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Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?

Begonnen von selbiger, 13. September 2022, 09:11:21

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selbiger

Zum ersten September hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro über die Lohnabrechnung überweisen lassen. Die Einmalzahlung soll die steigenden Heiz- und Stromkosten ausgleichen. Wie Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) berichtet, kann die Pauschale bei Schuldnern durch die Gläubiger gepfändet werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/schulden-darf-die-300-euro-energiepreispauschale-auch-gepfaendet-werden

aber selbstverständlich..das ist sehr sozial und soll die existens der jenigen schützen die alles haben..der sozialschwache dient lediglich als finanzierer dieser..und somit hat er keinen anspruch auf energie pauschale..sowie existens..erst wenn diesem so richtig alles abgenommen wurde darf er auf big germanys strassen vor sich hin wegetieren.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Energiepreispauschale bei einer Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird.
> https://schuldnerberatung-schulz.de/energiepreispauschale-pfaendbar/
> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Neben der Lohnpfändung kann jedoch auch das Guthaben auf dem Konto gepfändet werden.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die EPP genau wie die Corona-Soforthilfen dem Pfändungsschutz gemäß Zivilprozessordnung unterliegt (§ 851 ZPO und § 906 ZPO), da es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, die aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung erbracht wird.
Mit einer P-Konto-Bescheinigung von der Bank sollte man beim zuständigen Amtsgericht die Erhöhung des Freibetrages um die Energiepreispauschale beantragen. Das gilt gleichermaßen für den Kinderbonus.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schutz-der-energiepreispauschale-bei-einer-kontopfaendung-203961.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


selbiger

Zitat von: Ottokar am 13. September 2022, 09:20:25Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Energiepreispauschale bei einer Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird.
> https://schuldnerberatung-schulz.de/energiepreispauschale-pfaendbar/
> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Neben der Lohnpfändung kann jedoch auch das Guthaben auf dem Konto gepfändet werden.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die EPP genau wie die Corona-Soforthilfen dem Pfändungsschutz gemäß Zivilprozessordnung unterliegt (§ 851 ZPO und § 906 ZPO), da es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, die aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung erbracht wird.
Mit einer P-Konto-Bescheinigung von der Bank sollte man beim zuständigen Amtsgericht die Erhöhung des Freibetrages um die Energiepreispauschale beantragen. Das gilt gleichermaßen für den Kinderbonus.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schutz-der-energiepreispauschale-bei-einer-kontopfaendung-203961.html


ok..alles klar..denn ist der artikel ja hinfällig.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: selbiger am 13. September 2022, 12:04:31denn ist der artikel ja hinfällig
Wieso?
Fakt ist, dass es keine bundes- oder landesrechtliche Vorschrift gibt, nur eine Meinungsäußerung des BMF.
Es steht somit zu befürchten, dass es hier von AG zu AG sehr unterschiedliche Entscheidungen geben wird. Einige AGs werden den Freibetrag erhöhen, andere werden es ablehnen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


selbiger

Zitat von: Ottokar am 13. September 2022, 12:10:56
Zitat von: selbiger am 13. September 2022, 12:04:31denn ist der artikel ja hinfällig
Wieso?
Fakt ist, dass es keine bundes- oder landesrechtliche Vorschrift gibt, nur eine Meinungsäußerung des BMF.
Es steht somit zu befürchten, dass es hier von AG zu AG sehr unterschiedliche Entscheidungen geben wird. Einige AGs werden den Freibetrag erhöhen, andere werden es ablehnen.

ok..ich hatte mich an den urteilen orientiert..ginge davon aus das sich dadurch dessen,das pfänden diesbezüglich einstellen bzw.eingestellt wird..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

An welchen Urteilen? Es gibt noch keine Urteile zur Pfändung der Energiepreispauschale.
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selbiger

Zitat von: Ottokar am 14. September 2022, 10:16:48An welchen Urteilen? Es gibt noch keine Urteile zur Pfändung der Energiepreispauschale.

naja..oben wurde doch geschrieben das diese nicht gepfändet werden darf.. :weisnich:

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Das ist, wie ich schon schrieb, kein Urteil, sondern eine Stellungnahme des BMF.
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