie sich den Namen damals nicht aufnotiert hat.

Naja, mir kann es ja egal sein, aber es ist schon krass. Das Kind war ja nicht absichtlich geplant. Angenommen sie hätten auch verhütet mit Pille und Kondom, dann wäre sie laut dem Staat ihrer Pflicht immernoch nicht nachgekommen.

Kann es schon verstehen dass die Steuerzahler nicht dafür büßen müssen, aber wir sind doch ein Sozialstaat.
Und ich kann mir absolut nicht vorstellen dass sie in Deutschland verhungern müssen, weil sie den KV nicht kennt.

Wie auch immer, ich gebe ihr das so weiter..

BigMama

Zitat von: Lindalin am 31. Oktober 2021, 09:53:35Angenommen sie hätten auch verhütet mit Pille und Kondom, dann wäre sie laut dem Staat ihrer Pflicht immernoch nicht nachgekommen.
In der Regel ist es unmöglich mit Pille (die regelmäßig genommen wird) und zusätzlich noch einem Kondom (was alleine schon wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit div. Krankheiten obligatorisch sein sollte bei ner lockeren Bekanntschaft) schwanger zu werden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lindalin

Zitat von: BigMama am 31. Oktober 2021, 10:03:05
Zitat von: Lindalin am 31. Oktober 2021, 09:53:35Angenommen sie hätten auch verhütet mit Pille und Kondom, dann wäre sie laut dem Staat ihrer Pflicht immernoch nicht nachgekommen.
In der Regel ist es unmöglich mit Pille (die regelmäßig genommen wird) und zusätzlich noch einem Kondom (was alleine schon wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit div. Krankheiten obligatorisch sein sollte bei ner lockeren Bekanntschaft) schwanger zu werden.

Das war jetzt von mir ein Gedanke. So genau habe ich nicht gefragt^^

Sheherazade

Der einfachste Weg wäre, sie würde UVG beantragen. Es werden dann Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen um den möglichen Kindsvater festzustellen. Bei diesen Ermittlungen hat sie nach besten Möglichkeiten mitzuwirken, zum Beispiel Ort und Datum des Erstkontakts sowie aller weiteren Kontakte, Angabe des Vornamens, mögliche gemeinsame Bekannte, also alle nur denkbaren noch so kleinen Informationen, die weiterhelfen können. Aber Achtung, eine "Diskothekenerklärung" alleine reicht schon ein paar Jahre nicht mehr aus. Für die Mitarbeiter der UVG-Stelle gibt es schon seit Jahren spezielle Schulungen, damit Ausreden und Hinhaltetaktiken der Antragsteller erkannt werden. Lustig wird das nicht, aber wenn sie nichts zu verstecken hat, ist auch dieser Weg gangbar.

Dem Jobcenter dürfte es vorab reichen, dass sie beim Jugendamt mitwirkt und sie wird (ggf. vorläufig) ALGII für sich und ihr Kind erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lindalin

Zitat von: Sheherazade am 31. Oktober 2021, 10:22:04
Der einfachste Weg wäre, sie würde UVG beantragen. Es werden dann Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen um den möglichen Kindsvater festzustellen. Bei diesen Ermittlungen hat sie nach besten Möglichkeiten mitzuwirken, zum Beispiel Ort und Datum des Erstkontakts sowie aller weiteren Kontakte, Angabe des Vornamens, mögliche gemeinsame Bekannte, also alle nur denkbaren noch so kleinen Informationen, die weiterhelfen können. Aber Achtung, eine "Diskothekenerklärung" alleine reicht schon ein paar Jahre nicht mehr aus. Für die Mitarbeiter der UVG-Stelle gibt es schon seit Jahren spezielle Schulungen, damit Ausreden und Hinhaltetaktiken der Antragsteller erkannt werden. Lustig wird das nicht, aber wenn sie nichts zu verstecken hat, ist auch dieser Weg gangbar.

Dem Jobcenter dürfte es vorab reichen, dass sie beim Jugendamt mitwirkt und sie wird (ggf. vorläufig) ALGII für sich und ihr Kind erhalten.

Doch noch ein Hoffnungsschimmer! Herzlichen Dank!  :smile:
Das gebe ich ihr so weiter. Bin mir ziemlich sicher dass sie nichts zu verbergen hat und somit auch nichts zu befürchten.

posaidon

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Und doch den bekommt man. Ne Bekannte kennt den Vater ihrer Tochter auch nicht und bekommt ihn.

crazy

Ja, unter entsprechenden Voraussetzungen, siehe Verlinkung...