Wohngeld wird nicht zum überleben reichen.. bitte um Hilfe

Begonnen von Neue7, 07. November 2021, 18:21:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Neue7

 Hallo zusammen,
ich hatte leider durch Corona viel Pech mit der Arbeit..
Wohne alleine in einer Wohnung 400€ KM, 55€ NK und 75€ Heizkosten, dazu kommen Strom 38€, GEZ usw auch ein alter Warmwasserboiler für Dusche und Küche.
Verdiene 800€ netto in Teilzeit und fahre 40km hin und zurück zur Arbeit. Die Arbeitszeiten im Einzelhandel sind so schlecht, dass ich keinen passenden Minijob finde.
Habe Wohngeld beantragt und mir stehen 204€ zu.
Bin bisschen geschockt darüber.. wie soll man da überleben ?
Kann die Rechnung stimmen?
Seit Wochen schlaflose Nächte machen einen noch kaputter als man schon ist 😢.
Bitte um Hilfe 🙏🏻

Quinky

Beantrage ALGII, denn ALGII ist höher als das Wohngeld.
Man muss nur Wohngeld beantragen, sofern dieses höher ist als das ALGII (ist bei Dir nicht der Fall)
Ungefähr-Rechnung:
Mietkosten plus Regelsatz = 976€ (sofern die Wohnung angemessen ist)
Anrechenbares Einkommen:
800€ netto
minus 76€ Fahrtkosten (bei 19 Tagen und 20 km einfache Fahrt (sollte 40km einfache Fahrt dann das Doppelte))
minus 30€ Versicherungspauschale
minus 30€ Kfz-Haftpflicht (Betrag  von mir angenommen (echten Betrag/Monat berücksichtigen))
minus 180€ Selbstbehalt (bei 1.000€ brutto)
ergibt 484€ anrechenbares Einkommen (800 netto minus 316€ Gesamtfreibetrag)

976€ Bedarf minus 484€ Einkommen = 492€ Anspruch auf ALGII
Sobald Bescheid vorliegt GEZ-Befreiung beantragen (steht Dir zu als Aufstocker).

Lasse Dich nicht auf Wohngeld ein denn Dir steht ALGII zu!

Gruß
ERnie

Neue7

Lieber Ernie,

vielen Dank für deine mega ausführliche Antwort!

Muss man da irgendwas beachten? Kann ich das einfach beantragen, obwohl jetzt ab nächsten
Monat das Wohngeld kommt?

Lieben Dank

Quinky

ja, kannst Du beantragen,
mache eine Kopie des Wohngeldbescheides und schicke diesen beim ALGII-Antrag mit. (meine ca.-Rechnung (wenn Du Deine echten Zahlen eingefügt hast kannst Du auf separatem Schreiben mitschicken))
Sobald Du einen ALGII-bescheid bekommst, Kopie an das Wohngeldamt, damit Wohngeld gestoppt wird und ALGII gezahlt wird.
Wie das Wohngeldamt und Jobcenter später verrechnen wird im gesonderten Bescheid der Ämter erfolgen. Wenn jetzt ALGII beantragt wird, steht dieser ab 1.11.21 zu.

Gruß
Ernie

Neue7


Herzlichen Dank, für deine Hilfe! 👍🏼

Viele Grüße

Fettnäpfchen

Neue7

Zitat von: Neue7 am 07. November 2021, 19:06:23
Muss man da irgendwas beachten?
Dass sich dein JC an das Verfahren > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket hält! Einfach gesagt keine Vermögensprüfung und das die KDuH ohne Prüfung anerkannt werden.
Du merkst es wenn die sich nicht dran halten denn dann kommen Forderungen die laut ALG 2 Anträge >https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf< nicht gefordert wurden. Anlagen brauchst du dann evtl. noch EK und die Nachweise wie Mitgliedschaft KK, aber wenn vom JC etwas kommt das dir komisch vorkommt einfach wieder hier nachfragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.