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Umzug anerkennen lassen...

Begonnen von anoe269, 02. November 2021, 13:39:23

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anoe269

Hallo,

Ich leide nachweislich unter einer psychotischen Störung und schweren Depressionen.

Nun war mein eigentlicher Plan, solange bei meiner jetzigen Arbeitsstelle es auszuhalten, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. Das wird leider nicht klappen. Daher werde ich wohl mit meiner jetzigen Wohnung wieder im Alg 2 landen.

Die Sache ist, dass es hier regelmäßig Ruhe Störungen gibt, die Polizei kommen muss, sich Leute nicht an ruhezeiten halten, etc. Meiner psyche spielt das schon länger übel mit.

Leider ist meine jetzige Wohnung so billig, dass ich für
99% aller verfügbaren Wohnungen einen Umzug bewilligt bekommen muss, kaltmiete 200€. Eine Wohnung für 300 kalt wäre demnach unangemessen, selbst wenn sie echt noch preiswert wäre...

Durch meine psyche habe ich keine Wahl und muss wieder zum Amt zurück. Jedoch muss ich langfristig weg aus meiner Bude, weil es mir einfach den nerv raubt. Ich habe viele Dinge in dieser Wohnung erlebt, die mich an den Rand der psychischen Existenz getrieben haben. Plus o. G. Gründe.

Wie stehen die Chancen dass das Amt einen Umzug bewilligt? Durch psychische Gründe? Das ist eigl meine Frage. Was muss dafür vorliegen, damit man mich gehen lässt...

LG und danke.

justine1992

Momentan beziehst Du kein ALG2? Und Du befindest Dich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Zitat von: anoe269 am 02. November 2021, 13:39:23Wie stehen die Chancen dass das Amt einen Umzug bewilligt? Durch psychische Gründe? Das ist eigl meine Frage. Was muss dafür vorliegen, damit man mich gehen lässt...
psychische Gründe wären mit einem Attest zu belegen und dann bräuchtest du noch ein Mietangbot das innerhalb der Angemessenheit deines JC liegt.

Zitat von: anoe269 am 02. November 2021, 13:39:23Leider ist meine jetzige Wohnung so billig, dass ich für
99% aller verfügbaren Wohnungen einen Umzug bewilligt bekommen muss, kaltmiete 200€. Eine Wohnung für 300 kalt wäre demnach unangemessen, selbst wenn sie echt noch preiswert wäre...
das trifft nur innerhalb deines JC zu und auch nur dann wenn du OHNE Zusicherung deines JC umziehen würdest.

Mal schauen was du so schreibst/antwortest im vorigen Umzugsthema hast du ja nicht wirklich weitergemacht zumindest kam keine Antwort mehr.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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jens123

Ein Umzug muss nicht bewilligt werden. Wer keine Umzugskosten erstattet haben will/muss, kann einfach umziehen. Die Höhe der angemessen Wohnkosten der neuen Wohnung ist natürlich zu beachten. Daran wird leider auch eine Erkrankung nichts ändern. Ausnahmen gibt es m. W. nur ab einem gewissen Grad der Schwerbehinderung und einer höheren anzuerkennenden Wohnfläche.

Schaue mal hier, ob dein Wohnort aufgelistet ist. Dann könntest du dich schon mal an den Obergrenzen orientieren.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Eine andere Variante wäre natürlich, vor dem JC-Eintritt die Wohnung zu wechseln, wenn das die Kräft zulassen. Dann sind zumindest Tatsachen geschaffen. Da ich auch schon mal so ein gestresstes Mietverhältnis durch einen quälenden Neuzuzug über mir hatte, sei noch empfohlen, das Thema Umzug zügig anzugehen. Die Zeit ist dann in der alten Wohnung in der Regel abgelaufen...

anoe269

Hallo zusammen,

Also es ist wie gesagt so, dass meine jetzige Wohnung 200€ kalt kostet, und 300€ warm.

Mein örtliches Jc zahlt Mieten von bis zu 300€ kalt.

Wenn ich jetzt beim JC Leistungen empfange, und die Jetzige Wohnung mit 200€ kalt bewohne, dann ist meine Frage, wie ich eine Wohnung mit einer kaltmiete von zb 300€ bewilligt bekommen kann.

Der Ausgangspunkt für die Berechnung ist ja meine jetzige Wohnung, und da wird es so gehandhabt, dass man mir für eine neue Wohnung auch nur eben diese kalt Miete bewilligen würde. Also 200.

Ich würde jetzt versuchen, beim Amt auf psychische Gründe zu argumentieren. Hier in der Gegend gibt es nachweislich viel Ärger (gibt sogar Zeitungsartikel die das belegen) und ich habe eben gewisse diagnosen.

Würde das reichen, damit das JC mir eine Wohnung von 300€ kaltmiete zahlt, falls ich eine finde? Denn diese Wohnung wäre ja dann laut meinem örtlichen Jc angemessen, würde halt nur mehr kosten als meine jetzige kaltmiete.

Das ist so meine Frage.

Vielen Dank

Maunzi

Du hast drei Möglichkeiten

1. Zieh um bevor du ins ALG rutscht - dann kann es dem Amt am Allerwertesten vorbeigehen wieviel es kostet, sofern du innerhalb der Angemessenheit bleibst.

2. Du selbst solltest nicht anfangen mit Argumentieren, behandelnde Ärzte wären da sinnvoller mit entsprechenden Gutachten und Attesten! Dich wird man nicht für voll nehmen, haben wir hier schon oft gehabt sowas in der Art.

3. Zieh in einen anderen Zuständigkeitsbereich, dann ist ein anderes Amt zuständig! Hier dann natürlich die Zusicherung holen usw, sofern du Kosten für Kaution, Umzug usw brauchst.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

anoe269

Ich habe bereits ein Attest vom Arzt was mir zb bescheinigt, meine jetzige Tätigkeit nicht weiter führen zu können aufgrund von Krankheit... Ich habe wie gesagt diagnosen. Ich würde nicht argumentieren, sondern zum Arzt gehen und mir ein Attest holen, und dann mit psyche vor dem JC argumentieren... Das mein ich damit... Das dürfte dann doch wohl gehen, oder nicht??

Maunzi

Kommt drauf an, viele JC tun sich da schwer, insbesondere sollte es sich "nur" um einen Allgemeinmediziner handeln und nicht um einen Facharzt. Auch besteht die Möglichkeit, dass du aufgrund der Einschränkungen (Psyche, Körper?) dann ersteinmal aufgefordert wirst EU-Rente zu beantragen oder vom Ärztlichen Dienst begutachtet wirst ob du erwerbsfähig (und somit das Jobcenter zuständig) bist oder nicht.

Hol dir das Attest, ebenfalls ein bis zwei brauchbare Mietangebote und stell alle Anträge (auch wegen Umzugskosten usw) und schau was passiert. Im schlimmsten Fall sagen sie nein und du musst kämpfen. Wobei sich dann die Frage stellt ob es nicht finanziell gesehen sinnvoller wäre einen Monat auf Leistungen zu verzichten, sich selbst zu versichern (sofern Job schon gekündigt) und umzuziehen, als Monatelang zu kämpfen und ggf die Differenz der Miete zu deiner jetzigen Wohnung selbst tragen zu müssen. Rechne einfach mal nach was du am ehesten schaffst.

Viel Glück!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

jens123

Zitat von: jens123 am 03. November 2021, 19:16:45Ein Umzug muss nicht bewilligt werden. Wer keine Umzugskosten erstattet haben will/muss, kann einfach umziehen. Die Höhe der angemessen Wohnkosten der neuen Wohnung ist natürlich zu beachten.
So etwas bitte nicht mehr empfehlen da es in diesem Fall falsch ist!
Würde der TE das innerhalb des JC Bereiches machen würde das JC NUR die Miete übernehmen die es JETZT bezahlt!

Zitat von: anoe269 am 03. November 2021, 21:19:18
Wenn ich jetzt beim JC Leistungen empfange, und die Jetzige Wohnung mit 200€ kalt bewohne, dann ist meine Frage, wie ich eine Wohnung mit einer kaltmiete von zb 300€ bewilligt bekommen kann.
Durch das Vorlegen eines Mietangebotes, oder nicht unterschriebenen Mietvertrages und dies dann schriftlich zusichern zu lassen. Genaueres und noch mehr ist im Ratgeber Umzug beschrieben.

MfG FN
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