Stromkosten Schikane

Begonnen von Fred, 05. Februar 2022, 11:23:42

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Fred

Hallo Freunde. Ich schreibe für Bekannte. Sie wohnen in einer kleinen Wohnung mit Stromspeicherofen und Warmwasserboiler. Es ist nur möglich mit Strom Wärme zu erzeugen und sich zu waschen. Die Speicheröfen zum Heizen sind alt. Sie leben im Winter bei 16 Grad. Heizstrom im Niedertarif zahlen sie ca. 300 Euro monatlich.

Nun schikaniert sie das Jobcenter mit Rechtsfolge, dass sie nachweisen sollen, dass sie einen kostenlosen Termin zur Energieberatung vereinbart haben. Und sie sollen eine Beschreibung ihrer Wohnung schicken.

Was sollen die armen machen? Sie können nichts dafür. Soll ihnen doch das Jobcenter eine bessere Wohnung anbieten. Logisch dass man für die Angemessenheitsgrenzen nur Müllwohnungen bekommt. Denkt das Jobcenter eigentlich auch Mal??!!
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Der Mehrbedarf für die Bolier wird gezahlt?

Was steht denn im Energieausweis? Wenn man Energiebedarf/qm mit den Stromkosten pro kWh berechnet, kann man  zumindest grob ermitteln, welche Heizkosten benötigt werden.

Das Angebot einer kostenlosen Energieberatung kann man doch mitnehmen, das kann einem auch beim Haushaltsstrom was bringen.
Manche schenken einem dann sogar LED Leuchtkörper.
Und man hat dann evtl. eine Bestätigung, dass es keine Einsparmöglichkeiten gibt.
Die Einsparungen bei einer schlechten Heizung sind eher gering.

Warum heizen sie nur bis 16°? Weil das JC die Kosten nicht übernimmt, oder weil die Heizung nicht besser heizt?

hase_du_bleibst_hier

Der Vorschlag zur Energieberatung ist doch sinnvoll. Bei 300€ im Monat würde ich das dringend in Anspruch nehmen. Das sind extrem hohe Stromkosten selbst für Speicheröfen

Am Ende wird der Energieberater bestätigen, dass kaum Möglichkeiten zur Einsparung bestehen. Den Bescheid dann den JC übermitteln

Fred

Ich sehe immer beide Seiten. Klar hört sich dieses kostenlose Angebot der Energieberatung erstmal interessant an. Nur was wenn derjenige schmarrn in den Bericht schreibt? Es ist ähnlich wie mit diesen im Namen des Jobcenters agierenden Unternehmen die Mietspiegel erstellen. Alles doch nur gefaket.

Ja im Moment bekommen sie alles gezahlt. Allerdings nach viel Schreiberei. Sie heizen nur bis 16 Grad, weil sonst noch höhere Kosten anfallen würden

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

CCR

 
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42Die Speicheröfen zum Heizen sind alt. Sie leben im Winter bei 16 Grad. Heizstrom im Niedertarif zahlen sie ca. 300 Euro monatlich.
Mein Tipp, ich würde das mal kontrollieren, ob die nicht gesundheitsschädlich sind und dann den VM darauf ansprechen.
So ein hoher Verbrauch der Öfen, da stimmt doch was nicht.

Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
Nachtspeicheröfen, die in den 60er, 70er und 80er Jahren gefertigt wurden, können Asbest enthalten. Ein allgemein gültiges Datum, ab wann Nachtspeicheröfen grundsätzlich frei von Asbest sind, gibt es nicht.

https://www.heizungsfinder.de/elektroheizung/nachtspeicherheizung/asbest-liste

Fred

Sie haben den Vermieter schon vor langer Zeit kontaktiert jedoch ohne Antwort oder Reaktion.

Was also tun? Neue und teurere Wohnung suchen? Hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Heinz-Otto

Der Mist ist, dass die eigentlich hätten abgeschafft werden müssen.
Dann hat aber wieder irgend eine Lobby dafür gesorgt, dass das EnEV (§10a) doch wieder geändert wurde und die Dinger weiterhin erlaubt sind.

Aber das mit dem Asbest ist eine gute Idee. Die müssten eigentlich verboten sein.

Bei der Wohnungssuche hilft das JC nicht.

Evtl. kann man irgendwo ein Typenschild sehen? Asbestheizungen wurden anscheinend nur bis ca. 1977 eingebaut?
Hier gibt es eine Liste.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-80-asbest-in-nachtspeicheroefen-welche-gefahren-lauern-und-was-dagegen-zu-tun-ist-mit-musterschreiben.htm


CCR

Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 13:01:50
Sie haben den Vermieter schon vor langer Zeit kontaktiert jedoch ohne Antwort oder Reaktion.

Was also tun? Neue und teurere Wohnung suchen? Hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?
Als Erstes müsste natürlich festgestellt werden wie die hohen Kosten zustande kommen, ob es an den Öfen liegt, müsste man dann beweisen. Ein Umzug in eine gleiche angemessene Wohnung wäre ja bestens, wenn sich eine findet.
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 13:01:50Hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?
Da muss jeder selbst suchen, die JC übernehmen nur die gleichen Kosten der Wohnung, sofern sie angemessen sind nach deren ihren Tabellen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 13:01:50Neue und teurere Wohnung suchen?
Darüber würde ich Nachdenken, denn Nachtspeicherheizung ist immens teuer, dass teuerste überhaupt was HK angeht.
Erst recht wenn man die Stromkosten in der Zukunft sieht.
Womöglich sieht das JC hier sogar einen Umzugsgrund.

Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42mit Rechtsfolge, dass sie nachweisen sollen, dass sie einen kostenlosen Termin zur Energieberatung vereinbart haben
Das ist völliger Schwachsinn, das JC hat da gar nichts mit zu reden!
Das JC weiß Heizart Strom, mehr braucht es nicht zu wissen.
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42Nun schikaniert sie das Jobcenter mit Rechtsfolge
Dafür gibt es keine, Sanktion schlicht nicht möglich.

Selbst hatte ich so eine Beratung schon 2x in Anspruch genommen.
Allerdings ohne JC und Datenweitergabe an das JC, das dürfen die gar nicht tun.
Nicht mal eine Notiz von einem Besuch, darf zum JC gehen.

Die Berater können auch kaum etwas tun, schon gar nicht hier, wenn es um die Heizung geht.
Ich hatte mitgemacht um das Projekt hier zu Unterstützen die Leute die das machen.
Guter Nebeneffekt viele gute LED Lampen (E14 u. E27) neuer Duschkopf und 2  6er Steckdosenleisten mit Ü Schutz.
Gutschein 150€ für neue Kühlkombi, aber nicht genutzt. (weiß nicht ob es das Aktuell noch gibt)
Und noch etwas Kleinkram dazu.

Zumindest hier fand ich diese Beratung eine echt gute Sache.
Aber niemals mit dem JC, das ist komplett aussen vor geblieben.

justine1992

Zitat von: vanessa am 05. Februar 2022, 16:30:03
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42mit Rechtsfolge, dass sie nachweisen sollen, dass sie einen kostenlosen Termin zur Energieberatung vereinbart haben
Das ist völliger Schwachsinn, das JC hat da gar nichts mit zu reden!
Das JC weiß Heizart Strom, mehr braucht es nicht zu wissen.
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42Nun schikaniert sie das Jobcenter mit Rechtsfolge
Dafür gibt es keine, Sanktion schlicht nicht möglich.
Das JC glaubt aber offensichtlich nicht, dass die enorm hohen Stromkosten durch die Heizung anfallen. Nein, es geht nicht um eine Sanktion. Sondern um eine nicht vollständige Anerkennung der Heizkosten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: justine1992 am 05. Februar 2022, 16:34:03Nein, es geht nicht um eine Sanktion.
Wie deutest du dann dies hier?
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 11:23:42sie das Jobcenter mit Rechtsfolge

Diese Forderung ist nun mal nicht rechtens.


Heinz-Otto

Ich habe es so verstanden, dass sie die Energieberatung in Anspruch nehmen sollen.
Sie sollen nur nachweisen, dass sie einen Termin gemacht haben.
Also nicht durch das JC selbst beauftragt.
Danach können sie ja immer noch entscheiden, ob sie das Ergebnis mitteilen.

Denn das Ergebnis anfordern darf das JC vermutlich nicht.
Sollte es schlecht ausfallen, muss sich niemand selbst belasten, wenn ihm das rechtliche Nachteile bringt.

@justine
Üblicherweise wird der Strom für Nachtspeicher separat erfasst und getrennt vom Haushaltsstrom in der Rechnung aufgeführt.
Daher kann man keinen Haushaltsstrom heimlich auf die HK unterjubeln.

Für den Haushaltsstrom für die Bolier gibt es ja den Mehrbedarf.
Das sollte unbedingt geschaut werden, ob der auch bezahlt wird.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 16:50:53ch habe es so verstanden
Ich auch, allerdings ist das rein Freiwillig und völlig Unabhängig vom JC.
Kein JC darf so etwas fordern.

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 16:50:53das Ergebnis anfordern darf das JC vermutlich nicht.
Nein darf es nicht.

Fred

Da gibt es ja keinen Zweifel, weil die Heizungen über den Niedrigtarif und nicht Hochtarif laufen. Nun ja, als Hartzler so einfach eine neue Wohnung zu finden ist nicht leicht. Wenn es diese Angemessenheitsschikane nicht gäbe, könnten auch Leistungsempfänger in moderne und gut gedämmte Wohnungen einziehen. Mutet für mich seitens der Jobcenter schon fast bisschen schizophren an: Einerseits will man fast keine Kosten der Unterkunft übernehmen oder halt nur einfachsten Standard, aber auf der anderen Seite wundert man sich dann über horende Heizkosten.

Grundsätzlich kann man es als freundlich ansehen, wenn sie dazu raten eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Jedoch dreht das Jobcenter daraus eine Aufforderung zur Mitwirkung mit ggf. Versagung der Leistungen bei Nichtbefolgung, was ich als höchst bedenklich ansehe. Das sollte ein Instrument sein und bleiben, was man nur höchst vorsichtig einsetzen sollte, da es hilfebedürftige Menschen in Angst und Panik versetzen kann.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.