Kind Freibetrag

Begonnen von Fred, 19. August 2022, 16:18:13

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Fred

Hi, wir würden unserem Kind gern 3.100 Euro auf ein Sparbuch einzahlen. Besser als dass es bei den Großeltern rumliegt.

Meines Wissens müssten 3.100 Euro frei sein oder?

Danke.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

Ja, Vermögen schon. Einkommen aber nicht. (Und was zufließt ist Einkommen.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fred

Wenn wir es also jetzt einzahlen, ist es Zufluss bzw Einkommen oder?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Yavanna

Wenn ihr aktuell Leistungen bezieht und das Geld anfangs nicht schon als Vermögen  angegeben wurde, ja

TripleH

Zitat von: Yavanna am 20. August 2022, 19:52:30Wenn ihr aktuell Leistungen bezieht und das Geld anfangs nicht schon als Vermögen  angegeben wurde, ja

Also die Definition von Einkommen oder Vermögen ist immer noch "Einkommen sind alle Einkünfte in Geld o(der Geldeswert), die jemand in einem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in dem Bedarfszeitraum bereits hat."

Da steht nichts davon "aber nur, wenn das Vermögen wahrheitsgemäß angegeben wurde".

Natürlich ist verschwiegenes Vermögen trotzdem Vermögen.

Yavanna

Es ging mir um die Einzahlung auf s Konto.  Wenn von Anfang an klar angegeben wurde,  dass das Geld im Besitz des Kindes ist, wäre es jetzt nur eine Vermögensumwandlung.

Fred

Kind ist jetzt 14 Monate alt. Von Anfang an war kein Vermögen vorhanden. Aber Omas und Opas haben halt ca. 1.000 Euro gespart, dass sie jetzt gern auf ein Sparbuch fürs Kind anlegen möchten.

Ich versteh's. Wie kann man bei einem Neugeborenen von Anfang an Vermögen angeben?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

Zitat von: Fred am 21. August 2022, 17:14:19Wie kann man bei einem Neugeborenen von Anfang an Vermögen angeben?
Das Neugeborene hatte vor dem ALG2-Bezug kein Vermögen. Also ist alles Einkommen. Einfach in dem Fall.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Yavanna

Wenn es dem Kind jetzt zufließen, ist es Einkommen und kein Vermögen. Das ist der Nachteil, in den Bezug hinein geboren.

Oma und Opa sollten das Geld bei sich zurücklegen und übergeben, wenn das Kind nicht im Leistungsbezug ist oder einfach das ein oder Andere anschaffen, was sonst aus dem Geldbetrag gezahlt worden wäre.

Fred

Ok danke. Aber gibt es da gar keine andere Möglichkeit? Man muss doch dem Kind einen Start geben können.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Leeres Portemonnaie

Die Großeltern können ein Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnen, mit Verfügung ab dem 18. Lj. z. B., und es bei sich aufbewahren, bis das Kind so alt ist. Sie selbst dürfen natürlich auch darüber verfügen. Ob sie das tun, sei dahingestellt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fred

Ich glaube euch das. Es kann aber doch nicht sein, dass auch ein Kind einen Freibetrag hat, allerdings ein Neugeborenes benachteiligt wird, nur weil es in den Leistungsbezug geboren wurde.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Yavanna

Der Freibetrag heißt ja auch Schonvermögen.  Daher wird dieser bei Antragstellung verschont und muss nicht vorher verbraucht werden.
Wird jemand geboren, kann ja daher nicht wieder verschontes Vermögen aus den Hut gezaubert werden.

PetraL

Zitat von: Fred am 22. August 2022, 21:13:41Ich glaube euch das. Es kann aber doch nicht sein, dass auch ein Kind einen Freibetrag hat, allerdings ein Neugeborenes benachteiligt wird, nur weil es in den Leistungsbezug geboren wurde.
Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 04:20:56Wird jemand geboren, kann ja daher nicht wieder verschontes Vermögen aus den Hut gezaubert werden.
Doch, kann eigentlich schon:
Nämlich dann, wenn z.B. die Großeltern in Erwartung eines Enkelkindes (wann auch immer in der Zukunft) für dieses zukünftige Enkelkind Geld beiseite-/anlegen.
Und dann - Überraschung - zur Geburt/Taufe/1.Geburtstag/Wann-auch-immer damit herausrücken. Oder auch erst zum 18. Geburtstag.
Angeben kann man dieses potentiell vorhandene aber tatsächlich nicht verwendbare Vermögen vorher natürlich nicht, weil man gar nichts davon weiß.
Ob es dann trotzdem als "Einkommen" bei Bekanntwerden zählt? - Wer weiß? @Yavanna vielleicht?


Yavanna

Ist Einkommen. Ausnahmen gibt es bei Kommunion, Konfirmation und Jugendweihe (k.A. Was das ist)
Daher lieber Sachgeschenke, da "geldeswert" gestrichen wurde oder solange selber behalten, bis kein SGB II Bezug mehr besteht