Brauche DRINGEND Hilfe - Vertragskauderwelsch Inkasso Ratenzahlung

Begonnen von PetraL, 03. Juli 2022, 17:37:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

AlterGaul

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:20:57Mit Unterschrift der 3 Seiten umgeht das IKB ganz viele gesetzliche Bestimmungen weil es sich damit um eine Individualvereinbarung zwischen IKB und der Frau handelt.
Magst du vielen gesetzlichen Bestimmungen mal aufführen und inhaltlich was dazu schreiben.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

Zitat von: AlterGaul am 03. Juli 2022, 18:45:07Magst du vielen gesetzlichen Bestimmungen mal aufführen und inhaltlich was dazu schreiben.
Nein, beim jetzigen Stand der Dinge noch nicht weil PetraL es nicht würde umsetzen können.
Sie ist ja durch das IKB-Schreiben schon nervös und das ist echter Pipifax, aber ein saugefährlicher wenn man unterschrieben hat!
Außerdem würden Erklärungen zu einzelnen Vorschriften und Abwehrmöglichkeiten momentan den Rahmen sprengen.
Später, wenn Notwendigkeit besteht erkläre ich es ihr in den Einzelheiten gerne.
Man soll helfen wo man kann.

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:31:28So so günstiger also  :mocking:
Mit der Unterschrift der Tochter dürfen sie abrechnen wie ein RA nach RVG.
Du hast vergessen die Verzugszinsen, die Vergleichsgebühr, die Postpauschale 20 € und die Blanco-Vollmacht - auch gegenüber der DRV, Krankenkasse usw. usw.
Im übrigen erstreckt sich der Schrieb nicht nur auf diese Forderungen sondern auf die Gesamtforderung und alle künftigen Forderungen und gewährt den Zugriff auf das Einkommen der Tochter.
Letztmals: Nichts unterschreiben, das IKB umgeht damit rechtliche Bestimmungen zu Gunsten der Tochter!
Wer es unterschreibt dem wünsch ich viel Spaß mit dem IKB. Mich ruft jetzt der Hunger.
Ein Termin 05.07. ist unbeachtlich.
Die Verzugszinsen sind doch im BGB geregelt und die werden bei eigenmächtiger Kürzung der Rate, da sie einen Vertrag mit der Hochschule hat, genauso fällig.
Das Schreiben bezieht sich auf die Forderung iHv 406,35 € zzgl. Einigungsgebühr iHv 0 € zzgl. 6,86 € anteilige Kommunikationspauschale zzgl. Zinsen gem. BGB.
Wo ist hier das Problem? Seite 3 unterschreibt sie nicht..
Auf Seite 2 einfach ankreuzen Selbstüberweisung..

Du brauchst da auch gar nichts unterschreiben @Petra, sondern einfach die Forderung, wie vorgeschlagen zahlen. Die Zahlung der 1. Rate ist quasi Einverständnis mit der vorgeschlagenen Ratenzahlung.
Die Zinsen gem. BGB kämen mMn so oder so zustande, auch durch den Vertragsbruch mit der Hochschule.

Mir ist nur nicht klar, wie nun mit den nachfolgend fälligen Raten verfahren werden soll, da sich die Vereinbarung ja nur auf 1 Monatsrate bezieht und 4 weitere noch auflaufen werden.

Ratlos

@ Ellen_Alien
Du verstehst leider den brisanten Inhalt dieser 3 Seiten nicht. Aber das geht vielen so.
Nur so als Info: Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr (früher Vergleichsgebühr) bemisst sich nach sämtlichen Ansprüchen, die mit dem abgeschlossenen Vertrag oder Vergleich erledigt werden-

Die Gesamt-Forderung (nicht nur die 400 €] und das sind wohl um die 2000 € insgesamt wird umfasst.
Die Berechnung der Gebühr erfolgt mit Wert 1,5 der Tabelle bei außergerichtlicher Beilegung.

Aufgeklärt ist TE - handeln und entscheiden muss sie selbst.

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 19:02:38@ Ellen_Alien
Du verstehst leider den brisanten Inhalt dieser 3 Seiten nicht. Aber das geht vielen so.
Nur so als Info: Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr (früher Vergleichsgebühr) bemisst sich nach sämtlichen Ansprüchen, die mit dem abgeschlossenen Vertrag oder Vergleich erledigt werden-

Die Gesamt-Forderung (nicht nur die 400 €] und das sind wohl um die 2000 € insgesamt wird umfasst.
Die Berechnung der Gebühr erfolgt mit Wert 1,5 der Tabelle bei außergerichtlicher Beilegung.

Aufgeklärt ist TE - handeln und entscheiden muss sie selbst.
Die Einigungsgebühr hier beträgt 1,0 und wird mit 0,00 € angegeben.
Die Höhe der Forderung wird im Punkt 1 beziffert und ausdrücklich genannt, dass sich der Wert durch die Höhe der Forderung (406,35 €) bestimmt.
Also wo liest du das alles raus?
2 Monate zahlen und zumindest diese Forderung ist erledigt. Steht ausdrücklich auf Seite 2 sogar fettgedruckt.  :weisnich:

AlterGaul

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:50:34Nein, beim jetzigen Stand der Dinge noch nicht weil PetraL es nicht würde umsetzen können.
Sehr schade, dass du erst Behauptungen in den Raum schmeißt und bei genauerer Nachfrage diese aufgrund einer fadenscheinigen Ausrede nicht belegen willst. Würdest du das tun, hätten alle Leser was davon und könnten dadurch Wissen aufnehmen. Allerdings bleibt jetzt nur hängen, dass du nicht in der Lage bist deine Behauptungen weiter auszuführen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

PetraL

Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 18:54:38Du brauchst da auch gar nichts unterschreiben @Petra, sondern einfach die Forderung, wie vorgeschlagen zahlen. Die Zahlung der 1. Rate ist quasi Einverständnis mit der vorgeschlagenen Ratenzahlung.
Das Problem für uns ist, dass wir mit Zahlung der 1. Rate nicht die vorgeschlagene Ratenzahlung, sondern diese ganzen - für uns doch ziemlich dubios klingenden - Vertragsklauseln dieser Vereinbarung akzeptieren.

Und da steht für uns einfach zu viel von "alles" und "zukünftig" ...
Dazu noch die Formulierung "Gläubiger kann Höhe der Raten ändern" etc etc etc

Die Seite 3 (Schweigepflichtentbindung) wird ganz klar nicht unterschrieben.

Aber, was ist mit diesen ganzen Klauseln? Sind die tatsächlich in Ordnung? @Ratlos meint ja auch anscheinend, dass nicht - zumindest habe ich ihn/sie/divers so verstanden?

Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 19:29:572 Monate zahlen und zumindest diese Forderung ist erledigt. Steht ausdrücklich auf Seite 2 sogar fettgedruckt.
Den Eindruck haben wir aber eben nicht aufgrund der ganzen vorherigen Klauseln. Nur, das ist für uns jetzt so merkwürdig ver-klausuliert, dass wir nicht wirklich schlau draus werden. Deshalb ja mein "Hilferuf".

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 19:02:38Die Gesamt-Forderung (nicht nur die 400 €] und das sind wohl um die 2000 € insgesamt wird umfasst.
Irgendwie habe ich auch dieses Gefühl, ja ...


Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 19:02:38Aufgeklärt ist TE - handeln und entscheiden muss sie selbst.
Wirklich "aufgeklärt" (zumindest was dieses Inkasso-Ding betrifft  :zwinker: ) fühle ich mich aber nicht ...  :weisnich:

Ich habe jetzt mal die in dieser Inkasso-Vereinbarung angegebene Kontoverbindung mit der verglichen, wohin sonst die Studiengebühren überwiesen wurden: Das ist eine andere.

Wenn meine Tochter nun ihre 200 Euro auf die normale Kontoverbindung überweist (und zwar nicht mit Angabe dieses AKZ sondern ihrer Matrikel- und der Rechnungs-Nummer wie immer), würde sie ja damit diese "dubiose" Inkasso-Vereinbarung nicht anerkennen, aber dennoch ihr Zahlungsversprechen einlösen, oder?

Oder was sollen wir tun?  :weisnich:  :weisnich:  :weisnich:

Ellen_Alien

ZitatWenn meine Tochter nun ihre 200 Euro auf die normale Kontoverbindung überweist (und zwar nicht mit Angabe dieses AKZ sondern ihrer Matrikel- und der Rechnungs-Nummer wie immer), würde sie ja damit diese "dubiose" Inkasso-Vereinbarung nicht anerkennen, aber dennoch ihr Zahlungsversprechen einlösen, oder?
Ja, nur dass sie ihre Zahlungsverpflichtung nicht in vertraglich vereinbarter Höhe erfüllt.
ZitatIch habe jetzt mal die in dieser Inkasso-Vereinbarung angegebene Kontoverbindung mit der verglichen, wohin sonst die Studiengebühren überwiesen wurden: Das ist eine andere.
Ja, natürlich. Die in der Vereinbarung ist die vom Inkasso Unternehmen. Die leiten das weiter und führen mit dir die Kommunikation, dafür entstehen die zusätzlichen Gebühren.
ZitatDen Eindruck haben wir aber eben nicht aufgrund der ganzen vorherigen Klauseln.
Da steht ausdrücklich drin, Gesamtforderung gemäß Punkt 1.

Die vielen Klauseln beziehen sich alle auf den Fall der Nichtzahlung. Da steht aber auch ausdrücklich, mit Zahlung der unter Punkt 1 genannten Forderung ist das alles hinfällig.

So wie Ratlos meint, würde euch ein P-Konto oder Pfändungsfreibetrag im Falle einer Nichtzahlung nicht schützen. Ich kenne mich nicht gut genug aus, würde aber sagen nein, P- Konto hat in jedem Fall schützende Funktion.

Was mir hier Sorgen macht, ist der Punkt mit den zukünftigen Forderungen des Gläubigers. So wie ich das verstehe, erwarten die die reguläre Zahlung der folgenden Beiträge zusätzlich und unberührt von der Ratenzahlung und räumen die Vereinbarung nur für den einen Monat des Verzugs ein. Alle übrigen Raten sollt ihr regulär zahlen.
Tatsächlich wäre es wohl sinnvoller, die Raten direkt an die Schule zu bezahlen. So oder so geratet ihr dann aber in Verzug. Theoretisch dauert es dann einfach doppelt so lange, bis die abgezahlt sind und durch den Vertragsbruch kommen die Verzugszinsen oben drauf. Gut.. die Zinsen sind überschaubar. Die Gebühren fürs Inkasso werden vermutlich trotzdem eingefordert, da der Auftrag bereits erteilt wurde.

Wenn wirklich vollstreckt wird, kommen eben immer noch weitere Kosten hinzu, egal ob P-Konto oder nicht. Ob aber vollstreckt wird, wenn regelmäßig Zahlungen kommen... eher nicht.


PetraL

Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 20:44:36Alle übrigen Raten sollt ihr regulär zahlen.
Tatsächlich wäre es wohl sinnvoller, die Raten direkt an die Schule zu bezahlen. So oder so geratet ihr dann aber in Verzug. Theoretisch dauert es dann einfach doppelt so lange, bis die abgezahlt sind und durch den Vertragsbruch kommen die Verzugszinsen oben drauf.
In der regulären Höhe (339 Euro) geht ja eben zur Zeit nicht - jetzt durch die fetten Inkasso-Gebühren erst recht nicht, Verzug ist ja schon da bei 3 von 5 Monaten, um den 20.07. dürfte die nächste Rechnung bei dem Inkasso-Büro landen, 20.08. dann die 3. etc.

Was soll meine Tochter also tun? Wie ich geschrieben habe einfach die verringerten Raten an die Hochschule zahlen statt an das Inkasso-Büro? Oder habe ich dich da falsch verstanden?

Ellen_Alien

ZitatIn der regulären Höhe (339 Euro) geht ja eben zur Zeit nicht - jetzt durch die fetten Inkasso-Gebühren erst recht nicht, Verzug ist ja schon da bei 3 von 5 Monaten, um den 20.07. dürfte die nächste Rechnung bei dem Inkasso-Büro landen, 20.08. dann die 3. etc.
Ah, jetzt habe ich auch Punkt 1 der Vereinbarung verstanden. Die 1,0 Einigungsgebühr ist in demnach in der Gesamtforderung enthalten. Ergibt Sinn, lässt sich aber durch die Bezeichnung ,,iHv 0,00 €" nicht ableiten. Hast du irgendwo noch eine Forderungsaufstellung, wie genau die auf den Betrag von 406,35 € kommen?

Ich schätze mal, da sind noch Inkasso Gebühren dabei und es ist vor der Vereinbarung bereits Schriftwechsel vorausgegangen.

ZitatWas soll meine Tochter also tun? Wie ich geschrieben habe einfach die verringerten Raten an die Hochschule zahlen statt an das Inkasso-Büro? Oder habe ich dich da falsch verstanden

Ja, an die Schule zahlen, hast du richtig verstanden.

Es gibt mMn hier 2 Szenarien:
1. du zahlst Raten gemäß Vereinbarung an die Inkasso Firma, dann hast du jeden Monat diese Höhe und die Schule meldet monatlich jeden weiteren Verzug und die Gebühren erhöhen sich monatlich.

2. du zahlst Raten direkt an die Schule und verringerst so wenigstens den geschuldeten Betrag etwas. Am Ende wird es wie beschrieben, die Laufzeit der Raten verlängert sich etwas, der Gesamtbetrag wird etwas höher, aber in absehbarer Zeit ist das abgezahlt. Du kommst aber günstiger weg als mit Variante 1.  :scratch:

Du hast zwar so keine Sicherheit, dass nicht doch Zwangsvollstreckungsmaßbahmen betrieben werden, ich denke, so lange regelmäßig Raten eingehen, passiert nicht viel, außer dass eben die Zinsen und übrigen Inkasso Gebühren noch dazu kommen und es entsprechend länger dauert, die reduzierten Raten abzustottern.

Also eher Variante 2 und nichts unterschreiben.

Vielleicht hat ja noch jemand anderes hier Sinnvolleres beizutragen oder dein Besuch beim Verbraucherschutz erhellt das ganze mehr..

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:15:55Wenn ich x-mal schreibe nichts unterschreiben dann hat das rechtliche Grüne liebe Ellen_Alien die du sicher nicht kennst.
Das IKB hat maximale Macht einen Mahnbescheid zu erwirken. Damit erschöpft sich für die alles weitere.
 
Die Forderung ist doch vertraglich gerechtfertigt?
Ein MB kostet den Schuldner zusätzlich Gebühren und danach kommt der VB und dann liegt als nächstes der Titel vor und das alles kostet den Schuldner zusätzlich Geld.
Wieso empfiehlst du das?
 




Ratlos

#25
Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 22:35:17MB kostet den Schuldner zusätzlich Gebühren und danach kommt der VB und dann liegt als nächstes der Titel vor und das alles kostet den Schuldner zusätzlich Geld.
Wieso empfiehlst du das?
Das IKB ist nicht aktivlegitimiert um einen Titel oder gar einen VB zu erwirken.
Das ist Gesetz. Zahlung ist Schuldanerkenntnis.
Ich versuche mal nachvollziehbar Seite 2 zu erklären:
Damit tritt die Tochter allle ihre Geldeingänge ab, auch Überziehungskredie und alle eingehenden Gutschriften egal woher sie kommen,
Hier ist weder ein Mahnbescheid noch ein Urteil erforderlich, denn es handelt sich um eine Abtretung die allem anderen vorgeht.
Damit wird der Tochter jeder Rechtsweg erstmal abgeschnitten. Passt etwas nicht muss die Tochter klagen - nicht aber das IKB das gar nicht klagen darf. (Aktivlegitimation fehlt)

Seite 1: Die Tochter unterwirft sich einer 30 jährigen Verjährungsfrist ohne Urteil.
Die Höhe der Raten ist nicht festgelegt. Nach dem Schrieb kann das IKB die Raten "anpassen", also auch  erhöhen.
Die Tochter bestätigt auch, dass sie keine weiteren Schulden hat. Hat sie welche oder macht welche verpflichtet sie sich dass keine Gläubigerbenachteiligung eintritt und die Raten dennoch bezahlt werden.
Gläubigerbenachteiligung wäre sogar strafbar.
Sie verpflichtet sich gleichzeitig die Gesamtschuld von ca. 2000 € (400 € x 5 Raten) zu bezahlen - immer wieder durch die Abtretung, die allem anderen vorrangig ist.
Sie hat keinerlei Möglichkeiten ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen wenn etwas nicht passt.
Es handelt sich zudem um einen gestörten Kreditvertrag, (keinen geplatzten) da kann durchaus eine Meldung an die Schufa bereits erfolgt sein.
Ist sie auch nur mit 1-2 Tagen in Verzug (geschrieben steht 5 Tage) wird die Gesamtsumme in 1 Betrag fällig. In dem Fall kann und wird die Abtretung (das ist keine Pfändung im eigentlichen Sinne) bei jeden offengelegt von dem die Tochter Geld zu erwarten hat.

Die Vereinbarung gilt auch für Konten über welche die Tochter nur Verfügungsgewalt hat aber keine Inhaberin ist (z.B. Girocard der Mutter) um von deren Konto Geld abzuheben oder Zahlungen zu tätigen.
Sie unterwirft sich dem automatischen Datenabgleich (24c KWG) bei allen Deutschen Kreditinstuituten, der Rentenversicherung und der Krankenkasse.
Auf die Abgabenordnung (AO) will ich nicht eingehen, denn es betrifft in ihrem Fall auch das Finanzamt wenn Steuerrückerstattung ansteht.
Kurzum:
Nach Unterschrift gibt es praktisch nichts mehr auf das dieses IKB keinen Zugriff hat.

Und das alles wegen 2000 € ? Da muss man - sorry- schon sehr naiv sein, sowas zu akzeptieren.

Frage mich warum die Tochter keinen günstigen Bankkredit aufnimmt und das IKB davon jagd.
Interessant wäre zu wissen ob die Tochter bei Vertragsabschluss mit der Hochschule wusste, dass sie die Kosten nur ratenmäßig aufbringen kann?


Ratlos

#26
Zitat von: AlterGaul am 03. Juli 2022, 19:35:38Sehr schade, dass du erst Behauptungen in den Raum schmeißt und bei genauerer Nachfrage diese aufgrund einer fadenscheinigen Ausrede nicht belegen willst.
Ich gebe Ratschläge nach bestem Wissen. Bin aber kein Aufklärer. Dein Vorhalt entbehrt jeder Grundlage
Lese du meine Beiträge Nr. 25 und Nr. 28 und du bist im Bilde.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 10:38:57Damit tritt die Tochter allle ihre Geldeingänge ab, auch Überziehungskredie und alle eingehenden Gutschriften egal woher sie kommen,
Hier ist weder ein Mahnbescheid noch ein Urteil erforderlich, denn es handelt sich um eine Abtretung die allem anderen vorgeht.
So habe ich es auch verstanden.

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 10:38:57Die Höhe der Raten ist nicht festgelegt. Nach dem Schrieb kann das IKB die Raten "anpassen", also auch  erhöhen.
Die Tochter bestätigt auch, dass sie keine weiteren Schulden hat.
Auch das kann sie ja eigentlich gar nicht unterschreiben, schon gar nicht, dass diese Forderung nur 10% ihrer Gesamtschulden ausmacht, da sie ja noch 4 weitere Monate schuldet?
Und auch, dass die Hochschule (Gläubiger) die Raten jederzeit ändern kann macht mir "Bauchschmerzen"...

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 10:38:57Nach Unterschrift gibt es praktisch nichts mehr auf das dieses IKB keinen Zugriff hat.
Nicht das IKB, sondern die Hochschule = Gläubiger.

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 10:38:57Frage mich warum die Tochter keinen günstigen Bankkredit aufnimmt und das IKB davon jagd.
Die Idee war mir auch gekommen, aber davon will meine Tochter (noch) nichts wissen, weil sie Angst hat, dass sie sich damit noch einen zusätzlichen "Strick um den Hals" legen würde. Ich selber kann mir aber nicht vorstellen, dass ein seriöses Bankunternehmen solche Vertragsklauseln hätte - kann mich aber auch irren, weil ich zu naiv und gutgläubig bin?
Andererseits ist halt fraglich, ob sie als Praktikantin (ab 01.08. Auszubildende) überhaupt einen Kredit bei einer Bank bekommen würde? Sie hat ja keinerlei "Sicherheiten" anzubieten?
Ich persönlich meine, es wäre einen Versuch wert, sozusagen eine "Umschuldung" vorzunehmen, bevor noch viel mehr Gebühren durch das IKB dazu kommen.
Die Mahngebühren der Hochschule kommen ja eh drauf, das sind 6,50 Euro 1. Mahnung plus 5,00 Euro letzte Mahnung = 11,50 Euro insgesamt Mahngebühren. = Gesamtforderung 350,50 der Hochschule, sofern meine Tochter es bei jeder weiteren Rechnung (bei 1 ist es schon so weit) zu einer "letzten Mahnung" kommen lässt und nicht vorher bezahlt.
Das IKB bekommt 55,42 Euro plus Zinsen. Meiner Meinung nach dürfte ein Ratenkredit billiger kommen?


Ratlos

#28
Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 20:44:36So wie Ratlos meint, würde euch ein P-Konto oder Pfändungsfreibetrag im Falle einer Nichtzahlung nicht schützen. Ich kenne mich nicht gut genug aus, würde aber sagen nein, P- Konto hat in jedem Fall schützende Funktion.
Ja klar hat das P Konto schützende Funktion (wenn eines vorhanden ist) aber nur wenn das Geld dort auch eingeht. Wird der Schutzbetrag überschritten ist der pfändbar ohne Titel, weil es eben eine Abtretung ist.
Legt das IKB aber seine Abtretung offen, wird der z.B. Arbeitgeber zum Drittschuldner und hat den pfändbaren Teil an das IKB zu überweisen.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 12:01:18Nicht das IKB, sondern die Hochschule = Gläubiger.
Richtig, das IKB zieht die Forderung an Stelle eines RA im Auftrag der Hochschule ein. Der Alt-Gläubiger die Hochschule hat die Forderung zum Einzug an das IKB übergeben. Dazu benötigt das IKB eine Vollmacht die sie dir zeigen müssen. Ohne Vollmacht ist selbst eine Mahnung bedeutungslos.
Nachdem das IKB aber 200 € Raten will, hat der Gläubiger das auch genehmigt. Sonst ginge das Angebot gar nicht.
Ausnahme wäre ein Forderungsverkauf. Aber das ist ein anderes Thema.
Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 20:44:36Wenn wirklich vollstreckt wird, kommen eben immer noch weitere Kosten hinzu, egal ob P-Konto oder nicht. Ob aber vollstreckt wird, wenn regelmäßig Zahlungen kommen... eher nicht.
Durch die Abtretung kann es zu keiner Vollstreckung kommen.
Vollstreckung ist eine gerichtliche Erlaubnis zur Pfändung nicht für eine Abtretung die eine Individualvereinbarung darstellt zwischen IKB und der Tochter.
Abtretungen werden offen gelegt - der andere wird zum zahlungspflichtigen Drittschuldner ohne dass ein Urteil ergangen ist.

Praktisch jede Bank finanziert ein Hochschulstudium.
Aber ganz so einfach geht deine "Umschuldung" nicht. Deine Tochter hat einen Vertrag mit der Schule.
Den müsste man erstmal sehen.

Wusste deine Tochter bei Vertragsabschluss dass sie die "Studiengebühren" nur ratenmäßig zahlen kann?

P.S.
Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 22:35:17Ein MB kostet den Schuldner zusätzlich Gebühren und danach kommt der VB und dann liegt als nächstes der Titel vor und das alles kostet den Schuldner zusätzlich Geld.
Wieso empfiehlst du das?
Mit Erwirkung eines MB endet die rechtliche Macht eines IKB, darum das Unterschriftsverlangen. Davor scheuen die sich! Lassen dir erstmal die Abtretungserklärung oder/und die Geldempfangsvollmacht unterschrieben vom Gläubiger vorlegen, bevor du an das Inkassobüro zahlst..
Bis zum Termin einer Verhandlung ist bei 200 € / Monatsrate bereits die halbe Schuld (ca. 1000 €) getilgt.
Welcher Richter will sie da verurteilen? :weisnich:
Über den Rest schließt man bei sowas einen gerichtlichen Vergleich der kaum Klauseln enthält und der ist rechtlich kaum mehr angreifbar. Vor allem wird der mit der Hochschule geschlossen, nicht mit dem IKB.
Ein IKB ist nichts weiter als eine Mahnabteilung ohne Prozessbefugnis.
Dazu braucht sie keinen RA. Es fällt lediglich die Verfahrens- und Termingebühr an und die ist beim Rest-Streitwert von ca. 1000 € gering.

Ratlos

Ein Denkfehler ist unterlaufen.
Durch die Abtretungserklärung wird die Tochter zur Zendentin und das IKB neuer Gläubiger.
Daher meine Bezeichnung Alt-Gläubiger für die Hochschule.
Ob die Abtretung im Arbeitsvertrag deiner Tochter oder mittels Betriebsvereinbarung bzw. auch per Tarifvertrag ausgeschlossen ist kann ich ja nicht beurteilen.

Diezur Unterschrit vorgelegten 3 Seiten sind teilweise rechtswidrig (einseitige Vertragsänderung) und mehr.
Achte bei Überweisungen an die Hochschule auf genaueste Bezeichnung des Verwendungszweckes.

Noch mehr als bisher kann man hier zu dem Thema nicht mehr schreiben - jedenfalls ich nicht!
Wünsche dir eine glückliche Hand und besten Erfolg.