Aufrechnung von Forderungen aus 2013

Begonnen von Rechardo, 25. April 2022, 14:46:17

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Rechardo

Hallo Zusammen
Zu mir mein Name ist Rechardo ich komme aus Wuppertal und bin seit dem 09.04 ins Harz 4 gerutscht.

Natürlich habe ich Probleme mit dem Amt und Suche auf diesem Weg bei euch Hilfe.

Wie gesagt seit dem 09.04 dieses Jahr bekomme ich Harz 4 dieses wurde auch gerade erst bewilligt die Höhe beträgt 949 € . Nun bekam ich letzte Woche ein erneutes Schreiben vom Amt, wo es heißt es bestehen noch offene Forderungen aus 2013 vom Arbeitsamt. Diese will ich auch nicht abstreiten! Nur haben die sich ja aber all die Jahre nicht gemeldet, weder als ich in Arbeit war noch als ich jetzt im ALG 1 Bezug gewesen bin.

Deshalb verstehe ich nicht warum mir jetzt von dem eh schon viel zu wenigen noch knapp 50€ abgezogen werden sollen.
Außerdem habe ich gelesen das solche Forderungen wohl nach vier Jahren verjährt sind.
Nur sicher bin ich mir da halt nicht wirklich da so was immer ziemlich verwirrend geschrieben ist.

Es wäre schön wenn mir da einer einen Rat geben könnte ob ich damit richtig liege oder auf dem Holzweg bin.

Bis dahin liebe Grüße

jordon

Wenn du damals einen Bescheid über die Rückforderung bekommen hast und dagegen keine Rechtsmittel eingelegt hast, ist dieser Bescheid rechtskräftig und damit kann das Jobcenter 30 Jahre lang vollstrecken.
Die Forderung wäre in diesem Fall nicht verjährt.

Ratlos

Da steht alles verständlich erklärt drinmit Aktenzeichen des BSG aus 2021
https://www.anwalt.de/rechtstipps/manche-schulden-beim-jobcenter-verjaehrt-188843.html

Zitat von: jordon am 25. April 2022, 14:49:15Wenn du damals einen Bescheid über die Rückforderung bekommen hast und dagegen keine Rechtsmittel eingelegt hast, ist dieser Bescheid rechtskräftig und damit kann das Jobcenter 30 Jahre lang vollstrecken.
Nur wenn im Bescheid die Aufrechnung erklärt wurde. Eine reine Zahlungsaufforderung genügt nicht.
BSG vom  04.03.2021, B 11 AL 5/20 R.

justine1992

Zitat von: Rechardo am 25. April 2022, 14:46:17Diese will ich auch nicht abstreiten! Nur haben die sich ja aber all die Jahre nicht gemeldet, weder als ich in Arbeit war noch als ich jetzt im ALG 1 Bezug gewesen bin.
Aber Du wusstest die ganze Zeit, dass die Schulden bestehen? Und dachtest die ganze Zeit, dass Du die später irgendwann zurück zahlst? Aber jetzt grad ist es auch nicht recht`
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Wenn die Verjährung eingetreten ist kann es ihm egal sein. Lade doch mal den Aufhebungs-/Erstattungsbescheid anonymisiert hier hoch und die Zahlungsaufforderung

Rechardo

Hallo
Soweit erstmal Danke für die schnellen Antworten, nun wir haben 2022 mal ganz ehrlich Justin ,Ich hatte es einfach nicht mehr auf dem Schirm, und Frage mich warum die dann letztes Jahr vom Arbeitsamt noch nicht damit gekommen sind?
Die Bescheide werde ich aber später mal hochladen....muss jetzt zum Impfen

Kopfbahnhof

Zitat von: Rechardo am 25. April 2022, 15:15:42muss jetzt zum Impfen
Na klar doch, es wird schlicht keine Bescheide geben.

Immer diese witzlosen Erstposter hier.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 15:31:47Immer diese witzlosen Erstposter hier.
Wenn das JC eine Forderung geltend macht muss es aber doch einen Ersstattungsbescheid geben