Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Zu Eltern ziehen im ALG1 Bezug und danach Mietvertrag und ALG2 haben?

Begonnen von PaulHilft, 03. März 2022, 21:18:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

PaulHilft

Hallo,

ein junger Mann mit 26 verliert aufgrund von Krankheit sofort in Berlin die Wohnung. Einzige Lösung, er zieht zu der Mutter. Eigenheim mit offenen Kredit. Das Haus ist nicht separat. Beide teilen sich das Bad und die Küche.

Diese Person wird nun von ALG1 leben. Es kann sein, dass es bereits jetzt schon nicht reicht. Vermutlich wird ALG2 beantragt werden müssen. Wird das JobCenter einen Mietvertrag mit der Mutter akzeptieren?

Der Mann hat vorher einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehabt und wurde gekündigt. Zusätzlich wird er mindestens zwei jähre krankgeschrieben sein. Spezialisten Ärzte behandeln ihn. Mehrere neurologische Dinge und eine schlimme Wirbelsäulenverletzung.

Was denkt ihr?

BigMama

Wenn er dauerhaft krankgeschrieben ist und Alg I schon läuft, fällt er nach 6 Wochen ins Krankengeld. Das kann er 78 Wochen maximal beziehen.
Reicht das Geld nicht, kann er in beiden Fällen Alg II beantragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

PaulHilft

Hallo BigMama,

alles richtig was du sagst. So wird es vermutlich auch sein.
Meine Frage richtet sich aber an den Mietvertrag. Muss die Mutter dann dem Jobcenter gegenüber ihr einkommen offen legen?

Oder können wir einfach einen Mietvertrag erstellen und dieser wird einfach akzeptiert?
Darum geht es mir.

Kann der junge Mann sagen, ich lebe selber von meinem Geld und werden die beiden dann erstmal ein Jahr nicht als Bedarfsgemeisnchaft gesehen? Obwohl die beide in einer Immobilere wohnen und verwandt sind?
Der Sohn kann ja auch einen eigenen Bereich im Kühlschrank haben und so weiter.

BigMama

Eine BG sind beide nicht. Jeder wirtschaftet für sich selbst. In Bezug auf einen Mietvertrag kann ich keine rechtssichere Hilfe leisten. Allerdings sollte die betroffene Person sofort bei Einzug mit der Mietzahlung beginnen und dies auch nachweisen können.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

PaulHilft


Sheherazade

Zitat von: PaulHilft am 03. März 2022, 21:18:20
Einzige Lösung, er zieht zu der Mutter. Eigenheim mit offenen Kredit. Das Haus ist nicht separat. Beide teilen sich das Bad und die Küche.

Dafür wird mit der Mutter dann eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (Muster findet man hier im Forum) gemacht - besser keinen Mietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"